Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorderachse Radausführung: LK112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 172, 172 AMG, 207, 204, 204K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm 204X, 207, 212, 212K, 212G, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 218, 231 215, 216, 216 AMG, 220, 221, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm 221 AMG M14x1,5, Schaftlänge 28,5mm RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 2 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)E00a) (Limousine) K01)K13)T88) K02) V00) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) E00a) K01)K13)T88) K02) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) E00a) (Kombi) K01)K13)T88) K02) V00) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) E00a) K01)K13)T88) K02) V00) Typ: 215 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET40 220 bis 326 Mercedes CL-Klasse, 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) E00a) CL 55 AMG, K52) K53) CL 63 AMG 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) E00a) K53) V00) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) E00a) K52) K53) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET40 368 Mercedes CL-Klasse, 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) E00a) CL 55 AMG K52) K53) V00) e1*98/14*0113*10 1230/1325(1355) 5/112/66 RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 3 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 285 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) B52) E00a) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll) 255/40R19 285/35R19 A02) bis A10) B52) E00a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. 216 AMG e1*2001/116*0426*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)B52) E00a) V00) 255/40R19 M+S 285/35R19 M+S A02) bis A10) B52) E00a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) B52) E00a) (Ausführungen mit kleinsten N265) Serienreifen in 18Zoll) 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10) B52) E00a) 255/40R19 285/35R19 A02) bis A10) B52) E00a) V00) RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 4 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 150 bis 225 Mercedes CLS 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) B61) E00a) (Limousine, Kombi; A94)T93) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10) B61) E00a) A94) 245/35R19 275/30R19 A02) bis A10) B61) E00a) A94) V00) 245/35R19 285/30R19 A02) bis A10) B61) E00a) A94a) V00) 255/35R19 285/30R19 A02) bis A10) B61) E00a) A94a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 150 bis 300 Mercedes CLS 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)B61) E00a) (Limousine, Kombi; A94) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) 255/35R19 285/30R19 A02) bis A10) B61) E00a) A94a) V00) RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) E00a) (Limousine, Ausführungen K01) T91) mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) E00a) K01) K04) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K04)T91) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) E00a) K01)T88) K04)T91) V00) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) E00a) K01)T88) K02) V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K04)T91) V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02) V00) 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02)K67) V00) 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02)K67) V00) 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02)K28)K67) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) E00a) (Limousine, Ausführungen K01) K04)T93) mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K04) T91) 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02)K67) V00) 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02)K28)K67) V00) RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) E00a) (Kombi, Ausführungen mit K01) K02)K67)T96) V00) kleinsten Serienreifen 225/..) 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02)K67)T96) V00) 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02)K28)K67) V00)ER3) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) E00a) (Kombi, Ausführungen mit K01) K02)K67)T96) V00)ER3) kleinsten Serienreifen 245/..) 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02)K28)K67) V00)ER3) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 300 Mercedes E-Klasse 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) E00a) (Coupe, Cabrio; K01) K04)K15)K26) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K04)K15)K26) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) E00a) (Coupe, Cabrio; K01) K04)K15)K26) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) E00a) 17Zoll) N235)T88) K04)K15)K26) V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) E00a) K01) K04)K15)K26) V00) RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 100 bis 225 Mercedes GLK 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02)M00) 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02) 235/45R19 275/40R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02) V00) 235/50R19 255/45R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02) V00) 235/50R19 285/40R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02) V00) 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02) V00) 245/45R19 285/40R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02) V00) 255/45R19 285/40R19 A01) bis A10) E00a) K01) K02) V00) Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET40 150 bis 326 Mercedes S-Klasse, 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)E51) E00a) S 55 AMG, K04)K21) S 63 AMG 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E51) E00a) K04)K28)K45) V00) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)E51) E00a) K04)K28)K45) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und (kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise 8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET40 368 Mercedes S-Klasse, 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)E51) E00a) S 55 AMG K04)K28)K45) V00) e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66 RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 150 bis 380 Mercedes S-Klasse 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) E00a) T95) N245) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) E00a) N255)ER3) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) E00a) N265) ER3) 235/40R19 255/40R19 A02) bis A10) E00a) N245)T95) N265) V00) 245/40R19 265/40R19 A02) bis A10) E00a) N255) N275) G5N)V00)ER2) 255/40R19 275/40R19 A01) bis A10) E00a) K83) G6E)V00)ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 386 bis 463 Mercedes S-Klasse 255/40R19 275/40R19 A01) bis A10) E00a) (S63 AMG, S65 AMG) K83) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 231 e1*2007/46*0803*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 225 bis 320 Mercedes SL 255/30R19 255/30R19 A02) bis A10) E00a) A94)N265) 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10) E00a) A94a)N265) 255/35R19 285/30R19 A02) bis A10) E00a) A94a) V00) RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 135 bis 225 Mercedes SLK 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) E00a) K102)K25)K97) G01) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) E00a) K01)K25)K97) K103)K104) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) E00a) K103)K104) V00) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) E00a) K103)K104)K28) G1R)V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) E00a) K102)K25)K97) K103)K104)K28) G1R)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET40 310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) E00a) K102)K25)K97) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) E00a) K102)K25)K97) K103)K104) V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) E00a) K102)K25)K97) K103)K104)K28) V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B52) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgendem Bremssattel an Achse 1: - 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 35022141(belüft. Bremsscheibe Ø 350 x 32 mm). RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 B61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360 x 36 mm. E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) E00a) Die Verwendung des Rades XRT-8519 ist nur an Achse 1 zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (KBA 49285) an Achse 2 zulässig. Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-9519 zu beachten. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1433 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1448 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17, 275/35R20, 275/40R19, 275/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/35R20, 275/40R19, 275/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K45) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 bei Reifen bis Flankenbreiten von 275 mm: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. - Die hinteren Stoßfänger sind im oberen Bereich um ca. 5 mm nach außen auszustellen. Dies kann nach Lösen der oberen Stoßfängerbefestigung erfolgen. - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen. - Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen. - Zusätzliche Maßnahmen bei Reifen bis Flankenbreiten von 280 mm: - Die Radhauskanten sind auch im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zur Radmitte komplett umzulegen. - Die umgelegten Radhauskanten sind im Bereich ab oberhalb der Radmitte nach hinten um ca. 5 mm aufzuweiten und die gekürzte Befestigungslasche um ca. 5 mm nach außen zu drücken. K52) An Achse 1 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb des vorderen Stoßfängers bis auf Höhe der seitlichen Schutzleiste auf eine Restbreite von ca. 2 mm abzuschleifen. K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 : - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen. K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett um- und eng anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 30 Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 30 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 09.04.2013 RA-000726-B0-015-30~DB-5-112-66_5-ET35.docx