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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               3c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        BS5 80835
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                   LK 112
Radgröße:                                                       8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                               35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                                720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke        : Daimler Chrysler AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
ZH                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
                                     M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

Typ:                           ZH
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0140*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 160 bis 246  Crossfire,                225/40R18 M+S                          A01) bis A10)
              Crossfire Cabrio          E05)                                   K41)

e11*2001/116*0140*04   905/850                                                 5/112/66,5




RA-000627-D0-015-03c~CH-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               3c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000627-D0-015-03c~CH-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               3c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die ins Radhaus ragende schräge Blechaufwölbung vor der Vorderachse (Höhe
         Seitenblinker) ist ab Unterkante der Schräge komplett nach vorne oben zu treiben bis
         auf die Höhe des sie umgebenden Radhauses.


Die Anlage Nr. 3c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.06.2013




RA-000627-D0-015-03c~CH-5-112-66_5-ET35.docx