Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 1 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 245, 245G, 204, 204K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm 204X,207, 212, 212G, 246 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 172, 172 AMG, 176, 216, 215, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm 221, 216 AMG, 220, 221 AMG M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 326 S-Klasse 245/40R19 A02) bis A10)E51)ER1) 368 S 55 AMG, 245/40R19 S 600 e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5 RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 2 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ: 215 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 220 bis 326 CL-Klasse; 245/35R19 A02) bis A10) CL 63 AMG; CL 55 AMG 245/40R19 368 CL 600 245/40R19 368 CL 55 AMG 245/40R19 M+S 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)B52) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten N265) Serienreifen in 18Zoll) 255/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. 216 AMG e1*2001/116*0426*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10) RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 3 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 380 Mercedes S-Klasse 235/40R19 A02) bis A10)B52)ER1) A94)N245)T95) 235/40R19 M+S A94)T95)W245) 235/45R19 A94)G5N)N245) 235/45R19 M+S A94)G5N)W245) 245/40R19 A94)N255) 245/40R19 M+S A94)W255) 255/40R19 N265) 255/40R19 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R19 255/40R19 A02) bis A10)B52) N245)T95) N265) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes S-Klasse 255/40R19 M+S A02) bis A10) (S63 AMG, S65 AMG) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) A01)K01)K04)K81) RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 4 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10) A94)N225) 225/35R19 A94)G1R) 245/30R19 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 310 Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M+S A02) bis A10) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) A01)K01)K04)N225)T85) E93) 225/35R19 A01)K01)K04)K13)K25)K28) 235/30R19 A01)K01)K04)K13)K25)K28)T86) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K01)N225)T85) K02)K103)K28) E93)V00) RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 5 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine) A01)K01)K04)K13)N235)T88) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)K13)T88) K02)K85)K86) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe) A01)K01)K04)K13)N235) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)K13) K04)K106)K21) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) (Kombi) K01)K13)T88) K02)K85)K86) V00) RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A02) bis A10)ER2) 235/50R19 A01)K01)K04) 245/45R19 A01)K01)K04) 255/45R19 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R19 255/45R19 A01) bis A10)ER2) K01) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen A01)K03)T91) mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 245/35R19 A01)K01) 255/30R19 A01)K01)K04)T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) T88) K04)T91) V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K03) K04)T91) V00) RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen A01)K01)T93) mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) 255/30R19 A01)K01)K04)T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; G5C)N235)T88) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 245/30R19 17Zoll) A01)K01)N255)T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 245/30R19 A02) bis A10) N235)T88) N255)T89) V00) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) N235)T88) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 245/30R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01)K01)N255)T89) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/35R19 A02) bis A10) A01)K04)N225)T85) 225/35R19 A01)K04)K13)K22)K25) 235/30R19 A01)K01)K04)K103)K13)K20)K22)K28)T86) 245/30R19 A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) N225)T85) K02)K103)K20)K28) V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B52) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgendem Bremssattel an Achse 1: - 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 35022141(belüft. Bremsscheibe Ø 350 x 32 mm). E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1405 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17, 275/35R20, 275/40R19, 275/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 11 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben), - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K86) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur Fahrzeugmitte einzuformen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 19 Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.03.2013 RA-000726-B0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx