Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
							Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 19

Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-      zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                      last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
OMUS8BP35B666          LK112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      673    2251      09/09
OMUS8BP35B666          LK112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      700    2140      09/09
OMUS8BP35B666          LK112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      715    2105      09/09
OMUS8BP35D666          LK112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      715    2105      11/12
OMUS8BP35666           LK112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      673    2251      02/07
OMUS8BP35666           LK112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      700    2140      02/07
OMUS8BP35666           LK112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      715    2105      02/07
OMUS8KA35B666          LK112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      715    2105      09/09
OMUS8KA35D666          LK112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      715    2105      11/12
OMUS8KA35LB66          LK112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      715    2105      09/09
6


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 203 CL; 208; 210; 203 K; 171; 170; 203; 202; H0; 210 K; 209
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 169; 207; 212; 204; 221; 172; 246; 204 K; 245; 176
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 215; 211K; 211; 220
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209;
                                             210; 210 K
                                             130 Nm für Typ : 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 245;
                                             246
                                             150 Nm für Typ : 215; 220; 221
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 215/45R17 87              11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90              11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 56C; 71E;
                                          235/40R17 90              11A; 21B; 22B; 22H; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24D                      74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 19
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 80 - 155 215/45R17 91           11A; 24J; 248; 26B; 26N;    Frontantrieb;
                                                                27H                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/45R17 91    11A; 24J; 244; 247; 26B;    12A; 51A; 721; 725;
                                                                26N; 27H                    73C; 74A; 74P; 76S;
                                                235/40R17 90    11A; 242; 244; 245; 247;    MAO
                                                                26B; 26J; 27F
                                                235/45R17 94    11A; 242; 244; 245; 247;
                                                                26B; 26J; 27F
                                                245/40R17 91    11A; 24C; 244; 247; 26B;
                                                                26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 80 - 115 205/50R17 93           11A; 24J; 248; 26B; 26N;    Kombi; Frontantrieb;
                                                                56G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/45R17 91    11A; 24J; 248; 26B; 26N     12A; 51A; 56C; 71E;
                                                225/45R17 91    11A; 24J; 248; 26B; 26J;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                27H                         74P; 76S
                                                235/40R17 90    11A; 24J; 244; 247; 26B;
                                                                26J; 27H
                                                235/45R17 94    11A; 24J; 244; 247; 26B;
                                                                26J; 27H
                                                245/40R17 91    11A; 244; 247; 27H; 57F;
                                                                681; 687

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/45R17 87          11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90          11A; 22I; 24C; 24D          12A; 51A; 56C; 71E;
                                          235/40R17 90          11A; 21P; 22B; 24C; 24D     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 110 215/45R17 87          11A; 21B; 21J            10B; 11B; 11G; 11H;
             G363              55 - 145 225/45R17-90          11A; 21B; 21J            12A; 51A; 56C; 71E;
                                        245/40R17-91          11A; 22B; 22F; 22G; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
                                                              687                      74P
                                    125 - 145   215/45R17     11A; 21B; 21J; 631
H0             e1*92/53*0001*..,    55 - 145    215/45R17-87T ohne Nacharbeit ab       10B; 11B; 11G; 11H;
               G363                             M+S           Werk; 11A; 21B; 21J      12A; 51A; 56C; 71E;
                                                215/45R17-87T ohne Nacharbeit ab       721; 725; 73C; 74A;
                                                M+S           Werk; MB3; 11A           74P
                                                215/45R17-87T Nacharbeit VA ab Werk
                                                M+S
202            e1*93/81*0034*..     55 - 100    215/45R17 87 11A; 21B; 21J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                    55 - 145    225/45R17-90 11A; 21B; 21J             12A; 51A; 56C; 71E;
                                                245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F; 22G; 721; 725; 73C; 74A;
                                                              57F; 681; 687            74P
                                    110 - 145   215/45R17     11A; 21B; 21J; 631
                                    225         215/45R17     51G; 52J
                                                225/45R17     10N; 11A; 21B; 51G


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 19
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
202          e1*93/81*0034*..  55 - 100 215/45R17 87            11A; 21B; 21J            10B; 11B; 11G; 11H;
                               55 - 145 225/45R17-90            11A; 21B; 21J            12A; 51A; 56C; 71E;
                                        245/40R17-91            11A; 22B; 22D; 22F; 22G; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                57F; 681; 687            74P
                                     110 - 145 215/45R17        11A; 21B; 21J; 631
203            e1*98/14*0139*..      75 - 125 215/45R17 87W     51J; 681; 684            nicht f.Fz
                                     75 - 160 215/45R17 87Y     51J; 681; 684            m.Sportpaket
                                                                                         17"AMG;
                                     75 - 200 225/45R17 91      10N; 68E; 687            Heckantrieb;
                                              245/40R17         51G; 57F; 687            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; DC5; MBY
203            e1*98/14*0139*..      125 - 200 225/45R17 91                              nicht f.Fz
                                                                                         m.Sportpaket
                                                                                         17"AMG;
                                                                                         Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; DC5; MBY
203 CL         e1*98/14*0159*..      75 - 145 215/45R17 87W     51J; 681; 684            Nicht C 30 CDI AMG;
                                     75 - 160 215/45R17 87Y     51J; 681; 684            Nur bis
                                     75 - 200 225/45R17 91      10N; 68E; 687            e1*98/14*0159*18;
                                              245/40R17         51G; 57F; 687            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; DC5; MBY
203 K          e1*98/14*0158*..      125 - 200 225/45R17 91                              nicht f.Fz
                                                                                         m.Sportpaket
                                                                                         17"AMG;
                                                                                         Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; DC5; MBY
203 K          e1*98/14*0158*..      75 - 125 215/45R17 87W     51J; 57E; 681; 684       nicht f.Fz
                                     75 - 200 225/45R17 91      10N; 68E; 687            m.Sportpaket
                                                                                         17"AMG;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; DC5; MBY
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 225 225/45R17 91     11A; 24J; 24M            Nur 4-MATIC;
                                               235/40R17 94     11A; 24J; 24M            Limousine;
                                               235/45R17 94     11A; 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R17 91     11A; 22I; 24D; 57F; 575 12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 4BR




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 19
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/40R17 90      11A; 24J; 26B; 26N; 27H;       Coupe; Heckantrieb;
                                                             27I                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                     115 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27I         12A; 51A; 56C; 71E;
                                               235/40R17 90Y 11A; 24J; 26B; 26N; 27H;       721; 725; 73C; 74A;
                                                             27I                            74P; 76S; 4BR
                                               235/45R17 94 11A; 24J; 26B; 26N; 27H;
                                                             27I
                                               245/40R17 91 11A; 248; 27B; 27H; 57F;
                                                             687
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M              Limousine;
                                               235/40R17 94 11A; 24J; 24M             Heckantrieb;
                                               235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 24M   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R17 91 11A; 22I; 24D; 57F; 687   12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      74P; 76S; 4BR
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 150 235/40R17 90W 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Kombi; Heckantrieb;
                                                             24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     88 - 200 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 56C; 71E;
                                                             24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                               235/40R17 90Y 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 74P; 76S; 4BR
                                                             24M; 5GA
                                               235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 24J;
                                                             24M
                                               245/40R17 91 11A; 22I; 22M; 24D; 57F;
                                                             687
204 K          e1*2001/116*0457*..   150 - 170 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Nur 4-MATIC; Kombi;
                                                             24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 56C; 71E;
                                                             24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                               235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 74P; 76S; 4BR
                                                             24M
                                               245/40R17 91 11A; 22I; 22M; 24D; 57F;
                                                             575

Verkaufsbezeichnung:     CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
203 CL       e1*98/14*0159*..  75 - 150 215/45R17 87W           51J                         Ab e1*98/14*0159*19;
                               75 - 200 225/45R17               51G                         Heckantrieb;
                                        245/40R17 91            57F; 681; 687               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; DC5

Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  100 - 200 225/45R17              51G                         Cabrio; Coupe;
                                         245/40R17 91           57F; 687                    nicht Sportpaket;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; DC5; FGC;
                                                                                            4BR



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 19

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 225/55R17 97           11A; 21B; 22L               10B; 10S; 11B; 11G;
                                         245/50R17 99           11A; 21B; 22L; 24M; 367     11H; 12A; 51A; 56C;
                                         255/45R17 98           11A; 21B; 22L; 24J; 24M     71E; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76S; DC5;
                                                                                            4AR

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  150 - 165 235/45R17              10N; 51G               nicht für
                                                                                       gepanzerte Fz;
                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                       51A; 56C; 71E; 721;
                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                       4AR
210            e1*93/81*0022*..      55 - 110    215/45R17     5ET; 631                nicht für
                                                 215/45R17 87 57E; 681; 684            gepanzerte Fz;
                                                 235/40R17 90 57F; 684                 Heckantrieb;
                                     55 - 125    225/45R17 91                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 245/40R17 91 11A; 22B; 57F; 681; 687 12A; 51A; 56C; 71E;
                                     55 - 165    235/45R17     10N; 51G                721; 725; 73C; 74A;
                                     120 - 150   235/40R17 90W 57F; 684                74P; 4AR
                                     130 - 165   225/45R17 91W
                                                 245/40R17 91W 11A; 22B; 57F; 681; 687
210 K          e1*93/81*0033*..      83 - 165    225/45R17-93W                         Heckantrieb;
                                                 235/45R17     10N; 51G                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                 255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 11H; 12A; 51A; 56C;
                                                               66T; 683                71E; 721; 725; 73C;
                                                                                       74A; 74P; 4AR
210 K          e1*93/81*0033*..      150 - 165   235/45R17     10N; 51G                Allradantrieb;
                                                                                       10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                       74P; 4AR
211            e1*2001/116*0183*..   130 - 165   225/50R17 94                          Nur 4-MATIC;
                                                 235/45R17 94                          Allradantrieb;
                                     130 - 285   245/45R17     51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12T; 51A; 51J; 56C;
                                                                                       71E; 721; 725; 73C;
                                                                                       74A; 74P; 76S; DBS;
                                                                                       DC5; 4FR
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 170     225/50R17 94                          Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..
                                              235/45R17 93W                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     75 - 225 235/45R17 93 57E; 57W                         12A; 51A; 56C; 71E;
                                     75 - 285 245/45R17 95                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; DBS; DC5; 4MT;
                                                                                            4RE




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 19
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
211          e1*2001/116*0183*.., 75 - 285 245/45R17            12T; 51G                    Reifen mit
               e1*98/14*0183*..
                                                                                            Schneeketten;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; DBS; DC5; 4MT;
                                                                                            4RE
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 135 225/50R17 94W 5HI; 51J                       Heckantrieb;
                                               235/45R17 94W 5HI; 51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                     100 - 200 235/45R17 93 51J; 57E; 57W                   12A; 51A; 56C; 71E;
                                     100 - 285 245/45R17 95                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; DBS; DC5; 4FR
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 135 235/45R17 94W 12M; 5HI; 51J                  Reifen mit
                                     100 - 285 245/45R17 95 12T                             Schneeketten;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 56C; 71E; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            DBS; DC5; 4FR
211K           e1*2001/116*0213*..   130       225/50R17 94     5HI; 51J                    Nur 4-MATIC;
                                               235/45R17 94     5HI; 51J                    Allradantrieb;
                                     130 - 200 225/50R17 98     51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 97     51J                         12T; 51A; 56C; 71E;
                                     130 - 285 245/45R17        51G                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; DBS; DC5;
                                                                                            4FR
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 225/50R17 94W    11A; 21P; 24J; 248          Stufenheck;
                                               235/45R17 94W    11A; 21P; 51J               Heckantrieb;
                                     100 - 215 225/50R17 94Y    11A; 21P; 24J; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94Y    11A; 21P; 57E; 57W          12A; 51A; 56C; 71E;
                                               245/45R17 95W    11A; 21B; 24J; 248          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; MAO; 4BR

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/40R17 90Y 11A; 21P                    Cabrio; Heckantrieb;
                                           235/45R17 94 11A; 21P; 575                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     74P; 76S; 4BR
207            e1*2001/116*0502*..   125 - 215 205/50R17 93 51J; 65H                 Coupe; Heckantrieb;
                                               215/45R17 91 51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/50R17 91 11A; 21P; 248; 51J; 56G 12A; 51A; 56C; 71E;
                                               225/45R17 91 51J                      721; 725; 73C; 74A;
                                               235/40R17 90Y 11A; 21P; 248; 684      74P; 76S; 4BR
                                               235/45R17 94 11A; 21P; 248; 575; 68A
                                               245/40R17 91 11A; 22I; 248; 57F; 681;
                                                             687




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 19
Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17               11A; 21B; 24J; 631          Cabrio; Coupe;
                              100 - 160 225/45R17               11A; 21B; 24J; 367; 631     10B; 11B; 11G; 11H;
                                        245/40R17               51G; 57F; 687               12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 200 235/55R17 99W                                    Heckantrieb;
                                           245/50R17 99W                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R17                                        12A; 51A; 530; 56C;
                                           102W
                                           255/45R17 98W                                    573; 71E; 721; 725;
                                           255/50R17     11A; 24J                           73C; 74A; 74P; 75I;
                                           101W
                                                                                            76S; 4BR

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 225 225/55R17-97       11A; 21B                Nicht für Fz. m.
                                         255/45R17-98       11A; 22B; 24J; 24M; 367 Länge 6158 mm;
                                                                                    nicht für
                                                                                    gepanzerte Fz;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                    11H; 12A; 51A; 56C;
                                                                                    71E; 721; 725; 73C;
                                                                                    74A; 74P; 76S; 4AR
220            e1*97/27*0099*..     180 - 225 225/55R17     51G                     Nicht für Fz. m.
                                              235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 24J; 51J Länge 6158 mm;
                                              255/45R17 98 11A; 22B; 22L; 24J       nicht für
                                                                                    gepanzerte Fz; Nur
                                                                                    4-MATIC;
                                                                                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                    11H; 12A; 51A; 56C;
                                                                                    71E; 721; 725; 73C;
                                                                                    74A; 74P; 76S; 4AR

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
170          e1*95/54*0039*..       100 - 142 215/45R17 87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                    100 - 160 225/45R17         10N; 51G                12A; 51A; 56C; 71E;
                                              245/40R17         10N; 51G; 57F; 681; 687 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
170            e1*95/54*0039*..     260       225/45R17         51G; 57E; 687           Nur SLK 32 AMG;
                                              245/40R17         51G; 57F; 687           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 19
Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
171          e1*2001/116*0262*..    120       215/45R17 87W                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17     51G                             12A; 51A; 56C; 71E;
                                              245/40R17     24N; 51G; 57F; 681; 687         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; DC5; 4BR
172            e1*2007/46*0548*..   135 - 225 205/50R17 89      11A; 26P; 56G               Cabrio; Heckantrieb;
                                              215/45R17 87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91      11A; 26P                    12A; 51A; 56C; 71E;
                                              235/40R17 90      11A; 26P                    721; 725; 73C; 74A;
                                              235/45R17 94      11A; 26P                    74P; 76S; BE0; 4BR
                                              245/40R17 91      57F; 681; 687

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 19
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 19
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 19
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4BR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 000 905 4100 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4FR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0183*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
     kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4RE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 19
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R17
                    Hinterachse:                        265/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 19
      mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
683) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R17
                    Hinterachse:                          255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 14 von 19
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/50R17
                     Hinterachse:                          235/45R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/45R17
                     Hinterachse:                          255/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
BE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348
     mm (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DBS) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
     (Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 19
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
MB3) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen ist durch den Einbau
     zusätzlicher Anschlagbegrenzer (Vorne ca. 10mm) der Federweg zu begrenzen.
MBY) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
     Vorderachse (Durchmesser 328 mm bzw. 330 mm, Dicke 32 mm bzw. 28 mm) in Verbindung mit
     Bremssätteln des Herstellers BREMBO.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 19


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                    VA
             26B                      x = 355             y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 310       y = 295             13                HA
             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
             27H                   x = 310       y = 295              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 17 von 19

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                    VA
             26P                      x = 195             y = 300                    VA
             27B                      x = 340             y = 260                    HA
             27I                      x = 290             y = 210                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 18 von 19

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                   VA
             26B                       x = 250             y = 350                   VA
             27I                       x = 240             y = 315                   HA
             27B                       x = 290             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             20                VA
             27H                   x = 290       y = 350              8                HA
             27F                   x = 290       y = 350            22,5               HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 19 von 19

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                    VA
             26B                      x = 300             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             18                VA
             27H                   x = 280       y = 300              8                HA
             27F                   x = 280       y = 300             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen