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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55115314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 1 von 4


Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                 Schleidener Straße 32
                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                 QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           RC29
Typ                              RC29-809
Radgröße                         8,0Jx19EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
D11           RC29-809 D11 / ohne Ring           5/112/66,6          52          880    2170


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                       50169
Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung            RC29-809 (s.o.)
Radgröße                         8,0Jx19EH2+
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmittel       Bund            Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel           180                  27
                                     D = 28 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55115314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
V-Klasse/Vito         100-140        225/45R19     T96                                   A07 A12 A14
639/2, 639/4          100-140        235/40R19     T96                                   A21 A58 AHa
e1*2007/46*0457*09-.. 100-140        235/45R19     A01 G90 T99                           S01
e1*2007/46*0458*08-.. 100-140        235/45R19     R91 T99
(FIN: WDF447...)      100-140        245/40R19     T98
nur Heckantrieb       100-140        245/45R19     A01 G90 T02 T98
                      100-140        245/45R19     R09 T02 T98
Vito                  65, 84         225/45R19     T96                                   A07 A12 A14
639/2, 639/4          65, 84         235/40R19     T96                                   A21 A58 AFa
e1*2007/46*0457*09-.. 65, 84         235/45R19     A01 G90 T99                           S01
e1*2007/46*0458*08-.. 65, 84         235/45R19     R91 T99
(FIN: WDF447...)      65, 84         245/40R19     T98
nur Frontantrieb      65, 84         245/45R19     A01 G90 T02 T98
                      65, 84         245/45R19     R09 T02 T98




Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55115314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39,
§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55115314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                           Seite 4 von 4


T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Januar 2015 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. Januar 2015




Bohlander                                                                       00222349.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                               Herstellerempfehlung
                                              Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                    RC29 8x19
KBA                                                       50169

Hersteller RDKS/TPMS                                     Ventilart                  Montierbar
                                            Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                    Metall                         ja
Continental / VDO                                        Metall                         ja
CUB Universal                                            Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)           Metall                         ja
Orange Universal Clamp In                                Metall                         ja
Schrader EZ Snap In                                      Gummi                          ja
Schrader EZ Clamp In                                     Metall                         ja
Tech / Baolong 3901B.1                                   Metall                         ja
mSens T-Pro Clamp In                                     Metall                         ja
Alcar T-Pro Clamp In                                     Metall                         ja
TECH Multisensor Bolt In                                 Metall                         ja
TECH Multisensor Snap In                                 Gummi                          ja
                                               OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                          Metall                         ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                          Metall                         ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                         Metall                         ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                          Metall                         ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                            Metall                         ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                            Metall                         ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                            Metall                         ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                              Metall                         ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                       Metall                         ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                         Metall                         ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                       Metall                         ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                       Metall                         ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In                 Metall                         ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                  Metall                         ja
Schrader Gen 4 Snap In                                   Gummi                          ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                       Gummi                          ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                       Gummi                          ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                            Gummi                          ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                            Gummi                          ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                           Gummi                          ja
TRW Gen 3 Clamp In                                       Metall                         ja
TRW LCCI Clamp In                                        Metall                         ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.
						
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