Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 1 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-8018
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
170, 171, 202, 203, 203CL, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
203K, H0, 208, 209, 210, 210K M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
117, 172, 172 AMG, 204, 204 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
AMG, 204K, 204K AMG, 204X, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
207, 211, 211 AMG, 211G,
211K, 211K AMG, 212, 212G,
212K, 218, 245, 245G, 246, 176
216, 220, 221 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 2 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ: H0
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(T-Limousine)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
e1*93/81*0034*18E 970/1070(1150) 5/112/66,5
Typ: 210
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 137 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine)
235/40R18
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
225/40R18 235/40R18 A02) bis A10)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 205 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)B25)E41)
(Limousine) T95)
255 bis 260 E50 AMG, E55 AMG, 235/40R18 M+S A02) bis A10)
E55 AMG 4-MATIC
(Limousine)
e1*93/81*0022*24E 1125/1165-1280 b. erh. zul. Ges.gew.(1225) 5/112/66,5
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 3 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ: 210K
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 260 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)B25)
(T-Limousine)
e1*93/81*0033*22E 1030/1300(1340) 5/112/66,5
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 260 Mercedes SLK 225/40R18 A01) bis A10)
E58) E65) K03)
225/40R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)E65)
K03)V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)E65)
M00) K03)V00)
e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 Mercedes CLK 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupé, Cabrio)
245/35R18
235/40R18
A01)G01)K11)K25)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen Hinweise
145 bis 326 Mercedes S-Klasse, 245/45R18 A01)bis A10)ER1)
S55 AMG, S63 AMG E51)K21)
368 S 600 245/45R18 M+S
368 S 55 AMG
e1*97/27*0099*15E 1240/1400(1445) –S55, 600 5/112/66,5
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 4 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 260 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)B38)
(Limousine) B79)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02)bis A10)B38)
B79)V00)
V00)
e1*98/14*0139*24E 1095/1075(1115) 5/112/66,5
Typ: 203K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 260 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)B38)
(T-Limousine) B79)
e1*98/14*0158*20E 1100/1165(1200) 5/112/66,5
Typ: 203CL
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)B38)
(Coupe) B79)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02)bis A10)B38)
B79)V00)
75 bis 200 Mercedes CLC 225/40R18 A02) bis A10)B38)
(Coupe)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02)bis A10)B38)
B79)V00)
e1*98/14*0159*25E 1100/1035(1045) 5/112/66,5
Typ: 209
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 285 Mercedes CLK 225/40R18 A02) bis
(Coupe, Cabrio) A10)B38)B79)E58)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)B38)B79)
M00) V00)
e1*98/14*0184*16E 1115 /1160(1200) 5/112/66,5
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 5 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ: 211
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)
(Limousine) E68)
245/40R18
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)
350 bis 378 E55 AMG, E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine)
e1*2001/1116*0183*21E 1005-1225/1140-1255(1305) 5/112/66,5
Typ: 211 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
378 E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine)
e1*2001/116*0397*02 1165 / 1245 (0) 5/112/66,5
Typ: 211G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mercedes E-Klasse NGT 235/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, ww. Erdgas-
Antrieb) 245/40R18
e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5
Typ: 211K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)
(T-Limousine) E68)
245/40R18
378 E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(T-Limousine)
e1*2001/1116*0213*17 975-1175/1320-1382(1435) 5/112/66,5
Typ: 211K AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
378 E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(T-Limousine)
e1*2001/116*0398*02 1110 / 1350 (0) 5/112/66,5
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 6 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ: 171
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 225/40R18 A02) bis A10)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
B38)K04)V00)
e1*2001/116*0262*14E 840/935 – 910/940 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K81)
215/40R18
A01)K01)K04)K81)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes S-Klasse 235/45R18 A02) bis A10)B49)
A94) ER1)
235/50R18
245/45R18
A94)
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 255/45R18 A02) bis A10)B49)ER1)
V00)
Typ: 216
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL-Klasse 235/50R18 A02) bis A10)B49)
255/45R18
e1*2001/116*0372*07 1210/1350(0) –CL500 5/112/66,5
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 7 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine) A01)K01)K04)K13)N225)T89)
225/40R18
A01)K01)K04)K13)K85)N235)
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10)
(Limousine) K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0431*21 1135/1165(1265) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe) A01)K01)K04)K13)N225)
225/40R18
A01)K01)K04)K13)K21)N235)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K13) K04)K106)K21) V00)
Typ: 204 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0464*08 1090/11110(0) 5/112/66,5
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 8 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Kombi) A01)K01)K04)K13)N225)T89)
225/40R18
A01)K01)K04)K13)K85)N235)
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10)
( Kombi) K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0457*16 1160/1230 (1320) 5/112/66,5
Typ: 204K AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10)
(Kombi) K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0463*08 1110/1165 (0) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10)
A01)K01)K02)
235/55R18
A01)K01)K02)
245/50R18
A01)K01)K02)
245/55R18
A01)ER1a)K01)K02)
255/50R18
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 9 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen N225)
mit kleinsten Serienreifen in
16Zoll) 225/40R18
A01)K03)
225/45R18
A01)K03)
235/40R18
A01)K01)
245/40R18
A01)K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K03) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen A01)K01)
mit kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 10 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, Ausführungen mit A01)K03)T95)
kleinsten Serienreifen 225/..)
235/40R18
A01)K01)T95)
245/40R18
A01)K01)ER1b)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K03) ER1b) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, Ausführungen mit A01)K01) ER1b)
kleinsten Serienreifen 245/..)
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 11 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N225)T89)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 215/40R18 M+S
17Zoll) T89)W225)
215/45R18
G5A)N225)
215/45R18 M+S
G5A)W225)
225/40R18
N235)
225/40R18 M+S
W235)
235/35R18
N245)
235/40R18
G4Y)N245)
245/35R18
A01)K01)K04)N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N235) K04)N255) V00)
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 12 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245)T90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 235/35R18 M+S
T90)
235/40R18
N245)
235/40R18 M+S
245/35R18
A01)K01)K04)N255)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 205/40R18 A02) bis A10)
A94)N215)
205/45R18
A94)G1R)M00)N215)
215/40R18
A94)N225)
225/35R18
A94)
225/40R18
A94a)
235/35R18
A94a)
235/40R18
A01)G01)K97)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 13 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10)
A94a)
235/40R18 M+S
A01)K97)
245/35R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10)B61)
(Limousine, Kombi; A94) EF0)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/45R17)
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 14 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
A01)K04)N215)T86)
205/45R18
A01)K04)K13)K22)K25)M00)N215)T86)
215/40R18
A01)K04)K13)K22)N225)
225/40R18
A01)K01)K04)K103)K13)K20)K22)K25)K28)
235/35R18
A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28)
245/35R18
A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R18 235/35R18 A01) bis A10)
N215)T86) K02)K103)K20)K28) V00)
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K13)K22)K25)M00)N K04)K103)K20)K28) V00)
215)T86)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K13)K22)N225) K02)K103)K20)K28) V00)
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 15 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K13)K25)M00)N215)T86) E93)
215/40R18
A01)K01)K04)K13)K25)K28)N225)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K01)K13)K25)M00)N K04)K103)K28) E93)V00)
215)T86)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K13)K25)N225) K02)K103)K28) E93)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 155 Mercedes A-Klasse 235/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)K02)K13)K28) E95)
245/35R18
A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 16 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
A01)K04)K13)K25)M00)N215)T86)
215/40R18
A01)K01)K04)K13)K25)N225)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K13)K25)M00)N215) K04)K103)K28) V00)
T86)
205/45R18 235/40R18 A01) bis A10)
K13)K25)M00)N215) K02)K103)K28) V00)
T86)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K13)K25)N225) K02)K103)K28) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 17 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und
an der Innenseite nur mit Klammergewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B38) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage (serienmäßig nur
17-Zoll)
- Achse 1: Festsattel (4-Kolben), belüft. Bremsscheibe Ø330 x 28 mm
B25) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit 4-Kolben-Festsattel an Achse 1 (belüft.
Bremsscheibe 316 x 28 mm) .
B49) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: belüft. Bremsscheibe Ø 350 x 32 mm .
B61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360 x 36 mm.
B79) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø345 x 30 mm.
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 18 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
- Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.
E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
an Achse 2)
E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2
als (Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E65) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Felge
8,5x17 bei Sommer-Bereifung ausgerüstet sind.
E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1451 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER1a) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1391 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 19 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
ER1b) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 20 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 21 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
- der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 22 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000729-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 23 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 09.05.2013
RA-000729-A0-015-05~DB-5-112-66_5-ET35.docx