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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Tropez
Typ                             Tropez 6515
Radgröße                        6,5Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
36182        TROPEZ 6515 / ohne Ring             5/112/66,6          38         730    2150
36183

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49157
Herstellerzeichen               DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung           TROPEZ 6515
Radgröße                        6,5Jx15H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                      26                 49222
S02     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   130                      26                 49222
S03     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   130                      28                 49421

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
190 er                53-122        185/65R15   M+S R09                           A02 A04 A05
201                   53-122        185/65R15                                     A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3      53-122        195/55R15                                     A14 A18 V15
                      53-122        195/60R15                                     Z15 S01
                      53-122        205/50R15
                      53-122        205/55R15   A01 K41
                      53-122        205/60R15   A01 K41 K42
                      53-122        215/50R15   A01 K1c K2c K43 K44 L02
                      53-122        215/55R15   A01 K1c K2c K43 K44 L02
                      53-122        225/50R15   A01 K1c K2c K43 K44 L02
190 er                53-90         185/65R15   A01 G01                           A02 A04 A05
201                   53-90         195/50R15                                     A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3      53-90         195/55R15                                     A14 A18 V15
                      53-90         195/60R15   A01 G01                           Z14 S01
                      53-90         205/50R15
                      53-90         205/55R15   A01 K41
                      53-90         215/50R15   A01 K1c K2c K43 K44 L02
                      53-90         225/50R15   A01 K2c K44 R03
A-Klasse              44-75         185/55R15   K1c K2b K42 K46 K56 M+S           A01 A02 A04
168                   44-75         195/50R15   K1c K2c K42 K46 K56               A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..      44-75         205/50R15   K1c K2c K42 K46 K56               A12 A14 A18
nur mit ESP                                                                       A60 B03 DBA
                                                                                  S01
A-Klasse              60-85         185/65R15   K1a K2b K42                       A01 A02 A04
169                   60-85         195/60R15   K1c K2b K42                       A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..   60-85         205/55R15   K1c K2b K42                       A12 A14 A17
                      60-85         205/60R15   K14 K1c K2b K41 K42               A18 B03 S03
A-Klasse              80, 90        195/65R15                                     A02 A04 A05
176                   80, 90        205/60R15   A01 K2b                           A08 A09 A12
e1*2007/46*0928*..    80, 90        215/60R15   A01 K1a K2b                       A14 A18 A58
                                                                                  B03 Flh X82
                                                                                  S03
B-Klasse              70,85         195/65R15                                     A02 A04 A05
245                   70,85         205/60R15   A01 K42                           A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*..   70,85         215/60R15   A01 K1a K1b K2b K41 K42           A14 A17 A18
                      70,85         225/55R15   A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56       B03 V15 S03
B-Klasse              80, 90        195/65R15   A91                               A02 A04 A05
246                   80, 90        205/60R15   A01 A12 K2b                       A08 A09 A14
e1*2007/46*0751*..    80, 90        215/60R15   A01 A12 K2b                       A18 A58 B03
                                                                                  X82 S03
C-Klasse              75-125        195/65R15                                     A02 A04 A05
203                   75-125        205/60R15                                     A08 A09 A10
e1*98/14*0139*..                                                                  A14 A18 B03
                                                                                  S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse              55-145         185/65R15   A11 R09                          A02 A04 A05
HO                    55-145         195/65R15   A11                              A08 A09 A14
G363,                 55-145         205/55R15   A11 R70                          A18 B03 V15
e1*92/53*0001*..      55-145         205/60R15   A11                              S01
                      55-145         215/55R15   A12 R70
                      55-145         225/50R15   A12 R03
                      55-145         225/55R15   A12 R03
C-Klasse Sportcoupé   75-125         195/65R15   R09                              A02 A04 A05
203CL                 75-125         205/60R15                                    A08 A09 A10
e1*98/14*0159*..                                                                  A14 A18 B03
                                                                                  Cpe S01
C-Klasse T-Modell     55-145         195/65R15   A11                              A02 A04 A05
202                   55-145         205/60R15   A11                              A08 A09 A14
e1*93/81*0034*..      55-145         215/55R15   A12 R70                          A18 B03 V15
                      55-145         225/55R15   A12 R03                          S01
C-Klasse T-Modell     75-125         195/65R15   R09                              A02 A04 A05
203K                  75-125         205/60R15                                    A08 A09 A10
e1*98/14*0158*..                                                                  A14 A18 B03
                                                                                  Car S01
CLK-Klasse            100-145        195/65R15   M+S                              A02 A04 A05
208                   100-145        205/60R15   M+S                              A08 A09 A11
e1*96/27*0054*..                                                                  A14 A18 B03
                                                                                  Cbo Cpe S01
CLK-Klasse            100-135        195/65R15   A10 M+S                          A02 A04 A05
209                   100-135        205/60R15   A10 M+S                          A08 A09 A14
e1*98/14*0184*..                                                                  A18 B03 Cbo
                                                                                  Cpe S01
E-Klasse              53-162         185/65R15   R09                              A02 A04 A05
124                   53-162         185/65R15   M+S R09                          A08 A09 A12
D700, /1, /2          53-162         195/65R15   R35                              A14 A18 A59
                      53-162         195/65R15   M+S R09                          B03 R21 V00
                      53-162         205/60R15   R35                              V15 S01
                      53-162         215/60R15   A01 K1c K41 K42
                      53-162         225/50R15   A01 K1c K41 K42
                      53-162         225/55R15   A01 K1c K41 K42
E-Klasse              97-162         195/65R15   M+S R09                          A02 A04 A05
124C                  97-162         195/65R15   R35                              A08 A09 A12
E499, /1              97-162         205/60R15   R35                              A14 A18 B03
                      97-162         215/60R15   A01 K1c K41 K42                  R21 V15 S01
                      97-162         225/50R15   A01 K1c K41 K42
                      97-162         225/55R15   A01 K1c K41 K42
E-Klasse              55-110         205/60R15   A11 R37                          A02 A04 A05
210                   55-125         195/65R15   A11 M+S R09                      A08 A09 A14
e1*93/81*0022*..      55-125         195/65R15   A11 R09                          A18 B03 NBF
                      55-125         205/65R15   A11                              S01
                      55-125         215/60R15   A12




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse T-Modell      53-162        195/65R15     M+S R09                               A02 A04 A05
124T                   53-162        195/65R15     R35                                   A08 A09 A12
E081, /1               53-162        205/60R15     R35                                   A14 A18 A59
                       53-162        205/60R15     M+S R09                               B03 R21 V00
                       53-162        215/60R15     A01 K1c K41 K42                       V15 S01
                       53-162        225/55R15     A01 K1c K41 K42
Vaneo                  55-92         195/55R15     K1c T85 T89                           A01 A02 A04
414                    55-92         205/50R15     K1c K2b T85 T86                       A05 A08 A09
e1*98/14*0185*..,                                                                        A12 A14 A18
e1*2001/116*0185*..                                                                      S02

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A17    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 6 von 9

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.


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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse 1.

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. März 2013 in Lambsheim statt.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 26. März 2013




Schmidt                                                                      00192858.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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