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							Gutachten 366-0122-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 06.11.2013
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Fahrzeughersteller                          : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-      zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                      last     umf.      Fertig
                       Rad                      Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
ACL9L8BP25666          PCD112 ET25              Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      735    2144      09/13
ACL9L8HA25666          PCD112 ET25              Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      700    2260      09/13
ACL9L8HA25666          PCD112 ET25              Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      725    2175      09/13
ACL9L8HA25666          PCD112 ET25              Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      735    2144      09/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 209; 210 K; 209; 210; 203 CL; 208; 203 K; 171; 170; 203;
                                              202; H0
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 230; 230; 221; 231; 172; 218
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : 211; 219; 211K; 219; 211
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209;
                                              210; 210 K
                                              130 Nm für Typ : 172; 211; 211K; 218; 219; 230; 231
                                              150 Nm für Typ : 221
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/35R19               11A; 21B; 21J; 22B;          10B; 11B; 11G; 11H;
               G363                                             24J; 53S                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B;          721; 725; 73C; 74A;
                                                                24J                          74P
                                                  235/35R19 87  11A; 21B; 21J; 21L;
                                                                22B; 24C
202            e1*93/81*0034*..          55 - 145 225/35R19     11A; 21B; 21J; 22B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 53S                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B;          721; 725; 73C; 74A;
                                                                24J                          74P
                                                  235/35R19 87  11A; 21B; 21J; 21L;
                                                                22B; 24C




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0122-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
203          e1*98/14*0139*..  125 - 160 235/35R19               11A; 21B; 21J; 21L;      Nur 4-MATIC;
                                                                 21M; 22B; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 53S; 54A            12A; 51A; 71C; 71K;
                                    125 - 200 235/35R19 91       11A; 21B; 21J; 21L;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 21M; 22B; 22L; 24J;      74P
                                                                 24M; 54A
203            e1*98/14*0139*..     75 - 160 235/35R19           11A; 21B; 21J; 21L;      Heckantrieb;
                                                                 21M; 22B; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 53S; 54A; 68X       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
203            e1*98/14*0139*..     170 - 260 235/35R19          11A; 21B; 21J; 21L;      Nur C 32 AMG; Nur C
                                                                 21M; 22B; 22L; 24J;      30 CDI AMG;
                                                                 24M; 53S; 54A; 68X       Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
203 CL         e1*98/14*0159*..     170       235/35R19 91Y 11A; 21B; 21J; 21L;           Nur C 30 CDI AMG; Nur
                                                            21M; 22B; 22L; 24J;           bis e1*98/14*0159*18;
                                                            24M; 54A; 68X                 Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
203 CL         e1*98/14*0159*..     75 - 145 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 21L;            Nicht C 30 CDI AMG;
                                                           21M; 22B; 22L; 24J;            Nur bis
                                                           24M; 54A; 68X                  e1*98/14*0159*18;
                                    75 - 160 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L;            Heckantrieb;
                                                           21M; 22B; 22L; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24M; 54A; 68X                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L;            721; 725; 73C; 74A;
                                                           21M; 22B; 22L; 24J;            74P
                                                           24M; 54A; 68X
203 K          e1*98/14*0158*..     170 - 260 235/35R19    11A; 21B; 21J; 21L;            Nur C 32 AMG; Nur C
                                                           21M; 22B; 22L; 24J;            30 CDI AMG;
                                                           24M; 53S; 54A; 68X             Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
203 K          e1*98/14*0158*..     75 - 160 235/35R19           11A; 21B; 21J; 21L;      Heckantrieb;
                                                                 21M; 22B; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 53S; 54A; 68X       12A; 51A; 71C; 71K;
                                    75 - 200 235/35R19 91        11A; 21B; 21J; 21L;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 21M; 22B; 22L; 24J;      74P
                                                                 24M; 54A; 68X
203 K          e1*98/14*0158*..     125 - 160 235/35R19          11A; 21B; 21L; 21M;      Nur 4-MATIC;
                                                                 21N; 22B; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 53S; 54A; 68X       12A; 51A; 71C; 71K;
                                    125 - 200 235/35R19 91       11A; 21B; 21L; 21M;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 21N; 22B; 22L; 24J;      74P
                                                                 24M; 53S; 54A; 68X



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0122-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
203 CL       e1*98/14*0159*..  75 - 200 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21T; 22I;                 Ab e1*98/14*0159*19;
                                                      22M; 24J; 54A                       Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  225 - 270 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J;                Nur CLK 500; Nur CLK
                                                       5ET; 57E; 68X                      55 AMG; Cabrio;
                                                                                          Coupe;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76A; 4BR
209            e1*98/14*0184*..      100 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21L; 24J; 5FE           Cabrio; Coupe;
                                               235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             5ET                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/35R19 91  11A; 21B; 21L; 24J           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4BR

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 150 - 225 245/35R19 93           11A; 26P; 5HA; 51J       Kombilimousine;
                                150 - 300 255/35R19 96           11A; 245; 26B; 26N;      Allradantrieb;
                                                                 27I                      Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4BR
218            e1*2007/46*0485*..    150 - 225 245/35R19 93      11A; 21P; 51J            Coupe; 4-türig;
                                               255/30R19 91      11A; 21B; 22I; 260       Allradantrieb;
                                               255/35R19 92      11A; 21B; 22I; 260       Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4BR
219            e1*2001/116*0295*..   378      245/35R19          51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Z; 4AR
219            e1*2001/116*0295*..   155 - 285 255/35R19 96      57E; 675                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76A; 4AR




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0122-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B                            nicht für gepanzerte
                               55 - 205 235/35R19     11A; 21B; 53S                       Fz; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4AR
210            e1*93/81*0022*..      150 - 165 235/35R19     11A; 21B; 53S                nicht für gepanzerte
                                               235/35R19 91W 11A; 21B                     Fz; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4AR
210 K          e1*93/81*0033*..      55 - 150 235/35R19 87       11A; 21B; 57E; 68X       Heckantrieb;
                                     55 - 205 235/35R19          11A; 21B; 53S; 57E;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 68X                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76A; 4AR
211            e1*2001/116*0183*..   130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M;          Nur 4-MATIC;
                                                             5GG; 51J                     Allradantrieb;
                                     130 - 225 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4AR
211            e1*2001/116*0183*.., 350       245/35R19 93Y 11A; 21B; 24J; 57E;           Nur E 55 AMG;
               e1*98/14*0183*..                             68R                           Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76A; 4ME; 4MT
211            e1*2001/116*0183*..   130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M;          Nur 4-MATIC;
                                                             5GG; 51J                     Allradantrieb;
                                     130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4AR
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X             Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..     75 - 170 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                     75 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 57E; 68X            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4ME; 4MT
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X             Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..     75 - 170 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                     75 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 57E; 68X            721; 725; 73C; 74A;
                                     75 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J;           74P; 4ME; 4MT
                                                             24M
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X           Heckantrieb;
                                               245/35R19     11A; 21B; 22B; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M; 53S                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                     100 - 225 245/35R19 93  11A; 21B; 24J; 57E;          721; 725; 73C; 74A;
                                                             68R                          74P; 4AR




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0122-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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                                                                                                     Seite: 5 von 16
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
211K         e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X               Heckantrieb;
                                           245/35R19     11A; 21B; 22B; 24J;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24M; 53S                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                 100 - 285 245/35R19 93  11A; 21B; 24J; 57E;              721; 725; 73C; 74A;
                                                         68R                              74P; 4AR
211K         e1*2001/116*0213*.. 350       245/35R19 89Y 11A; 21B; 24J; 57E;              Nur E 55 AMG;
                                                         68R                              Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76A; 4AR

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 205 225/35R19           11A; 21B; 21J; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M; 53S                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 24J;           721; 725; 73C; 74A;
                                                            24M                           74P
                                              235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L;
                                                            22I; 24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 190 - 335 245/45R19 102 11A; 24J; 26P; 575               ab Mj.2013 (Baureihe
                                           255/40R19 100 11A; 241; 246; 26N;              222); nicht AMG Sport-
                                                         26P; 576                         Paket; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; 4BR

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
170          e1*95/54*0039*..        100 - 160 225/35R19 84W 11A; 21B; 21J; 21L;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             22B; 24C; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/35R19 87  11A; 21B; 21J; 21L;          721; 725; 73C; 74A;
                                                             22B; 24C; 24M                74P
171            e1*2001/116*0262*..   120 - 225 225/35R19 88  11A; 21B; 22H; 22M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24J; 24N; 54A                12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/35R19 91  11A; 21B; 22H; 22L;          721; 725; 73C; 74A;
                                                             24C; 24N; 54A                74P; 4BR
                                               255/30R19 91  11A; 22F; 22L; 24M;
                                                             57F; 671; 673
172            e1*2007/46*0548*..    135 - 225 225/35R19 88  11A; 22M; 24J; 26B;          Cabrio; Heckantrieb;
                                                             260; 270                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/35R19 91  11A; 22M; 24J; 26B;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             261; 270                     721; 725; 73C; 74A;
                                               255/30R19 91  11A; 22L; 248; 271;          74P; 4BR
                                                             57F; 673




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0122-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93           11A; 26P                 ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91           11A; 26P                 Cabrio; Heckantrieb;
                                          255/35R19 92           11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
230            e1*98/14*0169*..     170 - 285 245/35R19 93       11A; 24J; 57E; 572       bis e1*98/14*0169*17;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76A; 4NA;
                                                                                          4NB
230            e1*98/14*0169*..     350 - 368 255/35R19 92       11A; 24J; 57E; 675       SL 55 AMG; SL 600;
                                                                                          nur bis
                                                                                          e1*98/14*0169*06;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76A; 4NA;
                                                                                          4NB

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0122-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0122-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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                                                                                                     Seite: 9 von 16
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4BR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 000 905 4100 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0183*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
     kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ( nur Herstellerteilenummer S122228002) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4NB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ( nur Herstellerteilenummer 0 532 207 001) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0122-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.


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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



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Gutachten 366-0122-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 330                    VA
             26P                      x = 200             y = 280                    VA
             27B                      x = 280             y = 310                    HA
             27I                      x = 230             y = 260                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 330             20                VA
             26N                   x = 250       y = 330              8                VA
             27F                   x = 250       y = 330             25                HA
             27H                   x = 250       y = 330              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0122-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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                                                                                                    Seite: 14 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 350                    VA
             26P                      x = 270             y = 300                    VA
             27B                      x = 150             y = 380                    HA
             27I                      x = 100             y = 330                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 320       y = 350             18                VA
             26J                   x = 320       y = 350             18                VA
             27H                   x = 150       y = 380              9                HA
             27F                   x = 150       y = 380              9                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0122-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
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                                                                                                    Seite: 15 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                    VA
             26B                      x = 300             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             18                VA
             27H                   x = 280       y = 300              8                HA
             27F                   x = 280       y = 300             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0122-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49495
ANLAGE: 17 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ACL9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 06.11.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 380             y = 360                    VA
             27I                      x = 300             y = 330                    HA
             27B                      x = 350             y = 380                    HA
             26P                      x = 330             y = 310                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 380       y = 360              8                VA
             26J                   x = 380       y = 360            13,5               VA
             27H                   x = 350       y = 380              8                HA
             27F                   x = 350       y = 380            23,5               HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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