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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    1 / 12                                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                        CA80735
Art des Sonderrades:                                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                   Borbet
Radausführung:                                                                   112
Radgröße:                                                                      8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                              50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                          112 mm
Lochzahl:                                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                                         72,50 mm
Zentrierart:                                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                             BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                                               800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                        2300 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                                    : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                        Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                          moment
176, 169, 204, 204K, 245, 245G, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                           130 Nm
246                             M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639, 639/2, 639/4, 639/5        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                             140 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
163,164, 166, 251               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                             150 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                                                A02) bis A10)E07)ER1)

                                                           235/50R17
                                                           A01)K03)K04)T100)
e1*2001/116*0048*13E   min1470/1470 max1650/1700(0)                                            5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                                          A02) bis A10)E07)ER1)
                                      T101)

                                                       235/50R17
                                                       A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0457*05   min1470/1470 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 165    Vito, Viano            225/55R17                                          A02) bis A10)ER1)
                                      T101)

                                                       235/50R17
                                                       A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0458*04   min1400/1400 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano                             225/55R17                         A02) bis A10)ER1)

                                                       235/50R17
                                                       A01)K03)K04)T100)
L275NT10E            min1400/1400 max1550/1650(1800)                                     5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen                     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110     Vito, Viano                             225/55R17                         A02) bis A10)

                                                       235/50R17
                                                       A01)K03)K04)
L720 NT02E           min1470/1470 max1550/1550                                           5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 120   Vito                   225/55R17                                          A02) bis A10)ER1)

                                                       235/50R17
                                                       A01)K03)K04)
e1*2007/46*0459*02   min1470/1470 max1550/1650(0)                                        5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                         163
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 173   M-Klasse                235/65R17                         A02) bis A10)ER1)
                                       A94)E63)                          B33)

                                         255/60R17
                                         A94)

                                         275/55R17

 184 bis 215            M-Klasse         255/60R17 M+S
                                         A94)

                                         275/55R17




e1*96/79*0083*14E      1430/1600(1750)                                   4/100/57



Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142    A - Klasse             215/40R17                          A02) bis A10)B44)
                                      A01)K15)

e1*2001/116*0288*15E   980/900(935)                                      5/112/66,5



Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142    B - Klasse             215/45R17                          A02) bis A10)B44)

e1*2001/116*0314*08E   1005/900(935)                                     5/112/66,5



Typ:                         245G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85            B-Klasse NGT           215/45R17                          A02) bis A10)B44)

e1*2001/116*0470*02E   980/970(1000)                                     5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    4 / 12                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                         164
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 200   ML - Klasse            235/65R17                                  A01) bis A10)E07)ER1)
                                      A94)                                       K03)

                                                245/60R17
                                                A94)K04)

                                                255/60R17
                                                K04)
e1*2001/116*0315*17E   1400/1600(1700)                                           5/112/66,5



Typ:                            251
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0341*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 200, 285 R - Klasse             235/65R17                               A01) bis A10)E07)ER1)
                                         K03)K04)

                                                245/60R17
                                                K01)K02)

                                                255/60R17
                                                K01)K02)

                                                275/55R17
                                                K01)K02)
e1*2001/116*0341*16    1370/1700(1800)                                           5/112/66,5



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
204                                   e1*2001/116*0431*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225             Mercedes C-Klasse       205/50R17                         A02) bis A10)
                       (Limousine)             M00)N215)

                                                205/50R17 M+S
                                                M00)W215)

                                                215/45R17
                                                N225)

                                                225/45R17
                                                N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    5 / 12                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Coupe)                 A94)M00)N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         A94)M00)W215)

                                         215/45R17
                                         A94)N225)

                                         225/45R17
                                         A94)N235)

                                         235/40R17
                                         A94a)N245)

                                         245/40R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                 V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Kombi)                 M00)N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         M00)W215)

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17
                                         N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    6 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190     Mercedes M-Klasse       235/65R17                         A02) bis A10)
                                        A94)                              EF0)ER1)

                                         245/60R17
                                         A94)

                                         245/65R17
                                         A94)

                                         255/60R17
                                         A01)A94)K03)

                                         265/60R17
                                         A01)A94)K03)K04)

                                         275/55R17
                                         A01)A94)K01)K04)




RA-000355-I0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    7 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115      Mercedes B- Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                                         M00)

                                          215/45R17

                                          225/45R17

                                          235/40R17

                                          245/40R17
                                          A01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                          M00)                                    V00)

                                          205/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                          M00)                                    V00)

                                          215/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                                                                  V00)

                                          215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                               K04)               V00)

                                          225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                               K04)               V00)




RA-000355-I0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    8 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
176                               e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes A- Klasse         205/50R17                               A02) bis A10)E93)
                (nicht A 250 Sport)        M00)

                                           215/45R17

                                           225/45R17

                                           235/45R17
                                           A01)K04)K13)

                                           245/40R17
                                           A01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)E93)
                                           M00)                                    V00)

                                           225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)E93)
                                                                K04)               V00)



------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



RA-000355-I0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    9 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B33) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     -Achse 1: belüft. Bremsscheibe Ø 345 x 32 mm mit 4-Kolben-Festsattel Brembo

B44) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:        - mit bel.
     Bremsscheibe Ø288x12 mm.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße
     225/75R16 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen A 250 Sport (Code P84), bei denen als
     (Sommer-)Mindestbereifung 235/40R18 serienmäßig eingetragen ist.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.




RA-000355-I0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    11 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.10.2012




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