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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55107305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Australia
Typ                             Australia 15
Radgröße                        7Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
32017        Australia 15 W3/Ø74,1-Ø66,6         5/112/66,6          38         735    2150
35708

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      46227
Herstellerzeichen               DBV
Radtyp und Ausführung           Australia 15
Radgröße                        7Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                      26                 49328
S02     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   130                      28                 49388
S03     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   160                      28                 49388
S04     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   130                      26                 49328

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55107305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                  Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
190 er                53-90         185/65R15   A01 G01 R70                        0A1 A02 A04
201                   53-90         195/50R15   R37                                A05 A08 A09
C750, /1, /2, /3      53-90         195/55R15   R37                                A12 A14 A19
                      53-90         195/60R15   A01 G01                            V15 Z14 S01
                      53-90         205/50R15
                      53-90         205/55R15   A01 K1a K41 K42
                      53-90         215/50R15   A01 K1c K2b K41 K42 K43 L02
                      53-90         225/50R15   A01 K2c K42 K44 R03
190 er                53-122        185/65R15   M+S R09 R70                        0A1 A02 A04
201                   53-122        185/65R15   R37 R70                            A05 A08 A09
C750, /1, /2, /3      53-122        195/55R15   R37                                A12 A14 A19
                      53-122        195/60R15   R37                                V15 Z15 S01
                      53-122        205/50R15
                      53-122        205/60R15   A01 K1a K41 K42 L02
                      53-122        225/50R15   A01 K1c K2c K41 K42 K43 K44 L02
                      53-150        205/55R15   A01 K1a K41 K42 R35
                      53-150        215/50R15   A01 K1c K2b K41 K42 K43 L02
                      53-150        215/55R15   A01 K1c K2b K41 K42 K43 L02
A-Klasse              44-75         185/55R15   K1c K2c K42 K46 K56 M+S R70        0A1 A01 A02
168                   44-75         195/50R15   K1c K2c K42 K46 K56                A04 A05 A08
e1*96/79*0073*..      44-75         205/50R15   K1c K2c K41 K42 K46 K56            A09 A12 A14
nur mit ESP                                                                        A19 A60 B03
                                                                                   DBA S01
A-Klasse              60-85         185/65R15   K1c K2b K42 R70                    0A1 A01 A02
169                   60-85         195/60R15   K1c K2b K42                        A04 A05 A08
e1*2001/116*0288*..   60-85         205/55R15   K14 K1c K2a K2b K41 K42            A09 A12 A14
                      60-85         205/60R15   K14 K1c K2b K41 K42 K56            A17 A19 B03
                                                                                   S02
A-Klasse              66,80,90      195/65R15                                      0A1 A02 A04
176, 245G             66,80,90      205/60R15   A01 K2b                            A05 A08 A09
e1*2007/46*0928*..;   66,80,90      215/60R15   A01 K1a K2b                        A12 A14 A19
e1*2001/116*                                                                       A58 B03 Flh
0470*04-..                                                                         X82 S02
B-Klasse              70,85         195/65R15   K42                                0A1 A01 A02
245                   70,85         205/60R15   K1a K1b K2b K41 K42                A04 A05 A08
e1*2001/116*0314*..   70,85         215/60R15   K1c K2b K41 K42 K44 K56            A09 A12 A14
                      70,85         225/55R15   K1c K2b K41 K42 K43 K44 K56        A17 A19 B03
                                                                                   V15 S02
B-Klasse              66,80,90      195/65R15   K2b                                0A1 A01 A02
246, 245G             66,80,90      205/60R15   K2b                                A04 A05 A08
e1*2007/46*0751*..;   66,80,90      215/60R15   K1a K1b K2b                        A09 A12 A14
e1*2001/116*                                                                       A19 A58 B03
0470*04-..                                                                         X82 S02
C-Klasse              75-125        195/65R15                                      0A1 A02 A04
203                   75-125        205/60R15                                      A05 A08 A09
e1*98/14*0139*..                                                                   A10 A14 A19
                                                                                   B03 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55107305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse              55-145         185/65R15   A11 R09 R70                      0A1 A02 A04
HO                    55-145         195/65R15   A11                              A05 A08 A09
G363,                 55-145         205/55R15   A11 R70                          A14 A19 B03
e1*92/53*0001*..      55-145         205/60R15   A11                              V15 S01
                      55-145         215/55R15   A12 R70
                      55-145         225/50R15   A12 R03
                      55-145         225/55R15   A12 R03
C-Klasse Sportcoupé   75-125         195/65R15                                    0A1 A02 A04
203CL                 75-125         205/60R15                                    A05 A08 A09
e1*98/14*0159*..                                                                  A10 A14 A19
                                                                                  B03 Cpe S01
C-Klasse T-Modell     55-145         195/65R15   A11                              0A1 A02 A04
202                   55-145         205/60R15   A11                              A05 A08 A09
e1*93/81*0034*..      55-145         215/55R15   A12 R70                          A14 A19 B03
                      55-145         225/55R15   A12 R03                          V15 S01
C-Klasse T-Modell     75-125         195/65R15                                    0A1 A02 A04
203K                  75-125         205/60R15                                    A05 A08 A09
e1*98/14*0158*..                                                                  A10 A14 A19
                                                                                  B03 Car DB7
                                                                                  S01
CLA-Klasse            90             195/65R15                                    0A1 A02 A04
117, 245G             90             205/60R15   A01 K2b                          A05 A08 A09
e1*2007/46*1007*..;   90             215/60R15   A01 K1a K1b K2b                  A12 A14 A19
e1*2001/116*                                                                      A58 B03 Lim
0470*04-..                                                                        X82 S02
CLK-Klasse            100-145        195/65R15   A11 M+S R09                      0A1 A02 A04
208                   100-145        205/60R15   A12 M+S                          A05 A08 A09
e1*96/27*0054*..                                                                  A14 A19 B03
                                                                                  Cbo Cpe S01
CLK-Klasse            100-135        195/65R15   A10 M+S                          0A1 A02 A04
209                   100-135        205/60R15   A10 M+S                          A05 A08 A09
e1*98/14*0184*..                                                                  A14 A19 B03
                                                                                  Cbo Cpe S01
E-Klasse              55-110         205/60R15   A11 R37                          0A1 A02 A04
210                   55-125         195/65R15   A11 R37                          A05 A08 A09
e1*93/81*0022*..      55-125         195/65R15   A11 M+S R09                      A14 A19 B03
                      55-125         205/65R15   A11                              NBF V15 S01
                      55-125         215/60R15   A12
                      55-125         225/55R15   A12
E-Klasse T-Modell     83-125         205/65R15   A11 R37                          0A1 A02 A04
210K                  83-125         215/60R15   A12                              A05 A08 A09
e1*93/81*0033*..                                                                  A14 A19 B03
                                                                                  S01
SLK                   100-142        205/60R15   A11                              0A1 A02 A04
170                   100-142        225/55R15   A12 R03                          A05 A08 A09
e1*95/54*0039*..                                                                  A14 A19 B03
                                                                                  V15 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55107305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SLK                    120           205/60R15     M+S                                   0A1 A02 A04
171                                                                                      A05 A08 A09
e1*2001/116*0262*..                                                                      A11 A14 A19
                                                                                         B03 S01
V-Klasse               72-128        195/70R15     K2c K42 R37 R50 R70 T97               0A1 A01 A02
638/2                  72-128        215/65R15     K2c K42 K44 T96                       A04 A05 A08
e9*95/54, 98/14,                                                                         A09 A12 A14
2001/116*0020*..                                                                         A19 B03 K56
                                                                                         S03
Vaneo                  55-92         195/55R15     K1c T85 T89                           0A1 A01 A02
414                                                                                      A04 A05 A08
e1*98/14*0185*..,                                                                        A09 A12 A14
e1*2001/116*0185*..                                                                      A19 S04
Vito                   58-105        195/70R15     K2c K42 R37 R50 R70 T97               0A1 A01 A02
638                    58-105        215/65R15     K2c K42 K44 T96                       A04 A05 A08
e9*93/81,98/14,                                                                          A09 A12 A14
2001/116*0005*..                                                                         A19 B03 K56
                                                                                         S03
Vito                   60-105        195/70R15     K2c K42 R37 R50 R70 T97               0A1 A01 A02
638/1                  60-105        215/65R15     K2c K42 K44 T96                       A04 A05 A08
K 393                                                                                    A09 A12 A14
                                                                                         A19 B03 K56
                                                                                         S03

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55107305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A17    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DB7   Die Verwendung der Sonderräder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit
Bremsscheibendurchmesser 288mm (Ate 57/25/288 oder Lucas 288x25).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55107305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55107305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 7 von 9

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R50    Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in
diesem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55107305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse 1.

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juli 2014 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55107305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Juli 2014




Schmidt                                                                      00214387.DOC




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