Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. : 3a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: DG859
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RH
Radausführung: 112G
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast: 760 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
117, 172, 172 AMG, 176, 207, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 130 Nm
204, 204K, 204X, 212, 212G, M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
218, 245G, 246
221 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
639/2, 639/4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 175 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
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Nr. : RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. : 3a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/35R19 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01) K01)K04) K13) K25) K28) N225) T85) E100)E93)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 235/30R19
EG-Genehmigungs-Nr. A01) K01)K02) K103) K13) K25) K28) T86)
e1*2001/116*0470*04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155 Mercedes A-Klasse 235/30R19 A02) bis A10)
(Frontantrieb und Allrad; A01) K01)K02) K103) K13) K25) K28) T86) E100)E95)
Beim Typ 245G nur
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/35R19 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01) K04)K103) K13) K20) K22) K28) N225) E100)
zulässig an T85)
Fahrzeugausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr. 225/35R19
e1*2001/116*0470*04) A01) K01)K04) K103) K13) K20) K22) K25)
K28)
235/30R19
A01) K01)K02) K103) K13) K20) K22) K25)
K28) T86)
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Nr. : RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. : 3a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, W204) A01) G9R)K01) K04) K13) K85) N235) T88) E104)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01)K13) T88) K02)K85) K86) E104)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(Kombi, S204) K01)K13) T88) K02)K85) K86) E104)V00)
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Anlage-Nr. : 3a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, W205) A01) K01)K04) N235) T88) E103)
225/35R19 M+S
A01) K01)K04) T88)
225/40R19
A01) GAZ)K01) K04) K122) N235)
225/40R19 M+S
A01) GAZ)K01) K04) K122)
235/35R19
A01) K01)K04) N245)
235/35R19 M+S
A01) K01)K04)
245/35R19
A01) K01)K04) K122)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K01) K04)N245) E103)V00)
225/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) K04) E103)V00)
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Nr. : RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. : 3a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, S205) A01) K01)K04) K122) N235) E103)
225/40R19 M+S
A01) K01)K04) K122)
235/35R19
A01) K01)K04) N245) T91)
235/35R19 M+S
A01) K01)K04) T91)
245/35R19
A01) K01)K04) K122)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K01) K04)N245) T91) E103)V00)
225/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) K04)T91) E103)V00)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) K02)T91) E103)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/35R19 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01) K01)K04) K13) K25) N225) T85) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 235/30R19
EG-Genehmigungs-Nr. A01) K01)K02) K13) K25) K28) T86)
e1*2001/116*0470*04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K01)K13) K25) N225) K02)K103) K28) E100)V00)
T85)
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Nr. : RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10)B72)
(Limousine, Kombi; A94)T93)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/45R17) 255/35R19
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300 Mercedes CLS 255/35R19 A02) bis A10)B72)
(Limousine, Kombi; A94)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 255/40R18)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; G5C)N235) T88)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 235/35R19
17Zoll) A01) G4Y)K01) N245)
245/30R19
A01) K01)K04) K15) K26) N255) T89)
255/30R19
A01) K01)K04) K15) K26)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
N235)T88) K04)K15) K26) N255) V00)
T89)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
N235)T88) K04)K15) K26) V00)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) K04)K15) K26) V00)
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Nr. : RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. : 3a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A01) K01)N245)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 245/30R19
A01) K01)K04) K15) K26) N255) T89)
255/30R19
A01) K01)K04) K15) K26)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) K04)K15) K26) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen A01) K01)T91)
mit kleinsten Serienreifen in
16Zoll) 245/35R19
A01) K01)K04)
255/30R19
A01) K01)K04) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01)T88) K04)T91) V00)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) K04)T91) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Ausführungen A01) K01)K04) T93)
mit kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll) 255/30R19
A01) K01)K04) T91)
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Nr. : RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 Mercedes GLA 225/45R19 A02) bis A10)
A01) K118)N235)
225/45R19 M+S
A01) K118)
235/40R19
A01) K118)
245/40R19
A01) K01)K118) K119) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A02) bis A10)
A01) K01)K04)
235/50R19
A01) K01)K02)
245/45R19
A01) K01)K02)
255/45R19
A01) K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R19 255/45R19 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
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Nr. : RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 245 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10)B72)B81)
(W222, ab Modell 2014) N255) E98b)ER2)
245/45R19 M+S
255/40R19
N265)
255/40R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10)
A94)N225)
225/35R19
A94a)G1R)
235/35R19
A01) G01)K102) K103) K25) K97)
245/30R19
A01) K03)
255/30R19
A01) K01)K103) K104) K25) K28) K97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K103)K104) K28) V00)
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Nr. : RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R19 M+S A02) bis A10)
A01) K102)K103) K25) K97)
245/30R19 M+S
A01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10)
K102)K25) K97) K103)K104) K28) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 235/45R19 A02) bis A10)
(W 447, Ausführungen mit A01) G01)K01) K04) K123) K124) K13) E105)ER2)
Serienbereifung bis 18Zoll) K25) N245) T99)
245/40R19
A01) K01)K02) K123) K13) K25) T98)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 235/45R19 A02) bis A10)
(W 447, Ausführungen mit A01) K01)K04) K123) K124) K13) K25) E105)ER2)
kleinster Serienbereifung
in19Zoll) 245/40R19
A01) K01)K02) K123) K13) K25) T98)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Reifen dürfen nur von der
Radinnenseite montiert werden (Lage Tiefbett).
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Tiefbett keine Klebegewichte montiert werden können.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B72) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
B81) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 342x32mm
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
ist.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
235/45R19 2120 1507
245/40R19 2071 1520
245/45R19 2144 1492
255/40R19 2095 1520
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. : 3a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der
Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
mm aufzuweiten,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K86) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
Fahrzeugmitte einzuformen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RZ-064802-C0-306-03a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064802-C0-306
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Teiletyp : DG859
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08
Mercedes V-Klasse (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08
GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
RZ-064802-C0-306-03a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064802-C0-306
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DG859
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm
nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu
versetzen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist
auszuschneiden,
- die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm
zu kürzen.
K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot
markierten Bereich um 20mm warm einzuformen.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DG859 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 20.02.2015
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