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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-O0-015
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    1/9                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                             CA 70738
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                         Borbet
Radausführung:                                                        Lk 112
Radgröße:                                                            7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                    50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                112 mm
Lochzahl:                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                              72,60 mm
Zentrierart:                                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                                     700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                             2200 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                  :   Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                 moment
168                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                   110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
117, 169, 176, 204, 204K, 245, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                        130 Nm
245G, 246                      M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639/4                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                        140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ:                         168
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 103    A-Klasse                205/40R17                                      A01) bis A10)
                                       K68)                                           E20)K03)


e1*96/79*0073*16E   810/825 (850)                                                     5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-O0-015
Anlage-Nr. :               23
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
169                                 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142           Mercedes A-Klasse       195/45R17                                A02) bis A10)
                                             A93)

                                                    205/45R17

                                                    215/45R17
                                                    A01) K15)K23)



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                  zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano                          225/55R17                         A02) bis A10)ER1)

                                                    225/55R17C

                                                    235/50R17
                                                    A01)K03)K04)T100)
L275NT10             min1400-1400 max1550/1650(0)                                     5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                                       A02) bis A10) ER1)
                                      T101)

                                                    225/55R17C

                                                    235/50R17
                                                    A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0458*04   min1400/1400 max1550/1700(0)                                     5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-O0-015
Anlage-Nr. :               23
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        205/45R17                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A93)                              E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 205/50R17
                EG-Genehmigungs-Nr.      A93)
                e1*2001/116*0470*02)
                                          215/45R17
                                          A93)

                                          225/45R17
                                          A93a)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215      Mercedes C-Klasse       205/50R17                          A02) bis A10)
                (Limousine)             N215)                              EF0)

                                          205/50R17 M+S

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150     Mercedes C-Klasse       205/50R17                          A02) bis A10)
                (Coupe)                 A94)N215)                          EF0)

                                          205/50R17 M+S
                                          A94)

                                          215/45R17
                                          A94)N225)

                                          225/45R17
                                          A94)N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-O0-015
Anlage-Nr. :               23
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/50R17                                 A02) bis A10)
                (Kombi)                 N215)                                     EF0)

                                          205/50R17 M+S

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          N235)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       N215)                                    E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)     215/45R17
                                         A93)N225)

                                          225/45R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                          N215)                                   E100)V00)




RA-000352-O0-015-23~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-O0-015
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    5/9                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N215)                                    E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    215/45R17
                                        N225)

                                         225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                         N215)                                   E100)E93) V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155     Mercedes A-Klasse       205/50R17 M+S                            A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                               E100)E95)
                zulässig an             215/45R17 M+S
                Fahrzeugausführungen ab
                EG-Genehmigungs-Nr.     215/50R17 M+S
                e1*2001/116*0470*04)
                                         225/45R17 M+S




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-O0-015
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    6/9                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/50R17                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N215)                                    E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    215/45R17
                                        A93)N225)

                                         225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                         N215)                                   E100)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000352-O0-015-23~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-O0-015
Anlage-Nr. :               23
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84), bei denen serienmäßig
     als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*04.




RA-000352-O0-015-23~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-O0-015
Anlage-Nr. :               23
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1400 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab
        Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000352-O0-015-23~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-O0-015
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.11.2013




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