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							Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 27.08.2014
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Fahrzeughersteller                          : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.       gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-    Abroll     ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last    umf.       Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)    (mm)       datum
C10 756 45 62S C10 756 CMS618/1                ohne                        66,6                  720     2060      02/10
C10 756 45 62S C10 756 CMS618/1                ohne                        66,6                  740     2000      02/10
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                     : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 204; 204 K; 207; 212; 212 G; 212K;
                                              245; 245G; 246
                                              150 Nm für Typ : 220
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16                11A; 24J; 24M; 51G;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   65T                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                  205/50R16 87     11A; 24J; 24M              73C; 74D
                                                  205/55R16 90     11A; 22I; 24J; 24M
                                                  225/45R16 89     11A; 24J; 24M
                                                  225/50R16 92     11A; 22I; 24C; 24D
176            e1*2007/46*0928*..        66 - 125 205/50R16 91                                A-Klasse;
                                                  205/55R16 91                                Frontantrieb;
                                                  215/55R16 93     11A; 248; 26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/50R16 92     11A; 246; 248; 26N;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   26P; 27H                   729; 73C; 74D; 76U
                                                   245/45R16 94    11A; 246; 248; 26N;
                                                                   26P; 27H; 67N; 682

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 125 205/50R16 91              11A; 26P                   B-Klasse ab Mj. 2011;
                                         205/55R16 91              11A; 26P                   nicht Natural Gas
                                         215/55R16 93              11A; 26P                   Drive; Kombi;
                                         225/45R16 89              11A; 26P                   Frontantrieb;
                                         225/50R16 92              11A; 24J; 248; 26B;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   26N; 57T                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                   245/45R16 94    11A; 248; 57F; 67N;        729; 73C; 74D; 76U
                                                                   682




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 27.08.2014
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85  195/55R16 87          51J; 65T                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                 70 - 142 205/50R16 87                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                          205/55R16             51G                       73C; 74D; 76U
                                          215/55R16 93          11A; 24J; 24M; 54A
                                          225/50R16 92          11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R16 91                                    A-Klasse;
                                          205/55R16 91                                    Frontantrieb;
                                          215/55R16 93 11A; 248; 26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92 11A; 246; 248; 26N;                12A; 51A; 71K; 721;
                                                       26P; 27H                           729; 73C; 74D; 76U
                                          245/45R16 94 11A; 246; 248; 26N;
                                                       26P; 27H; 67N; 682
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 90  205/55R16 91 11A; 248; 26B; 26N                 CLA; nur
                                 80 - 125 215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26J                 Sportfahrwerk;
                                          225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B;                Limousine;
                                                       26J; 57T                           Frontantrieb;
                                          245/45R16 94 11A; 248; 57F; 67N;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       682                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76U
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 125 205/55R16 91      11A; 248; 26P             CLA; nicht
                                              215/55R16 93      11A; 248; 26P             Sportfahrwerk;
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 248; 26B;       Limousine;
                                                                26N; 57T                  Frontantrieb;
                                              245/45R16 94      11A; 248; 57F; 67N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                682                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76U
245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 125 205/50R16 91      11A; 26P                  B-Klasse ab Mj. 2011;
                                              205/55R16 91      11A; 26P                  nicht Natural Gas
                                              215/55R16 93      11A; 26P                  Drive; Kombi;
                                              225/45R16 89      11A; 26P                  Frontantrieb;
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26N; 57T                  12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/45R16 94      11A; 248; 57F; 67N;       729; 73C; 74D; 76U
                                                                682

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 205/50R16 91                                   Coupe; Heckantrieb;
                                           205/55R16 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16 93         11A; 26P                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R16 89Y        5FM; 685                  729; 73C; 74D; 76U
                                           225/50R16 92         11A; 26P
                                           245/45R16 94         57F; 67N; 682
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 205/55R16 91                                    Nur Baureihe 204;
                                           215/55R16 93                                   Limousine;
                                           225/50R16 92                                   Heckantrieb;
                                           245/45R16 94         57F; 682                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76U


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 27.08.2014
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                                                                                                    Seite: 3 von 15
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 205/55R16 91                                   Nur Baureihe 204; Nur
                                           215/55R16 93                                   4-MATIC; Limousine;
                                           225/50R16 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76U
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 170 205/55R16         51G                       bis
                                              215/55R16 93                                e1*2001/116*0457*24;
                                              225/50R16         11A; 24J; 24M; 51G;       Kombi; Heckantrieb;
                                                                57T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R16 94      11A; 24M; 57F; 682        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76U
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 150 205/55R16        51G                       Nur 4-MATIC; bis
                                               215/55R16 93                               e1*2001/116*0457*24;
                                               225/50R16        11A; 24J; 24M; 51G;       Kombi;
                                                                575                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R16 94      11A; 24M; 57F; 576        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76U

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 90 205/55R16 91            11A; 248; 26B; 26N        CLA; nur
                                80 - 125 215/55R16 93           11A; 248; 26B; 26J        Sportfahrwerk;
                                         225/50R16 92           11A; 24J; 248; 26B;       Limousine;
                                                                26J; 57T                  Frontantrieb;
                                              245/45R16 94      11A; 248; 57F; 67N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                682                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76U
117            e1*2007/46*1007*..    80 - 125 205/55R16 91      11A; 248; 26P             CLA; nicht
                                              215/55R16 93      11A; 248; 26P             Sportfahrwerk;
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 248; 26B;       Limousine;
                                                                26N; 57T                  Frontantrieb;
                                              245/45R16 94      11A; 248; 57F; 67N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                682                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76U

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 205/60R16            51G                       Stufenheck;
                                           215/55R16 93W        51J                       Heckantrieb;
                                 100 - 225 225/50R16 92Y                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R16            51G                       12K; 51A; 71K; 721;
                                           245/45R16 94Y        57F; 682                  729; 73C; 74D; 76T;
                                                                                          76U
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 225 225/55R16        51G                       Kombi; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 729;
                                                                                          73C; 74D; 75I; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 27.08.2014
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/55R16            51G                       Coupe; Heckantrieb;
                                           215/55R16            51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 76U

Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse, E200 NGT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
212 G        e1*2007/46*0484*.. 115 - 120 225/55R16             51G                       Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74D

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180            225/60R16 98                                Nicht für Fz. m.
                                                                                          Länge 6158 mm; nicht
                                                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                          Nur 4-MATIC;
                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12H; 51A; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 747;
                                                                                          76U
220            e1*97/27*0099*..     145 - 165 225/60R16-98                                Nicht für Fz. m.
                                                                                          Länge 6158 mm;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12H; 51A; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 747;
                                                                                          76U; MBN

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 27.08.2014
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                                                                                                    Seite: 5 von 15
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 27.08.2014
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                                                                                                    Seite: 6 von 15
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 27.08.2014
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                                                                                                    Seite: 7 von 15
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
      Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
      den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
65T) Sofern Reifen der Größe 195/55 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/55R16
                    Hinterachse:                          245/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R16
                    Hinterachse:                          245/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/50R16
                    Hinterachse:                        225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 27.08.2014
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       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
747) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Stahlräder vom Fahrzeughersteller verwendet
     werden.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
     mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 756
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 305            y = 335                     VA
             26B                      x = 355            y = 385                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 27.08.2014
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                                                                                                    Seite: 10 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 280            y = 330                     VA
             26P                      x = 230            y = 280                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 27.08.2014
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                                                                                                    Seite: 11 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
             26P                       x = 200            y = 310                    VA
             26B                       x = 250            y = 350                    VA
             27I                       x = 240            y = 315                    HA
             27B                       x = 290            y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
             27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 27.08.2014
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                                                                                                    Seite: 12 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 280            y = 330                     VA
             26P                      x = 230            y = 280                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 27.08.2014
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                                                                                                    Seite: 13 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 305            y = 335                     VA
             26B                      x = 355            y = 385                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 27.08.2014
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                                                                                                    Seite: 14 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 245            y = 350                     VA
             26P                      x = 195            y = 300                     VA
             27B                      x = 340            y = 260                     HA
             27I                      x = 290            y = 210                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 27.08.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 305            y = 335                     VA
             26B                      x = 355            y = 385                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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