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							   ABE: 47526
        Design:
        C 10
    Radnummer:
C10 707 46 62S
         Daten:
7.0x17" ET46 LK5/112/66.6
       CMS 515/10
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.

    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:             47526*06



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7 J x 17 EH2+


Typ:                        C10 707



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 47526


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.

Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 47526*06

Die ABE-Nr. 47526 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 17 EH2+ , Typ C10 707, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0128-08-WIRD/N6 vom 04.09.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 13 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.09.2013 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 20.09.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0128-08-WIRD/N6, zur Genehmigung vorgelegt am: 06.09.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47526*06

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           13-TAAP-2705
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                          Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 47 526
                                           366-0128-08-WIRD/N6

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 7 J X 17 EH2+
Typ:                                      C10 707

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA47526
Der Radtyp C10 707 wird nach Löschungen von Ausführungsvarianten neu aufgeführt.
Es kommt eine neue Fertigungsstätte mit Gießzeichen SD hinzu.
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,0 J X 17 EH2+ gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 707 50 10CMS                       C10 707 40 10CMS
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C10 707 46 91S       C10 707 CMS515/04          SR22RKØ66.45-Ø5           112/5    57,1      46    640   2037 02/10
CMS                                             7.1
C10 707 46 91S       C10 707 CMS515/04          SR22RKØ66.45-Ø5           112/5    57,1      46    650   2010 02/10
CMS                                             7.1
C10 707 46 91S       C10 707                    SR22RKØ66.45-Ø5           112/5    57,1      46    640   2037 05/12
SD                   CMS515/04SD                7.1
C10 707 46 91S       C10 707                    SR22RKØ66.45-Ø5           112/5    57,1      46    650   2010 05/12
SD                   CMS515/04SD                7.1
C10 707 46 62S       C10 707                    ohne                      112/5    66,6      46    650   2010 05/13
SD                   CMS515/10SD
C10 707 46 91S       C10 707 CMS515/04          ohne                      112/5    66,6      46    650   2010 02/10
CMS
C10 707 46 91S       C10 707                    ohne                      112/5    66,6      46    650   2010 05/12
SD                   CMS515/04SD
C10 707 40           C10 707 CMS515/07          SR10 Ø67.1-Ø60.1        114,3/5    60,1      40    680   2251 07/09
10CMS
C10 707 40           C10 707                    SR10 Ø67.1-Ø60.1        114,3/5    60,1      40    680   2251 05/12
10SD                 CMS515/07SD




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 EH2+                                 Radtyp: C10 707
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 04.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 5
C10 707 50         C10 707 CMS515/05             SR10 Ø67.1-Ø60.1      114,3/5    60,1      50    610   2251 04/08
10CMS
C10 707 50         C10 707                       SR10 Ø67.1-Ø60.1      114,3/5    60,1      50    610   2251 05/12
10SD               CMS515/05SD
C10 707 40         C10 707 CMS515/07             SR12 Ø67.1-Ø64.1      114,3/5    64,1      40    680   2251 07/09
10CMS
C10 707 40         C10 707                       SR12 Ø67.1-Ø64.1      114,3/5    64,1      40    680   2251 05/12
10SD               CMS515/07SD
C10 707 50         C10 707 CMS515/05             SR12 Ø67.1-Ø64.1      114,3/5    64,1      50    610   2251 04/08
10CMS
C10 707 50         C10 707                       SR12 Ø67.1-Ø64.1      114,3/5    64,1      50    610   2251 05/12
10SD               CMS515/05SD
C10 707 40         C10 707 CMS515/07             SR14 Ø67.1-Ø66.1      114,3/5    66,1      40    680   2251 07/09
10CMS
C10 707 40         C10 707                       SR14 Ø67.1-Ø66.1      114,3/5    66,1      40    680   2251 05/12
10SD               CMS515/07SD
C10 707 50         C10 707 CMS515/05             SR14 Ø67.1-Ø66.1      114,3/5    66,1      50    610   2251 04/08
10CMS
C10 707 50         C10 707                       SR14 Ø67.1-Ø66.1      114,3/5    66,1      50    610   2251 05/12
10SD               CMS515/05SD
C10 707 40         C10 707 CMS515/07             ohne                  114,3/5    67,1      40    680   2251 07/09
10CMS
C10 707 40         C10 707                       ohne                  114,3/5    67,1      40    680   2251 05/12
10SD               CMS515/07SD
C10 707 50         C10 707 CMS515/05             ohne                  114,3/5    67,1      50    610   2251 04/08
10CMS
C10 707 50         C10 707                       ohne                  114,3/5    67,1      50    610   2251 05/12
10SD               CMS515/05SD
C10 707 44         C10 707 CMS515/09             ohne                    115/5    70,1      44    680   2251 03/10
70CMS
C10 707 44         C10 707                       ohne                    115/5    70,1      44    680   2251 05/12
70SD               CMS515/09SD
C10 707 41 78S     C10 707 CMS515/06             ohne                    120/5    67,1      41    690   2105 05/09
CMS
C10 707 41 78S     C10 707                       ohne                    120/5    67,1      41    690   2105 05/12
SD                 CMS515/06SD
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C10
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 9,9 kg




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 EH2+                               Radtyp: C10 707
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 04.09.2013
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I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 707 40 10SD:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                          : CMS                                    : --
Handelsmarke                        : --                                     : C10
Radtyp                              : --                                     : C10 707
Radausführung                       : --                                     : C10 707 CMS515/07SD
Radgröße                            : --                                     : 7 J X 17 EH2+
Typzeichen                          : KBA 47526                              : --
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 05.12
Gießereikennzeichnung               : --                                     : CMS w.w. SD
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : TS 8987      302
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht      366-0128-08-WIRD/N2-TB           15.11.2009    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Fest.-Tech.-Bericht      366-0128-08-WIRD/N3-TB           05.10.2010    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Fest.-Tech.-Bericht      13-0635-A00-V01                  19.08.2013    TÜV PFALZ
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 EH2+                                Radtyp: C10 707
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 04.09.2013
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des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                          Hinweise
  1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                   C10 707 46 91S CMS; C10        46       04.09.2013       liegt bei
                                                    707 46 91S CMS; C10 707
                                                    46 91S SD; C10 707 46 91S
                                                    SD
     2 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                   C10 707 46 62S SD              46       04.09.2013       liegt bei
     3 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ             C10 707 46 91S CMS; C10        46       04.09.2013       liegt bei
                                                    707 46 91S SD
     5 SUZUKI, TOYOTA                               C10 707 50 10CMS; C10          50       04.09.2013       liegt bei
                                                    707 50 10SD
     4 SUZUKI, TOYOTA                               C10 707 40 10CMS; C10          40       04.09.2013       liegt bei
                                                    707 40 10SD
     7 HONDA                                        C10 707 50 10CMS; C10          50       04.09.2013       liegt bei
                                                    707 50 10SD
     6 HONDA, ROVER                                 C10 707 40 10CMS; C10          40       04.09.2013       liegt bei
                                                    707 40 10SD
     9 Nissan International S. A., RENAULT          C10 707 50 10CMS; C10          50       04.09.2013       liegt bei
                                                    707 50 10SD
     8 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,              C10 707 40 10CMS; C10          40       04.09.2013       liegt bei
       Nissan International S. A., RENAULT          707 40 10SD




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 EH2+                               Radtyp: C10 707
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 04.09.2013
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 11 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,              C10 707 50 10CMS; C10          50       04.09.2013      liegt bei
    KIA MOTORS (SK), MAZDA                         707 50 10SD
 10 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND,              C10 707 40 10CMS; C10          40       04.09.2013      liegt bei
    FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI,                     707 40 10SD
    HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
    MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
    PEUGEOT
 12 GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL /                  C10 707 44 70CMS; C10          44       04.09.2013      liegt bei
    VAUXHALL                                       707 44 70SD
 13 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB                     C10 707 41 78S CMS; C10        41       04.09.2013      liegt bei
                                                   707 41 78S SD
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 04.09.2013
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 04.09.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0128-08-WIRD/N2-TB                 15.11.2009
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0128-08-WIRD/N3-TB                 05.10.2010
Fest.-Tech.-Bericht                   13-0635-A00-V01                        19.08.2013
Nabenkappe                            C020122-B                              07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung                       C10 707                                19.10.2012 27.11.2012
Radbeschreibung Anlage                C10 707                                06.08.2013
Radbeschreibung SD                    C10 707                                17.10.2012
Radmutter                             D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter                             D000394-N36                            10.12.1997
Radmutter                             M.12.60.28                             13.11.1993
Radmutter                             1912132                                12.09.2007
Radmutter                             1912023D                               21.06.2000 d/03.09.2009
Radschraube                           TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube                           D000344-BB10                           09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB42                            09.09.1999
Radschraube Z 87                      3714T05                                12.09.2005 30.07.2007
Radteilzeichnung                      J 515 005                              22.05.2008
Radteilzeichnung                      J 515 004_B                            29.02.2008 B/16.03.2010
Radteilzeichnung                      J 515 009                              08.10.2009
Radteilzeichnung                      J 515 006                              08.05.2009
Radteilzeichnung                      J 515 007                              18.08.2009
Radzeichnung                          J 515 000                              29.02.2008
Radzeichnung SD-Bl1-2                 302-3101077                            08.02.2012 b/26.06.2013
Radzeichnung SD-Bl2-2                 302-3101077                            08.02.2012
Zentrierring                          D 000 251-E-671                        26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring                          Zentrierring 66,45mm                   04.03.2009




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 04.09.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 04.09.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 04.09.2013
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                                                                                                           Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
C10 707 46 62S C10 707                         ohne                        66,6                   650    2010      05/13
SD             CMS515/10SD


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 204 K; 169; 245; 204
Zubehör                                    : Serieschraube A000 990 49 07 / 72 07
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 117; 246; 245 G; 176
Zubehör                                    : Serieschraube A000 990 72 07
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                 60 - 142 205/45R17 84W                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                          205/45R17 88                                       725; 73C; 74D
                                          215/45R17 87
                                          225/45R17 90  11A; 21P; 22I; 24J;
                                                        24M
176          e1*2007/46*0928*..  66 - 125 205/50R17 93  12A                                  nur A-Klasse;
                                 66 - 155 205/50R17 89W 120; 51G; 52J                        Frontantrieb;
                                          215/45R17 91  12A                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91  12A                                  51A; 71K; 721; 725;
                                                                                             729; 73C; 74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93                                        nur B-Klasse ab Mj.
                                         215/45R17 91                                        2011; nicht "Natural
                                         225/45R17 91                                        Gas Drive"; Kombi;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74D;
                                                                                             76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 04.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/50R17 89                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                          215/45R17 87                                    725; 73C; 74D
                                          225/45R17 90

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
245 G        e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R17 93  12A                               nur A-Klasse;
                                 66 - 155 205/50R17 89W 120; 51G; 52J                     Frontantrieb;
                                          215/45R17 91  12A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91  12A                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76S
245 G          e1*2001/116*0470*..   90 - 155 205/50R17 93                                nur CLA; nicht AMG;
                                              215/45R17 91                                Limousine;
                                              225/45R17 91                                Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 225/45R17 91                                   Coupe; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74D;
                                                                                          76S; 76T
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 170 225/45R17         12T; 51G                 Nur 4-MATIC;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76T;
                                                                                          76U
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 170 225/45R17          12T; 51G                 Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74D; 76S; 76T
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 170 205/50R17 91       12A; 51J                 Kombi; Heckantrieb;
                                              225/45R17          12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74D; 76S; 76T

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 205/50R17 93                                     nicht AMG; Limousine;
                                         215/45R17 91                                     Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 04.09.2013
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
120) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse1 möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 04.09.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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