GUTACHTEN zur ABE Nr. 49598 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802412 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 18 H2 Typ SR9080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 1 von 9 Auftraggeber MAK s.p.a. Via C. Colombo I-25013 Carpenedolo (BS) QM-Nr.: 01 06 007 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell STERN Typ SR9080 Radgröße 9 J x 18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) WSX SR9080 WSX / ohne Ring 5/112/66,6 25 710 2120 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49598 Herstellerzeichen MAK Radtyp und Ausführung SR9080...(s.o.) Radgröße 9 J x 18 H2 Einpresstiefe ET...(s.o.) Herkunftsmerkmal Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M14x1,5 Kugel 120 27 d=28mm S03 Serienschraube M14x1,5 Kugel 130 27 d=28mm S04 Schraube M14x1,5 Kugel 150 27 d=28mm Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49598 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802412 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 18 H2 Typ SR9080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 Allroad 100-180 235/45R18 A12 A14 A21 B8, B81 100-180 245/45R18 A01 K1a K1b K2b K6m Car KMV X80 e1*2001/116* 100-180 255/40R18 A01 K1a K1b K2b K6m S02 0430*10-..; 100-180 255/45R18 A01 K1a K1b K2b K6m e13*2007/46*1084*.. 100-180 265/40R18 A01 K1c K2b K6g K6n K8b Audi A5 100-195 235/40R18 R37 T91 T95 A12 A14 A21 B8, B81 100-200 245/40R18 Cbo Cpe Flh e1*2001/116*0430*..; 100-200 255/40R18 A01 K1a K2b V18 S02 e13*2007/46*1084*.. 100-200 265/35R18 A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 - Coupé, Cabrio 100-200 275/35R18 A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 - Sportback Audi A6 / A6 Avant 100-245 235/50R18 K1c K2c K3a K5d K8n 142 A01 A12 A14 4G, 4G1 100-245 245/45R18 K1c K2b K3a K8b T00 T96 142 A21 A57 Car e1*2007/46*0436*..; 100-245 255/45R18 K1c K2c K3a K5d K8n 142 Lim NA1 S02 e13*2007/46*1147*.. - incl. Facelift 2014 Audi A6 allroad 150-245 255/50R18 K1c K2c K3a K5b K5x K6y K7a K8s A01 A12 A14 4G, 4G1 139 A21 A56 Car e1*2007/46*0436*..; 150-245 265/45R18 K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s 142 KMV S02 e13*2007/46*1147*.. 150-245 275/45R18 K1c K2c K3a K5b K5x K6y K7a K8s - incl. Facelift 2014 140 Audi A7 Sportback 150-245 235/50R18 R70 142 A12 A14 A21 4G, 4G1 150-245 245/45R18 142 A57 S02 e1*2007/46*0436*..; 150-245 255/45R18 142 e13*2007/46*1147*.. 150-245 265/40R18 A01 K2b 142 - incl. Facelift 2014 150-245 275/40R18 A01 K1a K2b 142 Audi A8 150-320 255/50R18 K1c K2b K3a 139 A01 A12 A14 4H 150-320 265/45R18 K1a K2b 142 A21 A57 NBF e1*2007/46*0284*.. 150-320 275/45R18 K1c K2b K3a 140 S02 e1*2007/46*0398*.. 150-320 285/45R18 K1c K2b K3a 139 Audi S5 245, 260 245/40R18 T93 T97 A12 A14 A21 B8, B81 245, 260 255/40R18 A01 K1a K2b A56 Cbo Cpe e1*2001/116*0430*.., 245, 260 265/35R18 A01 K1a K1b K2b K41 K44 K45 K46 Flh S02 e1*2001/116*0447*..; T93 T97 e13*2007/46*1084*.. 245, 260 275/35R18 A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 - Coupé, Cabrio 260 235/40R18 M+S R37 - Sportback CLS 500 300 255/40R18 K1c K2b K5c K5i K5l A01 A12 A14 218 300 265/35R18 K1c K2b K5c K5i K5l A21 A57 Lim e1*2007/46*0485*.. S03 - incl. Facelift 2014 CLS 500 Shooting 300 255/40R18 K1c K2b K5c K5i K5l 142 A01 A12 A14 Brake 300 265/35R18 K1c K2b K5c K5i K5l T97 142 A21 A57 Car 218 S03 e1*2007/46*0485*.. - incl. Facelift 2014 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49598 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802412 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 18 H2 Typ SR9080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. CLS Shooting Brake 120-245 245/40R18 K1a K5c K5k T93 T97 142 A01 A12 A14 218 120-245 255/40R18 K1c K2b K5c K5i K5l 142 A21 A57 Car e1*2007/46*0485*.. 120-245 265/35R18 K1c K2b K5c K5i K5l T93 T97 142 V18 S03 - incl. Facelift 2014 120-245 275/35R18 K2b R03 142 CLS-Klasse 120-245 245/40R18 K1a K5c K5k A01 A12 A14 218 120-245 255/40R18 K1c K2b K5c K5i K5l A21 A57 Lim e1*2007/46*0485*.. 120-245 265/35R18 K1c K2b K5c K5i K5l V18 S03 - incl. Facelift 2014 120-245 275/35R18 K2b R03 CLS-Klasse 155-285 245/40R18 A10 R37 A14 A21 S03 219 155-285 255/40R18 A12 e1*2001/116*0295*.. E-Klasse 75-215 235/40R18 K1c K41 R37 T91 T93 A01 A12 A14 211 75-285 245/40R18 K1c K41 T93 A21 K42 Lim e1*98/14*0183*.., 75-285 265/35R18 K2c K44 R03 T93 V18 S03 e1*2001/116*0183*.. 75-285 275/35R18 K2c K44 R03 E-Klasse T-Modell 100-215 235/40R18 K1c K41 R37 T93 T95 142 A01 A12 A14 211K 100-285 245/40R18 K1c K41 T93 T97 142 A21 Car K42 e1*2001/116*0213*.. 100-285 265/35R18 K2c K44 R03 T97 142 V18 S03 100-285 275/35R18 K2c K44 R03 T95 T99 142 S-Klasse 150-335 255/45R18 K1c K5d 142 A01 A12 A14 222, 221 150-335 265/45R18 K1c K2b K5d K5k K6g 142 A21 A57 BnK e1*2007/46*0960*..; Lim V18 X93 e1*2001/116* S04 0335*19-.. ab Modell 2013 (FIN: WDD222...) SL 170-285 255/40R18 K1c A01 A12 A14 230 A21 S03 e1*98/14*0169*.. SL 225, 320 255/40R18 A12 A14 A21 231 225, 320 265/35R18 A01 K1b K2b X36 S03 e1*2007/46*0803*.. 225, 320 275/35R18 A01 K1c K2b SL 600 368,380 255/40R18 K1c A01 A12 A14 230 A21 S03 e1*98/14*0169*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49598 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802412 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 18 H2 Typ SR9080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 4 von 9 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 139 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 140 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 142 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49598 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802412 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 18 H2 Typ SR9080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 5 von 9 A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49598 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802412 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 18 H2 Typ SR9080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 6 von 9 K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen. K5l An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen. K5x An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6y An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49598 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802412 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 18 H2 Typ SR9080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 7 von 9 K8n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen 235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49598 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802412 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 18 H2 Typ SR9080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 8 von 9 T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 5 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 6 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 7 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 Nr. 8 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 9 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 10 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 11 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 Nr. 12 245/35R18 255/35R18 Nr. 13 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 14 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 Nr. 15 245/50R18 275/45R18 Nr. 16 255/40R18 285/35R18, 295/35R18 Nr. 17 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 Nr. 18 255/50R18 285/45R18 Nr. 19 255/55R18 285/50R18 Nr. 20 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X36 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1. X80 Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X93 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 22. Oktober 2015 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49598 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802412 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 18 H2 Typ SR9080 Hersteller MAK s.p.a. Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2011. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 22. Oktober 2015 Schmidt 00237780.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49598*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 9 J x 18 H2 Typ: SR9080 Inhaber der ABE MAK S.p.A. und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS) Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49598*01 Die ABE-Nr. 49598 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 9 J x 18 H2 , Typ SR9080, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55802412 (2. Ausfertigung) vom 22.10.2015 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 3, 4, 5, 6, 7 (1. Ausfertigung) 1, 2 (2. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 22.10.2015 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 02.12.2015 Im Auftrag Frederik Maß Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55802412 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 04.11.2015 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 49598*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.