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							Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 02.10.2013
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Fahrzeughersteller                         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.        gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll      ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.        Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)        datum
OHA88KP35666           PCD112 ET35             Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff    725    2254        01/08
OHA88WP35666           PCD112 ET35             Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff    725    2254        01/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : H0; 210 K; 210; 170; 202; 208
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 231; 207; 204 K; 204 X; 246; 212; 204; 176; 245 G; 172; 117
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 140 C; 215; 211K; 638; 211; 638/2; 140; 638/1; 220
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : H0; 170; 202; 208; 210; 210 K
                                             130 Nm für Typ : 117; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 231;
                                             245 G; 246
                                             140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
                                             150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 66 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B;                   nur A-Klasse;
                                                       26N; 27H                              Frontantrieb;
                                         225/40R18 92  11A; 24J; 244; 247;                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       26B; 26J; 27F                         12A; 51A; 71K; 721;
                                         235/35R18 90  11A; 24C; 244; 247;                   725; 73C; 74A; 74P
                                                       26B; 26J; 27F
                                         235/40R18 91  11A; 24C; 244; 247;
                                                       26B; 26J; 27F
                                         245/35R18 92  11A; 24C; 244; 247;
                                                       26B; 26J; 27F
                                         255/35R18 90  11A; 24D; 27F; 57F;
                                                       68B; 68L




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89            11A; 24J; 248; 26B;      nur B-Klasse ab Mj.
                                                                 26N                      2011; nicht Natural
                                              225/40R18 92       11A; 24J; 244; 26B;      Gas Drive; Kombi;
                                                                 26J; 27H                 Frontantrieb;
                                              235/35R18 90       11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26B; 26J; 27H            12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/40R18 91       11A; 24C; 244; 247;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 26B; 26J; 27H
                                              245/35R18 88       11A; 244; 247; 27F;
                                                                 5FE; 57F; 570

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
245 G        e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B;               nur A-Klasse;
                                                        26N; 27H                          Frontantrieb;
                                          225/40R18 92  11A; 24J; 244; 247;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26B; 26J; 27F                     12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/35R18 90  11A; 24C; 244; 247;               725; 73C; 74A; 74P
                                                        26B; 26J; 27F
                                          235/40R18 91  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                          245/35R18 92  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                          255/35R18 90  11A; 24D; 27F; 57F;
                                                        68B; 68L
245 G        e1*2001/116*0470*.. 90 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B;               nur CLA; nicht AMG;
                                                        26N                               Limousine;
                                          225/40R18 92  11A; 242; 244; 245;               Frontantrieb;
                                                        247; 26B; 26J; 27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R18 90  11A; 24C; 244; 247;               12A; 51A; 71K; 721;
                                                        26B; 26J; 27H                     725; 73C; 74A; 74P;
                                          235/40R18 91  11A; 24C; 244; 247;               76O
                                                        26B; 26J; 27H
                                          245/35R18 88Y 11A; 244; 247; 27F;
                                                        5FE; 57F; 570
245 G        e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89  11A; 24J; 248; 26B;               nur B-Klasse ab Mj.
                                                        26N                               2011; nicht Natural
                                          225/40R18 92  11A; 24J; 244; 26B;               Gas Drive; Kombi;
                                                        26J; 27H                          Frontantrieb;
                                          235/35R18 90  11A; 24C; 244; 247;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26B; 26J; 27H                     12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/40R18 91  11A; 24C; 244; 247;               725; 73C; 74A; 74P
                                                        26B; 26J; 27H
                                          245/35R18 88  11A; 244; 247; 27F;
                                                        5FE; 57F; 570

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18-88             21B; 21J                 10B; 11A; 11B; 11G;
             G363              125 - 145 225/40R18               21B; 21J; 631            11H; 12A; 34M; 51A;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; DC5



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
202          e1*93/81*0034*..  55 - 110 225/40R18 88   11A; 21B; 21J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                               125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          DC5
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 225 225/40R18 92  11A; 21P; 22I; 24J;          Nur 4-MATIC;
                                                             24M                          Limousine;
                                               235/40R18 91  11A; 21P; 22I; 24C;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24D                          12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/35R18     11A; 22I; 24D; 51G;          725; 73C; 74A; 74P;
                                                             57F; 575                     4GR
                                               255/35R18 94  11A; 22B; 24D; 57F;
                                                             575
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 225/40R18 92   11A; 21P; 22I; 24J;          Limousine;
                                                             24M                          Heckantrieb;
                                               235/40R18 91  11A; 21P; 22I; 24C;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24D                          12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/35R18 92  11A; 22I; 24D; 57F;          725; 73C; 74A; 74P;
                                                             68T                          4GR
                                               255/35R18 94  11A; 22B; 24D; 57F;
                                                             68B
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 150 235/35R18 90  11A; 24C; 248; 26B;          Coupe; Heckantrieb;
                                                             26J; 27B; 27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                     115 - 225 225/40R18 92  11A; 24J; 26B; 26N;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                             27H; 27I                     725; 73C; 74A; 74P;
                                               235/35R18 90Y 11A; 24C; 248; 26B;          4GR
                                                             26J; 27B; 27H
                                               235/40R18 91  11A; 24C; 248; 26B;
                                                             26J; 27B; 27H
                                               245/35R18 92  11A; 24M; 27B; 27F;
                                                             57F; 575
                                               255/35R18 94  11A; 24M; 27B; 27F;
                                                             57F; 68B
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M;          Nur 4-MATIC; Kombi;
                                                             24J; 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24J; 24M                     725; 73C; 74A; 74P;
                                               245/35R18     11A; 22I; 22M; 24D;          4GR
                                                             51G; 57F; 575
                                               255/35R18 94  11A; 22B; 22H; 22L;
                                                             24D; 57F; 575
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 225/40R18 92   11A; 21P; 22I; 22M;          Kombi; Heckantrieb;
                                                             24J; 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91  11A; 21P; 22I; 22M;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24J; 24M                     725; 73C; 74A; 74P;
                                               245/35R18 92  11A; 22I; 22M; 24D;          4GR
                                                             57F; 68T
                                               255/35R18 94  11A; 22B; 22H; 22L;
                                                             24D; 57F; 68B




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 244; 26B;                nur CLA; nicht AMG;
                                                       26N                                Limousine;
                                         225/40R18 92  11A; 242; 244; 245;                Frontantrieb;
                                                       247; 26B; 26J; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/35R18 90  11A; 24C; 244; 247;                12A; 51A; 71K; 721;
                                                       26B; 26J; 27H                      725; 73C; 74A; 74P;
                                         235/40R18 91  11A; 24C; 244; 247;                76O
                                                       26B; 26J; 27H
                                         245/35R18 88Y 11A; 244; 247; 27F;
                                                       5FE; 57F; 570

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  368            245/45R18          11A; 21B; 21J; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22L; 24J; 24M; 51G       12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R18 99       11A; 21B; 21J; 21L;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                 22F; 22L; 24D; 24J;      4AR
                                                                 367

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 125       225/40R18 88W  5FE                          nicht für gepanzerte
                               55 - 150       255/35R18 90W  11A; 22B; 57F; 68B           Fz; Heckantrieb;
                               55 - 165       235/40R18 91W  11A; 21B; 362                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/35R18 93W  11A; 22B; 57F; 657;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                             689                          725; 73C; 74A; 74P;
                                     130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B                     DC5; 4AR
                                     150 - 165 255/35R18 94Y 11A; 22B; 57F; 68B
210            e1*93/81*0022*..      150 - 165 235/40R18 91W                              nicht für gepanzerte
                                               265/35R18     10N; 51G; 57F; 657;          Fz; Allradantrieb;
                                                             689                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          DC5; 4AR
210 K          e1*93/81*0033*..      125 - 150 235/40R18 95Y 11A; 21B; 689                Allradantrieb;
                                     150 - 165 235/40R18     10N; 11A; 21B; 51G;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             57E; 689                     12A; 51A; 71K; 721;
                                               265/35R18     10N; 11A; 22B; 51G;          725; 73C; 74A; 74P;
                                                             57F; 657; 689                DC5; 4AR
210 K          e1*93/81*0033*..      83 - 165 235/40R18 91   11A; 21B; 57E; 689           Heckantrieb;
                                               265/35R18 93  11A; 22B; 57F; 657;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             689                          12A; 51A; 71K; 721;
                                     125 - 150 235/40R18 95Y 11A; 21B; 689                725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          DC5; 4AR
211            e1*2001/116*0183*..   130       235/40R18 91W 5GG; 51J                     Nur 4-MATIC;
                                     130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J                     Allradantrieb;
                                     130 - 225 245/40R18 93Y                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 97                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          DC5; 4AR




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
211K         e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95          5HR; 51J                 Nur 4-MATIC;
                                 130 - 225 245/40R18 97                                   Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          DC5; 4AR
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 24J; 248;          Stufenheck;
                                                             51J                          Heckantrieb;
                                     100 - 215 235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 57E;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             689                          12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/40R18 97  11A; 21B; 24J; 248           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          4GR
212            e1*2001/116*0501*..   150 - 200 245/40R18 97      11A; 21B; 24J; 248       Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4GR

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 225/40R18 92      11A; 248; 51J                Coupe; Heckantrieb;
                                           235/40R18         11A; 21P; 22I; 248;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             51G; 575                     12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/40R18 93  11A; 21N; 21P; 22I;          725; 73C; 74A; 74P;
                                                             24J; 248                     4GR
                                               255/35R18 94  11A; 22B; 244; 247;
                                                             57F; 575; 68B
207            e1*2001/116*0502*..   125 - 215 235/40R18     11A; 21P; 22I; 248;          Cabrio; Heckantrieb;
                                                             51G; 575                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93Y 11A; 21N; 21P; 22I;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24J; 248                     725; 73C; 74A; 74P;
                                               255/35R18 94  11A; 22B; 244; 247;          4GR
                                                             57F; 575

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97          11A; 22I; 24J; 24M       Allradantrieb;
                                           235/55R18 100         11A; 22I; 24J; 24M       Heckantrieb;
                                           245/50R18 100         11A; 21P; 22I; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24D                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R18 99       11A; 22I; 24J; 24M       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76O; 4GR

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 245/40R18-97          11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
             e9*93/81*0005*..,             Reinf                 24D                      12A; 51A; 71K; 721;
               e9*98/14*0005*..                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          4QK




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
638/1        K393             58 - 105 245/40R18-97              11A; 22B; 22F; 24C;      Lkw geschl. Kasten;
                                       Reinf                     24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 245/40R18-97        11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*95/54*0020*..,             Reinf               24D                      12A; 51A; 71K; 721;
               e9*98/14*0020*..                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          4RG

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18                11A; 21B; 21J; 24J;      Cabrio; Coupe;
                                                                 24M; 367; 631            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          DC5

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 255/45R18             10N; 11A; 21B; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
               F690                                              22G; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R18          11A; 21B; 22B; 22G;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 22K; 631
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/45R18          10N; 11A; 21B; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
               G165                                              22G; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R18          11A; 21B; 22B; 22D;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 22G; 631

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 235/45R18 94            5HI; 51J                 Nicht für Fz. m.
                                         245/45R18               11A; 22B; 22L; 51G       Länge 6158 mm; nicht
                                         255/40R18 95            11A; 21B; 22B; 22L;      für gepanzerte Fz;
                                                                 24J; 24M; 5HR            Nur 4-MATIC;
                                              255/45R18 99       11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          4AR
220            e1*97/27*0099*..     145 - 326 245/45R18          10N; 11A; 21B; 22B;      Nicht für Fz. m.
                                                                 24C; 24D; 51G            Länge 6158 mm; nicht
                                              255/45R18-99       11A; 21B; 22B; 24C;      für gepanzerte Fz;
                                                                 24D; 367                 Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          4AR




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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                                                                                                     Seite: 7 von 18
Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  368            245/45R18          10N; 11A; 21B; 22B;      Nicht für Fz. m.
                                                                 24C; 24D; 51G            Länge 6158 mm; nicht
                                              255/45R18-99       11A; 21B; 22B; 24C;      für gepanzerte Fz;
                                                                 24D; 367                 Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          4AR

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
170          e1*95/54*0039*..       100 - 142 225/40R18 88  21B; 21L; 24J; 24N;           10B; 11A; 11B; 11G;
                                                            367                           11H; 12A; 34M; 51A;
                                    145 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 24J; 24N;           71K; 721; 725; 73C;
                                                            367                           74A; 74P; DC5
172            e1*2007/46*0548*..   135 - 225 225/40R18 88  11A; 26P                      Cabrio; Heckantrieb;
                                              235/35R18 90  11A; 26B; 260                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91  11A; 26B; 260                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/35R18 88  11A; 22M; 270; 57F;           725; 73C; 74A; 74P;
                                                            575                           4GR
                                              255/35R18 90  11A; 22M; 270; 57F;
                                                            68B

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
231          e1*2007/46*0803*.. 225       245/40R18 93           12I                      Cabrio; Heckantrieb;
                                225 - 320 255/40R18              12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                          4GR

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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                                                                                                     Seite: 8 von 18
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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      der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
      herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
     Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4GR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 000 905 4100 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4QK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 5517 ( nur e9*2001/116*0005*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4RG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 5517 ( nur e9*2001/116*0020*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
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68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                    VA
             26B                      x = 355             y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                    VA
             26B                      x = 355             y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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                                                                                                    Seite: 16 von 18

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                    VA
             26P                      x = 195             y = 300                    VA
             27B                      x = 340             y = 260                    HA
             27I                      x = 290             y = 210                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                   VA
             26B                       x = 250             y = 350                   VA
             27I                       x = 240             y = 315                   HA
             27B                       x = 290             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             20                VA
             27H                   x = 290       y = 350              8                HA
             27F                   x = 290       y = 350            22,5               HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 02.10.2013
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                                                                                                    Seite: 18 von 18

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                    VA
             26B                      x = 300             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             18                VA
             27H                   x = 280       y = 300              8                HA
             27F                   x = 280       y = 300             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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