Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 1 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: WM808
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke: RH
Radausführung: 112G
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast: 925 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Chrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
117, 169, 204, 204K, 204X, 207, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 130 Nm
212, 212G, 212K, 245, 245G, M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
245G AMG, 246, 176, 176 AMG
163, 164, 164G, 251, 166, 639, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
639/2, 639/4, 639/5 Vito, Viano (W/V 639): 4655 150 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Vito, V-Klasse (W 447): 4655 180 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 2 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 215/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K15)K23)K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur M00)N215)T86) E100)E93)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 215/40R18
EG-Genehmigungs-Nr. N225)
e1*2001/116*0470*04)
225/40R18
A01)K04)K13)
235/40R18
A01)G01)K01)K04)K103)K13)K25)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
M00)N215)T86) K04) E100)E93)V00)
205/45R18 235/40R18 A01) bis A10)
M00)N215)T86) K04)K103) E100)E93)V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N225) K04)K28) E100)E93)V00)
215/45R18 235/40R18 A01) bis A10)
K13)K25)N225) K04)K103) E100)E93)G01)V00)
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
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Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 3 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/40R18 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb und Allrad; A93a)T86) E100)E95)
Beim Typ 245G nur
zulässig an 205/45R18 M+S
Fahrzeugausführungen ab M00)T86)
EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04) 215/40R18 M+S
215/45R18 M+S
A01)K13)K25)
225/40R18 M+S
A01)K04)
235/35R18
A01)K04)
235/40R18
A01)K04)K103)K13)K25)
245/35R18
A01)K04)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
176 AMG e1*2007/46*1163*..
245G AMG e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 Mercedes A-Klasse A45 215/45R18 M+S A02) bis A10)
AMG A01)K13)K25) E95)
225/40R18 M+S
A01)K04)
235/40R18
A01)K04)K103)K13)K25)
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 4 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01)A93)K03) E99)
zulässig an
Fahrzeugausführungen bis 215/40R18
EG-Genehmigungs-Nr. A01)A93)K01)K04)K81)
e1*2001/116*0470*02)
225/35R18
A01)A93a)K01)K04)K81)
225/40R18
A01)A93)K01)K04)K81)
235/35R18
A01)K01)K04)K81)
245/35R18
A01)K01)K04)K81)
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
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Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 5 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A93)N215)T86) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 205/45R18
EG-Genehmigungs-Nr. A01)K13)K22)M00)N215)T86)
e1*2001/116*0470*04)
215/40R18
N225)
225/40R18
235/35R18
A01)K04)
245/35R18
A01)K04)K13)K22)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R18 235/35R18 A01) bis A10)
A93)N215)T86) K04) E100)V00)
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K13)K22)M00)N215) E100)V00)
T86)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N225) K04) E100)V00)
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 6 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe) A94a)N225)
225/40R18
N235)
235/35R18
N245)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, S204) N225)T89) E104)
225/40R18
N235)
235/40R18
A01)G01)K13)N245)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) E104)V00)
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 7 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)B88)
(Kombi, S205) A94)N225) E103)
215/45R18 M+S
A94)W225)
225/45R18
A94a)N235)
225/45R18 M+S
A94a)
235/40R18
A94)N245)
235/40R18 M+S
A94)
245/40R18
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)B88)
K04) E103)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, W204) N225)T89) E104)
225/40R18
N235)
235/40R18
A01)G2G)K13)N245)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) E104)V00)
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 8 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)B88)
(Limousine, W205) A94)N225) E103)
215/45R18 M+S
A94)W225)
225/45R18
A94a)N235)
225/45R18 M+S
A94a)
235/40R18
A94)N245)
235/40R18 M+S
A94)
245/40R18
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)B88)
K04) E103)V00)
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 9 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur M00)N215)T86) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 215/40R18
EG-Genehmigungs-Nr. N225)
e1*2001/116*0470*04)
225/40R18
A01)K04)K13)
235/40R18
A01)G01)K04)K13)K25)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
M00)N215)T86) K04) E100)V00)
205/45R18 235/40R18 A01) bis A10)
M00)N215)T86) K04) E100)V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N225) K04) E100)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
245G AMG e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 Mercedes CLA- Klasse CLA215/40R18 M+S A02) bis A10)
45 AMG
(Beim Typ 245G nur 215/45R18 M+S
zulässig an A01)K13)K25)
Fahrzeugausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr. 225/40R18 M+S
e1*2001/116*0470*04)
235/40R18
A01)K103)K13)K25)
245/35R18
A01)K01)K28)
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 10 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)B90)
(Coupe, Cabrio; A94)N225)T89)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 215/40R18 M+S
17Zoll) A94)T89)W225)
225/40R18
A94)N235)
225/40R18 M+S
A94)W235)
235/35R18
A94)N245)T90)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)B90)
N235) A94)N255) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10)B90)
(Coupe, Cabrio; A94)N245)T90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 235/35R18 M+S
A94)T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)B90)
(Limousine, Ausführungen N225)
mit kleinsten Serienreifen in
16Zoll) 225/40R18
235/40R18
245/40R18
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 11 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)B90)
(Limousine, Ausführungen
mit kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)B90)
(Kombi, Ausführungen mit T95)
kleinsten Serienreifen 225/..)
245/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)B90)
(Kombi, Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164G e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 165 Mercedes GL- Klasse 265/60R18 A02) bis A10)
A01)K03) EF0)ER2)
275/60R18
A01)K01)
285/55R18
A01)K01)
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 12 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 245 Mercedes GL- Klasse 265/60R18 A02) bis A10)
(Ausführungen ohne A01)K01)K04) EF0)ER2)
serienmäßige
Radhausverbreiterung) 275/60R18
A01)K01)K04)K112)
285/55R18
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 245 Mercedes GL- Klasse 265/60R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit EF0)ER2)
serienmäßiger 275/60R18
Radhausverbreiterung) A01)K112)
285/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 225/50R18 A02) bis A10)
235/50R18
245/45R18
255/45R18
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 13 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 Mercedes GLA45 AMG 225/50R18 M+S A02) bis A10)
235/50R18 M+S
245/45R18 M+S
255/45R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10)
235/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ: 163
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 173 Mercedes M-Klasse 235/60R18 A02) bis A10)B24)
E63)
255/55R18
285/50R18
A01)K03)K04)
e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 5/112/66,5
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 14 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A02) bis A10)
N245)
245/55R18
A01)K01)N255)
245/60R18
A01)G7W)K01)N255)
255/55R18
A01)K01)
265/55R18
A01)G7W)K01)K04)
275/50R18
A01)K01)K04)
285/50R18
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 245 Mercedes M-Klasse 235/60R18 A02) bis A10)
N245) EF0)
245/60R18
A01)K03)K04)N255)
255/55R18
A01)K03)K04)
265/55R18
A01)K01)K04)
275/50R18
A01)K01)K02)
285/50R18
A01)K01)K02)
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 15 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 Mercedes R-Klasse 235/55R18 A02) bis A10)
A01)A94)K03)K04)N245)
235/55R18 M+S
A01)A94)K03)K04)
235/60R18
A01)A94)K03)K04)N245)
235/60R18 M+S
A01)A94)K03)K04)
245/55R18
A01)A94)K01)K04)N255)
245/55R18 M+S
A01)A94)K01)K04)
245/60R18
A01)A94)G4P)K01)K04)N255)
245/60R18 M+S
A01)A94)G4P)K01)K04)
255/55R18
A01)A94)K01)K04)
265/55R18
A01)A94)G4P)K01)K02)
275/50R18
A01)A94)K01)K02)
285/50R18
A01)A94)K01)K02)
Typ: 639
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 170 Mercedes Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
E68) K03)K04)
245/45R18
e9*2001/116*0048*13 min 1470/1470 max1650/1650(0) 5/112/66,5
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 16 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ: 639/2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 190 Mercedes Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)E106)
E68)T98) K03)K04)
245/45R18
T100)
e1*2007/46*0457*03 min1470/1470 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 190 Mercedes Vito 235/45R18 A01) bis A10)E106)
E68)T98) K03)K04)
245/45R18
T100)
e1*2007/46*0458*02 min1400/1400 max1550/1700(0) 5/112/66,5
Typ: 639/4
ABE / EG-Genehmigung: L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 170 Mercedes Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
E68)T98) K03)K04)
245/45R18
T100)
L275NT10 min1400/1400 max1550/1650(1800) 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Mercedes Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
E68)T98) K03)K04)
245/45R18
L720 NT02 min1470/1470 max1550/1550 5/112/66,5
Typ: 639/5
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Mercedes Vito 235/45R18 A01) bis A10)E106)
K03)K04)
245/45R18
e1*2007/46*0459*02 min1470/1470 max1550/1650 5/112/66,5
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 17 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R18 A02) bis A10)
(W 447, Ausführungen mit A01)A94a)K04)N235)T99) E105)
Serienbereifung bis 18Zoll)
225/55R18
A01)G01)K04)K123)K124)K13)K25)N235)
235/45R18
A01)A94)K04)N245)T98)
235/50R18
A01)G01)K01)K04)K123)K13)K25)N245)
245/45R18
A01)A94a)K04)T100)
245/50R18
A01)G01)K01)K04)K123)K124)K13)K25)
255/45R18
A01)G01)K01)K04)K13)K25)
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 18 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R18 A02) bis A10)
(W 447, Ausführungen mit A01)A94a)K04) E105)
kleinster Serienbereifung
in19Zoll) 225/55R18
A01)K04)K123)K124)K13)K25)
235/45R18
A01)A94)G01)K04)T98)
235/50R18
A01)K01)K04)K123)K13)K25)
245/45R18
A01)A94a)K04)
245/50R18
A01)K01)K04)K123)K124)K13)K25)
255/45R18
A01)K01)K04)K13)K25)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 19 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B24) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit 4-Kolben-Festsattel an Achse 1 (belüft.
Bremsscheibe 345 x 35 mm) .
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 20 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
B88) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 318x30mm
B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße
225/75R16 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18
eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
Teil 1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
Teil 1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
- Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
- Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. : 22c
Seite : 21 / 25 Mobilität
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Teiletyp : WM808
E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
- Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
- Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
265/60R18 2364 1827
275/60R18 2400 1803
285/55R18 2352 1835
Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben
genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist
dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 22 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 23 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS
Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen,
- das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
- die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
Schweller zu versetzen.
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm
nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu
versetzen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist
auszuschneiden,
- die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm
zu kürzen.
K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot
markierten Bereich um 20mm warm einzuformen.
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 24 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50213 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000801-A0-306
Anlage-Nr. : 22c
Seite : 25 / 25 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM808
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 22c mit den Blättern 1 bis 25 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 12.06.2015
RA-000801-A0-306-22c~DB-5-112-66_5-ET45.docx