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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55028613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Tropez
Typ                             Tropez 6516
Radgröße                        6,5Jx16EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
36196        TROPEZ 6516 / ohne Ring             5/112/66,6          50         790    2150
36197

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49159
Herstellerzeichen               DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung           TROPEZ 6516
Radgröße                        6,5Jx16EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   130                      28                 49421
S02     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   160                      30                 49329
S03     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   180                      30                 49329

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55028613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse               60-142        195/55R16    A13                             A02 A04 A05
169                    60-142        205/50R16    A12                             A08 A09 A14
e1*2001/116*0288*..    60-142        205/55R16    A01 A12 G01                     A18 S01
A-Klasse               80, 90        195/55R16    A33 R37 T87 T91                 A02 A04 A05
176                    80, 90        195/60R16    A33 R37                         A08 A09 A14
e1*2007/46*0928*..     80, 90        205/50R16    A33 R37 T87 T91                 A18 A58 Flh
                       80-115        205/55R16    A33                             Pe2 V16 S01
                       80-115        215/55R16    A12
                       80-115        225/50R16    A12
B-Klasse               70,85         195/55R16    A11 R37                         A02 A04 A05
245                    70,85         195/60R16    A11 R37                         A08 A09 A14
e1*2001/116*0314*..    70,85         205/50R16    A11 R37                         A18 S01
                       70-142        195/55R16    A11 M+S
                       70-142        205/50R16    A11 M+S
                       70-142        205/55R16    A11
                       70-142        215/50R16    A12
B-Klasse               80, 90        195/55R16    A33 R37 T87 T91                 A02 A04 A05
246                    80, 90        195/60R16    A33 R37                         A08 A09 A14
e1*2007/46*0751*..     80, 90        205/50R16    A91 R37 T87 T91                 A18 A58 Pe2
                       80-115        205/55R16    A91                             V16 S01
                       80-115        215/55R16    A12
                       80-115        225/50R16    A12
V-Klasse               72-128        215/60R16    K42 R35 T94 T95 T99             A01 A02 A04
638/2                  72-128        225/55R16    K2c K42 K56 T94 T95 T99         A05 A08 A09
e9*95/54, 98/14,                                                                  A12 A14 A18
2001/116*0020*..                                                                  B03 S02
Vito                   58-105        215/60R16    K42 R35 T95 T99                 A01 A02 A04
638                    58-105        225/55R16    K2c K42 K56 T95 T99             A05 A08 A09
e9*93/81,98/14,                                                                   A12 A14 A18
2001/116*0005*..                                                                  B03 S02
Vito                   60-105        215/60R16    K42 R35 T99                     A01 A02 A04
638/1                  60-105        225/55R16    K2c K42 K56 T99                 A05 A08 A09
K 393                                                                             A12 A14 A18
                                                                                  B03 S02
Vito/Viano             65-165        205/65R16C   A13 158                         A02 A04 A05
639, -/2, -/4, -/5     65-165        215/60R16    A13 T99 158                     A08 A09 A14
e9*2001/116*0048*..,   65-165        215/65R16    A13 T02 T98 158                 A18 B03 S03
e1*2007/46*0457*..,    65-165        215/65R16C   A13 158
e1*2007/46*0458*..,    65-165        225/60R16    A12 T02 T98 158
e1*2007/46*0459*..,    65-165        225/60R16C   A12 158
L275, L720             65-190        205/65R16C   A13 M+S 158
- incl. MJ 2011        65-190        215/60R16    A13 M+S T99 158
                       65-190        215/65R16    A13 M+S T02 T98 158
                       65-190        215/65R16C   A13 M+S 158
                       65-190        225/60R16    A12 M+S T02 T98 158
                       65-190        225/60R16C   A12 M+S 158




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55028613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

158      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1580 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55028613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55028613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. April 2013 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55028613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. April 2013




Schmidt                                                                      00193550.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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