Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. : 34a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BLX-9519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Hinterachse
Radausführung: LK112
Radgröße: 9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
172, 172 AMG, 204, 204K, 211, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
211K, 211G, 211 AMG, 211K M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
AMG, 212, 212G, 212K, 204X,
218, 231, 245G, 207
216, 216 AMG, 221, 221 AMG Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. : 34a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ: 211
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET35
75 bis 285 E-Klasse 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E00H)
(Limousine) K64) V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)E00H)
K64) V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET35
350 bis 378 E55 AMG, E63 AMG 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E00H)
(Limousine) K64) V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)E00H)
K64) V00)
e1*2001/1116*0183*21E 1005-1225/1140-1255(1305) 5/112/66,5
Typ: 211G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET35
120 E-Klasse NGT 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E00H)
(Limousine, ww. Erdgas- K64) V00)
Antrieb)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)E00H)
K64) V00)
e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5
Typ: 211 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET35
378 E63 AMG 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E00H)
(Limousine) K64) V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)E00H)
K64) V00)
e1*2001/116*0397*02E 1165 / 1245 (0) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. : 34a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ: 211K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET35
100 bis 285 E-Klasse 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E00H)
(Kombi) K64) V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)E00H)
K64) V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET35
350 bis 378 E55 AMG, E63 AMG 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E00H)
(Kombi) K64) V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)E00H)
K64) V00)
e1*2001/1116*0213*17 975-1175/1320-1382(1435) 5/112/66,5
Typ: 211K AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET35
378 E63 AMG 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E00H)
(Kombi) K64) V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)E00H)
K64) V00)
e1*2001/116*0398*02E 1110 / 1350 (0) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
135 bis 225 Mercedes SLK 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)E00H)
K102)K25) K97) K103)K104) K28) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)E00H)
K102)K25) K97) K103)K104) K28)
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Nr. : RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. : 34a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
150 bis 225 Mercedes CLS 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)E00H)
(Limousine, Kombi; A94)T93) B63)B74)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/45R17) 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)E00H)
A94) B63)B74)
245/35R19 275/30R19 A02) bis A10)E00H)
A94a) B63)B74)V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)E00H)
K04) B63)B74)V00)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)E00H)
K04) B63)B74)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
150 bis 300 Mercedes CLS 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)E00H)
(Limousine, Kombi; A94) B78)B74)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 255/40R18) 255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)E00H)
K04) B63)B74)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
225 bis 320 Mercedes SL 255/30R19 255/30R19 A02) bis A10)E00H)
A94)N265) B78)
255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)E00H)
A94a)N265) B78)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)E00H)
K04) B78)V00)
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Nr. : RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 5 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)E00H)
(Kombi) K01)K13) T88) K02) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)E00H)
K01)K13) T88) K02) G1R)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)E00H)
(Limousine) K01)K13) T88) K02) E104)V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)E00H)
K01)K13) T88) K02) E104)G8V) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
285 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)E00H)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17-Zoll und
Heckantrieb) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)E00H)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
285 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)E00H)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17-Zoll und
4-MATIC)
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Nr. : RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)E00H)
(Ausführungen mit kleinsten N265)
Serienreifen in 18-Zoll und
Heckantrieb) 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)E00H)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)E00H)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
320 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)E00H)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18-Zoll und
4-MATIC)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)E00H)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)E00H)
K04) V00)
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Nr. : RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)E00H)
(Limousine, Ausführungen K01) K04)T91) B78)
mit kleinsten Serienreifen in
16Zoll) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02)K67) B78)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02)K67) T91) B78)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)E00H)
K01)T88) K02)K67) T91) B78)V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)E00H)
K01)T88) K02)K67) B78)V00)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02)K67) T91) B78)V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02)K67) B78)V00)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02)K28) K67) B78)V00)
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02)K28) K67) B78)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)E00H)
(Limousine, Ausführungen K01) K02)K67) T93) B78)
mit kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02)K67) B78)T91)
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02)K28) K67) ER1)B78)V00)
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E00H)
(Kombi, Ausführungen mit K01) K02)K28) K67) T96) B78)V00)
kleinsten Serienreifen 225/..)
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02)K28) K67) T96) B78)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E00H)
(Kombi, Ausführungen mit K01) K02)K28) K67) T96) B78)V00)
kleinsten Serienreifen 245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
100 bis 225 Mercedes GLK 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02)M00)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02) ER1)
235/45R19 275/40R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02) V00)
235/50R19 255/45R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02) ER1)V00)
235/50R19 285/40R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02) ER1)V00)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02) V00)
245/45R19 285/40R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02) ER1)V00)
255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K02) ER1)V00)
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Nr. : RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
150 bis 380 Mercedes S-Klasse 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)E00H)
(Heckantrieb) T95) E97a)N245)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)E00H)
ER1)E97a)N255)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)E00H)
N265) E97a) ER1)
235/40R19 255/40R19 A02) bis A10)E00H)
N245)T95) N265) E97a)V00)
245/40R19 265/40R19 A01) bis A10)E00H)
N255) K83)N275) E97a) ER3)V00)
255/40R19 275/40R19 A01) bis A10)E00H)
K04)K83) E97a) ER3)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
386 bis 463 Mercedes S-Klasse 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)E00H)
(S63 AMG, S65 AMG) E97a)
255/40R19 275/40R19 A01) bis A10)E00H)
K04)K83) E97a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
115 bis 135 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)E00H)
(Limousine, W 205) K01) K04)K122) N245) E103)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)E00H)
K01) K04)K122) E103)
225/35R19 235/35R19 A01) bis A10)E00H)
K01) K04)K122) N245) E103)V00)
225/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)E00H)
K01) K04)K122) E103)V00)
RA-000771-A0-015-34a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. : 34a
Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)E00H)
(Coupe, Cabrio; K01) K04)K15) K26) M00)
Ausführungen mit kleinsten N255) T89)
Serienreifen in 16Zoll oder
17Zoll) 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)E00H)
N235)T88) K04)K15) K26) M00) V00)
N255) T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
300 Mercedes E-Klasse 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)E00H)
(Coupe, Cabrio; K01) K04)K15) K26) M00)
Ausführungen mit kleinsten N255) T89)
Serienreifen in 18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
100 bis 155 Mercedes GLA 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)E00H)
K118)K119)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)E00H)
K01)K120) K04)K118)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
155 bis 320 Mercedes S-Klasse 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)E00H)
(4-MATIC) T95) E97a)N245)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)E00H)
E97a) ER1)N255)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)E00H)
E97a) ER1)
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Nr. : RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. : 34a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET35
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)E00H)
(ab Modell 2014) N265) B91)E98b) ER1)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)E00H)
B91)E98b) ER1)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Anlage-Nr. : 34a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 344 x 32 mm.
B74) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 Brembo 4- Kolben Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm
B78) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit optionaler Keramik - Bremsanlage - Achse 1 AMG 6-
Kolben Festsattel “Carbon Ceramic” mit belüfteter Bremsscheibe Ø 402x39mm
B91) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit 6-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 390x36mm
E103) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0431*29 (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in
der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E104) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0431*.. (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in
der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
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Anlage-Nr. : 34a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
E00H) Die Verwendung des Rades BLX-9519 ist nur an der Hinterachse zulässig. Die
Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse zulässig.
Die hier für die Vorderachse genannten Auflagen und Hinweise sind nur zur besseren
Darstellung als Hinweis gedacht.
Die verbindlichen radspezifischen Auflagen und Hinweise für die Vorderachse sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BLX-8519 zu entnehmen.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1414 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab seitlicher Zierleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett (auf Restdicke ~6 mm) um- und
anzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Blech) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
- Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und eng anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der
Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
mm aufzuweiten,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000771-A0-015-34a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 34a mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.05.2014
RA-000771-A0-015-34a~DB-5-112-66_5-ET35.docx