ABE: 50271
Design:
C 22
Radnummer:
C22 756 45 62S
Daten:
7.5x16" H2 ET45 LK5/112/R66.6
CMS 922/02
CMS Automotive Trading GmbH
SAP Allee 2 ‐ D‐68789 St. Leon‐Rot ‐ Tel.: +49 (0) 6227 35838‐0 ‐ Fax : +49 (0) 6227 35838‐33 ‐ Mailto: info@cms‐wheels.de
Verbraucherinformation:
1. Wir beglückwünschen Sie zum Kauf Ihrer neuen CMS‐Leichtmetallräder. Sie haben damit ein hochwertiges
Produkt erworben. Bitte lesen und beachten Sie daher nachstehende Informationen.
2. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das gleichzeitig eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE),
oder ein TÜV‐Teilegutachten, nach StVZO § 19/3, beinhaltet. Bei TÜV‐Teilegutachten ist nach der Umrüstung für
Ihr Fahrzeug umgehend eine Änderungsabnahme, durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen,
erforderlich. Ggf. kann dies auch bei einer ABE der Fall sein. Bitte überprüfen Sie dies in der ABE. Eine ABE muss
immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
3. Aluminiumräder bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Bitte benutzen Sie dazu ausschließlich warme Seifenlauge,
oder handelsübliche PKW‐Pflegemittel. Verwenden Sie niemals scheuernde Putzmittel, aggressive Reinigungs‐,
bzw. Lösungsmittel, oder gar ätzende Chemikalien, dadurch würde jeglicher Gewährleistungsanspruch entfallen.
Bremsstaub soll in kurzen Abständen entfernt werden, da eingebrannter Bremsstaub schwer zu entfernen ist und
ggf. zu Korrosion führen kann.
Räder mit polierten Oberflächen sind produktionsbedingt empfindlicher, Sie sind im polierten Bereich lediglich
mit einer Klarlackschicht versehen, und deshalb aufwändiger zu pflegen. Bessern Sie im Fahrbetrieb entstandene
Lackschäden, z. B. durch Steinschlag verursacht, immer sofort aus, um drohende Korrosion zu verhindern.
4. Jeglicher Gewährleistungsanspruch erlischt nach Beschädigungen durch Bordsteinberührungen, durch Überfahren
von Hindernissen, und durch unsachgemäßen Gebrauch.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass evtl. Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage,
fehlende oder falsche Pflege, sowie unsachgemäßen Gebrauch oder Behandlung entstehen, von uns oder unseren
Fachhändlern nicht anerkannt werden.
Montageanleitung:
1. Bitte überprüfen Sie die Räder und deren Verpackung sofort bei Erhalt auf sichtbare Mängel. Evtl.
Beschädigungen müssen beim Fahrer des Transportunternehmens direkt vermerkt und von ihm quittiert werden.
Verdeckte Schäden sind dem Transportunternehmen innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich zu melden. Nach
Ablauf dieser Frist ist eine Beanstandung, oder Ersatz, wegen Transportschadens, nicht mehr möglich. Räder mit
zuvor sichtbaren Mängeln, können nach einer Montage nicht mehr zur Reklamation eingereicht werden.
2. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die gelieferten Räder für das vorgesehene Fahrzeug passen und
zugelassen sind. Hierzu vergleichen Sie bitte die Kennzeichnungen der Räder, sowie die mitgelieferten,
vollzähligen Befestigungs‐ und ggf. Zubehörteile, mit den Angaben im TÜV‐Teilegutachten, bzw. der ABE. Bereits
montierte Räder, bei denen Sie nachträglich feststellen, dass sie nicht passen, oder nicht zugelassen sind, können
wir nicht zurücknehmen.
3. Beachten Sie, dass es Ausnahmen bei der Reifenmontage von der Vorderseite eines Rades geben kann.
4. Für alle CMS Räder sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden, falls im TÜV‐Teilegutachten, bzw. der ABE,
nichts Gegenteiliges genannt ist.
5. Einigen CMS‐Rädern sind Metall‐, oder farbige Kunststoff‐Zentrierringe beigelegt. Sie dienen zur Radaufnahme
und Mittenzentrierung der Räder am Fahrzeug. Diese Ringe sind jeweils in die Mittenbohrung der Räder, von der
Rückseite, zu klipsen.
6. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen am Fahrzeug, müssen vor der Montage der Räder gründlich
von Rost und Schmutz befreit werden.
7. Radschrauben oder Radmuttern dürfen nicht geölt oder gefettet werden.
8. Beachten Sie das Anzugsdrehmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE, bzw. TÜV‐Gutachten.
9. Nach der Montage von CMS ‐ Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen Sie es, falls erforderlich.
10. Legen Sie bitte einen Satz Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad, falls vorhanden. Dieses kann nur mit
diesen Befestigungsteilen montiert werden.
Gewährleistung
1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt und viel Freude mit Ihren CMS Leichtmetallrädern!
St. Leon Rot , im Juni 2016
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 50272
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7,5 J x 16 H2
Typ: C22 756
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 50272
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 50272
Die ABE-Nr. 50272 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 16 H2 , Typ C22 756, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung) vom 18.06.2015
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 2 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 18.06.2015
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 13.07.2015
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 30.06.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 50272
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50272 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
SAP Allee 2 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
49 02 0341305
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C22
Typ C22 756
Radgröße 7,5 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
C22 756 922/01 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 37 705 2100 4/2015
37 91S
C22 756 922/02 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 45,5 780 2100 4/2015
45 62S
Kennzeichnung
KBA-Nummer 50271
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C22 756 (s.o.)
Radgröße 7.5 Jx16 H2
Einpreßtiefe ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen CMS
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/112 37 705 2100
5/112 45,5 780 2100
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50272 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6 205/50R16 45 780
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6 255/50R16 37 780
5/112/66,6 255/50R16 45 780
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,813 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab April 2015 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung - 20.04.2015
Radzeichnung J 922 000 15.01.2015
Radzeichnung J 922 001 15.01.2015
Radzeichnung J 922 002 15.01.2015
Anlage zur Radbeschreibung - 21.05.2015
Verwendungen Anlagen 1-2
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50272 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 18. Juni 2015
Tufan 00230985.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
SAP Allee 2 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
49 02 0341305
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C22
Typ C22 756
Radgröße 7.5 Jx16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
C22 756 922/02 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 45,5 780 2100
45 62S
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50271
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C22 756 (s.o.)
Radgröße 7.5 Jx16 H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S02 Schraube M14x1,5 Kugel Ø28 mm 150 27 -
S03 Serien-Schraube Kugel Ø28 mm 130 27 Serie
M14x1,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse 60-142 205/50R16 K1c K2b K42 A01 A12 A14
169 60-142 205/55R16 G01 K1c K2b K42 A19 V16 S03
e1*2001/116*0288*.. 60-142 225/45R16 K14 K1c K2b K42
A-Klasse 66,80,90 205/50R16 R37 T87 T91 A12 A14 A19
176, 245G 66-130 205/55R16 A57 Flh V00
e1*2007/46*0928*..; 66-130 215/55R16 A01 K1a K2b K5d V16 X78 S03
e1*2001/116* 66-130 225/50R16 A01 K1a K2b
0470*04-.. 66-130 245/45R16 A01 K1c K2b K5d
B-Klasse 70,85 205/50R16 R37 A12 A14 A19
245 70-142 205/50R16 M+S S03
e1*2001/116*0314*.. 70-142 205/55R16
B-Klasse 66,80,90 205/50R16 K2b R37 T87 T91 A01 A12 A14
246, 245G 66-135 205/55R16 K2b A19 A57 V00
e1*2007/46*0751*..; 66-135 215/55R16 K2b V16 X78 S03
e1*2001/116* 66-135 225/50R16 K2b
0470*04-..
- incl. Facelift 2014
C-Klasse 88-215 205/55R16 A32 A14 A19 B03
204 88-215 225/50R16 A12 Cpe Lim V16
e1*2001/116*0431*.. S03
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse 85-155 205/60R16 A10 A14 A19 A58
204 85-155 215/55R16 A32 B33 F39 Lim
e1*2001/116* 85-155 215/60R16 A12 V16 S03
0431*29-.. 85-155 225/55R16 A91
(FIN: WDD205...) 85-155 235/50R16 A12
85-155 245/50R16 A01 A12 K2b R03
C-Klasse T-Modell 88-170 205/55R16 A32 T91 T94 A14 A19 B03
204K 88-170 225/50R16 A12 T92 T93 T96 Car V16 S03
e1*2001/116*0457*..
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell 85-155 205/60R16 A10 T92 T96 A14 A19 A58
204K 85-155 215/55R16 A32 B33 Car F39
e1*2001/116* 85-155 215/60R16 A12 V16 S03
0457*25-.. 85-155 225/55R16 A91
(FIN: WDD205...) 85-155 235/50R16 A12
85-155 245/50R16 A01 A12 K2b R03
CLA-Klasse 80-130 205/55R16 A12 A14 A19
117, 245G 80-130 215/55R16 A01 K1a K1b K2b K5d A58 Lim V16
e1*2007/46*1007*..; 80-130 225/50R16 A01 K1a K1b K2b X78 S03
e1*2001/116* 90 205/50R16 R37 T87 T91
0470*04-..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLA-Klasse Shooting 90-130 205/55R16 A12 A14 A19
Brake 90-130 215/55R16 A01 K1a K1b K2b K5d A58 Car V16
245G 90-130 225/50R16 A01 K1a K1b K2b X78 S03
e1*2001/116*
0470*14-..
E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 R37 T91 T92 A14 A16 A19
212 100-150 215/55R16 A10 R37 A58 B03 F38
e1*2001/116*0501*.. 100-225 225/55R16 A32 T95 T99 Lim V16 S03
- mit Luftfederung 100-225 235/50R16 A12
- incl. Facelift 2013 100-225 245/50R16 A12 R03
E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 R37 T91 T92 A14 A19 A58
212, 212G 100-150 215/55R16 A10 R37 B03 F39 Lim
e1*2001/116*0501*..; 100-225 225/55R16 A10 V16 S03
e1*2007/46*0484*.. 100-225 235/50R16 A12
- incl. Facelift 2013 100-225 245/50R16 A12 R03
120, 125 205/55R16 A10 R09 T91 T94
E-Klasse Coupé 120-225 205/55R16 A11 A14 A19 A58
207 120-225 215/50R16 A32 B03 Cpe F39
e1*2001/116*0502*.. 120-225 215/55R16 A32 V16 S03
120-225 225/50R16 A12
120-225 245/45R16 A12
E-Klasse T-Modell 100-215 235/50R16 A12 T95 X77 156 A14 A19 A58
212 K 100-225 225/55R16 A10 T95 T99 156 B03 Car F42
e1*2007/46*0200*.. 100-225 245/50R16 A12 R03 T97 156 V16 S03
- incl. Facelift 2013
E-Klasse T-Modell 100 - 215 235/50R16 A12 T95 X77 156 A14 A16 A19
212 K 100 - 225 225/55R16 A32 T95 T99 156 A58 B03 Car
e1*2007/46*0200*.. 100 - 225 245/50R16 A12 R03 T97 156 F38 V16 S03
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
S-Klasse 145-225 225/60R16 R09 R35 A11 A14 A19
220 A61 B03 NBF
e1*97/27*0099*.. S02
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
Seite 4 von 8
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
156 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)
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A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B33 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
F42 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.
X78 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juni 2015 in Lambsheim statt.
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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5 Jx16 H2 Typ C22 756
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 18. Juni 2015
Tufan 00230988.DOC
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