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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CA 80735
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                             112
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
117, 176, 204, 204K, 245, 245G, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      130 Nm
246                             M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639, 639/2, 639/4, 639/5        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
164, 251                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     150 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000355-J0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                                            A02) bis A10)E07)
                                                                                           ER1)
                                                         235/50R17
                                                         A01)K03)K04)T100)
e1*2001/116*0048*13E   min1470/1470 max1650/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                                            A02) bis A10)E07)
                                      T101)                                                ER1)

                                                         235/50R17
                                                         A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0457*05     min1470/1470 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 165    Vito, Viano            225/55R17                                            A02) bis A10)
                                      T101)                                                ER1)

                                                         235/50R17
                                                         A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0458*04     min1400/1400 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano                               225/55R17                         A02) bis A10)
                                                                                           ER1)
                                                         235/50R17
                                                         A01)K03)K04)T100)
L275NT10E              min1400/1400 max1550/1650(1800)                                     5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen                       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110     Vito, Viano                               225/55R17                         A02) bis A10)
                                                                                           ER1)
                                                         235/50R17
                                                         A01)K03)K04)
L720 NT02E             min1470/1470 max1550/1550                                           5/112/66,5




RA-000355-J0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 120   Vito                   225/55R17                                 A02) bis A10)
                                                                                ER1)
                                                    235/50R17
                                                    A01)K03)K04)
e1*2007/46*0459*02   min1470/1470 max1550/1650(0)                               5/112/66,5



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
245                                 e1*2001/116*0314*..
245G                                e1*2001/116*0470*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142           Mercedes B-Klasse        205/50R17                         A02) bis A10)
                     (Beim Typ 245G nur       A01) K01)M00)                     E99)
                     zulässig an
                     Fahrzeugausführungen bis 215/45R17
                     EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*02)     225/45R17
                                                    A01) K01)

                                                    235/40R17
                                                    A01) K01)K04) K81)




RA-000355-J0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    4 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200     Mercedes ML-Klasse      235/65R17                                A02) bis A10)
                                                                                 EF0)ER1)
                                         245/60R17

                                         245/65R17
                                         G7W)

                                         255/60R17
                                         A01) K03)

                                         265/60R17
                                         A01) G7W)K01)

                                         275/55R17
                                         A01) K01)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/65R17            255/60R17          A02) bis A10)
                                                                                 EF0)ER1)V00)

                                         245/65R17            265/60R17          A02) bis A10)
                                                                                 EF0)ER1)G7W) V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200     Mercedes R-Klasse       235/65R17                                A02) bis A10)
                                        A94)                                     EF0)ER1)

                                         245/60R17
                                         A01) A94)K04)

                                         245/65R17
                                         A01) A94)G4P) K04)

                                         255/60R17
                                         A01) A94)K01) K04)

                                         265/60R17
                                         A01) A94)G4P) K01) K04)

                                         275/55R17
                                         A01) A94)K01) K04)




RA-000355-J0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    5 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Limousine)             M00)N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         M00)W215)

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17
                                         N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Coupe)                 A94)M00) N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         A94)M00) W215)

                                         215/45R17
                                         A94)N225)

                                         225/45R17
                                         A94)N235)

                                         235/40R17
                                         A94a)N245)

                                         245/40R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                 V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    6 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       205/50R17                                 A02) bis A10)
                (Kombi)                 M00)N215)

                                          205/50R17 M+S
                                          M00)W215)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          N235)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       M00)N215)                                E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 215/45R17
                EG-Genehmigungs-Nr.      N225)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         225/45R17

                                          235/40R17

                                          245/40R17
                                          A01) K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                          M00)N215)                               E100)V00)

                                          205/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                          M00)N215)                               E100)V00)

                                          215/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                          N225)                                   E100)V00)

                                          215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                          N225)                K04)               E100)V00)

                                          225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                               K04)               E100)V00)




RA-000355-J0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    7 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      M00)N215)                                E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.     M00)
                e1*2001/116*0470*04)
                                        215/45R17
                                        N225)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         A01) K04)K13)

                                         245/40R17
                                         A01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                         M00)N215)                               E100)E93) V00)

                                         205/50R17            235/45R17          A01) bis A10)
                                         M00)N215)            K04)               E100)E93) V00)

                                         215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                         N225)                K04)               E100)E93) V00)

                                         215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                         N225)                K04)               E100)E93) V00)

                                         215/50R17           235/45R17           A01) bis A10)
                                         K13)K25) M00) N225) K04)                E100)E93) G01) V00)

                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                              K04)               E100)E93) V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    8 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155     Mercedes A-Klasse       205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      M00)                              E100)E95)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 215/45R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    215/50R17 M+S
                                         M00)

                                         225/45R17 M+S




RA-000355-J0-015-01~DB-5-112-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    9 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/50R17                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      M00)N215)                                E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.     M00)
                e1*2001/116*0470*04)
                                        215/45R17
                                        A93a)N225)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         A01) K13)

                                         245/40R17
                                         A01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                         M00)N215)                               E100)V00)

                                         205/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                         M00)N215)                               E100)V00)

                                         215/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                         A93a)N225)                              E100)V00)

                                         215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                         A93a)N225)           K04)               E100)V00)

                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                              K04)               E100)V00)



------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    10 / 13                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    11 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*04.

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84), bei denen serienmäßig
     als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*02.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
     265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               1
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Teiletyp :                 CA 80735


G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
    265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
     - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                 CA 80735


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 11.12.2013



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