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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ BX8090
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      MAK s.p.a.
                                  Via C. Colombo
                                  I-25013 Carpenedolo (BS)
                                  QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            BREMEN
Typ                               BX8090
Radgröße                          8J x 19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
WS5X         BX8090-WS5X / ohne Ring               5/112/66,6         48        690    1998

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50204
Herstellerzeichen                 MAK
Radtyp und Ausführung             BX8090...(s.o)
Radgröße                          8J x 19H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kugel        120                    27
                                       d=28mm
S03       Serienschraube M14x1,5       Kugel        130                    27
                                       d=28mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ BX8090
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/40R19   R02 R37 T89 T93                A12 A14 A21
B8, B81                 88-195         235/35R19   R02 R37 T87 T91                Car Lim V19
e1*2001/116*0430*..;    88-200         245/35R19   R02 T89 T93                    VA1 S02
e13*2007/46*1084*..
Audi S4                 245            245/35R19   R02 T93                        A01 A12 A14
B8, B81                                                                           A21 Car Lim
e1*2001/116*0430*..;                                                              VA1 S02
e13*2007/46*1084*..
C-Klasse                88-225         225/35R19   R02 T88                        A12 A14 A21
204                     88-225         235/35R19   R02 T87 T91                    Cpe Lim V19
e1*2001/116*0431*..     88-225         245/30R19   R02 T89                        VA1 S03
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                85-155         225/40R19   R02                            A12 A14 A21
204                     85-155         235/35R19   A01 R02                        A58 Lim V19
e1*2001/116*                                                                      VA1 S03
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse 4matic         150, 245       225/40R19   R02                            A12 A14 A21
204                                                                               A56 Lim V19
e1*2001/116*                                                                      VA1 S03
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell       115, 135       245/30R19   R02 T89                        A12 A14 A21
204K                    88-225         225/35R19   R02 T88                        Car V19 VA1
e1*2001/116*0457*..     88-225         235/35R19   R02 T87 T91                    S03
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell       85-155         225/40R19   R02                            A12 A14 A21
204K                    85-155         235/35R19   A01 R02 T87 T91                A58 Car V19
e1*2001/116*                                                                      VA1 S03
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell       150, 245       225/40R19   R02                            A12 A14 A21
4matic                                                                            A56 Car V19
204K                                                                              VA1 S03
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
E-Klasse                100-225        235/35R19   R02 R37 T91                    A12 A14 A21
212                     100-285        245/35R19   R02 T89 T93                    A57 B03 B10
e1*2001/116*0501*..                                                               F38 Lim V01
- mit Luftfederung                                                                V19 VA1 S03
- incl. Facelift 2013
E-Klasse                100-225        235/35R19   R02 R37 T91                    A12 A14 A21
212, 212G               100-245        245/35R19   R02 T89 T93                    A57 B03 B10
e1*2001/116*0501*..;                                                              F39 Lim V01
e1*2007/46*0484*..                                                                V19 VA1 S03
- incl. Facelift 2013



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ BX8090
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse T-Modell       100-225        235/35R19   R02 T91                               A01 A12 A14
212 K                   100-245        245/35R19   R02 T89 T93                           A21 A57 B03
e1*2007/46*0200*..                                                                       B10 Car F42
- incl. Facelift 2013                                                                    V01 V19 X77
                                                                                         VA1 S03
E-Klasse T-Modell       100 - 225      235/35R19   R02 R37 T91                           A01 A12 A14
212 K                   100 - 285      245/35R19   R02 T89 T93                           A21 A57 B03
e1*2007/46*0200*..                                                                       B10 Car F38
- mit Luftfederung                                                                       V01 V19 X77
- incl. Facelift 2013                                                                    VA1 S03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ BX8090
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 4 von 6

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ BX8090
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 5 von 6

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V01     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19      255/40R19
Nr. 8    235/50R19      255/45R19
Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19      305/25R19
Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19      275/40R19
Nr. 14   245/50R19      275/45R19
Nr. 15   255/30R19      305/25R19
Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19      285/40R19
Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 22   265/40R19      295/35R19
Nr. 23   265/50R19      295/45R19
Nr. 24   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ BX8090
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 6 von 6

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55805815, Ausfertigung 1
(RADTYP BX9090) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

X77    Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Oktober 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Oktober 2015




Schmidt                                                                      00236873.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              50204*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 19 H2


Typ:                         BX8090



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 50204*01

 Die ABE-Nr. 50204 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 19 H2 , Typ BX8090, in
 den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55804815 (2. Ausfertigung) vom
 09.10.2015 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

 1, 2, 3, 4                           (1. Ausfertigung)

 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
 den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.


 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 09.10.2015
 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 26.10.2015
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 55804815 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
 12.10.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 50204*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50202 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55805815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0J x 19H2 Typ BX9090
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      MAK s.p.a.
                                  Via C. Colombo
                                  I-25013 Carpenedolo (BS)
                                  QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                            BREMEN
Typ                               BX9090
Radgröße                          9,0J x 19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
WS4X         BX9090/WS4X / ohne Ring               5/112/66,6         45        705    2193

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50202
Herstellerzeichen                 MAK
Radtyp und Ausführung             BX9090...(s.o)
Radgröße                          9,0J x 19H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kugel        120                    27
                                       d=28mm
S03       Serienschraube M14x1,5       Kugel        130                    27
                                       d=28mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50202 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55805815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0J x 19H2 Typ BX9090
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/40R19   R03 R37 T89 T93                    A12 A14 A21
B8, B81                 88-195         235/35R19   R03 R37 T87 T91                    Car Lim V19
e1*2001/116*0430*..;    88-200         245/35R19   R03 T89 T93                        HA2 S02
e13*2007/46*1084*..
Audi S4                 245            245/35R19   R03 T93                            A01 A12 A14
B8, B81                                                                               A21 Car Lim
e1*2001/116*0430*..;                                                                  HA2 S02
e13*2007/46*1084*..
C-Klasse                88-215         225/35R19   R03 T88                            A12 A14 A21
204                     88-225         235/35R19   A01 G01 K2b K42 K56 R03 T87 T91    Cpe Lim V19
e1*2001/116*0431*..     88-225         245/30R19   A01 K2b K42 K56 R03 T89            HA2 S03
- Limousine/Coupe       88-225         255/30R19   A01 K2c K42 K56 R03 T91
- incl. Facelift 2011   88-225         265/30R19   A01 K2c K42 K44 K56 R03 T89 T93
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                85-155         245/35R19   A01 K2b R03                        A12 A14 A21
204                     85-155         245/35R19   K2h R03                            A58 Lim V19
e1*2001/116*            85-155         255/35R19   A01 K2b R03                        HA2 S03
0431*29-..              85-155         265/30R19   A01 K2b K4i K6g K6j R03
(FIN: WDD205...)        85-155         275/30R19   A01 K2c K4i K6h K6r R03
C-Klasse 4matic         150, 245       245/35R19   A01 K2b R03                        A12 A14 A21
204                     150, 245       245/35R19   K2h R03                            A56 Lim V19
e1*2001/116*            150, 245       255/35R19   A01 K2b R03                        HA2 S03
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell       115, 135       245/30R19   A01 K2b K42 K56 R03 T89            A12 A14 A21
204K                    88-225         235/35R19   A01 G01 K2b K42 K56 R03 T87 T91    Car V19 HA2
e1*2001/116*0457*..     88-225         255/30R19   A01 K2c K42 K56 R03                S03
- incl. Facelift 2011   88-225         265/30R19   A01 K2c K42 K44 K56 R03
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell       85-155         245/35R19   A01 K2b R03 T89 T93 141            A12 A14 A21
204K                    85-155         245/35R19   K2h R03 T89 T93 141                A58 Car V19
e1*2001/116*            85-155         255/35R19   A01 K2b R03 T92 T96 141            HA2 S03
0457*25-..              85-155         265/30R19   A01 K2b K4i K6g K6j R03 T89 T93
(FIN: WDD205...)                                   141
                        85-155         275/30R19   A01 K2c K4i K6h K6r R03 T92 T96
                                                   141
C-Klasse T-Modell       150, 245       245/35R19   A01 K2b R03 T93                    A12 A14 A21
4matic                  150, 245       245/35R19   K2h R03 T93                        A56 Car V19
204K                    150, 245       255/35R19   A01 K2b R03 T92 T96                HA2 S03
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
E-Klasse                100-225        235/35R19   R03 R37 T91 141                    A12 A14 A21
212                     100-225        255/30R19   R03 T91 141                        A57 B03 B10
e1*2001/116*0501*..     100-285        245/35R19   R03 T93 141                        F38 Lim V01
- mit Luftfederung      100-285        265/30R19   A01 K2b R03 T93 141                V19 HA2 S03
- incl. Facelift 2013   100-285        275/30R19   A01 K2c K4k K6c K6g R03 T92 T96
                                                   141




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55805815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0J x 19H2 Typ BX9090
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                100-225        235/35R19   R03 R37 T91 141                       A12 A14 A21
212, 212G               100-225        255/30R19   A01 K2b R03 T91 141                   A57 B03 B10
e1*2001/116*0501*..;    100-245        245/35R19   R03 T93 141                           F39 Lim V01
e1*2007/46*0484*..      100-245        265/30R19   A01 K2b R03 T93 141                   V19 HA2 S03
- incl. Facelift 2013   100-245        275/30R19   A01 K2c K4k K6c K6g R03 T92 T96
                                                   141
E-Klasse T-Modell       100-245        275/30R19   K2c K4k K6c K6g R03 T92 T96 141       A01 A12 A14
212 K                                                                                    A21 A57 B03
e1*2007/46*0200*..                                                                       B10 Car F42
- incl. Facelift 2013                                                                    V01 V19 X77
                                                                                         HA2 S03
E-Klasse T-Modell       100 - 285      275/30R19   K2c K4k K6c K6g R03 T96 141           A01 A12 A14
212 K                                                                                    A21 A57 B03
e1*2007/46*0200*..                                                                       B10 Car F38
- mit Luftfederung                                                                       V01 V19 X77
- incl. Facelift 2013                                                                    HA2 S03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55805815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 19H2 Typ BX9090
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 4 von 8

Spezielle Auflagen und Hinweise

141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.


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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55805815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 19H2 Typ BX9090
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 5 von 8

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 4, Gutachten Nummer 55804815, Ausfertigung 1
(RADTYP BX8090) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.


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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55805815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 19H2 Typ BX9090
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 6 von 8

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V01     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55805815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 19H2 Typ BX9090
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 7 von 8

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19      255/40R19
Nr. 8    235/50R19      255/45R19
Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19      305/25R19
Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19      275/40R19
Nr. 14   245/50R19      275/45R19
Nr. 15   255/30R19      305/25R19
Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19      285/40R19
Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 22   265/40R19      295/35R19
Nr. 23   265/50R19      295/45R19
Nr. 24   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Oktober 2015 in Lambsheim statt.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55805815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0J x 19H2 Typ BX9090
Hersteller                    MAK s.p.a.

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Oktober 2015




Schmidt                                                                     00236874.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              50202



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             9 J x 19 H2


Typ:                         BX9090



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 50202


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



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 Nummer der ABE: 50202

 Die ABE-Nr. 50202 erstreckt sich auf die Sonderräder 9 J x 19 H2 , Typ BX9090, in den
 Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55805815 (1. Ausfertigung) vom 09.10.2015
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 3 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.


 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 09.10.2015
 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 27.10.2015
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 55805815 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 12.10.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 50202

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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