Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 1 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment H0, 202, 170, 208, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 140 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 172, 172 AMG, 176, 207, 211, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm 211G, 211K, 211 AMG, 204, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 204K, 204X, 212, 212G, 218, 231, 246 215, 216, 216 AMG, 220, 221, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm 221 AMG M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 2 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ: H0 ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 C-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) 225/35R19 A01)K47) 206 bis 255 C-Klasse 225/35R19 A01) bis A10) (AMG-Modelle) K47) 5/112/66,5 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 C-Klasse T-Limousine 225/35R19 A01) bis A10) K47) 225 C-Klasse AMG T-Lim. 225/35R19 A01) bis A10) K47) e1*93/81*0034*18E 1010/1070(1150) 5/112/66,5 Typ: 170 ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 SLK 215/35R19 A02) bis A10) E58) 260 SLK 32 AMG 225/35R19 A01)K03) e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5 Typ: 208 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 CLK 215/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) 225/35R19 205 bis 255 CLK 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5 RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 3 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ: 140 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0056*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 290 S-Klasse 255/40R19 A01) bis A10) K16)K49)K50) e1*96/27*0056*03E 1340/1380(1450) 5/112/66.5 Typ: 140 ABE / EG-Genehmigung: F690 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 300 S-Klasse 255/40R19 A01) bis A10) K16)K49)K50) F690/NT10 1340/1380 5/112/66.5 Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 326 S-Klasse 245/40R19 A01) bis A10)E51)ER1) K04)K15)K18)K21) 368 S 55 AMG, 245/40R19 S 600 e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5 Typ: 215 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 220 bis 326 CL-Klasse; 245/35R19 A02) bis A10) CL 63 AMG; CL 55 AMG 245/40R19 A01)K53) 368 CL 600 245/40R19 A01)E55)K53) 368 CL 55 AMG 245/40R19 M+S A01)K53) e1*98/14*0113*12 1230/1325(1355) 5/112/66,5 RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 4 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ: 211 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 165 E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) 245/35R19 191 bis 285 E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10) 350 bis 378 E55 AMG, E63 AMG 245/35R19 M+S A02) bis A10) e1*2001/1116*0183*21E 1005-1225/1140-1255(1305) 5/112/66,5 Typ: 211G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Mercedes E-Klasse NGT 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine, ww. Erdgas- Antrieb) 245/35R19 e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5 Typ: 211 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0397*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 378 E63 AMG 245/35R19 M+S A02) bis A10) (Limousine) e1*2001/116*0397*02E 1165 / 1245 (0) 5/112/66,5 Typ: 211K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorn hinten 100 bis 285 E-Klasse 245/35R19 255/35R19 A02) bis A10) V00) 350 bis 378 E55 AMG, 245/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) E63 AMG V00) e1*2001/1116*0213*17 975-1175/1320-1382(1435) 5/112/66,5 RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 5 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 380 Mercedes S-Klasse 235/40R19 A02) bis A10)B52)ER1) A94)N245)T95) 235/40R19 M+S A94)T95)W245) 235/45R19 G5N)N245) 235/45R19 M+S G5N)W245) 245/40R19 N255) 245/40R19 M+S W255) 255/40R19 N265) 255/40R19 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R19 255/40R19 A02) bis A10)B52)ER1) N245)T95) N265) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes S-Klasse 255/40R19 M+S A02) bis A10) (S63 AMG, S65 AMG) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)B52) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll) RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten N265) Serienreifen in 18Zoll) 255/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. 216 AMG e1*2001/116*0426*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine) A01)K01)K04)K13)K85)N235)T88) Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 88 bis 200 C-Klasse, Kombi 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) T88) K01)K02)K13)K85)K86) V00) e1*2001/116*0457*16 1160/1230 (1325) 5/112/66,5 RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A02) bis A10)ER1) A01)K01)K04) 235/50R19 A01)K01)K02) 245/45R19 A01)K01)K02) 255/45R19 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R19 255/45R19 A01) bis A10) K01) K02) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen A01)K01)T91) mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 245/35R19 A01)K01)K04) 255/30R19 A01)K01)K04)T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)T88) K04)T91) V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04)T91) V00) RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen A01)K01)K04)T93) mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) 255/30R19 A01)K01)K04)T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01)K01)N245) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 245/30R19 A01)K01)K04)K15)K26)N255)T89) 255/30R19 A01)K01)K04)K15)K26) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04)K15)K26) V00) RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; G5C)N235)T88) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 235/35R19 17Zoll) A01)G4Y)K01)N245) 245/30R19 A01)K01)K04)K15)K26)N255)T89) 255/30R19 A01)K01)K04)K15)K26) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) N235)T88) K04)K15)K26)N255)T V00) 89) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) N235)T88) K04)K15)K26) V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04)K15)K26) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10) A94)N225) 225/35R19 A94a)G1R) 235/35R19 A01)G01)K102)K103)K25)K97) 245/30R19 A01)K03) 255/30R19 A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K103)K104)K28) V00) RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R19 M+S A02) bis A10) A01)K102)K103)K25)K97) 245/30R19 M+S A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10) K102)K25)K97) K103)K104)K28) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 300 Mercedes CLS 255/35R19 A02) bis A10)B61) (Limousine, Kombi; A94) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) 255/35R19 M+S A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 225 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10)B61) (Limousine, Kombi; A94)T93) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 255/35R19 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 231 e1*2007/46*0803*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 320 Mercedes SL 255/30R19 A02) bis A10) A94)N265) 255/35R19 A94a)N265) RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) A01)K01)K04)K13)K25)K28)N225)T85) E93) 235/30R19 A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)T86) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/35R19 A02) bis A10) A01)K04)K103)K13)K20)K22)K28)N225)T8 5) 225/35R19 A01)K01)K04)K103)K13)K20)K22)K25)K28) 235/30R19 A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28) T86) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B52) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgendem Bremssattel an Achse 1: - 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 35022141(belüft. Bremsscheibe Ø 350 x 32 mm). B61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360 x 36 mm. E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2 als (Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1448 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17, 275/35R20, 275/40R19, 275/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Stoßfänger sowie der Kotflügel ist im vorderen Bereich auszustellen, - die Kotflügelkante ist im oberen Bereich komplett umzulegen und auszustellen. K49) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der seitlichen Stoßleiste entsprechend der nachgearbeiteten Blechradhauskante zu kürzen. K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffinnenkotflügel ist im hinteren Bereich ca. 30 mm oberhalb der Befestigungsschrauben um ca. 10 mm nach hinten einzuformen. Im vorderen Bereich ist der Kunststoffinnenkotflügel oberhalb der Luftschlitze um ca. 5 - 10 mm nach vorne einzuformen, - der Lenkanschlag ist durch Unterlegen einer 10 mm dicken Scheibe zu begrenzen. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt mit vollem Lenkeinschlag. K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 : - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K86) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur Fahrzeugmitte einzuformen. RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000726-A0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.03.2013 RA-000726-A0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx