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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49277
Nr. :                      RA-000736-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    1 / 14                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC-7017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  CC-7017
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            BORBET
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
117, 169, 176, 204, 204K, 245, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        130 Nm
245G, 246                      M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639, 639/5                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
639/2, 639/4                   Vito/Viano (2.Generation):                            140 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
639/2, 639/4                   V-Klasse,Vito (3.Generation):                         175 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49277
Nr. :                      RA-000736-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC-7017


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
169                                  e1*2001/116*0288*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142            Mercedes A-Klasse       205/45R17                                 A02) bis A10)

                                                      215/45R17
                                                      A01) K15)K23)



Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                                         A02) bis A10)

                                                      225/55R17C

                                                      235/50R17
                                                      A01)K03)K04)T100)
e9*2001/116*0048*13   min 1470/1470 max1650/1650(0)                                     5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen                    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110     Vito 4x4                               225/55R17                         A02) bis A10)

                                                      225/55R17C

                                                      235/50R17
                                                      A01)K03)K04)
L720 NT02             min1470/1470 max1550/1550                                         5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano                            225/55R17                         A02) bis A10)

                                                      225/55R17C

                                                      235/50R17
                                                      A01)K03)K04)T100)
L275NT10              min1400-1400 max1550/1650(0)                                      5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49277
Nr. :                      RA-000736-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC-7017


Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                         A02) bis A10)
                                      T101)

                                                    225/55R17C

                                                    235/50R17
                                                    A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0457*06   min1470/1470 max1550/1700(0)                       5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            225/55R17                         A02) bis A10)
                                      T101)

                                                    225/55R17C

                                                    235/50R17
                                                    A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0458*04   min1400/1400 max1550/1700(0)                       5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120    Vito 4x4               225/55R17                         A02) bis A10)

                                                    225/55R17C

                                                    235/50R17
                                                    A01)K03)K04)
e1*2007/46*0459*02   min1470-1550/ max1470/1650                         5/112/66,5




RA-000736-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49277
Nr. :                      RA-000736-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    4 / 14                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC-7017


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                            e1*2007/46*0457*..
639/4                            e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140      Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R17                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit           A94)N225) T98)                    E105)EF0)
                Serienbereifung bis 18Zoll)
                                            215/60R17
                                            A01) A94)G01) N225) T100)

                                           215/60R17C
                                           A01) A94a)G01) N225)

                                           225/50R17
                                           A94a)T98)

                                           225/55R17
                                           A94a)T101)

                                           225/55R17C
                                           A94a)

                                           225/60R17
                                           A01) G01)K13)

                                           235/50R17
                                           T100)

                                           235/55R17
                                           A01) G01)

                                           245/50R17
                                           A01) K04)T99)

                                           245/55R17
                                           A01) G01)K04) K13) K25)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49277
Nr. :                      RA-000736-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    5 / 14                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC-7017


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                             e1*2007/46*0457*..
639/4                             e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140     Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R17                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01) A94a)G01) T98)               E105)
                Serienbereifung in19Zoll)
                                            225/55R17
                                            A94a)

                                           225/55R17C
                                           A01) A94a)G01)

                                           225/60R17
                                           A01) K13)

                                           235/50R17
                                           A01) G01)

                                           235/55R17

                                           245/50R17
                                           A01) K04)

                                           245/55R17
                                           A01) K04)K13) K25)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        205/45R17                            A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A93)                                 E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 205/50R17
                EG-Genehmigungs-Nr.      A93)
                e1*2001/116*0470*02)
                                           215/45R17
                                           A93)

                                           225/45R17
                                           A93a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49277
Nr. :                      RA-000736-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    6 / 14                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC-7017


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215      Mercedes C-Klasse        205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, W204)        N215)                             E104)EF0)

                                          205/50R17 M+S

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150     Mercedes C-Klasse       205/50R17                          A02) bis A10)
                (Coupe)                 A94)N215)                          EF0)

                                          205/50R17 M+S
                                          A94)

                                          215/45R17
                                          A94)N225)

                                          225/45R17
                                          A94)N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/50R17                          A02) bis A10)
                (Kombi, S204)           N215)                              E104)EF0)

                                          205/50R17 M+S

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49277
Nr. :                      RA-000736-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    7 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC-7017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155      Mercedes C-Klasse       205/55R17                         A02) bis A10)
                (Kombi, S205)           A94)N215)                         E103)

                                         205/55R17 M+S
                                         A94)W215)

                                         215/50R17
                                         A94)N225)

                                         215/50R17 M+S
                                         A94)W225)

                                         215/55R17
                                         A94)GB3) N225)

                                         215/55R17 M+S
                                         A94)GB3) W225)

                                         225/50R17
                                         A94)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49277
Nr. :                      RA-000736-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    8 / 14                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC-7017


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 155     Mercedes C-Klasse        205/55R17                                A02) bis A10)
                (Limousine, W205)        A94)N215)                                E103)

                                          205/55R17 M+S
                                          A94)W215)

                                          215/50R17
                                          A94)N225)

                                          215/50R17 M+S
                                          A94)W225)

                                          215/55R17
                                          A94)G4K) N225)

                                          215/55R17 M+S
                                          A94)G4K) W225)

                                          225/50R17
                                          A94)N235)

                                          225/50R17 M+S
                                          A94)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       N215)                                    E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)     215/45R17
                                         A93)N225)

                                          225/45R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                          N215)                                   E100)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49277
Nr. :                      RA-000736-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    9 / 14                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC-7017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       205/50R17                                  A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N215)                                      E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    215/45R17
                                        N225)

                                           225/45R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                           N215)                                   E100)E93) V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
176                               e1*2007/46*0928*..
245G                              e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155     Mercedes A-Klasse          205/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                (Frontantrieb und Allrad;                                          E100)E95)
                Beim Typ 245G nur          215/45R17 M+S
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 215/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)       225/45R17 M+S




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49277
Nr. :                      RA-000736-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    10 / 14                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC-7017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/50R17                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N215)                                    E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    215/45R17
                                        A93)N225)

                                         225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                         N215)                                   E100)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49277
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A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25




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Nr. :                      RA-000736-B0-015
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E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
     Mercedes Vito :
     Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
     Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08
     Mercedes V-Klasse :
     Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
     denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
     ist.

E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*02.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GB3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/40R19,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




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K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC-7017 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.10.2014




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