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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  XRT-8519
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                             LK112
Radgröße:                                                8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                          730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
203, 203K, 203CL, 208, 209    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
172, 172 AMG, 207, 212, 212G, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        130 Nm
211, 211K,                    M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
211 AMG, 211K AMG, 211G,
204X, 218, 231
230                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
216, 221, 216 AMG, 221 AMG Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                           150 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000726-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ:                          208
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 160   CLK                      225/35R19                          A01) bis A10)
              (Coupé, Cabrio)                                              K03)
 205 bis 255   CLK 430, CLK 55 AMG      235/35R19
              (Coupé, Cabrio)           K47)
e1*96/27*0054*NT15E   1010/1070 (1140) kg                                  5/112/66



Typ:                           203
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 141   C-Klasse                   225/35R19                         A02) bis A10)B42)
              (bis e1*98/14*0139*13)
 160 bis 170  C-Klasse,                  235/35R19
              C30 CDI AMG                A01)E66) G01)K56)
              (bis e1*98/14*0139*13)
e1*98/14*0139*13      1095/1075(1105)                                      5/112/66



Typ:                          203
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 260   C-Klasse,                 225/35R19                          A02) bis A10)
              C30 CDI AMG,                                                 B42)
              C32 AMG                   235/35R19
              (ab e1*98/14*0139*14)     A01)E67) G01)K03)K56)K75)
 270          C55 AMG                   225/35R19 M+S                      A02) bis A10)
              (ab e1*98/14*0139*14)                                        B42)
e1*98/14*0139*24E     1095/1075(1105)                                      5/112/66



Typ:                           203K
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 260   C-Klasse,                  235/35R19                         A01) bis A10)
              C30 CDI AMG,                                                 B42)E66)G01)K56)
              C32 AMG
              (bis e1*98/14*0158*10)
e1*98/14*0158*10      1095/1115-1165(1200)                                 5/112/66



Typ:                          203K
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 260   C-Klasse,                 235/35R19                          A01) bis A10)
              C30 CDI AMG,                                                 B42)E66)G01)K56)
              C32 AMG
              (ab e1*98/14*0158*11)
 270          C55 AMG                   235/35R19 M+S                      A01) bis A10)
              (ab e1*98/14*0158*11)                                        E66)G01)K56)
e1*98/14*0158*20E     1095/1115-1165(1200)                                 5/112/66




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ:                           203CL
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 170   C-Klasse,                  225/35R19                         A02) bis A10)
              C30 CDI AMG                                                  B42)
              (bis e1*98/14*0159*10)     235/35R19
                                         A01)E66) G01)K56)
e1*98/14*0159*20       1100/1035(1020)                                     5/112/66



Typ:                          203CL
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 200   C-Klasse,                 225/35R19                          A02) bis A10)
              C30 CDI AMG,                                                 B42)
              CLC Coupe                 235/35R19
              (ab e1*98/14*0159*11)     A01)E67)G01)K03)K56)K75)
e1*98/14*0159*25       1100/1035(1020)                                     5/112/66



Typ:                         230
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 170 bis 380  SL-Klasse                255/35R19                           A02) bis A10)B61)

 380 bis 450           SL55AMG,                    255/35R19 M+S           A02) bis A10)B61)
                       SL65AMG
e1*98/14*0169*16       1195/1230(0)                                        5/112/66


Typ:                         211
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0183*.. , e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 170   E-Klasse                 235/35R19                           A02) bis A10)

                                                   245/35R19
                                                   A01)K21)

 191 bis 285           E-Klasse                    245/35R19               A01) bis A10)
                                                   K21)

 350 bis 378           E55 AMG,                    245/35R19 M+S           A01) bis A10)
                       E63 AMG                     K21)

e1*2001/116*0183*21E   1000-1225/1135-1255(1305)                           5/112/66




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ:                         211G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 170   E-Klasse                235/35R19                                    A02) bis A10)

                                                   245/35R19
                                                   A01)K21)
e1*2001/1116*0274*07E   1025/1295(1345)                                            5/112/66,5



Typ:                         211 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 378          E63 AMG                 245/35R19 M+S                                A01) bis A10)
                                      K21)

e1*2001/116*0397*02E    1165 / 1245 (0)                                            5/112/66



Typ:                         211K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne                hinten
 100 bis 285  E-Klasse                245/35R19            255/35R19               A01) bis A10)
                                                                                   K64)V00)

 350 bis 378            E55 AMG,                   245/35R19 M+S   255/35R19 M+S   A01) bis A10)
                        E63 AMG                                                    K64)V00)

e1*2001/1116*0213*16E   975-1175/1320-1382(1435)                                   5/112/66



Typ:                         211K AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 378          E63 AMG                 245/35R19 M+S                                A01) bis A10)
                                      K21)T93)

                                                   255/35R19 M+S
                                                   F34)K64)
e1*2001/116*0398*02E    1110 / 1350 (0)                                            5/112/66



Typ:                           209
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 285  CLK                        225/35R19                                 A02) bis A10)
              (Coupe u. Cabrio)                                                    B42)E58)
                                         235/35R19
                                         A01)G01)
e1*98/14*0184*16        1090/1155(1195)                                            5/112/66




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     5 / 15                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380     Mercedes S-Klasse       235/40R19                                  A02) bis A10)B52)ER1)
                                        N245)T95)

                                           235/40R19 M+S
                                           T95)W245)

                                           245/40R19
                                           A01)K01)N255)

                                           245/40R19 M+S
                                           A01)K01)W255)

                                           255/40R19
                                           A01)K01)N265)

                                           255/40R19 M+S
                                           A01)K01)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/40R19            255/40R19          A02) bis A10)B52)
                                           N245)T95)            N265)              V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes S-Klasse       255/40R19 M+S                              A02) bis A10)
                (S63 AMG, S65 AMG)      A01)K01)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL                 255/40R19                              A02) bis A10)B52)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll)




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Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     6 / 15                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380     Mercedes CL                 255/40R19                              A02) bis A10)B52)
                (Ausführungen mit kleinsten N265)
                Serienreifen in 18Zoll)
                                            255/40R19 M+S




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
216                            e1*2001/116*0372*..
216 AMG                        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes CL AMG         255/40R19 M+S                              A02) bis A10)




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R19                                  A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)

                                           235/50R19
                                           A01)K01)K02)K95)

                                           245/45R19
                                           A01)K01)K02)

                                           255/45R19
                                           A01)K01)K02)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/50R19            255/45R19          A01) bis A10)
                                           K01)K95)             K02)               V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     7 / 15                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
212G                               e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             235/35R19                             A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A01)K01)K04)T91)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       245/35R19
                                              A01)K01)K02)K27)K67)K97)

                                            255/30R19
                                            A01)K01)K02)K67)T91)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                            K01)T88)             K02)K67)T91)       V00)

                                            235/35R19              255/30R19        A01) bis A10)
                                            K01)                   K02)K67)T91)     V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300     Mercedes E-Klasse             245/35R19                             A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A01)K01)K02)K27)K67)K97)T93)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)           255/30R19
                                              A01)K01)K02)K67)T91)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     8 / 15                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           225/35R19                             A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;             A01)G5C)K01)K04)N235)T88)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 235/35R19
                17Zoll)                     A01)G4Y)K01)K04)K15)K26)N245)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)K15)K26)N255)T89)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)N235)T88)        K04)K15)K26)N255)T V00)
                                                               89)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
300             Mercedes E-Klasse          235/35R19                              A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;            A01)K01)K04)K15)K26)N245)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 18Zoll)    245/30R19
                                           A01)K01)K04)K15)K26)N255)T89)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225     Mercedes SLK            215/35R19                                 A02) bis A10)
                                        A94a)N225)

                                          225/35R19
                                          G1R)

                                          235/35R19
                                          A01)G01)K03)K102)K103)K104)K25)K28)K
                                          97)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     9 / 15                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
172 AMG                        e1*2007/46*0857*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
310             Mercedes SLK 55 AMG     235/35R19 M+S                       A02) bis A10)
                                        A01)K03)K102)K103)K104)K25)K28)K97)

                                           245/30R19 M+S
                                           A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225     Mercedes CLS               245/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;         A94)T93)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/45R17)    255/35R19
                                           A94)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300     Mercedes CLS               255/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;         A94)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 255/40R18)    255/35R19 M+S
                                           A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
231                            e1*2007/46*0803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 320     Mercedes SL             255/30R19                            A02) bis A10)
                                        A94)N265)

                                           255/35R19
                                           A94a)N265)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
     Klebegewichten ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B42) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm.

B52) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgendem Bremssattel an Achse 1:
     - 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 35022141(belüft. Bremsscheibe Ø 350 x 32
     mm).

B61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360 x 36 mm.

E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2 als
     (Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E66) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
     Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).

E67) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeuge ab MJ 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
     Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

F34) Am Achsbügel an Achse 1 ist die zum Reifen weisende Befestigungsschraube
     (Schaftende ohne Gewinde) um 5mm zu kürzen.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
     oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der
     Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
     entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
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K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - der Stoßfänger sowie der Kotflügel ist im vorderen Bereich auszustellen,
     - die Kotflügelkante ist im oberen Bereich komplett umzulegen und auszustellen.

K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
     - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers
       auszustellen,
     - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen,
     - die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab seitlicher Zierleiste bis zum
         Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett (auf Restdicke ~6 mm) um- und
         anzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Blech) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K75) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
     Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm abzuschleifen.



RA-000726-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     14 / 15                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter
     der Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem
     Bereich entsprechend anzupassen.

K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
     umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



RA-000726-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     15 / 15                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.



Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 22.03.2013




RA-000726-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx