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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    1 / 21                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     CE706
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          Magma Centero
Radausführung:                                              LK112
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    70,10 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               Ø 66,6
geprüfte Radlast:                                           750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2062 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler
                                AG




RA-000386-G0-033-11b~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
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Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                    Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
168                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                            MK215 110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
204, 204K, 207                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                              MK302       130 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
117, 169, 176, 212, 245, 245G, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                              MK307       130 Nm
246                            M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
639, 639/5                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                              MK307       140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
639/2, 639/4                   Vito, Viano:                                                 MK307       140 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                               V-Klasse, Vito W447:                                         MK307       175 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 30 mm

Typ:                           168
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 103   A-Klasse                   195/45R16                                      A01) bis A10)
              (Radstand kurz und lang)                                                  E20)K70)
                                         205/45R16
                                         K68)

                                                       215/40R16

                                                       195/50R16
                                                       G82) K68)
e1*96/79*0073*16E      810/825 (850)                                                     5/112/66,5



Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano            205/65R16C                                        A01) bis A10)E06)ER1)
                                      M00)                                              K04)

                                                       225/60R16
                                                       T98)

                                                       225/60R16C
e9*2001/116*0048*13E   min1470/1470 max1650/1650                                        5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
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Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen                     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 110    Vito 4x4                                205/65R16C                        A01) bis A10)E06)ER1)
                                                       M00)                              K04)

                                                       225/60R16
                                                       T98)

                                                       225/60R16C
L720 NT02E           min1470/1470 max1550/1550                                           5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano                             205/65R16C                        A01) bis A10)E06)ER1)
                                                       M00)                              K04)

                                                       225/60R16
                                                       T98)

                                                       225/60R16C
L275NT10             min1400/1400 max1550/1650(1800)                                     5/112/66,5



Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 165    Vito, Viano            205/65R16C                                         A01) bis A10)E06)ER1)
                                      M00)                                               E106)K04)

                                                       225/60R16
                                                       T98)

                                                       225/60R16C

                     min1400/1400 max1550/1650(1800)                                     5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 165    Vito, Viano            205/65R16C                                         A01) bis A10)E06)ER1)
                                      M00)                                               E106)K04)

                                                       225/60R16
                                                       T98)

                                                       225/60R16C
                                                       T101)
e1*2007/46*0458*03   min1400-1400 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
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Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 120   Vito                   205/65R16C                                   A01) bis A10)E06)ER1)
                                      M00)                                         K04)

                                                    225/60R16
                                                    T98)

                                                    225/60R16C
e1*2007/46*0459*02   min1470/1470 max1550/1650(0)                                  5/112/66,5



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                                 e1*2007/46*0457*..
639/4                                 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140           Mercedes V- Klasse, Vito 205/65R16                            A02) bis A10)
                     (W 447, Ausführungen mit A94)N215)T99)                        E105)EF0)ER1)
                     Serienbereifung bis 18Zoll)
                                                 205/65R16C
                                                 A94)M00)N215)

                                                    215/60R16C
                                                    A94)N225)

                                                    215/60R16
                                                    A94)N225)T99)

                                                    225/60R16
                                                    A94)

                                                    225/60R16C
                                                    A94)

                                                    235/55R16
                                                    A01)A94a)K04)T98)

                                                    245/55R16
                                                    A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    5 / 21                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                             e1*2007/46*0457*..
639/4                             e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140     Mercedes V- Klasse, Vito 225/60R16                           A02) bis A10)
                (W 447, Ausführungen mit A01)A94)G01)                        E105)ER1)
                kleinster Serienbereifung
                in19Zoll)                  225/60R16C
                                           A01)A94)G01)

                                           235/55R16
                                           A01)A94a)G01)K04)T98)

                                           245/55R16
                                           A01)G01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
169                            e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142      Mercedes A-Klasse       185/55R16                            A02) bis A10)
                                        A93a)M00)N195)

                                           185/55R16 M+S
                                           A93a)M00)

                                           195/55R16
                                           A01)K03)K15)K23)

                                           205/50R16
                                           A01)K01)K04)K15)K23)

                                           225/45R16
                                           A01)K01)K04)K15)K23)K26)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    6 / 21                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
245                                  e1*2001/116*0314*..
245G                                 e1*2001/116*0470*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142            Mercedes B-Klasse        205/55R16                         A02) bis A10)
                      (Beim Typ 245G nur       A01)A93)K01)                      E99)
                      zulässig an
                      Fahrzeugausführungen bis 215/50R16
                      EG-Genehmigungs-Nr.      A01)A93)K01)K04)
                      e1*2001/116*0470*02)
                                                225/50R16
                                                A01)A93a)K01)K04)K81)



Typ:                         207
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 215   E-Klasse               205/55R16                                  A02) bis A10)A94)B64)
               (Coupe)
                                      215/50R16

                                                215/55R16

                                                225/50R16

 120 bis 150           E-Klasse                 205/55R16                        A02) bis A10)A94)B64)
                       (Cabrio)
                                                215/50R16

                                                215/55R16

                                                225/50R16

e1*2001/116*0502*13   1140/1185 (1240)                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    7 / 21                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215      Mercedes C-Klasse        195/60R16                         A02) bis A10)B57)
                (Limousine, W204)        A94)G7S)N205)                     E104)EF0)

                                          195/60R16 M+S
                                          A94)G7S)W205)

                                          205/55R16
                                          A94)N215)

                                          205/55R16 M+S
                                          A94)

                                          215/55R16
                                          G8V)N225)

                                          225/50R16
                                          N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    8 / 21                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155      Mercedes C-Klasse        205/60R16                                A02) bis A10)
                (Limousine, W205)        A94)N215)                                E103)EF0)

                                          205/60R16 M+S
                                          A94)W215)

                                          215/55R16
                                          A94)N225)

                                          215/55R16 M+S
                                          A94)W225)

                                          215/60R16
                                          A94)GAZ)N225)

                                          215/60R16 M+S
                                          A94)GAZ)W225)

                                          225/55R16
                                          A94)

                                          235/50R16
                                          A01)A94)K01)

                                          235/55R16
                                          A01)A94a)GAZ)K01)

                                          245/50R16
                                          A01)A94a)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/55R16            245/50R16          A01) bis A10)
                                                               A94a)K04)          E103)EF0)V00)

                                          235/55R16            255/50R16          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)               E103)EF0)GB6)V00)




RA-000386-G0-033-11b~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    9 / 21                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/55R16                         A02) bis A10)B57)
                (Kombi, S204)           A94)N215)                         E104)EF0)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/55R16
                                         G1R)N225)

                                         225/50R16
                                         N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    10 / 21                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155      Mercedes C-Klasse       205/60R16                                A02) bis A10)
                (Kombi, S205)           A94)N215)                                E103)EF0)

                                         205/60R16 M+S
                                         A94)W215)

                                         215/55R16
                                         A94)N225)

                                         215/55R16 M+S
                                         A94)W225)

                                         215/60R16
                                         A94)N225)

                                         215/60R16 M+S
                                         A94)W225)

                                         225/55R16
                                         A94)

                                         235/50R16
                                         A01)A94)K01)

                                         235/55R16
                                         A01)A94a)K01)

                                         245/50R16
                                         A01)A94a)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/55R16            245/50R16          A01) bis A10)
                                                              A94a)K04)          E103)EF0)V00)

                                         235/55R16            255/50R16          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               E103)EF0)V00)




RA-000386-G0-033-11b~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    11 / 21                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150     Mercedes C-Klasse       195/55R16                         A02) bis A10)B57)
                (Coupe)                 A94)N205)                         EF0)

                                         195/55R16 M+S
                                         A94)W205)

                                         195/60R16
                                         A94)G7S)N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         A94)G7S)W205)

                                         205/55R16
                                         A94)N215)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/50R16
                                         A94)N225)

                                         215/55R16
                                         A94a)G8V)N225)

                                         225/50R16
                                         A94a)N235)

                                         235/50R16
                                         A01)G8V)K01)N245)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    12 / 21                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150     Mercedes E-Klasse             205/60R16                             A02) bis A10)B64)
                (Limousine, Ausführungen A94)                                       EF0)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       215/55R16
                                              A94)

                                            225/55R16
                                            A94)

                                            235/50R16

                                            245/50R16

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/55R16            245/50R16          A02) bis A10)B64)
                                                                                    EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    13 / 21                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135      Mercedes B- Klasse       195/55R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A93)N205)                         E100)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 195/55R16 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.      A93)W205)
                e1*2001/116*0470*04)
                                          195/60R16
                                          N205)

                                          195/60R16 M+S
                                          W205)

                                          205/55R16

                                          215/50R16
                                          A93)

                                          215/55R16
                                          G0X)

                                          225/50R16
                                          A01)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)G0X)K04)K13)K22)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    14 / 21                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125      Mercedes A-Klasse       195/60R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N205)                             E100)E93)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 195/60R16 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.     W205)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A01)A93a)K04)

                                         215/55R16
                                         A01)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)K04)K13)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 125      Mercedes CLA-Klasse     205/55R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                        E100)EF0)
                zulässig an             215/50R16
                Fahrzeugausführungen ab A93a)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)K04)K13)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
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Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
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A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach
        Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
        montiert werden können.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B57)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
        Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32 mm
        Achse 2 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

B64)    Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
        Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø 295x28mm
        Achse 2 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

E06)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E20)    Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E93)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
        serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)    Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25


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E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
     - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1500 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G1R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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G7S)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18, 225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G82)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 und/oder
        185/55R15 ausgerüstet sind oder nur diese Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
        beachten.

G8V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GAZ)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
        225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GB6)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
        225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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K13)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
         Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
         entsprechend zu kürzen.

K15)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
         Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)     An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.

K23)     An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.

K26)     An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
         um 10 mm aufzuweiten.

K68)    An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen
        erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab
         Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.

K70)    An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen
        erforderlich:
       - die Radhauskante oberhalb des Stoßfängers ist um ca. 10 ...15 mm auszustellen
         (Befestigungsstelle unterlegen),
       - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen,
       - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen
         (ggf. auch durch Tieferlegung zu erreichen).

K81)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

M00)     Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
         Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
         Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
         Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-000386-G0-033-11b~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. :                      RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    21 / 21                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kronprinz GmbH
Teiletyp :                 CE706


W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CE706 des Auftraggebers Kronprinz GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 23.02.2015




RA-000386-G0-033-11b~DB-5-112-66_5-ET45.docx
						
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