Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    1 / 19                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 XRT-8519
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                            LK112
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                         730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
117, 172, 172 AMG, 176, 245,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     130 Nm
245G, 204, 204K, 204X, 207,      M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, 212G, 246
216, 215, 221, 216 AMG, 220,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    150 Nm
221 AMG                          M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    2 / 19                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 326   S-Klasse                245/40R19                                  A02) bis A10)E51)
                                                                                  ER1)
 368                 S 55 AMG,                 245/40R19
                     S 600

e1*97/27*0099*15E   1255/1325(1360)                                               5/112/66,5



Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220 bis 326   CL-Klasse;              245/35R19                                  A02) bis A10)
               CL 63 AMG;
               CL 55 AMG               245/40R19

 368                 CL 600                    245/40R19

 368                 CL 55 AMG                 245/40R19 M+S

                                                                                  5/112/66,5



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                   e1*2001/116*0372*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
285                 Mercedes CL                 255/40R19                         A02) bis A10)
                    (Ausführungen mit kleinsten                                   B52)
                    Serienreifen in 17-Zoll und
                    Heckantrieb)


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                   e1*2001/116*0372*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
285                 Mercedes CL                 255/40R19                         A02) bis A10)
                    (Ausführungen mit kleinsten                                   B52)
                    Serienreifen in 17-Zoll und
                    4-MATIC)




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    3 / 19                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380     Mercedes CL                 255/40R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten N265)                             B52)
                Serienreifen in 18-Zoll und
                Heckantrieb)                255/40R19 M+S




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320             Mercedes CL                 255/40R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                   B52)
                Serienreifen in 18-Zoll und
                4-MATIC)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
216                            e1*2001/116*0372*..
216 AMG                        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes CL AMG         255/40R19 M+S                         A02) bis A10)




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    4 / 19                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380     Mercedes S-Klasse       235/40R19                                A02) bis A10)B52)
                (Heckantrieb)           A94)N245) T95)                           E97a)

                                         235/40R19 M+S
                                         A94)T95) W245)

                                         235/45R19
                                         A94)N245)ER2)

                                         235/45R19 M+S
                                         A94)W245)ER2)

                                         245/40R19
                                         A94)N255)ER1)

                                         245/40R19 M+S
                                         A94)W255)ER1)

                                         255/40R19
                                         N265)ER1)

                                         255/40R19 M+S
                                         ER1)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/40R19            255/40R19          A02) bis A10)
                                         N245)T95)            N265)              E97a)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes S-Klasse       255/40R19 M+S                            A02) bis A10)
                (S63 AMG, S65 AMG)                                               E97a)




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    5 / 19                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        215/35R19                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01) A93)K01) K04) K81)                  E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225     Mercedes SLK            215/35R19                                 A02) bis A10)
                                        A94)N225)

                                          225/35R19
                                          A94)G1R)

                                          245/30R19

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R19            255/30R19          A02) bis A10)
                                                                                  V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
172 AMG                        e1*2007/46*0857*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
310             Mercedes SLK 55 AMG     245/30R19 M+S                             A02) bis A10)




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    6 / 19                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       215/35R19                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      A01) K01)K04) N225) T85)                 E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.     A01) K01)K04) K13) K25) K28)
                e1*2001/116*0470*04)
                                        235/30R19
                                        A01) K01)K04) K13) K25) K28) T86)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                         K01)N225) T85)       K02)K103) K28)     E100)E93) V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse       225/35R19                                A02) bis A10)
                (Limousine)             A01) G9R)K01) K04) K13) N235) T88)       E104)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                         K01)K13) T88)        K02)K85) K86)      E104)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       225/35R19                                A02) bis A10)
                (Coupe)                 A01) G9R)K01) K04) K13) N235)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                         K01)K13)             K04)K106) K21)     V00)




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    7 / 19                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne                hinten
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       225/35R19            255/30R19              A01) bis A10)
                (Kombi)                 K01)K13) T88)        K02)K85) K86)          V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R19                                   A02) bis A10)

                                            235/50R19
                                            A01) K01)K04)ER3)

                                            245/45R19
                                            A01) K01)K04)

                                            255/45R19
                                            A01) K01)K04)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            235/50R19            255/45R19          A01) bis A10)
                                            K01)                 K04)               V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
212G                               e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             235/35R19                             A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A01) K03)T91)                              B90)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       245/35R19
                                              A01) K01)

                                            255/30R19
                                            A01) K01)K04) T91)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)B90)
                                            T88)                 K04)T91)           V00)

                                            235/35R19              255/30R19        A01) bis A10)B90)
                                            K03)                   K04)T91)         V00)




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    8 / 19                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300     Mercedes E-Klasse             245/35R19                             A02) bis A10)B90)
                (Limousine, Ausführungen A01) K01)T93)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)           255/30R19
                                              A01) K01)K04) T91)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           225/35R19                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;             G5C)N235) T88)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 245/30R19
                17Zoll)                     A01) K01)N255) T89)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R19            245/30R19          A02) bis A10)
                                            N235)T88)            N255)T89)          V00)

                                            225/35R19              255/30R19        A01) bis A10)
                                            N235)T88)              K04)             V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
300             Mercedes E-Klasse          245/30R19                                A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;            A01) K01)N255) T89)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 18Zoll)




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    9 / 19                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       215/35R19                               A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01) K04)N225) T85)                     E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01) K04)K13) K22) K25)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         235/30R19
                                         A01) K01)K04) K103) K13) K20) K22) K28)
                                         T86)

                                         245/30R19
                                         A01) K01)K02) K103) K13) K20) K22) K25)
                                         K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/35R19            245/30R19           A01) bis A10)
                                         N225)T85)            K02)K103) K20) K28) E100)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
176                               e1*2007/46*0928*..
245G                              e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155     Mercedes A-Klasse          235/30R19                               A02) bis A10)
                (Frontantrieb und Allrad;  A01) K01)K04) K13) K28) T86)            E100)E95)
                Beim Typ 245G nur
                zulässig an                245/30R19
                Fahrzeugausführungen ab A01) K01)K02) K103) K13) K25) K28)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    10 / 19                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     215/35R19                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      A01) K03)K04) N225) T85)                 E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.     A01) K01)K04) K13) K25)
                e1*2001/116*0470*04)
                                        235/30R19
                                        A01) K01)K04) K13) K25) K28) T86)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                         K03)N225) T85)       K02)K103) K28)     E100)V00)

                                         215/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                         K03)N225) T85)       K02)K103) K28)     E100)V00)

                                         225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                         K01)K13) K25)        K02)K103) K28)     E100)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Mercedes GLA            225/45R19                                A02) bis A10)

                                         235/40R19
                                         A01) K118)

                                         235/45R19
                                         A01) K118)K120)

                                         245/40R19
                                         A01) K118)

                                         255/40R19
                                         A01) K01)K118) K120)




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    11 / 19                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320     Mercedes S-Klasse       235/40R19                           A02) bis A10)
                (4-MATIC)               A94)N245) T95)                      E97a)

                                          235/45R19
                                          A94)G5N) N245)ER2)

                                          245/40R19
                                          A94)N255)ER1)

                                          255/40R19
                                          ER1)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
221                              e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse         245/45R19                         A02) bis A10)
                (ab Modell 2014)          N255)ER4)                         E98b)

                                          245/45R19 M+S
                                          ER4)

                                          255/40R19
                                          N265)ER1)

                                          255/40R19 M+S
                                          ER1)




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    12 / 19                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 135     Mercedes C-Klasse        225/35R19                                A02) bis A10)
                (Limousine, W 205)       A01) K01)K04) N235)                      E103)

                                          225/35R19 M+S
                                          A01) K01)K04)

                                          225/40R19
                                          A01) K01)K04) N235)

                                          225/40R19 M+S
                                          A01) K01)K04)

                                          235/35R19
                                          A01) K01)K04) N245)

                                          235/35R19 M+S
                                          A01) K01)K04)

                                          245/35R19
                                          A01) K01)K04)

                                          255/30R19
                                          A01) K01)K04)

                                          255/35R19
                                          A01) K01)K04) K122)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R19            235/35R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)N245)          E103)V00)

                                          225/35R19 M+S         235/35R19 M+S     A01) bis A10)
                                          K01)                  K04)              E103)V00)

                                          225/35R19             255/30R19         A01) bis A10)
                                          K01)                  K04)              E103)V00)

                                          225/40R19             255/35R19         A01) bis A10)
                                          K01)                  K04)K122)         E103)V00)

                                          245/35R19             255/35R19         A01) bis A10)
                                          K01)                  K04)K122)         E103)V00)




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    13 / 19                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
     Klebegewichten ausgewuchtet werden.


RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    14 / 19                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B52) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgendem Bremssattel an Achse 1:
     - 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 35022141(belüft. Bremsscheibe Ø350x32
     mm).

B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0431*29 (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in
     der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E104) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0431*.. (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in
     der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
        an Achse 2)

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
     denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
     ist.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*02.




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    15 / 19                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max.1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1448 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max.1465 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER4) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1433 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
     oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    16 / 19                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17,
     275/35R20, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
       zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
     - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.



RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    17 / 19                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
     - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    18 / 19                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
         Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K86) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
     Fahrzeugmitte einzuformen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-C0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    19 / 19                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.05.2014




RA-000726-C0-015-19~DB-5-112-66-ET40.docx