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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               46
Seite :                    1/6                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R560
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         42R5605.37
Radgröße:                                                6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                         755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2015 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler Chrysler / Mercedes Benz

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
168                              Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50742 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169, 245                         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50705 130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
638, 638/1, 638/2                Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50705 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               46
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                         638
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0005*.., e9*98/14*0005*.., e9*2001/116*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 58 bis 105   Vito                     195/70R15                                  A02) bis A10)
                                       Rei

                                          195/70R15C

                                          215/65R15
                                          A01)K72)

                                          225/60R15
                                          A01)K72)
e9*20017116*0005*12E   1420/1330                                                  5/112/66,6



Typ:                         638/1
ABE / EG-Genehmigung:        K393
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 105   Vito                        195/70R15                               A02) bis A10)

                                          195/70R15C

                                          215/65R15
                                          A01)K72)

                                          225/60R15
                                          A01)K72)
K393Nt07               1420/1330                                                  5/112/66,6



Typ:                         638/2
ABE / EG-Genehmigung:        e9*95/54*0020*.., e9*98/14*0020*.., e9*2001/116*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 128   Viano                    195/70R15                                 A02) bis A10)

                                          195/70R15C

                                          215/65R15
                                          A01)K72)

                                          225/60R15
                                          A01)K72)
e9*2001/116*0020*09E   14200/1330(1400)                                           5/112/66,6




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Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               46
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                         168
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75           A-Klasse                 175/65R15                              A02) bis A10)
                                       E05)                                   E20)

                                             185/55R15 M+S

                                             195/50R15
                                             A01)K03)
e1*96/79*0073*16E   810/850(870)                                              5/112/66,6



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
169                                e1*2001/116*0288*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 85           Mercedes A-Klasse       185/65R15                         A02) bis A10)B42)
                                            A93)

                                             195/60R15
                                             A93)

                                             195/65R15
                                             G7Y)

                                             205/55R15
                                             A93a)

                                             205/60R15

                                             215/55R15

                                             225/50R15
                                             A01) K03)K15) K23)




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Anlage-Nr. :               46
Seite :                    4/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 85       Mercedes B-Klasse        195/65R15                         A02) bis A10)B42)
                (Beim Typ 245G nur       A93)                              E99)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 205/60R15
                EG-Genehmigungs-Nr.      A93)
                e1*2001/116*0470*02)
                                          215/55R15
                                          A93)

                                          225/55R15
                                          A93a)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B42) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*02.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


G7Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/40R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K72) An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen.


Die Anlage Nr. 46 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.01.2014




RA-000554-E0-104-46~DB-5-112-66_5-ET50_42R560.docx