Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C18 808
Art des Sonderrades: Einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: CMS 590/01
Artikel- oder Katalog-Nr: C18 808 35 09
Radgröße: 8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: SR 17 Ø72,5-66,6
geprüfte Radlast: 703 kg
bei Reifenabrollumfang: 2254 mm
Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
170, 171, 171 AMG, 202, 203, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z 54 110 Nm
203CL, 203K, H0, 208, 209, M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
210, 210K
204, 204 AMG, 204K, 204K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z 81 130 Nm
AMG, 204X, 207, 211, 211 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
AMG, 211G, 211K, 211K AMG,
212, 212K
163, 216, 220, 221 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z 81 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
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Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: H0
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00n)
e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(T-Limousine)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00n)
e1*93/81*0034*18E 970/1070(1150) 5/112/66,5
Typ: 210
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 137 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine)
235/40R18
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00n)
225/40R18 235/40R18 A02) bis A10)
V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 205 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)E41)
(Limousine)
e1*93/81*0022*24E 1125/1165-1280 b. erh. zul. Ges.gew.(1225) 5/112/66,5
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: 210K
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 205 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)
(T-Limousine)
e1*93/81*0033*22E 1030/1300(1340) 5/112/66,5
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 260 Mercedes SLK 225/40R18 A01) bis A10)
E58) E65) K03)
225/40R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) E65)
K03)V00n)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) E65)
M00) K03)V00n)
e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 Mercedes CLK 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupé, Cabrio)
245/35R18
235/40R18
A01)G01)K11)K25)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00n)
e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 260 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)B38)B46)
(Limousine)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02)bis A10)B38)B46)
V00n)
e1*98/14*0139*24E 1095/1075(1115) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: 203K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 260 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)B38)B46)
(T-Limousine)
e1*98/14*0158*20E 1100/1165(1200) 5/112/66,5
Typ: 203CL
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)B38)B46)
(Coupe)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02)bis A10)B38)B46)
V00)
75 bis 200 Mercedes CLC 225/40R18 A02) bis A10)B38)B46)
(Coupe)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02)bis A10)B38)B46)
V00)
e1*98/14*0159*24 1100/1035(1045) 5/112/66,5
Typ: 209
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 285 Mercedes CLK 225/40R18 A02) bis
(Coupe, Cabrio) A10)B38)B46)E58)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)B38)B46)
M00) V00n)
e1*98/14*0184*16 1115 /1160(1200) 5/112/66,5
Typ: 211
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)
(Limousine) E61)
245/40R18
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)
350 bis 378 E55 AMG, E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine)
e1*2001/1116*0183*21E 1005-1225/1140-1255(1305) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: 211 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
378 E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine)
e1*2001/116*0397*02 1165 / 1245 (0) 5/112/66,5
Typ: 211G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mercedes E-Klasse NGT 235/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, ww. Erdgas-
Antrieb) 245/40R18
e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5
Typ: 211K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)
(T-Limousine) E61)
245/40R18
378 E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(T-Limousine)
e1*2001/1116*0213*17 975-1175/1320-1382(1435) 5/112/66,5
Typ: 211K AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
378 E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(T-Limousine)
e1*2001/116*0398*02 1110 / 1350 (0) 5/112/66,5
Typ: 171
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 225/40R18 A02) bis A10)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
B38)B46)K04)V00)
e1*2001/116*0262*12 840/935 – 910/940 5/112/66,5
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Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 215 C-Klasse, Limousine 215/40R18 A01) bis A10)
E59)K04) K01)K13)
225/40R18
K02)K85)
336 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0431*12 1135/1145(1205) 5/112/66,5
Typ: 204 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
334 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0464*03 1090/11110(0) 5/112/66,5
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 C-Klasse, Kombi 215/40R18 A01) bis A10)
E59)K04)T89) K01)K13)
225/40R18
K02)K85)
336 C63 AMG, Kombi 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0457*07 1160/1225 (1275) 5/112/66,5
Typ: 204K AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 373 C63 AMG, Kombi 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0463*03 1110/1165 (0) 5/112/66,5
RA-000492-A0-233-06b~DB-5-112-66-72_6-35-C18_808_35_09.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: 204X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 200 GLK 235/50R18 A01) bis A10)
K04) K01)
235/55R18
K04)
245/50R18
K04)
245/55R18
K04)
255/45R18
K04)
255/50R18
K02)
e1*2001/116*0480*05 1270/1280 (1330) 5/112/66,5
Typ: 212
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 215 E-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, außer 4- Matic) E18)T90)M00)
215/45R18
E18)
225/40R18
225/45R18
A01)K03)
235/40R18
A01)K01)
245/40R18
A01)K01)K04)
285 E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, außer 4- Matic) K01)K04)
e1*2001/116*0501*01 1190/1220 (1265) - 5/112/66,5
RA-000492-A0-233-06b~DB-5-112-66-72_6-35-C18_808_35_09.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: 212K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215 E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, außer 4- Matic) A01)K03)T95)
235/40R18
A01)K01)T95)
245/40R18
A01)K01)K04)
285 E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(Kombi, außer 4- Matic) K01)K04)
e1*2007/46*0200*01 1175/1460(1560) 5/112/66,5
Typ: 207
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 215 E-Klasse Coupe 215/40R18 A02) bis A10)
215/45R18
A01)G01)
225/40R18
235/35R18
235/40R18
245/35R18
A01)K01)K04)
285 E-Klasse Coupe 235/35R18 A02) bis A10)
235/40R18
245/35R18
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0502*02 1110/1130 (1170) 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
RA-000492-A0-233-06b~DB-5-112-66-72_6-35-C18_808_35_09.doc
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Nr. : RA-000492-A0-233
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
gungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
B38) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage (serienmäßig nur
17-Zoll): Achse 1: Festsattel (4-Kolben), belüft. Bremsscheibe 330 x 28 mm;
Achse 2: belüft. Bremsscheibe 290 x 10 mm .
B46) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage (serienmäßig nur
17-Zoll): Achse 1: Faustsattel (2-Kolben), belüft. Bremsscheibe 330 x 28 mm;
Achse 2: belüft. Bremsscheibe 290 x 10 mm .
RA-000492-A0-233-06b~DB-5-112-66-72_6-35-C18_808_35_09.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
- Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.
E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2 als
(Sommer-)Mindestbereifung 245/40R17 serienmäßig eingetragen ist.
E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
größe ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen sind.
E61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen als Mindestbereifung 245/40R18
(bzw. 245/45R17) serienmäßig eingetragen ist.
E65) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Felge
8,5x17 bei Sommer-Bereifung ausgerüstet sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000492-A0-233-06b~DB-5-112-66-72_6-35-C18_808_35_09.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 6b
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
chend zu kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausauschnittkanten auf-
zuweiten.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
men erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoß-
fänger komplett um- und anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kür-
zen oder nach hinten/oben zu biegen.
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus an-
zulegen(verkleben) oder auszuschneiden,
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je-
weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
Essen, 05.02.2010
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