Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000770-A0-015 Anlage-Nr. : 19d Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 117, 176, 204, 204K, 204X, 207, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm 212, 212G, 245, 245G, 246 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000770-A0-015 Anlage-Nr. : 19d Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01) K01)K04) K81) E99) zulässig an Fahrzeugausführungen bis 235/30R19 EG-Genehmigungs-Nr. A01) K01)K04) K81) e1*2001/116*0470*02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine) G9R)N235) T88) E104) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) T88) K04)K85) E104)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) (Kombi) T88) K04)K85) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe) G9R)N235) 245/30R19 A01) K01)K04) K13) K21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K04)K21) V00) RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000770-A0-015 Anlage-Nr. : 19d Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A02) bis A10) 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)B90) (Coupe, Cabrio; G5C)N235) T88) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 17Zoll) vorne hinten 225/35R19 245/30R19 A02) bis A10) B90) N235)T88) N255)T89) V00) 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) B90) N235)T88) V00) RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000770-A0-015 Anlage-Nr. : 19d Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N225)T85) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 225/35R19 EG-Genehmigungs-Nr. A01) K04)K13) K22) e1*2001/116*0470*04) 235/30R19 A01) K04)T86) 245/30R19 A01) K04)K103) K13) K20) K22) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) N225)T85) K04)K103) K20) K28) E100)V00) 215/35R19 255/30R19 A01) bis A10) N225)T85) K04)K103) K20) K28) E100)V00) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K13)K22) K04)K103) K20) K28) E100)V00) RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000770-A0-015 Anlage-Nr. : 19d Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) B82) (Beim Typ 245G nur A01) K04)N225) T85) E100)E93) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 225/35R19 EG-Genehmigungs-Nr. A01) K03)K04) K13) e1*2001/116*0470*04) 235/30R19 A01) K01)K04) K13) T86) 245/30R19 A01) K01)K04) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) B82) N225)T85) K04)K28) E100)E93) V00) 215/35R19 255/30R19 A01) bis A10) B82) N225)T85) K02)K103) K28) E100)E93) V00) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) B82) K03)K13) K02)K103) K28) E100)E93) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 155 Mercedes A-Klasse 235/30R19 A02) bis A10) B82) (Frontantrieb und Allrad; A01) K04)T86) E100)E95) Beim Typ 245G nur zulässig an 235/35R19 Fahrzeugausführungen ab A01) K04)K103) K13) K25) K28) EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 245/30R19 A01) K04)K13) K28) RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000770-A0-015 Anlage-Nr. : 19d Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N225)T85) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 225/35R19 EG-Genehmigungs-Nr. A01) K04)K13) e1*2001/116*0470*04) 235/30R19 A01) K01)K04) K13) T86) 245/30R19 A01) K01)K04) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) N225)T85) K04)K28) E100)V00) 215/35R19 255/30R19 A01) bis A10) N225)T85) K02)K103) K28) E100)V00) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K13) K02)K103) K28) E100)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 300 Mercedes E-Klasse 255/30R19 A02) bis A10) B78)B90) (Limousine, Ausführungen A01) K01)T91) mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000770-A0-015 Anlage-Nr. : 19d Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) B78)B90) (Limousine, Ausführungen T91) mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 255/30R19 A01) K01)T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) B78)B90) T88) T91) V00) 235/35R19 255/30R19 A02) bis A10) B78)B90) T91) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A02) bis A10) 235/40R19 235/45R19 245/40R19 RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000770-A0-015 Anlage-Nr. : 19d Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 135 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)B92) (Limousine, W 205) A94)N235) E103) 225/35R19 M+S A94) 225/40R19 N235) 225/40R19 M+S 235/35R19 A01) A94a)K01) N245) 235/35R19 M+S A01) A94a)K01) 245/35R19 A01) K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000770-A0-015 Anlage-Nr. : 19d Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29 (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). B78) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit optionaler Keramik - Bremsanlage - Achse 1 AMG 6- Kolben Festsattel “Carbon Ceramic” mit belüfteter Bremsscheibe Ø 402x39mm Not allowed on vehicle versions with ceramic brake . RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000770-A0-015 Anlage-Nr. : 19d Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 B82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 350x32mm B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm B92) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 318x30mm E104) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*.. (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000770-A0-015 Anlage-Nr. : 19d Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000770-A0-015 Anlage-Nr. : 19d Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000770-A0-015 Anlage-Nr. : 19d Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 19d mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 23.04.2014 RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx