Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten 366-0277-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49294
ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES                                          Radtyp: TTDP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 13.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 11

Fahrzeughersteller                          : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
TTDP8KA40O666          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      730    2160      05/13
TTDP8KA40666           PCD112 ET40             Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      730    2160      05/13
TTDP8SA40O666          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      730    2160      05/13
TTDP8SA40666           PCD112 ET40             Ø70.1 Ø66.6                 66,6    Kunststoff      730    2160      05/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 168; 210 K; 210; 414
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 176; 204; 246; 204 K; 207; 245; 169; 172
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : 638/2; 638
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : 168; 210; 210 K
                                              130 Nm für Typ : 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 245; 246; 414
                                              140 Nm für Typ : 638; 638/2
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
168          e1*96/79*0073*..  44 - 92           195/50R16-84        MA0; 10N; 11A; 21B;      kurzer Radstand;
                                                                     22B; 22F; 24C; 24D       langer Radstand;
                                         44 - 103 205/45R16-83       MA0; 10N; 11A; 21B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     22B; 22F; 24C; 24D       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 215/40R16-82        MA0; 11A; 21B; 22B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                     22F; 24C; 24D            74P; 915
                                         103     195/50R16           10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                     22F; 24C; 24D; 51G;
                                                                     52J
169            e1*2001/116*0288*..       60 - 142 195/55R16 87       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  205/50R16 87       11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  205/55R16 90       11A; 22I; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                  225/45R16 89       11A; 22I; 24J; 24M       74P
                                                  225/50R16 92       11A; 22B; 24C; 24D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49294
ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TTDP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 11
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 80 - 90       195/55R16 91                                Frontantrieb;
                                              195/60R16 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                     80 - 125 205/50R16 91       11A; 248; 26P            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/55R16 91       11A; 248; 26P            721; 725; 73C; 74A;
                                              215/55R16 93       11A; 246; 248; 26P       74P; 76U
                                              225/50R16 92       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26N; 27H
                                              235/50R16 95       11A; 24J; 244; 247;
                                                                 26B; 26N; 27H

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 80 - 125 205/50R16 91            11A; 26P                 Kombi; Frontantrieb;
                                         205/55R16 91            11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R16 93            11A; 248; 26B; 26N       12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/45R16 89            11A; 26P                 721; 725; 73C; 74A;
                                         225/50R16 92            11A; 24J; 248; 26B;      74P; 76U
                                                                 26N; 57T

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85  195/55R16 87           51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                 70 - 142 205/50R16 87           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                          205/55R16 90           11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                          215/55R16 93           11A; 22I; 24J; 24M;      74P; 76U
                                                                 54A
                                              225/50R16 92       11A; 22I; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 115 195/60R16              51G                      Limousine;
                                 88 - 170 205/55R16 91                                    Heckantrieb;
                                          215/55R16 93                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 4BR
204            e1*2001/116*0431*..   115       195/60R16         51G                      Coupe; Heckantrieb;
                                     115 - 150 205/50R16 91      11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16 91      11A; 26P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/55R16 93      11A; 26P                 721; 725; 73C; 74A;
                                               225/45R16 89Y     11A; 26P; 5FM; 685       74P; 76U; 4BR
                                               225/50R16 92      11A; 24J; 26P
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 170 205/55R16 91                               Nur 4-MATIC;
                                               215/55R16 93                               Limousine;
                                               225/50R16 92      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 4BR




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49294
ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TTDP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/55R16              51G                      Kombi; Heckantrieb;
                                          215/55R16 93           11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 4BR

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 110 205/55R16 89             12K                      Heckantrieb;
                               55 - 125 215/55R16                12K; 51G                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                        225/50R16-92             12A; 57F; 57T            11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76T; 76U; 4AR
210 K          e1*93/81*0033*..     83 - 125 215/55R16           51G                      Heckantrieb;
                                                                                          10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 4AR

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 205/55R16             51G                      Coupe; Heckantrieb;
                                           205/60R16 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16 93                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/50R16 92          57T                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 4BR

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 215/60R16-99          11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           Reinf
             e9*93/81*0005*..,             225/55R16             DD3; 11A; 22B; 24D;      12A; 51A; 71C; 71K;
               e9*98/14*0005*..                                  24J                      721; 725; 73C; 74A;
                                             225/55R16-99        11A; 22B; 24D; 24J       74P; 4LK
                                             Reinf
638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 215/60R16-95        11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*95/54*0020*..,                                 5HR                      12A; 51A; 71C; 71K;
               e9*98/14*0020*..               215/60R16-99       11A; 22B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                              Reinf
                                              225/55R16-95       11A; 22B; 24D; 24J;      74P; 4MG
                                                                 5HR
                                              225/55R16-99       11A; 22B; 24D; 24J
                                              Reinf

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..     135 - 150 205/50R16 87                                Cabrio; Heckantrieb;
                                              205/55R16 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R16 89                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 4BR




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49294
ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TTDP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:     VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
414          e1*2001/116*0185*.., 55 - 92     195/50R16 84       11A; 22D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0185*..               205/45R16 87       11A; 22D                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49294
ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TTDP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 11
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49294
ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TTDP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 11
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4BR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 000 905 4100 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 5517 ( nur e9*2001/116*0005*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4MG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 5517 ( nur e9*2001/116*0020*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49294
ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TTDP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 11
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49294
ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TTDP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 11
      Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
      zulässig.
DD3) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
     Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49294
ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TTDP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                   VA
             26B                       x = 250             y = 350                   VA
             27I                       x = 240             y = 315                   HA
             27B                       x = 290             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             20                VA
             27H                   x = 290       y = 350              8                HA
             27F                   x = 290       y = 350            22,5               HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49294
ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TTDP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                    VA
             26P                      x = 195             y = 300                    VA
             27B                      x = 340             y = 260                    HA
             27I                      x = 290             y = 210                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49294
ANLAGE: 40 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TTDP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                    VA
             26B                      x = 355             y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.