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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Arizona
Typ                             Arizona 15
Radgröße                        7Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
30006        Arizona 15/Ø74,1-Ø66,6              5/112/66,6          35         725    2150
30070


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      43810
Herstellerzeichen               DBV
Radtyp und Ausführung           Arizona 15
Radgröße                        7Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                      26                 49328
S02     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   130                      28                 49388
S03     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   130                      26                 49328

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                  Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
190 er                53-90         185/65R15   A01 G01 R70                         0A1 A02 A04
201                   53-90         195/50R15   R37                                 A05 A08 A09
C750, /1, /2, /3      53-90         195/55R15   R37                                 A12 A14 A19
                      53-90         195/60R15   A01 G01                             V15 Z14 S01
                      53-90         205/50R15
                      53-90         205/55R15   A01 K1a K41 K42
                      53-90         215/50R15   A01 K1c K2b K41 K42 K43 L02
                      53-90         225/50R15   A01 K2c K42 K44 R03
190 er                53-122        185/65R15   M+S R09 R70                         0A1 A02 A04
201                   53-122        185/65R15   R37 R70                             A05 A08 A09
C750, /1, /2, /3      53-122        195/55R15   R37                                 A12 A14 A19
                      53-122        195/60R15   R37                                 V15 Z15 S01
                      53-122        205/50R15
                      53-122        205/60R15   A01 K1a K41 K42 L02
                      53-122        225/50R15   A01 K1c K2c K41 K42 K43 K44 L02
                      53-150        205/55R15   A01 K1a K41 K42 R35
                      53-150        215/50R15   A01 K1c K2b K41 K42 K43 L02
                      53-150        215/55R15   A01 K1c K2b K41 K42 K43 L02
A-Klasse              44-75         185/55R15   K1c K2c K42 K46 K56 M+S R70         0A1 A01 A02
168                   44-75         195/50R15   K1c K2c K41 K42 K46 K56             A04 A05 A08
e1*96/79*0073*..                                                                    A09 A12 A14
nur mit ESP                                                                         A19 A60 B03
                                                                                    DBA S01
A-Klasse              60-85         185/65R15   K1c K2b K42 R70                     0A1 A01 A02
169                   60-85         195/60R15   K1c K2b K42                         A04 A05 A08
e1*2001/116*0288*..   60-85         205/55R15   K14 K1c K2a K2b K41 K42             A09 A12 A14
                      60-85         205/60R15   K14 K1c K2b K41 K42 K56             A17 A19 B03
                                                                                    S02
A-Klasse              66,80,90      195/65R15   K2b                                 0A1 A01 A02
176, 245G             66,80,90      205/60R15   K1a K2b                             A04 A05 A08
e1*2007/46*0928*..;   66,80,90      215/60R15   K1c K2c K4i K5d K6g K8h             A09 A12 A14
e1*2001/116*                                                                        A19 A58 B03
0470*04-..                                                                          Flh X82 S02
B-Klasse              70,85         195/65R15   K42                                 0A1 A01 A02
245                   70,85         205/60R15   K1a K1b K2b K41 K42                 A04 A05 A08
e1*2001/116*0314*..   70,85         215/60R15   K1c K2b K41 K42 K44 K56             A09 A12 A14
                      70,85         225/55R15   K1c K2b K41 K42 K43 K44 K56         A17 A19 B03
                                                                                    V15 S02
B-Klasse              66,80,90      195/65R15   K2b                                 0A1 A01 A02
246, 245G             66,80,90      205/60R15   K1a K1b K2b                         A04 A05 A08
e1*2007/46*0751*..;   66,80,90      215/60R15   K1c K2c K4i K5c K8h                 A09 A12 A14
e1*2001/116*                                                                        A19 A58 B03
0470*04-..                                                                          X82 S02
C-Klasse              75-125        195/65R15   A10                                 0A1 A02 A04
203                   75-125        205/60R15   A10                                 A05 A08 A09
e1*98/14*0139*..      75-125        215/60R15   A12                                 A14 A19 B03
                      75-125        225/55R15   A12                                 V15 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse              55-145         185/65R15   A11 R09 R70                      0A1 A02 A04
HO                    55-145         195/65R15   A11                              A05 A08 A09
G363,                 55-145         205/55R15   A11 R70                          A14 A19 B03
e1*92/53*0001*..      55-145         205/60R15   A11                              V15 S01
                      55-145         215/55R15   A12 R70
                      55-145         225/50R15   A12 R03
                      55-145         225/55R15   A12 R03
C-Klasse Sportcoupé   75-125         195/65R15   A10                              0A1 A02 A04
203CL                 75-125         205/60R15   A10                              A05 A08 A09
e1*98/14*0159*..      75-125         215/60R15   A12                              A14 A19 B03
                      75-125         225/55R15   A12 R03                          Cpe V15 S01
C-Klasse T-Modell     55-145         195/65R15   A11                              0A1 A02 A04
202                   55-145         205/60R15   A11                              A05 A08 A09
e1*93/81*0034*..      55-145         215/55R15   A12 R70                          A14 A19 B03
                      55-145         225/55R15   A12 R03                          V15 S01
C-Klasse T-Modell     75-125         195/65R15   A10                              0A1 A02 A04
203K                  75-125         205/60R15   A10                              A05 A08 A09
e1*98/14*0158*..      75-125         215/60R15   A12                              A14 A19 B03
                      75-125         225/55R15   A12                              Car DB7 V15
                                                                                  S01
CLA-Klasse            90             195/65R15   K2b                              0A1 A01 A02
117, 245G             90             205/60R15   K1a K1b K2b                      A04 A05 A08
e1*2007/46*1007*..;   90             215/60R15   K1c K2c K4i K5d K6g K8h          A09 A12 A14
e1*2001/116*                                                                      A19 A58 B03
0470*04-..                                                                        Lim X82 S02
CLK-Klasse            100-145        195/65R15   A11 M+S R09                      0A1 A02 A04
208                   100-145        205/60R15   A12 M+S                          A05 A08 A09
e1*96/27*0054*..                                                                  A14 A19 B03
                                                                                  Cbo Cpe S01
CLK-Klasse            100-135        195/65R15   A10 M+S                          0A1 A02 A04
209                   100-135        205/60R15   A10 M+S                          A05 A08 A09
e1*98/14*0184*..                                                                  A14 A19 B03
                                                                                  Cbo Cpe S01
E-Klasse              53-162         185/65R15   R09 R70                          0A1 A02 A04
124                   53-205         195/65R15   R35                              A05 A08 A09
D700, /1, /2          53-205         205/60R15   R35                              A12 A14 A19
                      53-205         215/60R15   A01 K1c K41 K42                  A59 B03 DB2
                      53-205         225/50R15   A01 K1c K41 K42                  R21 V00 V15
                      53-205         225/55R15   A01 K1c K41 K42                  S01
E-Klasse              97-162         185/65R15   R09 R70                          0A1 A02 A04
124C                  97-162         195/65R15   R35                              A05 A08 A09
E499, /1              97-162         205/60R15   R35                              A12 A14 A19
                      97-162         215/60R15   A01 K1c K41 K42                  B03 R21 V15
                      97-162         225/50R15   A01 K1c K41 K42                  S01
                      97-162         225/55R15   A01 K1c K41 K42




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Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse               55-110         205/60R15    A11 R37                               0A1 A02 A04
210                    55-125         195/65R15    A11 R37                               A05 A08 A09
e1*93/81*0022*..       55-125         195/65R15    A11 M+S R09                           A14 A19 B03
                       55-125         205/65R15    A11                                   NBF V15 S01
                       55-125         215/60R15    A12
                       55-125         225/55R15    A12
E-Klasse T-Modell      53-162         195/65R15    R35                                   0A1 A02 A04
124T                   53-162         205/60R15    R35                                   A05 A08 A09
E081, /1               53-162         215/60R15    A01 K1c K41 K42                       A12 A14 A19
                       53-162         225/55R15    A01 K1c K41 K42                       A59 R21 V00
                                                                                         V15 S01
E-Klasse T-Modell      83-125         205/65R15    A11 R37                               0A1 A02 A04
210K                   83-125         215/60R15    A12                                   A05 A08 A09
e1*93/81*0033*..                                                                         A14 A19 B03
                                                                                         S01
SLK                    100-142        205/60R15    A11                                   0A1 A02 A04
170                    100-142        225/55R15    A12 R03                               A05 A08 A09
e1*95/54*0039*..                                                                         A14 A19 B03
                                                                                         V15 S01
SLK                    120            205/60R15    M+S                                   0A1 A02 A04
171                                                                                      A05 A08 A09
e1*2001/116*0262*..                                                                      A11 A14 A19
                                                                                         B03 S01
Vaneo                  55-92          195/55R15    K1c T85 T89                           0A1 A01 A02
414                    55-92          205/50R15    K1c K2c K46 T85 T86                   A04 A05 A08
e1*98/14*0185*..,                                                                        A09 A12 A14
e1*2001/116*0185*..                                                                      A19 S03

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 5 von 10

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A17    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).




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Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 6 von 10

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DB2   Für Fahrzeugausführungen mit 205kW (400E) ist das Sonderrad nur zulässig mit
Bremsanlage der 24 Ventiler.

DB7   Die Verwendung der Sonderräder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit
Bremsscheibendurchmesser 288mm (Ate 57/25/288 oder Lucas 288x25).

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                     Seite 7 von 10

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 9 von 10

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse 1.

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juni 2014 in Lambsheim statt.




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Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                     Seite 10 von 10

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. Juni 2014




Schmidt                                                                      00212751.DOC




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