Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 41R6705.07
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2245 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG ,Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler
AG
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
124, 124C, 124T, 170, 171, 201, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50742 110 Nm
202, 203, 203CL, 203K, 208, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
209, 210, 210K, H0
117, 172, 176, 204, 204K, 207, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm
211, 212, 245, 245G, 246 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
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Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 190 205/45R16 A01)bis A10)K03a)
(nur Ausführungen bis Bj. K04a)K12)
84 ,Serie 14-Zoll) 225/45R16
K31)L25)
215/40R16
G01)
C750 860/940 5/112/66,5
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750; C750/1; C750/2; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 190 205/50R16 A01)bis A10)K03a)K04a)
K12)K31)L25)
125 bis 150 190E 2.3 – 16, 225/45R16
190E 2.5 – 16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01)bis A10)K03a)K04a)
L25)K12)K31)V00)
5/112/66,5
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Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 140 E-Klasse Lim. 205/50R16 A01)bis A10)
E41)F22)K03a)K12)
205/55R16 K32)
215/55R16
225/50R16
225/45R16
G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)F22)
K03a)K12)K32)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 205 E-Klasse Lim. 205/55R16 A01)bis A10)
E41)K03a)K12)
215/55R16 K32)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)
K03a)K12)K32)V00)
1015/10151085/10251125/1115 5/112/66,6
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Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 138 E- Klasse Kombi 205/55R16 A01)bis A10)
E41)K03a)K12)
215/55R16 K32)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)F22)
K03a)K12)K32)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 162 E- Klasse Kombi 205/55R16 A01)bis A10)
E41)K03a)K12)K32)
215/55R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)
F22)K03a)K12)K32)
V00)
E081/NT7E 1080/1230
Typ: 124C
ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 162 E- Klasse Coupe, 205/50R16 A01)bis A10)
E- Klasse Cabriolet K03a)K12)
205/55R16 K32)
215/55R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)K03a)K12)
K32)
E499/1/NT05 1010/1170 5/112/66,6
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Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: H0
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse Limousine 205/50R16 A02)bis A10)
205/55R16
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)
V00)
e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C- Klasse Kombi 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)
V00)
e1*93/81*0034*18E 960/1070(1150) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 6 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: 210
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 150 E-Klasse Limousine 205/55R16 A02) bis A10)
A90)E83) E06)
215/55R16
A90)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)E83)
V00)
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)E06)
V00)
e1*93/81*0022*24E 1095/1165(1225) 5/112/66,5
Typ: 210K
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 125 E-Klasse Kombi 215/55R16 A02)bis A10)
A90) E06)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
E83)V00)
215/55R16 235/50R16 A02)bis A10)
E06)V00)
e1*93/81*0033*22E 1110/1300(1340) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 7 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 SLK 205/50R16 A02)bis A10)
205/55R16
215/55R16
A01)G01)
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)
V00)
e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 145 CLK, 205/50R16 A02) bis A10)
CLK Cabrio
205/55R16
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 205 CLK, 205/55R16 A02)bis A10)E06)
CLK Cabrio
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
V00)
E1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 8 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 C- Klasse 205/50R16 A02) bis A10)E06)
205/55R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)E06)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
V00)
e1*98/14*0139*24E 1085/1075(1105) 5/112/66,5
Typ: 203K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 C- Klasse Kombi 205/55R16 A02) bis A10)E06)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)E06)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
V00)
e1*98/14*0158*20E 1090/1165(1200) 5/112/66,5
Typ: 203CL
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 C-Klasse Coupe, 205/50R16 A02) bis A10)E06)
CLC
205/55R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)E06)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
V00)
e1*98/14*0159*25E 1010/1010(1040) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 9 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: 211
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170 E-Klasse Limousine 205/60R16 A02) bis A10)
A94)E05) E59)
225/55R16
A94)
e1*2001/116*0183*21E 5/112/66,5
Typ: 209
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 CLK, 205/55R16 A02) bis A10)
CLK Cabrio
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)
V00)
e1*98/14*0184*16E 1085/1155(1195) 5/112/66,5
Typ: 171
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170 SLK 205/55R16 A02) bis A10)E06)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06)
V00)
e1*2001/116*0262*14E 900/940 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01)K01)K04)K81) E99)
zulässig an
Fahrzeugausführungen bis 215/50R16
EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K04)K81)
e1*2001/116*0470*02)
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Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 10 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, W204) G7S)N205) E104)EF0)
195/60R16 M+S
G7S)W205)
205/55R16
N215)
205/55R16 M+S
215/55R16
A01)G8V)K01)K04)K13)N225)
225/50R16
A01)K01)K04)K13)N235)
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Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 11 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, W205) A01)K03)N215) E103)EF0)
205/60R16 M+S
A01)K03)W215)
215/55R16
A01)K01)K04)N225)
215/55R16 M+S
A01)K01)K04)W225)
215/60R16
A01)K01)K04)N225)
215/60R16 M+S
A01)K01)K04)W225)
225/55R16
A01)K01)K04)
235/50R16
A01)K01)K04)
235/55R16
A01)K01)K04)
245/50R16
A01)K01)K04)
255/50R16
A01)K01)K02)K122)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/55R16 245/50R16 A01) bis A10)
K01) K04) E103)EF0)V00)
235/55R16 255/50R16 A01) bis A10)
K01) K02)K122) E103)EF0)V00)
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Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 12 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150 Mercedes C-Klasse 195/55R16 A02) bis A10)
(Coupe) N205) EF0)
195/55R16 M+S
W205)
195/60R16
G7S)N205)
195/60R16 M+S
G7S)W205)
205/55R16
A01)K01)N215)
205/55R16 M+S
A01)K01)
215/50R16
A01)K01)K04)N225)
215/55R16
A01)G8V)K01)K04)N225)
225/50R16
A01)K01)K04)K13)N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Kombi, S204) N215) E104)EF0)
205/55R16 M+S
215/55R16
A01)G1R)K01)K04)K13)N225)
225/50R16
A01)K01)K04)K13)N235)
RA-000511-E0-104-14a~DB-5-112-66_5-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 13 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(Kombi, S205) A01)K03) E103)EF0)
215/55R16
A01)K01)K04)
215/60R16
A01)K01)K04)
225/55R16
A01)K01)K04)
235/50R16
A01)K01)K04)
235/55R16
A01)K01)K04)
245/50R16
A01)K01)K04)
255/50R16
A01)K01)K02)K122)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/55R16 245/50R16 A01) bis A10)
K01) K04) E103)EF0)V00)
235/55R16 255/50R16 A01) bis A10)
K01) K02)K122) E103)EF0)V00)
RA-000511-E0-104-14a~DB-5-112-66_5-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 14 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 Mercedes E-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen A94) EF0)
mit kleinsten Serienreifen in
16Zoll) 215/55R16
A94)
225/55R16
A01)A94)K03)
235/50R16
A01)K01)
245/50R16
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/55R16 245/50R16 A01) bis A10)
K03) K04) EF0)V00)
Typ: 207
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215 E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Coupe) A94)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01)K01)
120 bis 150 E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Cabrio) A94)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01)K01)
e1*2001/116*0502*13 1140/1185 (1240) 5/112/66,5
RA-000511-E0-104-14a~DB-5-112-66_5-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 15 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 150 Mercedes SLK 205/50R16 A02) bis A10)
A94) EF0)
205/55R16
A94)
215/50R16
A94)
215/55R16
A94)G1R)
225/50R16
A94)
235/50R16
A94a)G1R)
RA-000511-E0-104-14a~DB-5-112-66_5-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 16 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mercedes B- Klasse 195/55R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N205) E100)EF0)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 195/55R16 M+S
EG-Genehmigungs-Nr. W205)
e1*2001/116*0470*04)
195/60R16
N205)
195/60R16 M+S
W205)
205/55R16
A01)K04)
215/50R16
A01)K04)
215/55R16
A01)G0X)K04)K13)K22)K25)
225/50R16
A01)K01)K04)K13)K22)
235/50R16
A01)G0X)K01)K02)K103)K13)K20)K22)
K25)K28)
RA-000511-E0-104-14a~DB-5-112-66_5-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 17 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Mercedes A-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01)K04)N205) E100)E93)EF0)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 195/60R16 M+S
EG-Genehmigungs-Nr. A01)K04)W205)
e1*2001/116*0470*04)
205/55R16
A01)K01)K04)
215/50R16
A01)K01)K04)
215/55R16
A01)K01)K04)K13)K25)
225/50R16
A01)K01)K02)K13)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 125 Mercedes CLA-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01)K03)K04) E100)EF0)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 215/50R16
EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K04)
e1*2001/116*0470*04)
215/55R16
A01)K01)K04)K13)K25)
225/50R16
A01)K01)K04)K13)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 18 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000511-E0-104-14a~DB-5-112-66_5-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 19 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
- Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.
E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
RA-000511-E0-104-14a~DB-5-112-66_5-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 20 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
F22) Nicht zulässig an 4-Matic-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18, 225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000511-E0-104-14a~DB-5-112-66_5-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 21 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RA-000511-E0-104-14a~DB-5-112-66_5-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 22 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und aufzuweiten ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffkanten sind entsprechend zu kürzen,
- der vordere Kotflügel ist durch Unterlegen der vorderen Kotflügelbefestigung
auszustellen,
- das innere Radhaus ist im Bereich vor der Vorderachse einzuformen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und die ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffkanten entsprechend zu kürzen,
- der Kotflügel ist durch Unterlegen des hinter der Achse gelegenen
Befestigungspunktes mit einer Unterlegscheibe von 15 mm / 20 mm Dicke
auszustellen.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
L25) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von 10
mm Dicke zu begrenzen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000511-E0-104-14a~DB-5-112-66_5-ET35_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-E0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 23 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 14a mit den Blättern 1 bis 23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 24.11.2014
RA-000511-E0-104-14a~DB-5-112-66_5-ET35_41R6705.docx