Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 203, 203K, 203CL, 208, 209 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 172, 172 AMG, 207, 212, 212G, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm 211, 211K, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 211 AMG, 211K AMG, 211G, 204X, 218, 231 230 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 216, 221, 216 AMG, 221 AMG Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ: 208 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 CLK 225/35R19 A01) bis A10) (Coupé, Cabrio) K03) 205 bis 255 CLK 430, CLK 55 AMG 235/35R19 (Coupé, Cabrio) K47) e1*96/27*0054*NT15E 1010/1070 (1140) kg 5/112/66 Typ: 203 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)B42) (bis e1*98/14*0139*13) 160 bis 170 C-Klasse, 235/35R19 C30 CDI AMG A01)E66) G01)K56) (bis e1*98/14*0139*13) e1*98/14*0139*13 1095/1075(1105) 5/112/66 Typ: 203 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 260 C-Klasse, 225/35R19 A02) bis A10) C30 CDI AMG, B42) C32 AMG 235/35R19 (ab e1*98/14*0139*14) A01)E67) G01)K03)K56)K75) 270 C55 AMG 225/35R19 M+S A02) bis A10) (ab e1*98/14*0139*14) B42) e1*98/14*0139*24E 1095/1075(1105) 5/112/66 Typ: 203K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 260 C-Klasse, 235/35R19 A01) bis A10) C30 CDI AMG, B42)E66)G01)K56) C32 AMG (bis e1*98/14*0158*10) e1*98/14*0158*10 1095/1115-1165(1200) 5/112/66 Typ: 203K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 260 C-Klasse, 235/35R19 A01) bis A10) C30 CDI AMG, B42)E66)G01)K56) C32 AMG (ab e1*98/14*0158*11) 270 C55 AMG 235/35R19 M+S A01) bis A10) (ab e1*98/14*0158*11) E66)G01)K56) e1*98/14*0158*20E 1095/1115-1165(1200) 5/112/66 RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ: 203CL ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 170 C-Klasse, 225/35R19 A02) bis A10) C30 CDI AMG B42) (bis e1*98/14*0159*10) 235/35R19 A01)E66) G01)K56) e1*98/14*0159*20 1100/1035(1020) 5/112/66 Typ: 203CL ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 C-Klasse, 225/35R19 A02) bis A10) C30 CDI AMG, B42) CLC Coupe 235/35R19 (ab e1*98/14*0159*11) A01)E67)G01)K03)K56)K75) e1*98/14*0159*25 1100/1035(1020) 5/112/66 Typ: 230 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0169*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 380 SL-Klasse 255/35R19 A02) bis A10)B61) 380 bis 450 SL55AMG, 255/35R19 M+S A02) bis A10)B61) SL65AMG e1*98/14*0169*16 1195/1230(0) 5/112/66 Typ: 211 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.. , e1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 170 E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) 245/35R19 A01)K21) 191 bis 285 E-Klasse 245/35R19 A01) bis A10) K21) 350 bis 378 E55 AMG, 245/35R19 M+S A01) bis A10) E63 AMG K21) e1*2001/116*0183*21E 1000-1225/1135-1255(1305) 5/112/66 RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ: 211G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 170 E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) 245/35R19 A01)K21) e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5 Typ: 211 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0397*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 378 E63 AMG 245/35R19 M+S A01) bis A10) K21) e1*2001/116*0397*02E 1165 / 1245 (0) 5/112/66 Typ: 211K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 100 bis 285 E-Klasse 245/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K64)V00) 350 bis 378 E55 AMG, 245/35R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10) E63 AMG K64)V00) e1*2001/1116*0213*16E 975-1175/1320-1382(1435) 5/112/66 Typ: 211K AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 378 E63 AMG 245/35R19 M+S A01) bis A10) K21)T93) 255/35R19 M+S F34)K64) e1*2001/116*0398*02E 1110 / 1350 (0) 5/112/66 Typ: 209 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 285 CLK 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe u. Cabrio) B42)E58) 235/35R19 A01)G01) e1*98/14*0184*16 1090/1155(1195) 5/112/66 RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 380 Mercedes S-Klasse 235/40R19 A02) bis A10)B52)ER1) N245)T95) 235/40R19 M+S T95)W245) 245/40R19 A01)K01)N255) 245/40R19 M+S A01)K01)W255) 255/40R19 A01)K01)N265) 255/40R19 M+S A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R19 255/40R19 A02) bis A10)B52) N245)T95) N265) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes S-Klasse 255/40R19 M+S A02) bis A10) (S63 AMG, S65 AMG) A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)B52) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll) RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)B52) (Ausführungen mit kleinsten N265) Serienreifen in 18Zoll) 255/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. 216 AMG e1*2001/116*0426*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A02) bis A10) A01)K01)K02) 235/50R19 A01)K01)K02)K95) 245/45R19 A01)K01)K02) 255/45R19 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R19 255/45R19 A01) bis A10) K01)K95) K02) V00) RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen A01)K01)K04)T91) mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 245/35R19 A01)K01)K02)K27)K67)K97) 255/30R19 A01)K01)K02)K67)T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)T88) K02)K67)T91) V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K02)K67)T91) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen A01)K01)K02)K27)K67)K97)T93) mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) 255/30R19 A01)K01)K02)K67)T91) RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01)G5C)K01)K04)N235)T88) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 235/35R19 17Zoll) A01)G4Y)K01)K04)K15)K26)N245) 245/30R19 A01)K01)K04)K15)K26)N255)T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K01)N235)T88) K04)K15)K26)N255)T V00) 89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01)K01)K04)K15)K26)N245) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 245/30R19 A01)K01)K04)K15)K26)N255)T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10) A94a)N225) 225/35R19 G1R) 235/35R19 A01)G01)K03)K102)K103)K104)K25)K28)K 97) 245/30R19 A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R19 M+S A02) bis A10) A01)K03)K102)K103)K104)K25)K28)K97) 245/30R19 M+S A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 225 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; A94)T93) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 255/35R19 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 300 Mercedes CLS 255/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; A94) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) 255/35R19 M+S A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 231 e1*2007/46*0803*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 320 Mercedes SL 255/30R19 A02) bis A10) A94)N265) 255/35R19 A94a)N265) RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B42) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm. B52) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgendem Bremssattel an Achse 1: - 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 35022141(belüft. Bremsscheibe Ø 350 x 32 mm). B61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360 x 36 mm. E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2 als (Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E66) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeuge ab MJ 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. F34) Am Achsbügel an Achse 1 ist die zum Reifen weisende Befestigungsschraube (Schaftende ohne Gewinde) um 5mm zu kürzen. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Stoßfänger sowie der Kotflügel ist im vorderen Bereich auszustellen, - die Kotflügelkante ist im oberen Bereich komplett umzulegen und auszustellen. K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers auszustellen, - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, - die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab seitlicher Zierleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett (auf Restdicke ~6 mm) um- und anzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden, - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen. K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K75) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm abzuschleifen. RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich entsprechend anzupassen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.03.2013 RA-000726-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx