Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     1 / 11                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        56R7705
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   RONAL
Radausführung:                                                56R7705.27
Radgröße:                                                      7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         76,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                                755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG, DaimlerChrysler AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile
                                                                 Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                             moment
168                            Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50742 110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169, 204, 204K, 207, 212, 245, Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50705 130 Nm
245G, 246, 176                 M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
639, 639/2, 639/4, 639/5       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50705 140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm


Typ:                           168
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 103   A-Klasse                   205/40R17                             A01) bis A10) E20)
              (Radstand kurz und lang)                                         K68)K70)

e1*96/79*0073*16E   810/825 (850)                                              5/112/66,5




RA-000724-A0-104-10a~DB-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     2 / 11                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
169                                  e1*2001/116*0288*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142            A-Klasse                195/45R17                         A02) bis A10)
                                              A93a)

                                                      205/45R17
                                                      A01)K15)K23)

                                                      215/40R17
                                                      A01)K03)K15)K23)



Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                                 A01) bis A10)
                                      K04)                                      ER1)

                                                      225/55R17C
                                                      K04)

                                                      235/50R17
                                                      K01)K02)T100)
e9*2001/116*0048*13   min 1470/1470 max1650/1650(0)                             5/112/66,5



Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                                 A01) bis A10)E07)
                                      K04)T101)                                 ER1)

                                                      225/55R17C
                                                      K04)

                                                      235/50R17
                                                      K01)K02)T100)
e1*2007/46*0457*05    min1470/1470 max1550/1700(0)                              5/112/66,5




RA-000724-A0-104-10a~DB-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     3 / 11                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito                   225/55R17                                          A01) bis A10)E07)
                                      K04)T101)                                          ER1)

                                                       225/55R17C
                                                       K04)

                                                       235/50R17
                                                       K01)K02)T100)
e1*2007/46*0458*03   min1400/1400 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                          639/4
ABE / EG-Genehmigung:         L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito                                    225/55R17                         A01) bis A10)
              (geschlossener Kasten)                   K04)                              ER1)

                                                       225/55R17C
                                                       K04)

                                                       235/50R17
                                                       K01)K02)T100)
L275NT10             min 1400/1400(0)max1550/1650(0)                                     5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen                     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 110    Vito, Viano                             225/55R17                         A01) bis A10)
                                                       K04)                              ER1)

                                                       225/55R17C
                                                       K04)

                                                       235/50R17
                                                       K01)K02)
L720 NT02            min1470/1470 max1550/1550                                           5/112/66,5




RA-000724-A0-104-10a~DB-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     4 / 11                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 120   Vito                   225/55R17                                A01) bis A10)
                                      K04)                                     ER1)

                                                    225/55R17C
                                                    K04)

                                                    235/50R17
                                                    K01)K02)
e1*2007/46*0459*02   min1470/1470 max1550/1650(0)                              5/112/66,5



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
245                                 e1*2001/116*0314*..
245G                                e1*2001/116*0470*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142           Mercedes B-Klasse       205/45R17                         A02) bis A10)
                                             A93)

                                                    205/50R17
                                                    A01)A93)K01)

                                                    215/45R17
                                                    A93)

                                                    225/45R17
                                                    A01)A93)K01)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
204                                 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215           Mercedes C-Klasse       205/50R17                         A02) bis A10)
                     (Limousine)             N215)                             EF0)

                                                    205/50R17 M+S

                                                    215/45R17
                                                    N225)

                                                    225/45R17
                                                    N235)




RA-000724-A0-104-10a~DB-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     5 / 11                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150     Mercedes C-Klasse       205/50R17                               A02) bis A10)
                (Coupe)                 A94)N215)                               EF0)

                                            205/50R17 M+S
                                            A94)

                                            215/45R17
                                            A94)N225)

                                            225/45R17
                                            A94)N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/50R17                               A02) bis A10)
                (Kombi)                 N215)                                   EF0)

                                            205/50R17 M+S

                                            215/45R17
                                            N225)

                                            225/45R17
                                            N235)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150     Mercedes E-Klasse             205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A94)                                   EF0)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       205/55R17
                                              A94)

                                            215/50R17
                                            A94)

                                            225/50R17
                                            A94)




RA-000724-A0-104-10a~DB-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     6 / 11                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215     Mercedes E-Klasse           205/50R17                              A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;             A94)N215)                              EF0)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 205/50R17 M+S
                17Zoll)                     A94)W215)

                                           215/45R17
                                           A94)N225)

                                           215/45R17 M+S
                                           A94)W225)

                                           215/50R17
                                           A94)G4Y)N225)

                                           215/50R17 M+S
                                           A94)G4Y)W225)

                                           225/45R17
                                           A94)N235)

                                           225/45R17 M+S
                                           A94)W235)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes B- Klasse       205/50R17                                 A02) bis A10)
                                         N215)

                                           205/50R17 M+S

                                           215/45R17
                                           A93)N225)

                                           225/45R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                           N215)                                   V00)




RA-000724-A0-104-10a~DB-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     7 / 11                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes A-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                                        N215)                                    E93)

                                         205/50R17 M+S

                                         215/45R17
                                         A93a)N225)

                                         225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                         N215)                                   E93)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000724-A0-104-10a~DB-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     8 / 11                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




RA-000724-A0-104-10a~DB-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     9 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1510 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.


RA-000724-A0-104-10a~DB-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     10 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab
        Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.

K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante oberhalb des Stoßfängers ist um ca. 10 ...15 mm auszustellen
         (Befestigungsstelle unterlegen),
     - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen,
     - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen
         (ggf. auch durch Tieferlegung zu erreichen).

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-000724-A0-104-10a~DB-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.



Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.03.2013




RA-000724-A0-104-10a~DB-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen