Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 46
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R560
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R5605.37
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler Chrysler / Mercedes Benz
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
moment
168 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50742 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169, 245 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50705 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
638, 638/1, 638/2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50705 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
RA-000554-I0-104-46~DB-5-112-66_5-ET50_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 46
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ: 638
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0005*.., e9*98/14*0005*.., e9*2001/116*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
58 bis 105 Vito 195/70R15 A02) bis A10)
Rei
195/70R15C
215/65R15
A01)K72)
225/60R15
A01)K72)
e9*20017116*0005*12E 1420/1330 5/112/66,6
Typ: 638/1
ABE / EG-Genehmigung: K393
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 105 Vito 195/70R15 A02) bis A10)
195/70R15C
215/65R15
A01)K72)
225/60R15
A01)K72)
K393Nt07 1420/1330 5/112/66,6
Typ: 638/2
ABE / EG-Genehmigung: e9*95/54*0020*.., e9*98/14*0020*.., e9*2001/116*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 128 Viano 195/70R15 A02) bis A10)
195/70R15C
215/65R15
A01)K72)
225/60R15
A01)K72)
e9*2001/116*0020*09E 14200/1330(1400) 5/112/66,6
RA-000554-I0-104-46~DB-5-112-66_5-ET50_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 46
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ: 168
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 A-Klasse 175/65R15 A02) bis A10)
E05) E20)
185/55R15 M+S
195/50R15
A01)K03)
e1*96/79*0073*16E 810/850(870) 5/112/66,6
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 85 Mercedes A-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)B42)
A93)
195/60R15
A93)
195/65R15
G7Y)
205/55R15
A93a)
205/60R15
215/55R15
225/50R15
A01) K03)K15) K23)
RA-000554-I0-104-46~DB-5-112-66_5-ET50_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 46
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 85 Mercedes B-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)B42)
(Beim Typ 245G nur A93) E99)EF0)
zulässig an
Fahrzeugausführungen bis 205/60R15
EG-Genehmigungs-Nr. A93)
e1*2001/116*0470*02)
215/55R15
A93)
225/55R15
A93a)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000554-I0-104-46~DB-5-112-66_5-ET50_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 46
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B42) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000554-I0-104-46~DB-5-112-66_5-ET50_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 46
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
G7Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/40R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K72) An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen.
Die Anlage Nr. 46 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 10.01.2014
RA-000554-I0-104-46~DB-5-112-66_5-ET50_42R560.docx