Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 50479
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8,5 J x 19 H2
Typ: ASR9L
Inhaber der ABE Alcar Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller: DE-53721 Siegburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 50479
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 50479
Die ABE-Nr. 50479 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 H2 , Typ ASR9L, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0115-15-WIRD vom 15.12.2015 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 84 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 15.12.2015 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 20.01.2016
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0115-15-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 22.12.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 50479
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 15-TARR-1049
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE 5047 9
366-0115-15-WIRD
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ: ASR9L
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 50479 verliert seine
Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
ASR9LHBP40634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 975 2360 11/15
ASR9LHBP45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 975 2360 11/15
ASR9LHGA40634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 975 2360 11/15
ASR9LHGA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 975 2360 11/15
ASR9LHBP40651 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 975 2360 11/15
ASR9LHBP45651 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 45 975 2360 11/15
ASR9LHGA40651 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 975 2360 11/15
ASR9LHGA45651 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 45 975 2360 11/15
ASR9LHBP40671 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø67.1 108/5 67,1 40 975 2360 11/15
ASR9LHBP45671 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø67.1 108/5 67,1 45 975 2360 11/15
ASR9LHGA40671 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø67.1 108/5 67,1 40 975 2360 11/15
ASR9LHGA45671 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø67.1 108/5 67,1 45 975 2360 11/15
ASR9L8BP35651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 35 975 2360 11/15
ASR9L8GA35651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 35 975 2360 11/15
ASR9L8BP35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 975 2360 11/15
ASR9L8BP50571 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 50 975 2360 11/15
ASR9L8GA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 975 2360 11/15
ASR9L8GA50571 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 50 975 2360 11/15
ASR9L8BP28666 PCD112 ET28 ohne 112/5 66,6 28 975 2360 11/15
ASR9L8BP35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 960 2394 11/15
ASR9L8BP35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 975 2360 11/15
ASR9L8BP50666 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 50 960 2394 11/15
ASR9L8BP50666 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 50 975 2360 11/15
ASR9L8GA28666 PCD112 ET28 ohne 112/5 66,6 28 975 2360 11/15
ASR9L8GA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 975 2360 11/15
ASR9L8GA50666 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 50 975 2360 11/15
ASR9L0BP38561 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 38 975 2360 11/15
ASR9L0GA38561 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 38 975 2360 11/15
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
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ASR9L0BP28601 PCD114.3 ET28 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 28 975 2360 11/15
ASR9L0BP38601 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 38 975 2360 11/15
ASR9L0GA28601 PCD114.3 ET28 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 28 975 2360 11/15
ASR9L0GA38601 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 38 975 2360 11/15
ASR9L0BP38641 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 38 975 2360 11/15
ASR9L0GA38641 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 38 975 2360 11/15
ASR9L0BP28661 PCD114.3 ET28 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 28 975 2360 11/15
ASR9L0BP38661 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 38 975 2360 11/15
ASR9L0GA28661 PCD114.3 ET28 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 28 975 2360 11/15
ASR9L0GA38661 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 38 975 2360 11/15
ASR9L0BP28671 PCD114.3 ET28 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 28 975 2360 11/15
ASR9L0BP38671 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 38 975 2360 11/15
ASR9L0GA28671 PCD114.3 ET28 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 28 975 2360 11/15
ASR9L0GA38671 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 38 975 2360 11/15
ASR9L0BP28716 PCD114.3 ET28 ohne 114,3/5 71,6 28 975 2360 11/15
ASR9L0BP38716 PCD114.3 ET38 ohne 114,3/5 71,6 38 975 2360 11/15
ASR9L0GA28716 PCD114.3 ET28 ohne 114,3/5 71,6 28 975 2360 11/15
ASR9L0GA38716 PCD114.3 ET38 ohne 114,3/5 71,6 38 975 2360 11/15
ASR9L9BP35641 PCD120 ET35 Ø72.6 Ø64.1 120/5 64,1 35 975 2360 11/15
ASR9L9BP40641 PCD120 ET40 Ø72.6 Ø64.1 120/5 64,1 40 975 2360 11/15
ASR9L9GA35641 PCD120 ET35 Ø72.6 Ø64.1 120/5 64,1 35 975 2360 11/15
ASR9L9GA40641 PCD120 ET40 Ø72.6 Ø64.1 120/5 64,1 40 975 2360 11/15
ASR9L9BP42651 PCD120 ET42 ohne 120/5 65,1 42 975 2360 11/15
ASR9L9BP50651 PCD120 ET50 ohne 120/5 65,1 50 975 2360 11/15
ASR9L9GA42651 PCD120 ET42 ohne 120/5 65,1 42 975 2360 11/15
ASR9L9GA50651 PCD120 ET50 ohne 120/5 65,1 50 975 2360 11/15
ASR9L9BP35671 PCD120 ET35 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 35 975 2360 11/15
ASR9L9BP40671 PCD120 ET40 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 40 975 2360 11/15
ASR9L9GA35671 PCD120 ET35 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 35 975 2360 11/15
ASR9L9GA40671 PCD120 ET40 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 40 975 2360 11/15
ASR9L9BP35726 PCD120 ET35 ohne 120/5 72,6 35 975 2360 11/15
ASR9L9BP40726 PCD120 ET40 ohne 120/5 72,6 40 975 2360 11/15
ASR9L9GA35726 PCD120 ET35 ohne 120/5 72,6 35 975 2360 11/15
ASR9L9GA40726 PCD120 ET40 ohne 120/5 72,6 40 975 2360 11/15
ASR9L9BP46741 PCD120 ET46 ohne 120/5 74,1 46 975 2360 11/15
ASR9L9GA46741 PCD120 ET46 ohne 120/5 74,1 46 975 2360 11/15
ASR9LCBP40716 PCD127 ET40 ohne 127/5 71,6 40 975 2360 11/15
ASR9LCGA40716 PCD127 ET40 ohne 127/5 71,6 40 975 2360 11/15
ASR9LLBP50716 PCD130 ET50 ohne 130/5 71,6 50 975 2360 11/15
ASR9LLGA50716 PCD130 ET50 ohne 130/5 71,6 50 975 2360 11/15
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : AEZ Strike
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
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Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 13,9 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung ASR9LHBP40634:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : ASR9L
Radausführung : -- : PCD114.3 ET28
Radgröße : -- : 8 1/2 J X 19 H2
Typzeichen : KBA 50479 : --
Einpreßtiefe : -- : ET28
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 11.15
Herkunftsmerkmal : -- : made in Germany
Gießereikennzeichnung : -- : HS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : AEZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004799-A0-144 15.12.2015 TÜV NORD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
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III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
4 FORD ASR9LHBP40634; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA40634
5 FORD ASR9LHBP45634; 45 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA45634
2 JAGUAR ASR9LHBP40634; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA40634
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
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8 JAGUAR ASR9LHBP45634; 45 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA45634
1 LAND ROVER (GB) ASR9LHBP40634; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA40634
6 LAND ROVER (GB) ASR9LHBP45634; 45 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA45634
3 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION ASR9LHBP40634; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA40634
7 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION ASR9LHBP45634; 45 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA45634
9 CITROEN ASR9LHBP40651; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA40651
14 CITROEN ASR9LHBP45651; 45 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA45651
11 PEUGEOT ASR9LHBP40651; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA40651
12 PEUGEOT ASR9LHBP45651; 45 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA45651
10 VOLVO ASR9LHBP40651; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA40651
13 VOLVO ASR9LHBP45651; 45 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA45651
15 VOLVO ASR9LHBP40671; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA40671
16 VOLVO ASR9LHBP45671; 45 15.12.2015 liegt bei
ASR9LHGA45671
17 CHRYSLER (USA) ASR9L8BP35651; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA35651
19 FIAT ASR9L8BP35651; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA35651
20 OPEL, OPEL / VAUXHALL ASR9L8BP35651; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA35651
18 SAAB ASR9L8BP35651; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA35651
21 AUDI ASR9L8BP35571; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA35571
30 AUDI ASR9L8BP50571; 50 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA50571
22 QUATTRO GmbH ASR9L8BP35571; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA35571
27 QUATTRO GmbH ASR9L8BP50571; 50 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA50571
26 QUATTRO GmbH ASR9L8BP35571; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA35571
25 SEAT ASR9L8BP35571; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA35571
29 SEAT ASR9L8BP50571; 50 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA50571
23 SKODA ASR9L8BP35571; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA35571
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 8
31 SKODA ASR9L8BP50571; 50 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA50571
24 VOLKSWAGEN ASR9L8BP35571; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA35571
28 VOLKSWAGEN ASR9L8BP50571; 50 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA50571
32 AUDI ASR9L8BP28666; 28 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8GA28666
35 AUDI ASR9L8BP35666; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8BP35666;
ASR9L8GA35666
34 BMW AG ASR9L8BP35666; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8BP35666;
ASR9L8GA35666
37 BMW AG ASR9L8BP50666; 50 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8BP50666;
ASR9L8GA50666
33 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), ASR9L8BP35666; 35 15.12.2015 liegt bei
MERCEDES-AMG, ASR9L8BP35666;
MERCEDES-BENZ ASR9L8GA35666
36 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ ASR9L8BP50666; 50 15.12.2015 liegt bei
ASR9L8BP50666;
ASR9L8GA50666
38 FUJI HEAVY IND.(J) ASR9L0BP38561; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38561
40 SUZUKI ASR9L0BP38601; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38601
39 TOYOTA ASR9L0BP28601; 28 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA28601
41 TOYOTA ASR9L0BP38601; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38601
42 HONDA ASR9L0BP38641; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38641
47 AUTOMOBILES DACIA S.A. ASR9L0BP38661; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38661
43 NISSAN EUROPE (F), ASR9L0BP28661; 28 15.12.2015 liegt bei
Nissan International S. A. ASR9L0GA28661
45 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), ASR9L0BP38661; 38 15.12.2015 liegt bei
Nissan International S. A. ASR9L0GA38661
44 RENAULT ASR9L0BP28661; 28 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA28661
46 RENAULT ASR9L0BP38661; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38661
49 CHRYSLER (USA) ASR9L0BP28671; 28 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA28671
55 CHRYSLER (USA) ASR9L0BP38671; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38671
53 CITROEN ASR9L0BP28671; 28 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA28671
61 CITROEN ASR9L0BP38671; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38671
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
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Seite: 7 von 8
52 HYUNDAI ASR9L0BP28671; 28 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA28671
59 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, ASR9L0BP38671; 38 15.12.2015 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ) ASR9L0GA38671
51 KIA ASR9L0BP28671; 28 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA28671
58 KIA ASR9L0BP38671; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38671
60 KIA MOTORS (SK) ASR9L0BP38671; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38671
54 MAZDA ASR9L0BP28671; 28 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA28671
62 MAZDA ASR9L0BP38671; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38671
50 MITSUBISHI ASR9L0BP28671; 28 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA28671
57 MITSUBISHI ASR9L0BP38671; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38671
48 PEUGEOT ASR9L0BP28671; 28 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA28671
56 PEUGEOT ASR9L0BP38671; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38671
63 CHRYSLER (USA) ASR9L0BP28716; 28 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA28716
64 CHRYSLER (USA) ASR9L0BP38716; 38 15.12.2015 liegt bei
ASR9L0GA38716
67 HONDA ASR9L9BP40641; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA40641
65 TESLA MOTORS ASR9L9BP35641; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA35641
66 TESLA MOTORS ASR9L9BP40641; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA40641
68 VOLKSWAGEN ASR9L9BP42651; 42 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA42651
69 VOLKSWAGEN ASR9L9BP50651; 50 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA50651
71 GM KOREA (ROK) ASR9L9BP35671; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA35671
75 GM KOREA (ROK) ASR9L9BP40671; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA40671
72 OPEL ASR9L9BP35671; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA35671
74 OPEL ASR9L9BP40671; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA40671
70 SAAB ASR9L9BP35671; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA35671
73 SAAB ASR9L9BP40671; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA40671
76 BMW, BMW AG ASR9L9BP35726; 35 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA35726
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
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Seite: 8 von 8
78 BMW AG ASR9L9BP40726; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA40726
77 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), ASR9L9BP35726; 35 15.12.2015 liegt bei
LAND ROVER (GB), ROVER ASR9L9GA35726
79 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), ASR9L9BP40726; 40 15.12.2015 liegt bei
LAND ROVER (GB), ROVER ASR9L9GA40726
80 BMW AG ASR9L9BP46741; 46 15.12.2015 liegt bei
ASR9L9GA46741
81 CHRYSLER (USA) ASR9LCBP40716; 40 15.12.2015 liegt bei
ASR9LCGA40716
84 AUDI ASR9LLBP50716; 50 15.12.2015 liegt bei
ASR9LLGA50716
82 PORSCHE ASR9LLBP50716; 50 15.12.2015 liegt bei
ASR9LLGA50716
83 VOLKSWAGEN ASR9LLBP50716; 50 15.12.2015 liegt bei
ASR9LLGA50716
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 15.12.2015
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
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Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
ASR9L8BP50666 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 960 2394 11/15
ASR9L8BP50666 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 975 2360 11/15
ASR9L8GA50666 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 975 2360 11/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 164; 166; 204
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 639/5; 251; 639/2; 639/4; 639
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 204
150 Nm für Typ : 164; 166; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/35R19 88Y 5FE Nur Baureihe 204;
235/35R19 91 Limousine;
255/30R19 91 11A; 24M; 57F; 671; Heckantrieb;
673 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
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Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19 V-Klasse; Vito; Vito
245/45R19 Tourer; Vito Mixto;
255/40R19 11A; 245; 248 ab
e1*2007/46*0457*09;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
103W
275/45R19 104 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4B8
Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24J 12A; 51A; 7BJ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 190 265/50R19 106 GL-Klasse; nicht GLE;
265/55R19 109 nicht M-Klasse; GLS;
190 - 320 265/50R19 106 52J Allradantrieb;
265/55R19 109 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
275/50R19 108 12A; 51A; 573; 7AC;
275/55R19 111 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
4B8; 4DM
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 248 M-Klasse; nicht GLE
265/50R19 106 11A; 246; 248 Coupé; GLE SUV; nicht
275/45R19 104 GL-Klasse; nicht GLS;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 765;
4B8; 4DM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
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Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA; bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 54A e1*2007/46*0459*05;
L720 190 255/40R19 11A; 24J; 244; 5KA; bis
100W 54A e1*2007/46*0458*07;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7FI;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA; bis
54A e1*2007/46*0457*08;
190 255/40R19 11A; 24J; 244; 5KA; Allradantrieb;
100W 54A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19 V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 Tourer; Vito Mixto;
255/40R19 11A; 245; 248 ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vorallem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
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671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.12.2015
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7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 447 905 0500 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.