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							Gutachten 366-0003-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                           Radtyp: EWL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 26.09.2013
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Fahrzeughersteller                           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                 (kg)     (mm)      datum
EWL8SA38D666           PCD112 ET38                 Ø70.1 Ø66.6                66,6   Kunststoff    620    1985      07/10
EWL8SA38O666           PCD112 ET38                 Ø70.1 Ø66.6                66,6   Kunststoff    620    1985      02/12
EWL8SA38666            PCD112 ET38                 Ø70.1 Ø66.6                66,6   Kunststoff    620    1985      07/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                               für Typ : 209; 203 CL; 208; 202; 414; 203 K; 203; H0; 168; 210
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                               Typ : 245 G; 246; 169; 245
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : H0; 168; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210
                                               130 Nm für Typ : 169; 245; 245 G; 246; 414
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
168          e1*96/79*0073*..  44 - 75              185/55R15         10N; 11A; 21B; 22B;       kurzer Radstand;
                                                                      24C; 24D; 51G; 52J        langer Radstand;
                                                    195/50R15         10N; 11A; 21B; 22B;       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                      24C; 24D; 51G             51A; 71C; 71K; 721;
                                                    195/55R15         10N; 11A; 21B; 22B;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                      22F; 24C; 24D; 51G        76Q; 915
169            e1*2001/116*0288*..       60 - 85    185/65R15 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/60R15 88      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    205/55R15 88      11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                    205/60R15 91      11A; 22I; 24J; 24M        74P; 76Q
                                                    225/50R15 91      11A; 22I; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 90             195/65R15 91                                nur B-Klasse ab Mj.
                                                    205/55R15 88      11A; 26P; 5FE             2011; nicht Natural
                                                    205/60R15 91      11A; 26P                  Gas Drive; Kombi;
                                                    205/65R15 94      11A; 26P                  Frontantrieb;
                                                    215/60R15 94      11A; 248; 26N; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/50R15 91      11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      26N; 57I                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: EWL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
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                                                                                                      Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85       195/65R15 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/60R15 91      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/60R15 94      11A; 22I; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                               225/55R15 92      11A; 22I; 24C; 24D       74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
245 G        e1*2001/116*0470*.. 66 - 90 195/65R15 91                                     nur B-Klasse ab Mj.
                                         205/55R15 88 11A; 26P; 5FE                       2011; nicht Natural
                                         205/60R15 91 11A; 26P                            Gas Drive; Kombi;
                                         205/65R15 94 11A; 26P                            Frontantrieb;
                                         215/60R15 94 11A; 248; 26N; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R15 91 11A; 24J; 248; 26B;                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      26N; 57I                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q
245 G          e1*2001/116*0470*..   80 - 90   195/65R15 91                               nur A-Klasse;
                                               205/60R15 91      11A; 248; 26P            Frontantrieb;
                                               205/65R15 94      11A; 248; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94      11A; 248; 26P            12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/55R15 92      11A; 24J; 248; 26B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 26N; 27H; 686            74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 100 185/65R15                12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
             G363              55 - 142 195/65R15                12K; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                        205/60R15                12K; 51G                 725; 73C; 74A; 74P
                                        205/60R15-89             12K
202          e1*93/81*0034*..  55 - 145 195/65R15                12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/60R15                12G; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q
203            e1*98/14*0139*..      75 - 120 195/65R15          12T; 51G                 Heckantrieb;
                                              205/60R15 91       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q
203 CL         e1*98/14*0159*..      75 - 125 195/65R15          12T; 51G                 Nur bis
                                              205/60R15 91       12A                      e1*98/14*0159*18;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q
203 K          e1*98/14*0158*..      75 - 120 195/65R15          12T; 51G                 Heckantrieb;
                                              205/60R15 91       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: EWL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  100 - 125 195/65R15               51G                       Cabrio; Coupe;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76Q; 4GR

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 110 195/65R15                12K; 51G                  Heckantrieb;
                                        205/60R15-91             nicht für 290 TD (95kw)   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 zul.; 12A                 51A; 71C; 71K; 721;
                                              205/65R15          12K; 51G                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76Q; 4AR

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 145 195/65R15                51G; 52J                  Cabrio; Coupe;
                                        205/60R15                51G; 52J                  10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76Q; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
414          e1*2001/116*0185*.., 55 - 92     185/60R15 84                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0185*..               195/55R15 85       11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: EWL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 7
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: EWL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 26.09.2013
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                                                                                                      Seite: 5 von 7
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 002 540 6717 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4GR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 000 905 4100 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: EWL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 7
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0003-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48023
ANLAGE: 16 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: EWL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                    VA
             26B                      x = 355             y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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