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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44a
Seite :                     1 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   XRT-9018
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             BORBET
Montageposition:                                         Hinterachse
Radausführung:                                             Lk 112
Radgröße:                                                  9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                           730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
172, 172 AMG, 204, 204K,         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       130 Nm
204X, 207, 212, 212K, 212G,      M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
218
221                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000730-A0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       215/40R18            215/40R18         A01) bis A10)E00B)
                (Coupe)                 K01)K13)             K04)K106)K21)M00) N225)

                                           225/40R18             225/40R18          A01) bis A10)E00B)
                                           K01)K13)              K02)K106)K21)N235)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       225/40R18            225/40R18              A01) bis A10)E00B)
                (Kombi)                 K01)K13)             K02)N235)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
88 bis 225      Mercedes C-Klasse       225/40R18            225/40R18              A01) bis A10)E00B)
                (Limousine)             K01)K13)             K02)N235)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
150             Mercedes CLS               245/40R18            245/40R18           A02) bis A10)E00B)B61)
                (Limousine, Kombi;                              A94)                EF1)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/45R17)    245/40R18            275/35R18           A01) bis A10)E00B)B61)
                                                                A94a)K04)           EF1)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           215/40R18            215/40R18            A01) bis A10)E00B)
                (Coupe, Cabrio;                                  K04)M00)T89)         N225)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 225/40R18            225/40R18            A01) bis A10)E00B)
                17Zoll)                                          K04)K15)K26)         N235)

                                             235/35R18             235/35R18         A01) bis A10)E00B)
                                                                   K04)K15)K26)N245)

                                             235/40R18             235/40R18         A01) bis A10)E00B)
                                                                   K04)K15)K26)N245) G4Y)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
300             Mercedes E-Klasse          235/35R18            235/35R18          A01) bis A10)E00B)
                (Coupe, Cabrio;                                 K04)K15)K26)N245)T
                Ausführungen mit kleinsten                      90)
                Serienreifen in 18Zoll)
                                           235/40R18            235/40R18          A01) bis A10)E00B)
                                                                K04)K15)K26)N245)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
212G                               e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             225/40R18            225/40R18          A01) bis A10)E00B)
                (Limousine, Ausführungen K03)                      K04)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       225/45R18            225/45R18          A01) bis A10)E00B)
                                              K03)                 K04)M00)

                                             235/40R18             235/40R18          A01) bis A10)E00B)
                                             K01)                  K02)

                                             245/40R18             245/40R18          A01) bis A10)E00B)
                                             K01)                  K02)K67)

                                             225/45R18             245/40R18          A01) bis A10)E00B)
                                             K03)                  K02)K67)           V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
150 bis 285     Mercedes E-Klasse             245/40R18            245/40R18           A01) bis A10)E00B)
                (Limousine, Ausführungen K01)                      K02)K67)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 225     Mercedes E-Klasse              225/45R18            225/45R18          A01) bis A10)E00B)ER1)
                (Kombi, Ausführungen mit K03)                       K04)M00)T95)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               235/40R18            235/40R18          A01) bis A10)E00B)ER1)
                                               K01)                 K02)T95)

                                              245/40R18             245/40R18          A01) bis A10)E00B)ER1)
                                              K01)                  K02)K67)

                                              225/45R18             245/40R18          A01) bis A10)E00B)ER1)
                                              K03)                  K02)K67)           V00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
150 bis 285     Mercedes E-Klasse              245/40R18            245/40R18          A01) bis A10)E00B)ER1)
                (Kombi, Ausführungen mit K01)                       K02)K67)
                kleinsten Serienreifen 245/..)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44a
Seite :                     5 / 12                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 225     Mercedes GLK            235/50R18            235/50R18          A01) bis A10)E00B)
                                        K01)                 K02)M00)

                                          245/50R18           245/50R18         A01) bis A10)E00B)
                                          K01)                K02)M00)

                                          255/50R18           255/50R18         A01) bis A10)E00B)
                                          K01)                K02)

                                          235/55R18           255/50R18         A01) bis A10)E00B)
                                          K01)                K02)              V00)

                                          235/55R18           285/45R18         A01) bis A10)E00B)
                                          K01)                K02)              V00)

                                          245/50R18           275/45R18         A01) bis A10)E00B)
                                          K01)                K02)              V00)

                                          255/50R18           275/45R18         A01) bis A10)E00B)
                                          K01)                K02)              V00)

                                          255/50R18           285/45R18         A01) bis A10)E00B)
                                          K01)                K02)              V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44a
Seite :                     6 / 12                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
150 bis 285     Mercedes S-Klasse       235/45R18            235/45R18            A02) bis A10)E00B)
                (Heckantrieb)                                                     E97)ER2)

                                           235/50R18            235/50R18         A02) bis A10)E00B)
                                                                M00)              E97)ER2)

                                           245/45R18            245/45R18         A02) bis A10)E00B)
                                                                                  E97)ER2)

                                           255/45R18            255/45R18         A02) bis A10)E00B)
                                                                                  E97)ER2)

                                           235/45R18            255/45R18         A02) bis A10)E00B)
                                                                                  E97)ER2)V00)

                                           245/45R18            265/45R18         A01) bis A10)E00B)
                                                                K04)K83)          E97)ER2)V00)

                                           255/45R18            275/45R18         A01) bis A10)E00B)
                                                                K02)K83)          E97)ER2)V00)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
221                              e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
155 bis 285     Mercedes S-Klasse         235/45R18            235/45R18          A02) bis A10)E00B)
                (Allrad (4-MATIC))                                                E97)ER2)

                                           235/50R18            235/50R18         A02) bis A10)E00B)
                                                                M00)              E97)ER2)

                                           245/45R18            245/45R18         A02) bis A10)E00B)
                                                                                  E97)ER2)

                                           255/45R18            255/45R18         A02) bis A10)E00B)
                                                                                  E97)ER2)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44a
Seite :                     7 / 12                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
135 bis 225     Mercedes SLK            215/40R18            215/40R18           A02) bis A10)E00B)
                                                             M00)                N225)

                                          225/35R18           225/35R18          A02) bis A10)E00B)
                                                              A94a)

                                          225/40R18           225/40R18          A02) bis A10)E00B)


                                          235/35R18           235/35R18          A02) bis A10)E00B)


                                          235/40R18           235/40R18          A01) bis A10)E00B)
                                          K97)                K103)K104)K28)     G01)

                                          245/35R18           245/35R18          A01) bis A10)E00B)
                                                              K103)K104)K28)

                                          225/35R18           255/30R18          A02) bis A10)E00B)
                                                                                 V00)

                                          225/35R18           265/30R18          A01) bis A10)E00B)
                                                              K02)K103)K104)K28) V00)

                                          225/40R18           245/35R18          A01) bis A10)E00B)
                                                              K103)K104)K28)     V00)

                                          235/35R18           265/30R18          A01) bis A10)E00B)
                                                              K02)K103)K104)K28) V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
172 AMG                        e1*2007/46*0857*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
310             Mercedes SLK 55 AMG     235/35R18 M+S        235/35R18 M+S       A02) bis A10)E00B)


                                          235/40R18 M+S       235/40R18 M+S      A01) bis A10)E00B)
                                          K97)                K103)K104)K28)

                                          245/35R18 M+S       245/35R18 M+S      A01) bis A10)E00B)
                                                              K103)K104)K28)




RA-000730-A0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44a
Seite :                     8 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360 x 36 mm.

E00B) Die Verwendung des Rades XRT-9018 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination ist
    nur mit dem Radtyp XRT-8018 (KBA 49282) an Achse 1 zulässig.
    Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
    Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-8018 zu
    beachten.

E97) Bei Fahrzeugen mit der EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0335*19 (Nachtragsstand
     19) nur zulässig an Varianten, die mit „I“ beginnen (Feld D.2 in der
     Zulassungsbescheinigung Teil 1). Varianten, die mit „P“ beginnen, sind nicht zulässig.

EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
     Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
     Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
     Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1452 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
     entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
       zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
     - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.


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K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
         komplett um- und eng anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
     umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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Teiletyp :                  XRT-9018


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 44a mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.07.2013




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