Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 20 Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TREG8KA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2254 06/10 TREG8KA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 750 2144 06/10 TREG8SA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2254 06/10 TREG8SA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 750 2144 06/10 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 208; 210; 203 K; 170; 203; 202; H0; 210 K; 209; 203 CL; 414 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 172; 204; 176; 204 K; 207; 221; 245; 231; 212K; 204 X; 169; 246; 212 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 220; 140 C; 638; 638/1; 638/2; 211K; 215; 211; 140 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 231; 245; 246; 414 140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2 150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R18 85 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24D 74P 60 - 142 215/35R18 84W 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 22H; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 20 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e1*2007/46*0928*.. 80 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 26N; 27H 721; 725; 73C; 74A; 235/35R18 90 11A; 242; 244; 245; 74P 247; 26B; 26J; 27F 235/40R18 91 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R18 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 80 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; Kombi; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27H 721; 725; 73C; 74A; 235/35R18 90 11A; 24J; 244; 247; 74P 26B; 26J; 27H 235/40R18 91 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27H 245/35R18 88 11A; 244; 247; 27H; 5FE; 57F; 570 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 87 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 88 11A; 22I; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H; G363 125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H; 125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367 Nur 4-MATIC; 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367; Heckantrieb; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367; 12A; 51A; 71C; 71K; 68B; 68T 721; 725; 73C; 74A; 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367; 74P 68B; 68T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 20 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367; Nur C 32 AMG; Nur C 68B; 68T 30 CDI AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367; Nur C 30 CDI AMG; Nur 68B; 68T bis e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367; Nicht C 30 CDI AMG; 68B; 68T Nur bis 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367; e1*98/14*0159*18; 68B; 68T Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 203 K e1*98/14*0158*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21L; 367; 5FE Nur C 32 AMG; Nur C 170 - 260 225/40R18 92 11A; 21L; 367 30 CDI AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21L; 367; 5FE; Heckantrieb; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21L; 367; 57E; 12A; 51A; 71C; 71K; 68B; 68T 721; 725; 73C; 74A; 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21L; 367 74P 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21L; 367 Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24J; 26B; 26N; Coupe; Heckantrieb; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 115 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 235/35R18 90Y 11A; 24J; 26B; 26N; 74P; 4GR 27H; 27I 235/40R18 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27H; 27I 245/35R18 92 11A; 248; 27B; 27H; 57F; 575 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 20 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/40R18 92 11A; 24J; 24M Limousine; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Heckantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92 11A; 22I; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 68T 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GR 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22I; 24D; 51G; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 575 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GR 204 K e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; Kombi; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 245/35R18 11A; 22I; 22M; 24M; 74P; 4GR 51G; 57F; 575 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 245/35R18 92 11A; 22I; 22M; 24M; 74P; 4GR 57F; 68T Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 51G Ab e1*98/14*0159*19; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 51G; 68B; 68T Nur CLK 500; Nur CLK 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 55 AMG; Cabrio; Coupe; 245/35R18 92 57F; 68T 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 34M; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GR 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T Cabrio; Coupe; 100 - 200 225/40R18 51G 10B; 11A; 11B; 11G; 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 11H; 12A; 34M; 51A; 245/35R18 92 57F; 68T 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GR Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 20 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21Q; 721; 725; 73C; 74A; 22H; 22L; 24J; 24M 74P; 4AR 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für gepanzerte 55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 654; Fz; Heckantrieb; 68B; 68L 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 165 235/40R18 91W 11A; 21B; 362 12A; 51A; 71C; 71K; 130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 721; 725; 73C; 74A; 150 - 165 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW; 74P; 4AR nicht E420/430 m. Sonderschutz; 11A; 22B; 57F; 654; 68B; 68L 205 235/40R18 91Y nicht E420/430 m. Sonderschutz; 11A; 21B; 362 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W nicht für gepanzerte Fz; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 205 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95Y 689 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Allradantrieb; 235/40R18 95Y 689 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71C; 71K; 75 - 200 225/45R18 91Y 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91Y 74P; 4ME; 4MT 75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689 75 - 285 245/40R18 93Y Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 20 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 97 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR 212 e1*2001/116*0501*.. 150 - 200 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 4GR 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J Stufenheck; 100 - 215 235/40R18 91Y 11A; 21P; 57E; 689 Heckantrieb; 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 4GR 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 215 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb; 245/40R18 97Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76T; 4GR 212K e1*2007/46*0200*.. 150 - 200 245/40R18 97 11A; 245 Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76T; 4GR Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 225/40R18 92 51J Coupe; Heckantrieb; 235/40R18 11A; 21P; 248; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 575 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 248 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GR 207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/40R18 11A; 21P; 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb; 245/40R18 93Y 11A; 21P; 22I; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GR Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 20 Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 24J; 24M Heckantrieb; 245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 99 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 255/50R18 102 11A; 21P; 22I; 24C; 74P; 76O; 4GR 24D Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 245/40R18-97 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e9*93/81*0005*.., Reinf 24D 12A; 51A; 71C; 71K; e9*98/14*0005*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4LK 638/1 K393 58 - 105 245/40R18-97 11A; 22B; 22F; 24C; Lkw geschl. Kasten; Reinf 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 245/40R18-97 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e9*95/54*0020*.., Reinf 24D 12A; 51A; 71C; 71K; e9*98/14*0020*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4MG Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24J; Cabrio; Coupe; 24M; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22D; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 631; 68T 721; 725; 73C; 74A; 205 245/35R18-89 11A; 22D; 24M; 57F; 74P 68T 205 - 255 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21J; 24J; 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 290 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; F690 22G; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 110 - 300 255/45R18 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74A; 631 74P 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G165 22G; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74A; 631 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 20 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y Allradantrieb; 245/50R18 Heckantrieb; 100W 150 - 380 255/45R18 99Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 4GR Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 245/45R18 51G Länge 6158 mm; nicht 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz; 24D Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 22D; 24N; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 68T 721; 725; 73C; 74A; 145 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367 74P 245/35R18 88W 11A; 22D; 24N; 57F; 68T 172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 225 225/40R18 88 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb; 235/35R18 90 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 88 57F; 575 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GR Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 20 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 231 e1*2007/46*0803*.. 225 245/40R18 93 Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 76T; 4GR Verkaufsbezeichnung: VANEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 215/35R18 84W 11A; 21P; 22D; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0185*.. 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 20 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 20 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 20 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 6717 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4GR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 000 905 4100 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4LK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 5517 ( nur e9*2001/116*0005*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 20 4MG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 5517 ( nur e9*2001/116*0020*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0183*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40 R18 Hinterachse: 245/35 R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 20 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 20 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 20 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 20 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0024-10-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061 ANLAGE: 23 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREG Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 09.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 20 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.