Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 1 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-8519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: LK112
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
H0, 202, 170, 208, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
140 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
117, 172, 172 AMG, 176, 207, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
211, 211G, 211K, 211 AMG, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
204, 204K, 204X, 212, 212G,
218, 231, 245G, 246
215, 216, 216 AMG, 220, 221, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm
221 AMG M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 2 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ: H0
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse 215/35R19 A02) bis A10)
225/35R19
A01)K47)
206 bis 255 C-Klasse 225/35R19 A01) bis A10)
(AMG-Modelle) K47)
5/112/66,5
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse T-Limousine 225/35R19 A01) bis A10)
K47)
225 C-Klasse AMG T-Lim. 225/35R19 A01) bis A10)
K47)
e1*93/81*0034*18E 1010/1070(1150) 5/112/66,5
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 SLK 215/35R19 A02) bis A10) E58)
260 SLK 32 AMG 225/35R19
A01)K03)
e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 CLK 215/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio)
225/35R19
205 bis 255 CLK 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio)
e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 3 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ: 140
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 290 S-Klasse 255/40R19 A01) bis A10)
K16)K49)K50)
e1*96/27*0056*03E 1340/1380(1450) 5/112/66.5
Typ: 140
ABE / EG-Genehmigung: F690
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 300 S-Klasse 255/40R19 A01) bis A10)
K16)K49)K50)
F690/NT10 1340/1380 5/112/66.5
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 326 S-Klasse 245/40R19 A01) bis A10)E51)ER1)
K04)K15)K18)K21)
368 S 55 AMG, 245/40R19
S 600
e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5
Typ: 215
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
220 bis 326 CL-Klasse; 245/35R19 A02) bis A10)
CL 63 AMG;
CL 55 AMG 245/40R19
A01)K53)
368 CL 600 245/40R19
A01)E55)K53)
368 CL 55 AMG 245/40R19 M+S
A01)K53)
e1*98/14*0113*12 1230/1325(1355) 5/112/66,5
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 4 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ: 211
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 165 E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)
245/35R19
191 bis 285 E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10)
350 bis 378 E55 AMG, E63 AMG 245/35R19 M+S A02) bis A10)
e1*2001/1116*0183*21E 1005-1225/1140-1255(1305) 5/112/66,5
Typ: 211G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mercedes E-Klasse NGT 235/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, ww. Erdgas-
Antrieb) 245/35R19
e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5
Typ: 211 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
378 E63 AMG 245/35R19 M+S A02) bis A10)
(Limousine)
e1*2001/116*0397*02E 1165 / 1245 (0) 5/112/66,5
Typ: 211K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorn hinten
100 bis 285 E-Klasse 245/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
V00)
350 bis 378 E55 AMG, 245/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
E63 AMG V00)
e1*2001/1116*0213*17 975-1175/1320-1382(1435) 5/112/66,5
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 5 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse 235/40R19 A02) bis A10)B52)
(Heckantrieb) A94)N245) T95) E97a)
235/40R19 M+S
A94)T95) W245)
235/45R19
N245)ER2)
235/45R19 M+S
W245)ER2)
245/40R19
N255)ER1)
245/40R19 M+S
W255)ER1)
255/40R19
N265)ER1)
255/40R19 M+S
ER1)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/40R19 255/40R19 A02) bis A10)B52)
N245)T95) N265) E97a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes S-Klasse 255/40R19 M+S A02) bis A10)B52)
(S63 AMG, S65 AMG) E97a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17-Zoll und
Heckantrieb)
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 6 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17-Zoll und
4-MATIC)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten N265)
Serienreifen in 18-Zoll und
Heckantrieb) 255/40R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18-Zoll und
4-MATIC)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine) A01) G9R)K01) K04) K13) K85) N235) T88) E104)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01)K13) T88) K02)K85) K86) E104)V00)
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 7 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(Kombi) K01)K13) T88) K02)K85) K86) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 135 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, W 205) A01) K01)K04) N235) E103)
225/35R19 M+S
A01) K01)K04)
225/40R19
A01) K01)K04) K122) N235)
225/40R19 M+S
A01) K01)K04) K122)
235/35R19
A01) K01)K04) N245)
235/35R19 M+S
A01) K01)K04)
245/35R19
A01) K01)K04) K122)
255/30R19
A01) K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K01) K04)N245) E103)V00)
225/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) K04) E103)V00)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) K02) E103)V00)
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 8 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A02) bis A10)
A01) K01)K04)
235/50R19
A01) K01)K02)ER3)
245/45R19
A01) K01)K02)
255/45R19
A01) K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R19 255/45R19 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)B63)
(Limousine, Ausführungen A01) K01)T91)
mit kleinsten Serienreifen in
16Zoll) 245/35R19
A01) K01)K04)
255/30R19
A01) K01)K04) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)B63)
K01)T88) K04)T91) V00)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)B63)
K01) K04)T91) V00)
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 9 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen A01) K01)K04) T93) B63)
mit kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll) 255/30R19
A01) K01)K04) T91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A01) K01)N245) B63)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 245/30R19
A01) K01)K04) K15) K26) N255) T89)
255/30R19
A01) K01)K04) K15) K26)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)B63)
K01) K04)K15) K26) V00)
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 10 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; G5C)N235) T88) B63)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 235/35R19
17Zoll) A01) G4Y)K01) N245)
245/30R19
A01) K01)K04) K15) K26) N255) T89)
255/30R19
A01) K01)K04) K15) K26)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)B63)
N235)T88) K04)K15) K26) N255) V00)
T89)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)B63)
N235)T88) K04)K15) K26) V00)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)B63)
K01) K04)K15) K26) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10)
A94)N225)
225/35R19
A94a)G1R)
235/35R19
A01) G01)K102) K103) K25) K97)
245/30R19
A01) K03)
255/30R19
A01) K01)K103) K104) K25) K28) K97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K103)K104) K28) V00)
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 11 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R19 M+S A02) bis A10)
A01) K102)K103) K25) K97)
245/30R19 M+S
A01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10)
K102)K25) K97) K103)K104) K28) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300 Mercedes CLS 255/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) B61)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 255/40R18)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94)T93) B61)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/45R17) 255/35R19
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 320 Mercedes SL 255/30R19 A02) bis A10)
A94)N265)
255/35R19
A94a)N265)
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 12 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/35R19 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01) K01)K04) K13) K25) K28) N225) T85) E100)E93)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 235/30R19
EG-Genehmigungs-Nr. A01) K01)K02) K103) K13) K25) K28) T86)
e1*2001/116*0470*04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155 Mercedes A-Klasse 235/30R19 A02) bis A10)
(Frontantrieb und Allrad; A01) K01)K02) K103) K13) K25) K28) T86) E100)E95)
Beim Typ 245G nur
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/35R19 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01) K04)K103) K13) K20) K22) K28) N225) E100)
zulässig an T85)
Fahrzeugausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr. 225/35R19
e1*2001/116*0470*04) A01) K01)K04) K103) K13) K20) K22) K25)
K28)
235/30R19
A01) K01)K02) K103) K13) K20) K22) K25)
K28) T86)
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 13 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/35R19 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01) K01)K04) K13) K25) N225) T85) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 235/30R19
EG-Genehmigungs-Nr. A01) K01)K02) K13) K25) K28) T86)
e1*2001/116*0470*04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K01)K13) K25) N225) K02)K103) K28) E100)V00)
T85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A02) bis A10)
A01) K118)
235/40R19
A01) K118)
245/40R19
A01) K01)K118) K119) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse 235/40R19 A02) bis A10)B52)
(4-MATIC) A94)N245) T95) E97a)
235/45R19
G5N)N245)ER2)
245/40R19
N255)ER1)
255/40R19
ER1)
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 14 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10)
(ab Modell 2014) N255)ER4) E98b)
245/45R19 M+S
ER4)
255/40R19
N265)ER1)
255/40R19 M+S
ER1)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 15 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B52) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgendem Bremssattel an Achse 1:
- 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 35022141(belüft. Bremsscheibe Ø 350 x 32
mm).
B61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360 x 36 mm.
B63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 344 x 32 mm.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0431*29 (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in
der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E104) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0431*.. (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in
der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
an Achse 2)
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 16 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit
(Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder
nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2 als
(Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
ist.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1448 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1400 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 17 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
ER4) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1433 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17,
275/35R20, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 18 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der
Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
mm aufzuweiten,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 19 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- der Stoßfänger sowie der Kotflügel ist im vorderen Bereich auszustellen,
- die Kotflügelkante ist im oberen Bereich komplett umzulegen und auszustellen.
K49) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der seitlichen Stoßleiste
entsprechend der nachgearbeiteten Blechradhauskante zu kürzen.
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 20 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im hinteren Bereich ca. 30 mm oberhalb der
Befestigungsschrauben um ca. 10 mm nach hinten einzuformen. Im vorderen Bereich
ist der Kunststoffinnenkotflügel oberhalb der Luftschlitze um ca. 5 - 10 mm nach vorne
einzuformen,
- der Lenkanschlag ist durch Unterlegen einer 10 mm dicken Scheibe zu begrenzen.
Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt mit vollem Lenkeinschlag.
K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
- die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
- die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
zu kürzen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
mm zu kürzen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K86) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
Fahrzeugmitte einzuformen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 21 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 22 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 22 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 07.05.2014
RA-000726-C0-015-06~DB-5-112-66-ET35.docx