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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48875 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55045112 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ TE 909
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                             Seite 1 von 4

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Bruchstraße 34
                                67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Temperament
Typ                             TE 909
Radgröße                        9Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
60.M1        TE 909.60.M1 / ohne Ring              5/112/66,6          60         900    2260


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48875
Herstellerzeichen               ATS
Radtyp und Ausführung           TE 909 ( s.o.)
Radgröße                        9Jx19H2
Einpresstiefe                   ET ( s.o.)
Gießererkennzeichen             ww. UPG; UPP
Herstelldatum                   Quartal und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Serienschraube         Kugel       150                        45                 -
        M14x1,5                d=28 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48875 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55045112 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ TE 909
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
M-Klasse               140-285        255/50R19                                            A02 A04 A05
164                    140-285        275/45R19                                            A08 A09 A12
e1*2001/116*0315*..    140-285        285/45R19                                            A19 A99 F38
- mit Luftfederung                                                                         V19 S01
M-Klasse               140-285        255/50R19                                            A02 A04 A05
164                    140-285        275/45R19                                            A08 A09 A12
e1*2001/116*0315*..    140-285        285/45R19                                            A19 A99 F39
- ohne Luftfederung                                                                        V19 S01
M-Klasse               150-225        255/50R19                                            A02 A04 A05
166                    150-225        275/45R19                                            A08 A09 A12
e1*2007/46*0598*..                                                                         A19 A56 A99
                                                                                           ML8 S01
R-Klasse               140-225        255/45R19     R37 T00 T04 180                        A02 A04 A05
251                    140-285        255/50R19     180                                    A08 A09 A12
e1*2001/116*0341*..    140-285        275/45R19     180                                    A19 A99 V19
                       140-285        285/45R19     180                                    S01

Auflagen und Hinweise

180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48875 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55045112 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ TE 909
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 3 von 4

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

ML8   Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von max.
350 mm an Achse 1.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

        255/50R19       285/45R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2013 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48875 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55045112 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ TE 909
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. März 2013




Blauth                                                               00191442.DOC




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