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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  XRT-8520
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            BORBET
Radausführung:                                             LK112
Radgröße:                                                8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                          730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller              : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
204X, 207, 211, 212, 212G, 218 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        130 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
231                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       130 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
216, 216 AMG, 215, 220, 221, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         150 Nm
221 AMG                        M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000761-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
218                                     e1*2007/46*0485*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225           Mercedes CLS               245/30R20                         A02) bis A10)B63)
                      (Limousine, Kombi;         A94)T90)
                      Ausführungen mit kleinsten
                      Serienreifen 245/45R17)    255/30R20
                                                 A94)T92)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
218                                     e1*2007/46*0485*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300           Mercedes CLS               255/30R20                         A02) bis A10)B63)
                      (Limousine, Kombi;         A94)T92)
                      Ausführungen mit kleinsten
                      Serienreifen 255/40R18)


Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220 bis 326  CL-Klasse,               245/35R20                                   A01) bis A10)
              CL 63 AMG                                                            K51)K52)K53)

 368                   CL-Klasse,                245/35R20 M+S                     A01) bis A10)
                       CL 55 AMG 600                                               K28)K51)K52)K53)
                                                 245/35R20
                                                 E55)

e1*98/14*0113*10      1230/1325(1355)                                              5/112/66,5



Typ:                         216
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 285 bis 320  CL-Klasse               255/35R20                                    A01) bis A10)
                                                                                   K03)K11)

 380 bis 450           CL-Klasse,                255/35R20 M+S                     A01) bis A10)
                       CL63 AMG,                                                   K03)K11)
                       CL65 AMG


e1*2001/116*0372*07   1330/1390(0)                                                 5/112/66.5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ:                         216 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 386 bis 463  CL63 AMG,               255/35R20 M+S                                      A01) bis A10)
              CL65 AMG                                                                   K03)K11)


e1*2001/116*0426*03    1310/1390(0)                                                      5/112/66.5



Typ:                         211
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 200    E-Klasse                245/30R20                                         A01) bis A10)
                                       T90)                                              K03)K21)

e1*2001/1116*0183*21   1005-1225/1140-1255(1305)                                         5/112/66,5



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
207                                      e1*2001/116*0502*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300            Mercedes E-Klasse           235/30R20                              A02) bis A10)
                       (Coupe, Cabrio;             A01) G5D)K01) K04) K13) K15) K22) K26)
                       Ausführungen mit kleinsten N245) T88)
                       Serienreifen in 16Zoll oder
                       17Zoll)


Typ(en):                                  ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                       e1*2001/116*0501*..
212G                                      e1*2007/46*0484*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225            Mercedes E-Klasse             245/30R20                           A02) bis A10)
                       (Limousine, Ausführungen A01) K01)K02) K27) K67) K97) T90)
                       mit kleinsten Serienreifen in
                       16Zoll)


Typ(en):                                  ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                       e1*2001/116*0501*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300            Mercedes E-Klasse             245/30R20                           A02) bis A10)
                       (Limousine, Ausführungen A01) K01)K02) K27) K67) K97) T90)
                       mit kleinsten Serienreifen in
                       17Zoll oder 18Zoll)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                                 e1*2001/116*0480*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225           Mercedes GLK            235/45R20                                A02) bis A10)
                                              A01) K01)K02)ER1)

                                               245/40R20
                                               A01) K01)K02)

                                               255/40R20
                                               A01) K01)K02)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               235/45R20            255/40R20          A01) bis A10)
                                               ER1)K01)             K02)               V00)



Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 326  Mercedes S-Klasse,       245/35R20                                       A01) bis A10)E51)ER2)
              S55 AMG, S63 AMG                                                         K04)K45)K51)
                                       255/35R20

 368                   S 55 AMG,               245/35R20 M+S                           A01) bis A10)E51) ER2)
                       S 600                                                           K04)K45)K51)
                                               245/35R20
                                               E55)

                                               255/35R20 M+S

                                               255/35R20
                                               E55)

e1*97/27*0099*15E     1255/1325(1360)                                                  5/112/66,5



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung:
221 AMG                              e1*2001/116*0396*..
221                                  e1*2001/116*0335*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
380 bis 450           S-Klasse,               255/35R20 M+S                            A01) bis A10)
                      S63 AMG,                                                         E97)K01)K04)
                      S65 AMG

 386 bis 463           S63 AMG,                255/35R20 M+S                           A01) bis A10)
                       S65 AMG                                                         E97)K01)K04)

e1*2001/116*0396*07   1375/1375(0)                                                     5/112/66.5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     5 / 11                                                                Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380     Mercedes S-Klasse       245/35R20                                 A02) bis A10)
                (Heckantrieb)           A01) K01)N255) T95)                       E97)

                                          255/35R20
                                          A01)ER2)K01)N265)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/35R20            255/35R20          A02) bis A10)
                                          N245)T92)            ER2)N265)          E97)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320     Mercedes S-Klasse       245/35R20                                 A02) bis A10)
                (4-MATIC)               A01) K01)N255) T95)                       E97)

                                          255/35R20
                                          A01)ER2)K01)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
221                              e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335     Mercedes S-Klasse         245/40R20                               A02) bis A10)
                (ab Modell 2014)          ER3)                                    E98)

                                          255/35R20
                                          ER2)

                                          255/40R20
                                          ER3)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
231                            e1*2007/46*0803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 320     Mercedes SL             255/30R20                                 A02) bis A10)
                                        A94a)N265)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     6 / 11                                                   Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



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Nr. :                       RA-000761-A0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 344 x 32 mm.

E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
        an Achse 2)

E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit
     (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder
     nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E97) Bei Fahrzeugen mit der EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0335*19 (Nachtragsstand
     19) nur zulässig an Varianten, die mit „I“ beginnen (Feld D.2 in der
     Zulassungsbescheinigung Teil 1). Varianten, die mit „P“ beginnen, sind nicht zulässig.

E98) Bei Fahrzeugen mit der EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0335*19 (Nachtragsstand
     19) nur zulässig an Varianten, die mit „P“ beginnen (Feld D.2 in der
     Zulassungsbescheinigung Teil 1). Varianten, die mit „I“ beginnen, sind nicht zulässig.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1402 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1416 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G5D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
     235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.


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Teiletyp :                  XRT-8520


K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K45) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 bei Reifen bis Flankenbreiten von 275 mm:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die hinteren Stoßfänger sind im oberen Bereich um ca. 5 mm nach außen
       auszustellen. Dies kann nach Lösen der oberen Stoßfängerbefestigung erfolgen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen.
     - Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
       mm zu kürzen.
     - Zusätzliche Maßnahmen bei Reifen bis Flankenbreiten von 280 mm:
     - Die Radhauskanten sind auch im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis
       zur Radmitte komplett umzulegen.
     - Die umgelegten Radhauskanten sind im Bereich ab oberhalb der Radmitte nach
       hinten um ca. 5 mm aufzuweiten und die gekürzte Befestigungslasche um ca. 5 mm
       nach außen zu drücken.

K51) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel (hinter den Scheinwerfern) im Bereich der
     Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
     ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

K52) An Achse 1 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb des vorderen
     Stoßfängers bis auf Höhe der seitlichen Schutzleiste auf eine Restbreite von ca. 2 mm
     abzuschleifen.




RA-000761-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     10 / 11                                                  Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
     - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
     - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
       mm zu kürzen.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
     umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000761-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49666 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000761-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     11 / 11                                                     Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8520


T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.02.2014




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