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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    1 / 14                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   XRT-8519
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Borbet
Montageposition:                                         Vorderachse
Radausführung:                                              LK112
Radgröße:                                                 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                           730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Mercedes-Benz

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
172, 207, 204, 204K, 204X, 207, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        130 Nm
212, 212K, 212G                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
215, 216, 216 AMG, 220, 221, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                          150 Nm
221 AMG                         M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000726-B0-015-33a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    2 / 14                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
88 bis 225      Mercedes C-Klasse       225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)E00a)
                (Limousine)             K01)K13)T88)         K02)               V00)

                                          225/35R19           265/30R19         A01) bis A10)E00a)
                                          K01)K13)T88)        K02)              V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)E00a)
                (Coupe)                 K01)K13)             K02)K106)K21)      V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)E00a)
                (Kombi)                 K01)K13)T88)         K02)               V00)

                                          225/35R19           265/30R19         A01) bis A10)E00a)
                                          K01)K13)T88)        K02)              V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    3 / 14                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen         Auflagen und
(kW)                                   Vorderachse            Hinterachse            Hinweise
                                       8,5Jx19H2, ET40        9,5Jx19H2, ET40
 220 bis 326  Mercedes CL-Klasse,      245/40R19              245/40R19              A01) bis A10)E00a)
              CL 55 AMG,                                                             K53)
              CL 63 AMG
                                       245/35R19              275/30R19              A01) bis A10)E00a)
                                                                                     K53)

                                            245/40R19            275/35R19           A01) bis A10)E00a)
                                                                                     K53)V00)

Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen    Auflagen und
(kW)                                        Vorderachse            Hinterachse       Hinweise
                                            8,5Jx19H2, ET40        9,5Jx19H2, ET40
 368                Mercedes CL-Klasse,     245/40R19              275/35R19         A01) bis A10)E00a)
                    CL 55 AMG                                                        K53)V00)
e1*98/14*0113*10   1230/1325(1355)                                                   5/112/66



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
285             Mercedes CL                 255/40R19            255/40R19           A02) bis A10)E00a)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll)
                                            255/40R19            285/35R19           A02) bis A10)E00a)
                                                                                     V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
216                            e1*2001/116*0372*..
216 AMG                        e1*2001/116*0426*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
386 bis 463     Mercedes CL AMG         255/40R19            285/35R19               A02) bis A10)E00a)
                                                                                     V00)

                                            255/40R19 M+S        285/35R19 M+S       A02) bis A10)E00a)
                                                                                     V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               33a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
320 bis 380     Mercedes CL                 255/40R19            255/40R19            A02) bis A10)E00a)
                (Ausführungen mit kleinsten                      N265)
                Serienreifen in 18Zoll)
                                            255/40R19 M+S        255/40R19 M+S        A02) bis A10)E00a)


                                             255/40R19             285/35R19          A02) bis A10)E00a)
                                                                                      V00)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
212G                               e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             235/35R19            235/35R19          A01) bis A10)E00a)
                (Limousine, Ausführungen K03)                      T91)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       245/35R19            245/35R19          A01) bis A10)E00a)
                                              K01)                 K04)

                                             255/30R19             255/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                             K01)                  K04)T91)

                                             225/35R19             255/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                             T88)                  K04)T91)           V00)

                                             225/35R19             265/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                             T88)                  K02)               V00)

                                             235/35R19             255/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                             K03)                  K04)T91)           V00)

                                             235/35R19             265/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                             K03)                  K02)               V00)

                                             235/35R19             275/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                             K03)                  K02)K67)           V00)

                                             245/35R19             275/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                             K01)                  K02)K67)           V00)

                                             245/35R19             285/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                             K01)                  K02)K28)K67)       V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    5 / 14                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
150 bis 300     Mercedes E-Klasse             245/35R19            245/35R19           A01) bis A10)E00a)
                (Limousine, Ausführungen K01)                      K04)T93)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)           255/30R19            255/30R19           A01) bis A10)E00a)
                                              K01)                 K04)                T91)

                                              245/35R19             275/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                              K01)                  K02)K67)           V00)

                                              245/35R19             285/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                              K01)                  K02)K28)K67)       V00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
100 bis 225     Mercedes E-Klasse              235/35R19            275/30R19          A01) bis A10)E00a)
                (Kombi, Ausführungen mit K03)                       K02)K67)T96)       V00)ER1)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               245/35R19            275/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                               K01)                 K02)K67)T96)       V00)ER1)

                                              245/35R19             285/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                              K01)                  K02)K28)K67)       V00)ER1)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
150 bis 300     Mercedes E-Klasse              245/35R19            275/30R19          A01) bis A10)E00a)
                (Kombi, Ausführungen mit K01)                       K02)K67)T96)       V00)ER1)
                kleinsten Serienreifen 245/..)
                                               245/35R19            285/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                               K01)                 K02)K28)K67)       V00)ER1)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    6 / 14                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)E00a)
                (Coupe, Cabrio;             N235)T88)            K04)K15)K26)       V00)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder
                17Zoll)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
100 bis 225     Mercedes GLK            245/45R19            245/45R19              A01) bis A10)E00a)
                                        K01)                 K02)M00)

                                            255/45R19            255/45R19          A01) bis A10)E00a)
                                            K01)                 K02)

                                            235/45R19            275/40R19          A01) bis A10)E00a)
                                                                 K02)               V00)

                                            235/50R19            255/45R19          A01) bis A10)E00a)
                                            K01)                 K02)               V00)

                                            235/50R19            285/40R19          A01) bis A10)E00a)
                                            K01)                 K02)               V00)

                                            245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)E00a)
                                            K01)                 K02)               V00)

                                            245/45R19            285/40R19          A01) bis A10)E00a)
                                            K01)                 K02)               V00)

                                            255/45R19            285/40R19          A01) bis A10)E00a)
                                            K01)                 K02)               V00)




RA-000726-B0-015-33a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    7 / 14                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen        Auflagen und
(kW)                                   Vorderachse            Hinterachse           Hinweise
                                       8,5Jx19H2, ET40        9,5Jx19H2, ET40
 150 bis 326  Mercedes S-Klasse,       245/40R19              245/40R19             A01) bis A10)E00a)E51)
              S 55 AMG,                                                             K21)ER1)B29a)
              S 63 AMG
                                       245/35R19              275/30R19             A01) bis A10)E00a)E51)
                                                                                    K28)K45)V00)ER1)B29a)

                                           245/40R19            275/35R19           A01) bis A10)E00a)E51)
                                                                                    K28)K45)V00)ER1)B29a)

Motorleistung       Handelsbezeichnungen   zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen    Auflagen und
(kW)                                       Vorderachse            Hinterachse       Hinweise
                                           8,5Jx19H2, ET35        9,5Jx19H2, ET40
 368                 Mercedes S-Klasse,    245/40R19              275/35R19         A01) bis A10)E00a)
                     S 55 AMG                                                       K28)K45)V00)ER1)B29a)
e1*97/27*0099*15E   1255/1325(1360)                                                 5/112/66



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
150 bis 380     Mercedes S-Klasse       235/40R19            235/40R19              A02) bis A10)E00a)
                                        T95)                                        N245)ER1)B49)

                                           245/40R19            245/40R19           A02) bis A10)E00a)
                                                                                    N255)ER1)B49)

                                           255/40R19            255/40R19           A02) bis A10)E00a)
                                                                N265)               ER1)B49)

                                           235/40R19            255/40R19           A02) bis A10)E00a)
                                           N245)T95)            N265)               V00)ER1)B49)

                                           245/40R19            265/40R19           A02) bis A10)E00a)
                                           N255)                N275)               G5N)V00)ER2)B49)

                                           255/40R19            275/40R19           A01) bis A10)E00a)
                                                                K83)                G6E)V00)ER2)B49)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    8 / 14                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
386 bis 463     Mercedes S-Klasse       255/40R19            275/40R19          A01) bis A10)E00a)
                (S63 AMG, S65 AMG)                           K83)               V00)B49)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
135 bis 225     Mercedes SLK            225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)E00a)
                                                             K103)K104)         V00)

                                          225/35R19           265/30R19         A01) bis A10)E00a)
                                                              K103)K104)K28)    G1R)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    9 / 14                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
     Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B29a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø300 x 32 mm, Sattel ATE44/300.

B49) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: belüft. Bremsscheibe Ø 350 x 32 mm .


E00a) Die Verwendung des Rades XRT-8519 ist nur an Achse 1 zulässig. Die Kombination ist
     nur mit dem Radtyp XRT-9519 (KBA 49285) an Achse 2 zulässig.
     Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
     Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-9519 zu
     beachten.

E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
        an Achse 2)

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               33a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17,
     275/35R20, 275/40R19, 275/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G6E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/35R20,
     275/40R19, 275/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/35R20,
     275/40R19, 275/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               33a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
     entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
       zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
     - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


K45) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 bei Reifen bis Flankenbreiten von 275 mm:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die hinteren Stoßfänger sind im oberen Bereich um ca. 5 mm nach außen
       auszustellen. Dies kann nach Lösen der oberen Stoßfängerbefestigung erfolgen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen.
     - Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
       mm zu kürzen.
     - Zusätzliche Maßnahmen bei Reifen bis Flankenbreiten von 280 mm:
     - Die Radhauskanten sind auch im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis
       zur Radmitte komplett umzulegen.
     - Die umgelegten Radhauskanten sind im Bereich ab oberhalb der Radmitte nach
       hinten um ca. 5 mm aufzuweiten und die gekürzte Befestigungslasche um ca. 5 mm
       nach außen zu drücken.

K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
     - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
     - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
       mm zu kürzen.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
         komplett um- und eng anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000726-B0-015-33a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    13 / 14                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


RA-000726-B0-015-33a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    14 / 14                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Die Anlage Nr. 33a mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 09.04.2013




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