Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 80735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: 112
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
117, 176, 204, 204K, 245, 245G, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
246 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639, 639/5 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
163,164, 166, 251 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
639/2, 639/4, Vito, Viano (W/V 639): 140 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
V-Klasse, Vito (W447): 175 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ: 639
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10)E07)ER1)
235/50R17
A01)K03)K04)T100)
e1*2001/116*0048*13E min1470/1470 max1650/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10)E07)
T101) E106) ER1)
235/50R17
A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0457*05 min1470/1470 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10)
T101) E106) ER1)
235/50R17
A01)K03)K04)T100)
e1*2007/46*0458*04 min1400/1400 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10)
ER1)
235/50R17
A01)K03)K04)T100)
L275NT10E min1400/1400 max1550/1650(1800) 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Vito, Viano 225/55R17 A02) bis A10)
ER1)
235/50R17
A01)K03)K04)
L720 NT02E min1470/1470 max1550/1550 5/112/66,5
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Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Vito 225/55R17 A02) bis A10)
ER1)
235/50R17
A01)K03)K04)
e1*2007/46*0459*02 min1470/1470 max1550/1650(0) 5/112/66,5
Typ: 163
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 173 M-Klasse 235/65R17 A02) bis A10)B33)
A94)E63) ER1)
255/60R17
A94)
275/55R17
184 bis 215 M-Klasse 255/60R17 M+S
A94)
275/55R17
e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 4/100/57
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)B44)
(Beim Typ 245G nur A01) K01)M00) E99)
zulässig an
Fahrzeugausführungen bis 215/45R17
EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02) 225/45R17
A01) K01)
235/40R17
A01) K01)K04) K81)
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Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200 Mercedes ML-Klasse 235/65R17 A02) bis A10)B71)
EF0) ER1)
245/60R17
245/65R17
G7W)
255/60R17
A01) K03)
265/60R17
A01) G7W)K01)
275/55R17
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/65R17 255/60R17 A02) bis A10) B71)
EF0) ER1)V00)
245/65R17 265/60R17 A02) bis A10) B71)
EF0) ER1)G7W) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200 Mercedes R-Klasse 235/65R17 A02) bis A10) B71)
A94) EF0) ER1)
245/60R17
A01) A94)K04)
245/65R17
A01) A94)G4P) K04)
255/60R17
A01) A94)K01) K04)
265/60R17
A01) A94)G4P) K01) K04)
275/55R17
A01) A94)K01) K04)
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Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, W204) M00)N215) E104)
205/50R17 M+S
M00)W215)
215/45R17
N225)
225/45R17
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe) A94)M00) N215)
205/50R17 M+S
A94)M00) W215)
215/45R17
A94)N225)
225/45R17
A94)N235)
235/40R17
A94a)N245)
245/40R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A02) bis A10)
V00)
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Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi, S204) M00)N215) E104)
205/50R17 M+S
M00)W215)
215/45R17
N225)
225/45R17
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/55R17 A02) bis A10) B88)
(Limousine, W205) A94)M00) N215) E103)
205/55R17 M+S
A94)M00) W215)
215/50R17
A94)M00) N225)
215/50R17 M+S
A94)M00) W225)
215/55R17
A94a)G4K) M00) N225)
215/55R17 M+S
A94a)G4K) M00) W225)
235/45R17
A94)N245)
235/45R17 M+S
A94)
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Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/55R17 A02) bis A10)B88)
(Kombi, S205) A94)M00) N215) E103)
205/55R17 M+S
A94)M00) W215)
215/50R17
A94)M00) N225)
215/50R17 M+S
A94)M00) W225)
215/55R17
A94a)GB3) M00) N225)
215/55R17 M+S
A94a)GB3) M00) W225)
235/45R17
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 Mercedes M-Klasse 235/65R17 A02) bis A10) B71)
A94) EF0) ER1)
245/65R17
A94)
255/60R17
A01) A94)K03)
265/60R17
A01) A94)K03) K04)
275/55R17
A01) A94)K01) K04)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/50R17 A02) bis A10)B79)
(Beim Typ 245G nur M00)N215) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 215/45R17
EG-Genehmigungs-Nr. N225)
e1*2001/116*0470*04)
225/45R17
235/40R17
245/40R17
A01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) B79)
M00)N215) E100)V00)
205/50R17 235/45R17 A02) bis A10) B79)
M00)N215) E100)V00)
215/45R17 235/40R17 A02) bis A10) B79)
N225) E100)V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10) B79)
N225) K04) E100)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) B79)
K04) E100)V00)
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Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) B79)
(Beim Typ 245G nur M00)N215) E100)E93)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
EG-Genehmigungs-Nr. M00)
e1*2001/116*0470*04)
215/45R17
N225)
225/45R17
235/45R17
A01) K04)K13)
245/40R17
A01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) B79)
M00)N215) E100)E93) V00)
205/50R17 235/45R17 A01) bis A10) B79)
M00)N215) K04) E100)E93) V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) B79)
N225) K04) E100)E93) V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10) B79)
N225) K04) E100)E93) V00)
215/50R17 235/45R17 A01) bis A10) B79)
K13)K25) M00) N225) K04) E100)E93) G01) V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) B79)
K04) E100)E93) V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 10 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10) B79)
(Frontantrieb und Allrad; M00) E100)E95)
Beim Typ 245G nur
zulässig an 215/45R17 M+S
Fahrzeugausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr. 215/50R17 M+S
e1*2001/116*0470*04) M00)
225/45R17 M+S
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 11 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) B79)
(Beim Typ 245G nur M00)N215) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
EG-Genehmigungs-Nr. M00)
e1*2001/116*0470*04)
215/45R17
A93a)N225)
225/45R17
235/45R17
A01) K13)
245/40R17
A01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
M00)N215) E100)V00)
205/50R17 235/45R17 A02) bis A10)
M00)N215) E100)V00)
215/45R17 235/40R17 A02) bis A10)
A93a)N225) E100)V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
A93a)N225) K04) E100)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K04) E100)V00)
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Seite : 12 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R17 A02) bis A10)
(W 447, Ausführungen mit A94a)M00) N225) T98) E105)EF0) ER1)
Serienbereifung bis 18Zoll)
215/60R17
A01) G01)M00) N225) T100)
225/50R17
A01) K04)T98)
225/55R17
A01) K04)T101)
225/60R17
A01) G01)K04) K13) K25)
235/50R17
A01) K04)T100)
235/55R17
A01) G01)K04) K13)
255/45R17
A01) K04)T102)
RA-000355-K0-015-01~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 13 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R17 A02) bis A10)
(W 447, Ausführungen mit A01) G01)K04) T98) E105) ER1)
kleinster Serienbereifung
in19Zoll) 225/55R17
A01) K04)
225/60R17
A01) K04)K13) K25)
235/50R17
A01) G01)K04)
235/55R17
A01) K04)K13)
255/45R17
A01) G01)K04)
------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000355-K0-015-01~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 14 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B33) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1: belüft. Bremsscheibe Ø 345 x 32 mm mit 4-Kolben-Festsattel Brembo
- Achse 2: unbelüft. Bremsscheibe Ø 331 x 15 mm mit 2-Kolben-Festsattel Brembo.
B44) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - mit bel.
Bremsscheibe Ø288x12 mm.
B79) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 280x25mm
B71) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- Fausttsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm.
RA-000355-K0-015-01~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 15 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
B88) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 318x30mm
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08
Mercedes V-Klasse (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08
E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
- Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße
225/75R16 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
RA-000355-K0-015-01~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 16 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GB3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/40R19,
255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000355-K0-015-01~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 17 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000355-K0-015-01~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 18 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000355-K0-015-01~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 19 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 12.11.2014
RA-000355-K0-015-01~DB-5-112-66_5-ET50.docx