Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 44a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-9018
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Hinterachse
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
172, 172 AMG, 204, 204K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
204X, 207, 212, 212K, 212G, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
218
221 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
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Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 44a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)E00B)
(Coupe) K01)K13) K04)K106)K21)M00) N225)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)E00B)
K01)K13) K02)K106)K21)N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)E00B)
(Kombi) K01)K13) K02)N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)E00B)
(Limousine) K01)K13) K02)N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
150 Mercedes CLS 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)E00B)B61)
(Limousine, Kombi; A94) EF1)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/45R17) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10)E00B)B61)
A94a)K04) EF1)V00)
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Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 44a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)E00B)
(Coupe, Cabrio; K04)M00)T89) N225)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)E00B)
17Zoll) K04)K15)K26) N235)
235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)E00B)
K04)K15)K26)N245)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00B)
K04)K15)K26)N245) G4Y)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)E00B)
(Coupe, Cabrio; K04)K15)K26)N245)T
Ausführungen mit kleinsten 90)
Serienreifen in 18Zoll)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00B)
K04)K15)K26)N245)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)E00B)
(Limousine, Ausführungen K03) K04)
mit kleinsten Serienreifen in
16Zoll) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)E00B)
K03) K04)M00)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00B)
K01) K02)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)E00B)
K01) K02)K67)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)E00B)
K03) K02)K67) V00)
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)E00B)
(Limousine, Ausführungen K01) K02)K67)
mit kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)E00B)ER1)
(Kombi, Ausführungen mit K03) K04)M00)T95)
kleinsten Serienreifen 225/..)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00B)ER1)
K01) K02)T95)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)E00B)ER1)
K01) K02)K67)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)E00B)ER1)
K03) K02)K67) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)E00B)ER1)
(Kombi, Ausführungen mit K01) K02)K67)
kleinsten Serienreifen 245/..)
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)E00B)
K01) K02)M00)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)E00B)
K01) K02)M00)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)E00B)
K01) K02)
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)E00B)
K01) K02) V00)
235/55R18 285/45R18 A01) bis A10)E00B)
K01) K02) V00)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)E00B)
K01) K02) V00)
255/50R18 275/45R18 A01) bis A10)E00B)
K01) K02) V00)
255/50R18 285/45R18 A01) bis A10)E00B)
K01) K02) V00)
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Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 44a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
150 bis 285 Mercedes S-Klasse 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)E00B)
(Heckantrieb) E97)ER2)
235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)E00B)
M00) E97)ER2)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)E00B)
E97)ER2)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)E00B)
E97)ER2)
235/45R18 255/45R18 A02) bis A10)E00B)
E97)ER2)V00)
245/45R18 265/45R18 A01) bis A10)E00B)
K04)K83) E97)ER2)V00)
255/45R18 275/45R18 A01) bis A10)E00B)
K02)K83) E97)ER2)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
155 bis 285 Mercedes S-Klasse 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)E00B)
(Allrad (4-MATIC)) E97)ER2)
235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)E00B)
M00) E97)ER2)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)E00B)
E97)ER2)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)E00B)
E97)ER2)
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Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
135 bis 225 Mercedes SLK 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)E00B)
M00) N225)
225/35R18 225/35R18 A02) bis A10)E00B)
A94a)
225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)E00B)
235/35R18 235/35R18 A02) bis A10)E00B)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00B)
K97) K103)K104)K28) G01)
245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)E00B)
K103)K104)K28)
225/35R18 255/30R18 A02) bis A10)E00B)
V00)
225/35R18 265/30R18 A01) bis A10)E00B)
K02)K103)K104)K28) V00)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)E00B)
K103)K104)K28) V00)
235/35R18 265/30R18 A01) bis A10)E00B)
K02)K103)K104)K28) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S 235/35R18 M+S A02) bis A10)E00B)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)E00B)
K97) K103)K104)K28)
245/35R18 M+S 245/35R18 M+S A01) bis A10)E00B)
K103)K104)K28)
RA-000730-A0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000730-A0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
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Anlage-Nr. : 44a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360 x 36 mm.
E00B) Die Verwendung des Rades XRT-9018 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination ist
nur mit dem Radtyp XRT-8018 (KBA 49282) an Achse 1 zulässig.
Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-8018 zu
beachten.
E97) Bei Fahrzeugen mit der EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0335*19 (Nachtragsstand
19) nur zulässig an Varianten, die mit „I“ beginnen (Feld D.2 in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1). Varianten, die mit „P“ beginnen, sind nicht zulässig.
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1452 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 44a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.
K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
- der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
RA-000730-A0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
- Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und eng anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000730-A0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-9018
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 44a mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 25.07.2013
RA-000730-A0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx