Gutachten 366-0277-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49294 ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTDP Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 30.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTDP8KA40O666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2160 05/13 TTDP8KA40666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2160 05/13 TTDP8SA40O666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2160 05/13 TTDP8SA40666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2160 05/13 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 210 K; 168; 414; 210 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 169; 245 G; 176; 204; 117; 207; 245; 246; 204 K; 172 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 638/2; 638 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 245; 245 G; 246; 414 140 Nm für Typ : 638; 638/2 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 168 e1*96/79*0073*.. 44 - 92 195/50R16-84 MA0; 10N; 11A; 21B; kurzer Radstand; 22B; 22F; 24C; 24D langer Radstand; 44 - 103 205/45R16-83 MA0; 10N; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R16-82 MA0; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A; 22F; 24C; 24D 74P; 915 103 195/50R16 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G; 52J 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R16 90 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 225/45R16 89 11A; 22I; 24J; 24M 74P 225/50R16 92 11A; 22B; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49294 ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTDP Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 30.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 90 195/55R16 91 nur A-Klasse; 195/60R16 89 Frontantrieb; 66 - 125 205/50R16 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 215/55R16 93 11A; 246; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 74P; 76U 26N; 27H 235/50R16 95 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 125 205/50R16 91 11A; 26P nur B-Klasse ab Mj. 205/55R16 91 11A; 26P 2011; nicht Natural 215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26N Gas Drive; Kombi; 225/45R16 89 11A; 26P Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 195/55R16 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 70 - 142 205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R16 90 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 215/55R16 93 11A; 22I; 24J; 24M; 74P; 76U 54A 225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R16 91 11A; 26P nur B-Klasse ab Mj. 205/55R16 91 11A; 26P 2011; nicht Natural 215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26N Gas Drive; Kombi; 225/45R16 89 11A; 26P Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 245 G e1*2001/116*0470*.. 66 - 90 195/55R16 91 nur A-Klasse; 195/60R16 89 Frontantrieb; 66 - 125 205/50R16 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 215/55R16 93 11A; 246; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 74P; 76U 26N; 27H 235/50R16 95 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49294 ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTDP Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 30.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 G e1*2001/116*0470*.. 90 - 125 205/55R16 91 11A; 248; 26P nur CLA; nicht AMG; 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26N Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 115 195/60R16 51G Limousine; 88 - 170 205/55R16 91 Heckantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4BR 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 205/55R16 91 Nur 4-MATIC; 215/55R16 93 Limousine; 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4BR 204 e1*2001/116*0431*.. 115 195/60R16 51G Coupe; Heckantrieb; 115 - 150 205/50R16 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 215/55R16 93 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A; 225/45R16 89Y 11A; 26P; 5FM; 685 74P; 76U; 4BR 225/50R16 92 11A; 24J; 26P 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 150 205/55R16 51G Nur 4-MATIC; Kombi; 215/55R16 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4BR 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/55R16 51G Kombi; Heckantrieb; 215/55R16 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4BR Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 90 - 125 205/55R16 91 11A; 248; 26P nur CLA; nicht AMG; 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26N Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49294 ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTDP Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 30.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 205/55R16 89 12K Heckantrieb; 55 - 125 215/55R16 12K; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 225/50R16-92 12A; 57F; 57T 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 76U; 4AR 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 125 215/55R16 51G Heckantrieb; 10B; 10S; 11G; 11H; 12K; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4AR Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 205/55R16 51G Coupe; Heckantrieb; 205/60R16 92 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 57T 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4BR Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 215/60R16-99 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; Reinf e9*93/81*0005*.., 225/55R16 DD3; 11A; 22B; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; e9*98/14*0005*.. 24J 721; 725; 73C; 74A; 225/55R16-99 11A; 22B; 24D; 24J 74P; 4LK Reinf 638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 215/60R16-95 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; e9*95/54*0020*.., 5HR 12A; 51A; 71C; 71K; e9*98/14*0020*.. 215/60R16-99 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; Reinf 225/55R16-95 11A; 22B; 24D; 24J; 74P; 4MG 5HR 225/55R16-99 11A; 22B; 24D; 24J Reinf Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 150 205/50R16 87 Cabrio; Heckantrieb; 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R16 89 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4BR Verkaufsbezeichnung: VANEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 195/50R16 84 11A; 22D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0185*.. 205/45R16 87 11A; 22D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49294 ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTDP Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 30.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49294 ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTDP Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 30.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49294 ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTDP Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 30.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 6717 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4BR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 000 905 4100 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4LK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 5517 ( nur e9*2001/116*0005*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4MG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 5517 ( nur e9*2001/116*0020*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49294 ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTDP Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 30.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. DD3) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49294 ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTDP Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 30.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49294 ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTDP Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 30.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49294 ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTDP Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 30.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49294 ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTDP Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 30.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0277-12-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49294 ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTDP Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 30.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.