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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 XRT-8519
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                            LK112
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                         730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
H0, 202, 170, 208,                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    110 Nm
                                  M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
140                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   130 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
172, 172 AMG, 176, 207, 211,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   130 Nm
211G, 211K, 211 AMG, 204,         M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
204K, 204X, 212, 212G, 218,
231, 246
215, 216, 216 AMG, 220, 221,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   150 Nm
221 AMG                           M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ:                         H0
ABE / EG-Genehmigung:        G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 145    C-Klasse               215/35R19                            A02) bis A10)

                                           225/35R19
                                           A01)K47)

 206 bis 255         C-Klasse              225/35R19                       A01) bis A10)
                     (AMG-Modelle)                                         K47)

                                                                           5/112/66,5



Typ:                          202
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 145    C-Klasse T-Limousine     225/35R19                          A01) bis A10)
                                                                           K47)

225                  C-Klasse AMG T-Lim.   225/35R19                       A01) bis A10)
                                                                           K47)
e1*93/81*0034*18E   1010/1070(1150)                                        5/112/66,5



Typ:                         170
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 160   SLK                     215/35R19                           A02) bis A10) E58)

 260                 SLK 32 AMG            225/35R19
                                           A01)K03)

e1*95/54*0039*17E   905/850                                                5/112/66,5



Typ:                           208
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 160   CLK                       215/35R19                         A02) bis A10)
               (Coupe, Cabrio)
                                         225/35R19

205 bis 255         CLK                    225/35R19                       A02) bis A10)
                    (Coupe, Cabrio)
e1*96/27*0054*15E   1010/1070(1140)                                        5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ:                         140
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/27*0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 130 bis 290   S-Klasse                255/40R19                           A01) bis A10)
                                                                           K16)K49)K50)

e1*96/27*0056*03E   1340/1380(1450)                                        5/112/66.5



Typ:                         140
ABE / EG-Genehmigung:        F690
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 300   S-Klasse                  255/40R19                         A01) bis A10)
                                                                           K16)K49)K50)

F690/NT10           1340/1380                                              5/112/66.5



Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 326   S-Klasse                245/40R19                           A01) bis A10)E51)ER1)
                                                                           K04)K15)K18)K21)

 368                 S 55 AMG,           245/40R19
                     S 600
e1*97/27*0099*15E   1255/1325(1360)                                        5/112/66,5



Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220 bis 326   CL-Klasse;              245/35R19                           A02) bis A10)
               CL 63 AMG;
               CL 55 AMG               245/40R19
                                       A01)K53)

 368                 CL 600              245/40R19
                                         A01)E55)K53)

 368                 CL 55 AMG           245/40R19 M+S
                                         A01)K53)

e1*98/14*0113*12    1230/1325(1355)                                        5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ:                         211
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 165   E-Klasse                 235/35R19                                    A02) bis A10)

                                                    245/35R19

 191 bis 285             E-Klasse                   245/35R19                       A02) bis A10)

 350 bis 378             E55 AMG, E63 AMG           245/35R19 M+S                   A02) bis A10)


e1*2001/1116*0183*21E   1005-1225/1140-1255(1305)                                   5/112/66,5



Typ:                           211G
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120          Mercedes E-Klasse NGT 235/35R19                                       A02) bis A10)
              (Limousine, ww. Erdgas-
              Antrieb)                  245/35R19

e1*2001/1116*0274*07E   1025/1295(1345)                                             5/112/66,5



Typ:                         211 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 378           E63 AMG                245/35R19 M+S                                 A02) bis A10)
              (Limousine)
e1*2001/116*0397*02E    1165 / 1245 (0)                                             5/112/66,5



Typ:                         211K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorn                 hinten
 100 bis 285  E-Klasse                245/35R19            255/35R19                A02) bis A10)
                                                                                    V00)

350 bis 378             E55 AMG,                    245/35R19 M+S   255/35R19 M+S   A02) bis A10)
                        E63 AMG                                                     V00)

e1*2001/1116*0213*17    975-1175/1320-1382(1435)                                    5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     5 / 17                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380     Mercedes S-Klasse       235/40R19                                  A02) bis A10)B52)ER1)
                                        A94)N245)T95)

                                           235/40R19 M+S
                                           A94)T95)W245)

                                           235/45R19
                                           G5N)N245)

                                           235/45R19 M+S
                                           G5N)W245)

                                           245/40R19
                                           N255)

                                           245/40R19 M+S
                                           W255)

                                           255/40R19
                                           N265)

                                           255/40R19 M+S

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/40R19            255/40R19          A02) bis A10)B52)ER1)
                                           N245)T95)            N265)              V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes S-Klasse       255/40R19 M+S                              A02) bis A10)
                (S63 AMG, S65 AMG)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL                 255/40R19                              A02) bis A10)B52)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     6 / 17                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                     e1*2001/116*0372*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380           Mercedes CL                 255/40R19                         A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten N265)
                      Serienreifen in 18Zoll)
                                                  255/40R19 M+S




Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                  e1*2001/116*0372*..
216 AMG                              e1*2001/116*0426*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463           Mercedes CL AMG         255/40R19 M+S                         A02) bis A10)




Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
204                                  e1*2001/116*0431*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225            Mercedes C-Klasse       225/35R19                             A02) bis A10)
                      (Limousine)             A01)K01)K04)K13)K85)N235)T88)



Typ:                           204K
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
 88 bis 200    C-Klasse, Kombi          225/35R19            255/30R19              A01) bis A10)
                                        T88)                                        K01)K02)K13)K85)K86)
                                                                                    V00)
e1*2001/116*0457*16   1160/1230 (1325)                                              5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     7 / 17                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R19                                   A02) bis A10)ER1)
                                        A01)K01)K04)

                                            235/50R19
                                            A01)K01)K02)

                                            245/45R19
                                            A01)K01)K02)

                                            255/45R19
                                            A01)K01)K02)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            235/50R19            255/45R19          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)               V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
212G                               e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             235/35R19                             A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A01)K01)T91)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       245/35R19
                                              A01)K01)K04)

                                            255/30R19
                                            A01)K01)K04)T91)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                            K01)T88)             K04)T91)           V00)

                                            235/35R19              255/30R19        A01) bis A10)
                                            K01)                   K04)T91)         V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300     Mercedes E-Klasse             245/35R19                             A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A01)K01)K04)T93)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)           255/30R19
                                              A01)K01)K04)T91)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
300             Mercedes E-Klasse          235/35R19                                A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;            A01)K01)N245)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 18Zoll)    245/30R19
                                           A01)K01)K04)K15)K26)N255)T89)

                                            255/30R19
                                            A01)K01)K04)K15)K26)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            235/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                            K01)                 K04)K15)K26)       V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     9 / 17                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           225/35R19                              A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;             G5C)N235)T88)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 235/35R19
                17Zoll)                     A01)G4Y)K01)N245)

                                           245/30R19
                                           A01)K01)K04)K15)K26)N255)T89)

                                           255/30R19
                                           A01)K01)K04)K15)K26)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                           N235)T88)            K04)K15)K26)N255)T V00)
                                                                89)

                                           225/35R19             255/30R19         A01) bis A10)
                                           N235)T88)             K04)K15)K26)      V00)

                                           235/35R19             255/30R19         A01) bis A10)
                                           K01)                  K04)K15)K26)      V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225     Mercedes SLK            215/35R19                                  A02) bis A10)
                                        A94)N225)

                                           225/35R19
                                           A94a)G1R)

                                           235/35R19
                                           A01)G01)K102)K103)K25)K97)

                                           245/30R19
                                           A01)K03)

                                           255/30R19
                                           A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                                                K103)K104)K28)     V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     10 / 17                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
172 AMG                        e1*2007/46*0857*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
310             Mercedes SLK 55 AMG     235/35R19 M+S                              A02) bis A10)
                                        A01)K102)K103)K25)K97)

                                           245/30R19 M+S
                                           A01)K03)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/35R19 M+S        255/30R19 M+S      A01) bis A10)
                                           K102)K25)K97)        K103)K104)K28)     V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300     Mercedes CLS               255/35R19                               A02) bis A10)B61)
                (Limousine, Kombi;         A94)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 255/40R18)    255/35R19 M+S
                                           A94)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225     Mercedes CLS               245/35R19                               A02) bis A10)B61)
                (Limousine, Kombi;         A94)T93)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/45R17)    255/35R19
                                           A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
231                            e1*2007/46*0803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 320     Mercedes SL             255/30R19                                  A02) bis A10)
                                        A94)N265)

                                           255/35R19
                                           A94a)N265)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     11 / 17                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes A-Klasse       215/35R19                               A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K13)K25)K28)N225)T85)       E93)

                                        235/30R19
                                        A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)T86)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes B- Klasse       215/35R19                            A02) bis A10)
                                         A01)K04)K103)K13)K20)K22)K28)N225)T8
                                         5)

                                        225/35R19
                                        A01)K01)K04)K103)K13)K20)K22)K25)K28)

                                        235/30R19
                                        A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28)
                                        T86)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
        Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B52)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgendem Bremssattel an Achse 1:
        - 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 35022141(belüft. Bremsscheibe Ø
        350 x 32 mm).

B61)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
        Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360 x 36 mm.

E51)    Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
         an Achse 2)


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
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Teiletyp :                  XRT-8519


E55)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit
        (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder
        nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
        COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E58)    Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2
        als (Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E93)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
        serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1448 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G1R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4Y)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
        235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5C)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
        235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
        oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5N)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17,
        275/35R20, 275/40R19, 275/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
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K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K20)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
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K22)       An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)       An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K26)       An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K47)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - der Stoßfänger sowie der Kotflügel ist im vorderen Bereich auszustellen,
       - die Kotflügelkante ist im oberen Bereich komplett umzulegen und auszustellen.

K49)       An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der seitlichen Stoßleiste
           entsprechend der nachgearbeiteten Blechradhauskante zu kürzen.

K50)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist im hinteren Bereich ca. 30 mm oberhalb der
         Befestigungsschrauben um ca. 10 mm nach hinten einzuformen. Im vorderen Bereich
         ist der Kunststoffinnenkotflügel oberhalb der Luftschlitze um ca. 5 - 10 mm nach vorne
         einzuformen,
       - der Lenkanschlag ist durch Unterlegen einer 10 mm dicken Scheibe zu begrenzen.
        Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt mit vollem Lenkeinschlag.

K53)    Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
       - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
         zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
       - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
         Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
         zu kürzen,
       - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
         mm zu kürzen.

K85)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
         Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K86)       An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
           Fahrzeugmitte einzuformen.




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K97)    An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
        umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen.

K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der
      Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
      vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
      entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
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T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 22.03.2013




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