Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     1 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   BLX-8519
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Borbet
Radausführung:                                              LK112
Radgröße:                                                 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                           720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
117, 176, 204, 204K, 204X, 207, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        130 Nm
212, 212G, 245, 245G, 246       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     2 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        215/35R19                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01) K01)K04) K81)                       E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 235/30R19
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01) K01)K04) K81)
                e1*2001/116*0470*02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse       225/35R19                                 A02) bis A10)
                (Limousine)             G9R)N235) T88)                            E104)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                          T88)                 K04)K85)           E104)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne                hinten
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       225/35R19            255/30R19            A01) bis A10)
                (Kombi)                 T88)                 K04)K85)             V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       225/35R19                                 A02) bis A10)
                (Coupe)                 G9R)N235)

                                          245/30R19
                                          A01) K01)K04) K13) K21)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                                               K04)K21)           V00)




RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     3 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R19                                   A02) bis A10)

                                           245/45R19




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           225/35R19                               A02) bis A10)B90)
                (Coupe, Cabrio;             G5C)N235) T88)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                17Zoll)                     vorne                hinten
                                            225/35R19            245/30R19          A02) bis A10) B90)
                                            N235)T88)            N255)T89)          V00)

                                           225/35R19             255/30R19          A02) bis A10) B90)
                                           N235)T88)                                V00)




RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     4 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       215/35R19                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       N225)T85)                                E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01) K04)K13) K22)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         235/30R19
                                         A01) K04)T86)

                                          245/30R19
                                          A01) K04)K103) K13) K20) K22) K28)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/35R19            245/30R19           A01) bis A10)
                                          N225)T85)            K04)K103) K20) K28) E100)V00)

                                          215/35R19           255/30R19           A01) bis A10)
                                          N225)T85)           K04)K103) K20) K28) E100)V00)

                                          225/35R19           255/30R19           A01) bis A10)
                                          K13)K22)            K04)K103) K20) K28) E100)V00)




RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     5 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       215/35R19                                  A02) bis A10) B82)
                (Beim Typ 245G nur      A01) K04)N225) T85)                        E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.     A01) K03)K04) K13)
                e1*2001/116*0470*04)
                                        235/30R19
                                        A01) K01)K04) K13) T86)

                                           245/30R19
                                           A01) K01)K04) K13) K25) K28)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           215/35R19            245/30R19          A01) bis A10) B82)
                                           N225)T85)            K04)K28)           E100)E93) V00)

                                           215/35R19            255/30R19          A01) bis A10) B82)
                                           N225)T85)            K02)K103) K28)     E100)E93) V00)

                                           225/35R19            255/30R19          A01) bis A10) B82)
                                           K03)K13)             K02)K103) K28)     E100)E93) V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
176                               e1*2007/46*0928*..
245G                              e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155     Mercedes A-Klasse          235/30R19                               A02) bis A10) B82)
                (Frontantrieb und Allrad;  A01) K04)T86)                           E100)E95)
                Beim Typ 245G nur
                zulässig an                235/35R19
                Fahrzeugausführungen ab A01) K04)K103) K13) K25) K28)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)       245/30R19
                                           A01) K04)K13) K28)




RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     6 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     215/35R19                                   A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N225)T85)                                   E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.     A01) K04)K13)
                e1*2001/116*0470*04)
                                        235/30R19
                                        A01) K01)K04) K13) T86)

                                            245/30R19
                                            A01) K01)K04) K13) K25) K28)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                            N225)T85)            K04)K28)           E100)V00)

                                            215/35R19              255/30R19        A01) bis A10)
                                            N225)T85)              K02)K103) K28)   E100)V00)

                                            225/35R19              255/30R19        A01) bis A10)
                                            K13)                   K02)K103) K28)   E100)V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300     Mercedes E-Klasse             255/30R19                             A02) bis A10) B78)B90)
                (Limousine, Ausführungen A01) K01)T91)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)




RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     7 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
212G                               e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             235/35R19                             A02) bis A10) B78)B90)
                (Limousine, Ausführungen T91)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       255/30R19
                                              A01) K01)T91)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R19            255/30R19          A02) bis A10) B78)B90)
                                            T88)                 T91)               V00)

                                            235/35R19              255/30R19        A02) bis A10) B78)B90)
                                                                   T91)             V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Mercedes GLA            225/45R19                                   A02) bis A10)

                                            235/40R19

                                            235/45R19

                                            245/40R19




RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     8 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 135     Mercedes C-Klasse        225/35R19                         A02) bis A10)B92)
                (Limousine, W 205)       A94)N235)                         E103)

                                          225/35R19 M+S
                                          A94)

                                          225/40R19
                                          N235)

                                          225/40R19 M+S

                                          235/35R19
                                          A01) A94a)K01) N245)

                                          235/35R19 M+S
                                          A01) A94a)K01)

                                          245/35R19
                                          A01) K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     9 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0431*29 (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in
      der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

B78)    Nicht zulässig an Fahrzeugen mit optionaler Keramik - Bremsanlage - Achse 1 AMG 6-
        Kolben Festsattel “Carbon Ceramic” mit belüfteter Bremsscheibe Ø 402x39mm
        Not allowed on vehicle versions with ceramic brake .


RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     10 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


B82)     Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
       - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 350x32mm

B90)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
        - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm


B92)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
        Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 318x30mm

E104) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0431*.. (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in
      der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E93)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
        serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
        denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18
        eingetragen ist.

E99)    Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e1*2001/116*0470*02.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G5C)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
        235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
        oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     11 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
      vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K20)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     12 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


K81)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K85)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
         Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                19d
Seite :                     13 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 19d mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 23.04.2014




RA-000770-A0-015-19d~DB-5-112-66_5-ET45.docx