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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                18
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  XRT-8520
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                        Vorderachse
Radausführung:                                             LK112
Radgröße:                                                8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                          730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
204X, 212, 212G, 218, 231        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
216, 216 AMG, 221, 221 AMG       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
245G                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                18
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ:                         216
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen        Auflagen und
(kW)                                  Vorderachse            Hinterachse           Hinweise
                                      8,5Jx20H2, ET30        9,5Jx20H2, ET35
 285 bis 320  CL-Klasse               255/35R20              275/30R20             A01) bis A10)E00A)
                                      K03)K11)                                     E19)V00)

                                           255/35R20             285/30R20         A01) bis A10)E00A)
                                           K03)K11)              K04)              E19)V00)

 380 bis 450           CL-Klasse,          255/35R20             275/30R20         A01) bis A10)E00A)
                       CL63 AMG,           K03)K11)                                E19)V00)
                       CL65 AMG
                                           255/35R20             285/30R20         A01) bis A10)E00A)
                                           K03)K11)              K04)              E19)V00)

e1*2001/116*0372*08   1330/1390(0)                                                 5/112/66.5



Typ:                         216 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen        Auflagen und
(kW)                                  Vorderachse            Hinterachse           Hinweise
                                      8,5Jx20H2, ET30        9,5Jx20H2, ET35
 386 bis 463  CL63 AMG,               255/35R20              275/30R20             A01) bis A10)E00A)
              CL65 AMG                K03)K11)                                     V00)

                                           255/35R20             285/30R20         A01) bis A10)E00A)
                                           K03)K11)              K04)              V00)

e1*2001/116*0426*03   1310/1390(0)                                                 5/112/66.5




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET30          9.5x20,ET35
150 bis 225     Mercedes CLS               245/30R20            245/30R20          A02) bis A10)E00A)
                (Limousine, Kombi;                              A94)M00)           T90)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/45R17)    255/30R20            255/30R20          A02) bis A10)E00A)
                                                                A94)T92)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                18
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET30          9.5x20,ET35
150 bis 300     Mercedes CLS               255/30R20            255/30R20             A02) bis A10) B63)E00A)
                (Limousine, Kombi;                              A94)T92)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 255/40R18)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
212G                               e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.5x20,ET30          9.5x20,ET35
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             245/30R20            245/30R20          A01) bis A10)E00A)
                (Limousine, Ausführungen K01)K27) K97)             K02)K67) M00)      T90)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.5x20,ET30          9.5x20,ET35
150 bis 300     Mercedes E-Klasse             245/30R20            245/30R20          A01) bis A10)E00A)
                (Limousine, Ausführungen K01)K27) K97)             K02)K67) M00)      T90)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     4 / 10                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET35
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R20            235/45R20          A01) bis A10)E00A)ER1)
                                        K01)                 K02)M00)

                                          245/40R20           245/40R20         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                K02)

                                          255/40R20           255/40R20         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                K02)

                                          235/45R20           255/40R20         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                K02)              V00)

                                          235/45R20           265/40R20         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                K02)              ER1)V00)

                                          245/40R20           275/35R20         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                K02)              V00)

                                          245/40R20           285/35R20         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                K02)              V00)

                                          255/40R20           285/35R20         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                K02)              V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET35
150 bis 380     Mercedes S-Klasse       245/35R20            245/35R20          A01) bis A10)E00A)
                (Heckantrieb)           K01)T95)                                E97)N255)

                                          255/35R20           255/35R20         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                N265)             ER2)E97)

                                          235/35R20           255/35R20         A02) bis A10)E00A)
                                          N245)T92)           N265)             E97) ER2)V00)

                                          245/35R20           265/35R20         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)N255) T95)      K83)N275)         E97)V00)

                                          255/35R20           275/35R20         A01) bis A10)E00A)
                                          K01)                K04)K83)          E97) ER3)V00)




RA-000761-A0-015-18~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     5 / 10                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET35
155 bis 320     Mercedes S-Klasse       245/35R20            245/35R20            A01) bis A10)E00A)
                (4-MATIC)               K01)T95)                                  E97)ER1)N255)

                                           255/35R20            255/35R20         A01) bis A10)E00A)
                                           K01)                                   ER3)E97)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET35
386 bis 463     Mercedes S-Klasse       255/35R20            275/35R20            A01) bis A10)E00A)
                (S63 AMG, S65 AMG)      K01)                 K04)K83)             V00)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
221                              e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET30          9.5x20,ET35
190 bis 335     Mercedes S-Klasse         245/40R20            245/40R20          A02) bis A10)E00A)
                (ab Modell 2014)                                                  E98)ER1)

                                           255/35R20            255/35R20         A02) bis A10)E00A)
                                                                                  E98) ER2)

                                           255/40R20            255/40R20         A02) bis A10)E00A)
                                                                                  E98)ER1)

                                           245/40R20            275/35R20         A01) bis A10)E00A)
                                                                K04)              ER3)E98)V00)

                                           245/40R20            285/35R20         A01) bis A10)E00A)
                                                                K04)              E98) ER1)V00)

                                           255/40R20            285/35R20         A01) bis A10)E00A)
                                                                K04)              E98) ER1)V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
231                            e1*2007/46*0803*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET35
225 bis 320     Mercedes SL             255/30R20            255/30R20            A02) bis A10)E00A)
                                                             A94a)N265)



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     6 / 10                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          9.5x20,ET35
100 bis 155     Mercedes GLA            235/35R20            235/35R20          A01) bis A10)E00A)
                                        K01)K120)            K118)K119)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                18
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 344 x 32 mm.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E97) Bei Fahrzeugen mit der EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0335*19 (Nachtragsstand
     19) nur zulässig an Varianten, die mit „I“ beginnen (Feld D.2 in der
     Zulassungsbescheinigung Teil 1). Varianten, die mit „P“ beginnen, sind nicht zulässig.

E98) Bei Fahrzeugen mit der EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0335*19 (Nachtragsstand
     19) nur zulässig an Varianten, die mit „P“ beginnen (Feld D.2 in der
     Zulassungsbescheinigung Teil 1). Varianten, die mit „I“ beginnen, sind nicht zulässig.

E00A) Die Verwendung des Rades XRT-8520 ist nur an Achse 1 zulässig. Die Kombination ist
    nur mit dem Radtyp XRT-9520 (KBA 49667) an Achse 2 zulässig.
    Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
    Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-9520 zu
    beachten.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1403 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




RA-000761-A0-015-18~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                18
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1439 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
         komplett um- und eng anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
     umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000761-A0-015-18~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.02.2014




RA-000761-A0-015-18~DB-5-112-66_5-ET30.docx