Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 1 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 51R8805.37
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2285 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Chrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
117, 169, 204, 204 AMG, 204K, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm
204K AMG, 204X, 207, 212, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
212G, 212K, 245, 245G, 245G mm
AMG, 246, 176, 176 AMG
639, 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
163, 164, 251, 166 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 150 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
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Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 215/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K15)K23)K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N225) E100)E93)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 225/40R18
EG-Genehmigungs-Nr. A01)K04)K13)
e1*2001/116*0470*04)
235/40R18
A01)G01)K01)K04)K103)K13)K25)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N225) K04)K28) E100)E93)V00)
215/45R18 235/40R18 A01) bis A10)
K13)K25)N225) K04)K103) E100)E93)G01)V00)
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Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/40R18 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb und Allrad; E100)E95)
Beim Typ 245G nur 215/45R18 M+S
zulässig an A01)K13)K25)
Fahrzeugausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr. 225/40R18 M+S
e1*2001/116*0470*04) A01)K04)
235/35R18
A01)K04)
235/40R18
A01)K04)K103)K13)K25)
245/35R18
A01)K04)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
176 AMG e1*2007/46*1163*..
245G AMG e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 Mercedes A-Klasse A45 215/45R18 M+S A02) bis A10)
AMG A01)K13)K25) E95)
225/40R18 M+S
A01)K04)
235/40R18
A01)K04)K103)K13)K25)
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Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01)A93)K01)K04)K81) E99)
zulässig an
Fahrzeugausführungen bis 225/35R18
EG-Genehmigungs-Nr. A01)A93a)K01)K04)K81)
e1*2001/116*0470*02)
225/40R18
A01)A93)K01)K04)K81)
235/35R18
A01)K01)K04)K81)
245/35R18
A01)K01)K04)K81)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N225) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 225/40R18
EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04) 235/35R18
A01)K04)
245/35R18
A01)K04)K13)K22)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N225) K04) E100)V00)
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Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe) A94a)N225)
225/40R18
N235)
235/35R18
N245)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Kombi) ER1)N225)T89)
225/40R18
ER1)N235)
235/40R18
A01)G01)K13)N245)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10)
( Kombi)
235/40R18 M+S
A01)K04)
e1*2001/116*0457*15 1160/1230 (1320) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 6 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ: 204K AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10)
( Kombi)
235/40R18 M+S
A01)K04)
e1*2001/116*0463*08 1110/1165 (0) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine) ER1)N225)T89) E104)
225/40R18
ER1)N235)
235/40R18
A01)G2G)K13)N245)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) E104)V00)
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Coupe)
235/40R18 M+S
A01)K04)
e1*2001/116*0431*21 1135/1165(1265) 5/112/66,5
Typ: 204 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
334 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Coupe)
235/40R18 M+S
A01)K04)
e1*2001/116*0464*08 1090/11110(0) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 7 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 135 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, W205) A94)N225) E103)
215/45R18 M+S
A94)W225)
225/40R18
A94)N235)
225/40R18 M+S
A94)
225/45R18
A94a)N235)
225/45R18 M+S
A94a)
235/40R18
A94)N245)
235/40R18 M+S
A94)
245/40R18
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) E103)V00)
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Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N225) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 225/40R18
EG-Genehmigungs-Nr. A01)K04)K13)
e1*2001/116*0470*04)
235/40R18
A01)G01)K04)K13)K25)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N225) K04) E100)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 Mercedes CLA45 AMG 215/45R18 M+S A02) bis A10)
(Nur zulässig an A01)K13)K25) E100)
Fahrzeugausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr. 225/40R18 M+S
e1*2001/116*0470*04) A01)K04)
235/40R18
A01)K04)K103)K13)K25)
245/35R18
A01)K04)K28)
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Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; ER1)N225)T89) B63)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 215/40R18 M+S
17Zoll) ER1)T89)W225)
225/40R18
ER1)N235)
225/40R18 M+S
ER1)W235)
235/35R18
N245)T90)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)B63)
N235) N255) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245)T90) B63)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 235/35R18 M+S
T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen ER1)N225) B63)
mit kleinsten Serienreifen in
16Zoll) 225/40R18
ER1)
235/40R18
245/40R18
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen B63)
mit kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, Ausführungen mit T95) B63)
kleinsten Serienreifen 225/..)
245/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, Ausführungen mit B63)
kleinsten Serienreifen 245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155 Mercedes GLA 225/50R18 A02) bis A10)
235/50R18
245/45R18
255/45R18
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Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10)
235/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ: 163
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 173 M-Klasse 235/60R18 A02) bis A10)
E63)
255/55R18
285/50R18
A01)K03)K04)
184 bis 255 M-Klasse 255/55R18 M+S
e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 5/112/66,5
RA-000509-E0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx
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Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A02) bis A10)
N245)
245/55R18
A01)K01)N255)
245/60R18
A01)G7W)K01)N255)
255/55R18
A01)K01)
265/55R18
A01)G7W)K01)K04)
275/50R18
A01)K01)K04)
285/50R18
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 245 Mercedes M-Klasse 235/60R18 A02) bis A10)
N245) EF0)
245/60R18
A01)K03)K04)N255)
255/55R18
A01)K03)K04)
265/55R18
A01)K01)K04)
275/50R18
A01)K01)K02)
285/50R18
A01)K01)K02)
RA-000509-E0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 Mercedes R-Klasse 235/55R18 A02) bis A10)
A01)A94)K03)K04)N245)
235/55R18 M+S
A01)A94)K03)K04)
235/60R18
A01)A94)K03)K04)N245)
235/60R18 M+S
A01)A94)K03)K04)
245/55R18
A01)A94)K01)K04)N255)
245/55R18 M+S
A01)A94)K01)K04)
245/60R18
A01)A94)ER4)G4P)K01)K04)N255)
245/60R18 M+S
A01)A94)ER4)G4P)K01)K04)
255/55R18
A01)A94)K01)K04)
265/55R18
A01)A94)G4P)K01)K02)
275/50R18
A01)A94)K01)K02)
285/50R18
A01)A94)K01)K02)
Typ: 639
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 170 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)B33)
E68) K03)K04)
245/45R18
e9*2001/116*0048*13 min 1470/1470 max1650/1650(0) 5/112/66,5
RA-000509-E0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 14 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ: 639/2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 190 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
E68)T98) K03)K04)
245/45R18
T100)
e1*2007/46*0457*03 min1470/1470 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 190 Vito 235/45R18 A01) bis A10)
E68)T98) K03)K04)
245/45R18
T100)
e1*2007/46*0458*02 min1400/1400 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 170 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
E68)T98) K03)K04)
245/45R18
T100)
L275NT10 min1400/1400 max1550/1650(1800) 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
E68)T98) K03)K04)
245/45R18
L720 NT02 min1470/1470 max1550/1550 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Vito 235/45R18 A01) bis A10)
K03)K04)
245/45R18
e1*2007/46*0459*02 min1470/1470 max1550/1650 5/112/66,5
RA-000509-E0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 15 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden.
RA-000509-E0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 16 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B33) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: belüft. Bremsscheibe Ø 345 x 32 mm mit 4-Kolben-Festsattel Brembo;
Achse 2: unbelüft. Bremsscheibe Ø 331 x 15 mm mit 2-Kolben-Festsattel Brembo.
B63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 344 x 32 mm.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0431*29 (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in
der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E104) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0431*.. (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in
der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße
225/75R16 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
RA-000509-E0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 17 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18
eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER4) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1795 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
RA-000509-E0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 18 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
RA-000509-E0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 19 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000509-E0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. : 24a
Seite : 20 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 24a mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.05.2014
RA-000509-E0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx