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							     ABE: 50271
          Design:
           C 22
      Radnummer:
   C22 756 45 62S
            Daten:
7.5x16" H2 ET45 LK5/112/R66.6
         CMS 922/02
                                                                                                                                          
CMS Automotive Trading GmbH 
SAP Allee 2 ‐ D‐68789 St. Leon‐Rot ‐ Tel.: +49 (0) 6227 35838‐0 ‐ Fax : +49 (0) 6227 35838‐33 ‐ Mailto: info@cms‐wheels.de            
    Verbraucherinformation: 
      1.   Wir  beglückwünschen  Sie  zum  Kauf  Ihrer  neuen  CMS‐Leichtmetallräder.  Sie  haben  damit  ein  hochwertiges 
           Produkt erworben. Bitte lesen und beachten Sie daher nachstehende Informationen. 
            

      2.   Ihr  Fachhändler  händigt  Ihnen  dieses  Dokument  aus,  das  gleichzeitig  eine  Allgemeine  Betriebserlaubnis  (ABE),   
           oder ein TÜV‐Teilegutachten, nach StVZO § 19/3, beinhaltet. Bei TÜV‐Teilegutachten ist nach der Umrüstung für 
           Ihr  Fahrzeug  umgehend  eine  Änderungsabnahme,  durch  einen  amtlich  anerkannten  Sachverständigen, 
           erforderlich. Ggf. kann dies auch bei einer ABE der Fall sein. Bitte überprüfen Sie dies in der ABE. Eine ABE muss 
           immer im Fahrzeug mitgeführt werden. 
            

      3.   Aluminiumräder bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Bitte benutzen Sie dazu ausschließlich warme Seifenlauge, 
           oder  handelsübliche  PKW‐Pflegemittel.  Verwenden  Sie  niemals  scheuernde  Putzmittel,  aggressive  Reinigungs‐, 
           bzw. Lösungsmittel, oder gar ätzende Chemikalien, dadurch würde jeglicher Gewährleistungsanspruch entfallen. 
           Bremsstaub soll in kurzen Abständen entfernt werden, da eingebrannter Bremsstaub schwer zu entfernen ist und 
           ggf. zu Korrosion führen kann. 
           Räder  mit  polierten  Oberflächen  sind  produktionsbedingt  empfindlicher,  Sie  sind  im  polierten  Bereich  lediglich 
           mit einer Klarlackschicht versehen, und deshalb aufwändiger zu pflegen. Bessern Sie im Fahrbetrieb entstandene 
           Lackschäden, z. B. durch Steinschlag verursacht, immer sofort aus, um drohende Korrosion zu verhindern. 
            

      4.   Jeglicher Gewährleistungsanspruch erlischt nach Beschädigungen durch Bordsteinberührungen, durch Überfahren 
           von Hindernissen, und durch unsachgemäßen Gebrauch. 
           Wir  machen  ausdrücklich  darauf  aufmerksam,  dass  evtl.  Reklamationen,  die  durch  unsachgemäße  Montage, 
           fehlende oder falsche Pflege, sowie unsachgemäßen Gebrauch oder Behandlung entstehen, von uns oder unseren 
           Fachhändlern nicht anerkannt werden.   
 

Montageanleitung: 
      1.   Bitte  überprüfen  Sie  die  Räder  und  deren  Verpackung  sofort  bei  Erhalt  auf  sichtbare  Mängel.  Evtl. 
           Beschädigungen müssen beim Fahrer des Transportunternehmens direkt vermerkt und von ihm quittiert werden. 
           Verdeckte Schäden sind dem Transportunternehmen innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich zu melden. Nach 
           Ablauf dieser Frist ist eine Beanstandung, oder Ersatz, wegen Transportschadens, nicht mehr möglich. Räder mit 
           zuvor sichtbaren Mängeln, können nach einer Montage nicht mehr zur Reklamation eingereicht werden.   
 

      2.   Vor  der  Montage  muss  geprüft  werden,  ob  die  gelieferten  Räder  für  das  vorgesehene  Fahrzeug  passen  und 
           zugelassen  sind.  Hierzu  vergleichen  Sie  bitte  die  Kennzeichnungen  der  Räder,  sowie  die  mitgelieferten, 
           vollzähligen Befestigungs‐ und ggf. Zubehörteile, mit den Angaben im TÜV‐Teilegutachten, bzw. der ABE. Bereits 
           montierte Räder, bei denen Sie nachträglich feststellen, dass sie nicht passen, oder nicht zugelassen sind, können 
           wir nicht zurücknehmen. 
            

      3.   Beachten Sie, dass es Ausnahmen bei der Reifenmontage von der Vorderseite eines Rades geben kann. 
 

      4.   Für alle CMS Räder sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden, falls im TÜV‐Teilegutachten, bzw. der ABE, 
           nichts Gegenteiliges genannt ist. 
            

      5.   Einigen  CMS‐Rädern  sind  Metall‐,  oder  farbige  Kunststoff‐Zentrierringe  beigelegt.  Sie  dienen  zur  Radaufnahme 
           und Mittenzentrierung der Räder am Fahrzeug. Diese Ringe sind jeweils in die Mittenbohrung der Räder, von der 
           Rückseite, zu klipsen. 
            

      6.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen am Fahrzeug, müssen vor der Montage der Räder gründlich 
           von Rost und Schmutz befreit werden. 
            

      7.   Radschrauben oder Radmuttern dürfen nicht geölt oder gefettet werden. 
            

      8.   Beachten Sie das Anzugsdrehmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE, bzw. TÜV‐Gutachten. 
            

      9.   Nach der Montage von CMS ‐ Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen 
           Bordwerkzeug  demontiert  werden  können.  Bitte  überprüfen  Sie  die  Schlüsselweite  Ihres  Bordwerkzeuges  und 
           ergänzen Sie es, falls erforderlich. 
            

      10. Legen  Sie  bitte  einen  Satz  Originalbefestigungsteile  zu  Ihrem  Reserverad,  falls  vorhanden.  Dieses  kann  nur  mit 
          diesen Befestigungsteilen montiert werden.   
            

Gewährleistung 
      1.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
 
                    Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt und viel Freude mit Ihren CMS Leichtmetallrädern! 


St. Leon Rot , im Juni 2016 
 
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              50272



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7,5 J x 16 H2


Typ:                         C22 756



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 50272


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 50272

 Die ABE-Nr. 50272 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 16 H2 , Typ C22 756, in den
 Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung) vom 18.06.2015
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 2 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.


 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 18.06.2015
 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 13.07.2015
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 30.06.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 50272

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50272 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 1 von 3

Auftraggeber                     CMS Automotive Trading GmbH
                                 SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                 68789 St.Leon-Rot
                                 49 02 0341305

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           C22
Typ                              C22 756
Radgröße                         7,5 J x 16 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                               Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                      (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                      Mittenloch-ø   (mm)
                                                      (mm)
C22 756       922/01 CMS / ohne Ring                  5/112/66,6     37     705    2100       4/2015
37 91S
C22 756       922/02 CMS / ohne Ring                  5/112/66,6     45,5   780    2100       4/2015
45 62S

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       50271
Herstellerzeichen                CMS
Radtyp und Ausführung            C22 756 (s.o.)
Radgröße                         7.5 Jx16 H2
Einpreßtiefe                     ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen              CMS
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß        Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)      Abrollumfang
5/112           37                 705               2100
5/112           45,5               780               2100




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50272 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6     205/50R16     45                 780

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6     255/50R16     37                 780
5/112/66,6     255/50R16     45                 780

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,813 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab April 2015 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                     -                                20.04.2015
Radzeichnung                     J 922 000                        15.01.2015
Radzeichnung                     J 922 001                        15.01.2015
Radzeichnung                     J 922 002                        15.01.2015
Anlage zur Radbeschreibung       -                                21.05.2015
Verwendungen                     Anlagen 1-2




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50272 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 3 von 3
Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 18. Juni 2015




Tufan                                                                00230985.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 1 von 8

Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot
                                49 02 0341305

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          C22
Typ                             C22 756
Radgröße                        7.5 Jx16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
C22 756      922/02 CMS / ohne Ring              5/112/66,6         45,5     780     2100
45 62S

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50271
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C22 756 (s.o.)
Radgröße                        7.5 Jx16 H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund              Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M14x1,5         Kugel Ø28 mm      150                  27                 -
S03   Serien-Schraube          Kugel Ø28 mm      130                  27                 Serie
      M14x1,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                60-142        205/50R16   K1c K2b K42                     A01 A12 A14
169                     60-142        205/55R16   G01 K1c K2b K42                 A19 V16 S03
e1*2001/116*0288*..     60-142        225/45R16   K14 K1c K2b K42
A-Klasse                66,80,90      205/50R16   R37 T87 T91                     A12 A14 A19
176, 245G               66-130        205/55R16                                   A57 Flh V00
e1*2007/46*0928*..;     66-130        215/55R16   A01 K1a K2b K5d                 V16 X78 S03
e1*2001/116*            66-130        225/50R16   A01 K1a K2b
0470*04-..              66-130        245/45R16   A01 K1c K2b K5d
B-Klasse                70,85         205/50R16   R37                             A12 A14 A19
245                     70-142        205/50R16   M+S                             S03
e1*2001/116*0314*..     70-142        205/55R16
B-Klasse                66,80,90      205/50R16   K2b R37 T87 T91                 A01 A12 A14
246, 245G               66-135        205/55R16   K2b                             A19 A57 V00
e1*2007/46*0751*..;     66-135        215/55R16   K2b                             V16 X78 S03
e1*2001/116*            66-135        225/50R16   K2b
0470*04-..
- incl. Facelift 2014
C-Klasse                88-215        205/55R16   A32                             A14 A19 B03
204                     88-215        225/50R16   A12                             Cpe Lim V16
e1*2001/116*0431*..                                                               S03
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                85-155        205/60R16   A10                             A14 A19 A58
204                     85-155        215/55R16   A32                             B33 F39 Lim
e1*2001/116*            85-155        215/60R16   A12                             V16 S03
0431*29-..              85-155        225/55R16   A91
(FIN: WDD205...)        85-155        235/50R16   A12
                        85-155        245/50R16   A01 A12 K2b R03
C-Klasse T-Modell       88-170        205/55R16   A32 T91 T94                     A14 A19 B03
204K                    88-170        225/50R16   A12 T92 T93 T96                 Car V16 S03
e1*2001/116*0457*..
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell       85-155        205/60R16   A10 T92 T96                     A14 A19 A58
204K                    85-155        215/55R16   A32                             B33 Car F39
e1*2001/116*            85-155        215/60R16   A12                             V16 S03
0457*25-..              85-155        225/55R16   A91
(FIN: WDD205...)        85-155        235/50R16   A12
                        85-155        245/50R16   A01 A12 K2b R03
CLA-Klasse              80-130        205/55R16                                   A12 A14 A19
117, 245G               80-130        215/55R16   A01 K1a K1b K2b K5d             A58 Lim V16
e1*2007/46*1007*..;     80-130        225/50R16   A01 K1a K1b K2b                 X78 S03
e1*2001/116*            90            205/50R16   R37 T87 T91
0470*04-..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLA-Klasse Shooting     90-130         205/55R16                                         A12 A14 A19
Brake                   90-130         215/55R16   A01 K1a K1b K2b K5d                   A58 Car V16
245G                    90-130         225/50R16   A01 K1a K1b K2b                       X78 S03
e1*2001/116*
0470*14-..
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 R37 T91 T92                       A14 A16 A19
212                     100-150        215/55R16   A10 R37                               A58 B03 F38
e1*2001/116*0501*..     100-225        225/55R16   A32 T95 T99                           Lim V16 S03
- mit Luftfederung      100-225        235/50R16   A12
- incl. Facelift 2013   100-225        245/50R16   A12 R03
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 R37 T91 T92                       A14 A19 A58
212, 212G               100-150        215/55R16   A10 R37                               B03 F39 Lim
e1*2001/116*0501*..;    100-225        225/55R16   A10                                   V16 S03
e1*2007/46*0484*..      100-225        235/50R16   A12
- incl. Facelift 2013   100-225        245/50R16   A12 R03
                        120, 125       205/55R16   A10 R09 T91 T94
E-Klasse Coupé          120-225        205/55R16   A11                                   A14 A19 A58
207                     120-225        215/50R16   A32                                   B03 Cpe F39
e1*2001/116*0502*..     120-225        215/55R16   A32                                   V16 S03
                        120-225        225/50R16   A12
                        120-225        245/45R16   A12
E-Klasse T-Modell       100-215        235/50R16   A12 T95 X77 156                       A14 A19 A58
212 K                   100-225        225/55R16   A10 T95 T99 156                       B03 Car F42
e1*2007/46*0200*..      100-225        245/50R16   A12 R03 T97 156                       V16 S03
- incl. Facelift 2013
E-Klasse T-Modell       100 - 215      235/50R16   A12 T95 X77 156                       A14 A16 A19
212 K                   100 - 225      225/55R16   A32 T95 T99 156                       A58 B03 Car
e1*2007/46*0200*..      100 - 225      245/50R16   A12 R03 T97 156                       F38 V16 S03
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
S-Klasse                145-225        225/60R16   R09 R35                               A11 A14 A19
220                                                                                      A61 B03 NBF
e1*97/27*0099*..                                                                         S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juni 2015 in Lambsheim statt.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Juni 2015




Tufan                                                                 00230988.DOC




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