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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    1 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    54R9905
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           54R9905.27
Radgröße:                                                  9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2500 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller            : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
172, 176, 207, 204, 204X, 212, Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                   ZP50705 130 Nm
212G, 212K, 246                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                               mm
164, 164G, 166, 216, 216 AMG, Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                   ZP50705 150 Nm
221, 221 AMG, 251              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                               mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     ML-Klasse               255/50R19                                  A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                           265/50R19
                                           A01)G7W)K01)K02)M00)

                                           275/45R19
                                           A01)K01)K04)

                                           285/45R19
                                           A01)K01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                           K01)                 K04)               V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                            e1*2001/116*0340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285     Mercedes GL- Klasse      265/55R19                                 A02) bis A10)ER1)
                                         A01)K01)K04)N275)

                                           265/55R19 M+S
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL                 255/40R19                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380     Mercedes CL                 255/40R19                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten N265)
                Serienreifen in 18Zoll)
                                            255/40R19 M+S




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
216                            e1*2001/116*0372*..
216 AMG                        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes CL AMG         255/40R19 M+S                            A02) bis A10)




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380     Mercedes S-Klasse       235/40R19                                A02) bis A10)
                                        A94)N245)T95)

                                         235/45R19
                                         A94)G5N)N245)

                                         245/40R19
                                         A94)N255)

                                         255/40R19
                                         N265)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/40R19            255/40R19          A02) bis A10)
                                         N245)T95)            N265)              V00)

                                         245/40R19            265/40R19          A02) bis A10)
                                         N255)                N275)              G5N)V00)

                                         255/40R19            275/40R19          A02) bis A10)
                                                                                 G6E)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes S-Klasse       255/40R19 M+S                            A02) bis A10)
                (S63 AMG, S65 AMG)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes R-Klasse       255/50R19                                A02) bis A10)
                                        A01)A94)K01)K02)

                                         275/45R19
                                         A01)A94)K01)K02)

                                         285/45R19
                                         A01)A94)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       225/35R19                                A02) bis A10)
                (Coupe)                 A01)K01)K04)K13)K21)N235)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                         K01)K13)             K02)K106)K21)      V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R19                                A02) bis A10)
                                        A01)K04)

                                         245/45R19
                                         A01)K01)K04)

                                         255/45R19
                                         A01)K01)K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                              K02)               V00)

                                         245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    5 / 13                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                 e1*2001/116*0501*..
212G                                e1*2007/46*0484*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225      Mercedes E-Klasse             235/35R19                               A02) bis A10)
                 (Limousine, Ausführungen A01)K01)T91)
                 mit kleinsten Serienreifen in
                 16Zoll)                       255/30R19
                                               A01)K01)K04)T91)

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              225/35R19            255/30R19           A01) bis A10)
                                              K03)T88)             K04)T91)            V00)

                                              225/35R19             265/30R19          A01) bis A10)
                                              K03)T88)              K02)               V00)

                                              235/35R19             255/30R19          A01) bis A10)
                                              K01)                  K04)T91)           V00)

                                              235/35R19             265/30R19          A01) bis A10)
                                              K01)                  K02)               V00)

                                              235/35R19             275/30R19          A01) bis A10)
                                              K01)                  K02)K67)           V00)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300      Mercedes E-Klasse             255/30R19                               A02) bis A10)
                 (Limousine, Ausführungen A01)K01)K04)T91)
                 mit kleinsten Serienreifen in
                 17Zoll oder 18Zoll)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne                hinten
100 bis 225     Mercedes E-Klasse              235/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                (Kombi, Ausführungen mit K01)                       K02)K67)T96)       V00)
                kleinsten Serienreifen 225/..)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    6 / 13                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           225/35R19                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;             G5C)N235)T88)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                17Zoll)                     vorne                hinten
                                            225/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                            N235)T88)            K04)N255)T89)      V00)

                                           225/35R19             255/30R19          A01) bis A10)
                                           N235)T88)             K04)K15)K26)       V00)

                                           225/35R19             265/30R19          A01) bis A10)
                                           N235)T88)             K04)K15)K26)       G5B)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225     Mercedes SLK            225/35R19                                   A02) bis A10)
                                        A94a)G1R)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R19            255/30R19           A02) bis A10)
                                                                                    V00)

                                           225/35R19             265/30R19          A01) bis A10)
                                                                 K103)K104)K28)     G1R)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300     Mercedes M-Klasse       255/50R19                                   A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)

                                           265/50R19
                                           A01)K01)K02)M00)

                                           275/45R19
                                           A01)K01)K02)

                                           285/45R19
                                           A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    7 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115      Mercedes B- Klasse       225/35R19                           A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)K103)K13)K20)K22)K25)
                                         K28)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes A-Klasse       225/35R19                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K103)K13)K25)K28)        E93)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190             Mercedes GL- Klasse      265/55R19                           A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                            EF0)
                serienmäßiger            275/50R19
                Radhausverbreiterung)    A01)K01)

                                          275/55R19
                                          A01)K01)K112)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190             Mercedes GL- Klasse      265/55R19                           A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne       A01)K01)K02)                        EF0)
                serienmäßige
                Radhausverbreiterung)    275/50R19
                                         A01)K01)K02)

                                          275/55R19
                                          A01)K01)K02)K112)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
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E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1860 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
     oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17,
     275/35R20, 275/40R19, 275/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G6E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/35R20,
     275/40R19, 275/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
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G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
    265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
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K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
     entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
       zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
     - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.

K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS
       Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen,
     - das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
     - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
       Schweller zu versetzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
Nr. :                      RA-000709-B0-104
Anlage-Nr. :               6a
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Teiletyp :                 54R9905


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48244
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Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9905 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.01.2013




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