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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              50479



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8,5 J x 19 H2


Typ:                         ASR9L



Inhaber der ABE              Alcar Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller:              DE-53721 Siegburg




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 50479


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 50479

 Die ABE-Nr. 50479 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 H2 , Typ ASR9L, in den
 Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0115-15-WIRD vom 15.12.2015 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 84 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.

 Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
 Außendurchmesser zu kennzeichnen.

 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
 AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 15.12.2015 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 20.01.2016
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 366-0115-15-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 22.12.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 50479

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           15-TARR-1049
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 8


             GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE 5047 9
                                              366-0115-15-WIRD

Antragsteller:                            Alcar Leichtmetallräder GmbH               396843/0000

                                          53721 Siegburg
Art:                                      Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ:                                      ASR9L

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 50479 verliert seine
Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
I.       Übersicht
Ausführung             Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                       Rad                     Zentrierring           -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
ASR9LHBP40634          PCD108 ET40             Ø70.1    Ø63.4            108/5      63,4     40    975    2360     11/15
ASR9LHBP45634          PCD108 ET45             Ø70.1    Ø63.4            108/5      63,4     45    975    2360     11/15
ASR9LHGA40634          PCD108 ET40             Ø70.1    Ø63.4            108/5      63,4     40    975    2360     11/15
ASR9LHGA45634          PCD108 ET45             Ø70.1    Ø63.4            108/5      63,4     45    975    2360     11/15
ASR9LHBP40651          PCD108 ET40             Ø70.1    Ø65.1            108/5      65,1     40    975    2360     11/15
ASR9LHBP45651          PCD108 ET45             Ø70.1    Ø65.1            108/5      65,1     45    975    2360     11/15
ASR9LHGA40651          PCD108 ET40             Ø70.1    Ø65.1            108/5      65,1     40    975    2360     11/15
ASR9LHGA45651          PCD108 ET45             Ø70.1    Ø65.1            108/5      65,1     45    975    2360     11/15
ASR9LHBP40671          PCD108 ET40             Ø70.1    Ø67.1            108/5      67,1     40    975    2360     11/15
ASR9LHBP45671          PCD108 ET45             Ø70.1    Ø67.1            108/5      67,1     45    975    2360     11/15
ASR9LHGA40671          PCD108 ET40             Ø70.1    Ø67.1            108/5      67,1     40    975    2360     11/15
ASR9LHGA45671          PCD108 ET45             Ø70.1    Ø67.1            108/5      67,1     45    975    2360     11/15
ASR9L8BP35651          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø65.1            112/5      65,1     35    975    2360     11/15
ASR9L8GA35651          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø65.1            112/5      65,1     35    975    2360     11/15
ASR9L8BP35571          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø57.1            112/5      57,1     35    975    2360     11/15
ASR9L8BP50571          PCD112 ET50             Ø70.1    Ø57.1            112/5      57,1     50    975    2360     11/15
ASR9L8GA35571          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø57.1            112/5      57,1     35    975    2360     11/15
ASR9L8GA50571          PCD112 ET50             Ø70.1    Ø57.1            112/5      57,1     50    975    2360     11/15
ASR9L8BP28666          PCD112 ET28             ohne                      112/5      66,6     28    975    2360     11/15
ASR9L8BP35666          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø66.6            112/5      66,6     35    960    2394     11/15
ASR9L8BP35666          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø66.6            112/5      66,6     35    975    2360     11/15
ASR9L8BP50666          PCD112 ET50             Ø70.1    Ø66.6            112/5      66,6     50    960    2394     11/15
ASR9L8BP50666          PCD112 ET50             Ø70.1    Ø66.6            112/5      66,6     50    975    2360     11/15
ASR9L8GA28666          PCD112 ET28             ohne                      112/5      66,6     28    975    2360     11/15
ASR9L8GA35666          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø66.6            112/5      66,6     35    975    2360     11/15
ASR9L8GA50666          PCD112 ET50             Ø70.1    Ø66.6            112/5      66,6     50    975    2360     11/15
ASR9L0BP38561          PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø56.1           114,3/5     56,1     38    975    2360     11/15
ASR9L0GA38561          PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø56.1           114,3/5     56,1     38    975    2360     11/15




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 15.12.2015
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ASR9L0BP28601       PCD114.3 ET28           Ø71.6    Ø60.1           114,3/5     60,1     28    975   2360    11/15
ASR9L0BP38601       PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø60.1           114,3/5     60,1     38    975   2360    11/15
ASR9L0GA28601       PCD114.3 ET28           Ø71.6    Ø60.1           114,3/5     60,1     28    975   2360    11/15
ASR9L0GA38601       PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø60.1           114,3/5     60,1     38    975   2360    11/15
ASR9L0BP38641       PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø64.1           114,3/5     64,1     38    975   2360    11/15
ASR9L0GA38641       PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø64.1           114,3/5     64,1     38    975   2360    11/15
ASR9L0BP28661       PCD114.3 ET28           Ø71.6    Ø66.1           114,3/5     66,1     28    975   2360    11/15
ASR9L0BP38661       PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø66.1           114,3/5     66,1     38    975   2360    11/15
ASR9L0GA28661       PCD114.3 ET28           Ø71.6    Ø66.1           114,3/5     66,1     28    975   2360    11/15
ASR9L0GA38661       PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø66.1           114,3/5     66,1     38    975   2360    11/15
ASR9L0BP28671       PCD114.3 ET28           Ø71.6    Ø67.1           114,3/5     67,1     28    975   2360    11/15
ASR9L0BP38671       PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø67.1           114,3/5     67,1     38    975   2360    11/15
ASR9L0GA28671       PCD114.3 ET28           Ø71.6    Ø67.1           114,3/5     67,1     28    975   2360    11/15
ASR9L0GA38671       PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø67.1           114,3/5     67,1     38    975   2360    11/15
ASR9L0BP28716       PCD114.3 ET28           ohne                     114,3/5     71,6     28    975   2360    11/15
ASR9L0BP38716       PCD114.3 ET38           ohne                     114,3/5     71,6     38    975   2360    11/15
ASR9L0GA28716       PCD114.3 ET28           ohne                     114,3/5     71,6     28    975   2360    11/15
ASR9L0GA38716       PCD114.3 ET38           ohne                     114,3/5     71,6     38    975   2360    11/15
ASR9L9BP35641       PCD120 ET35             Ø72.6    Ø64.1            120/5      64,1     35    975   2360    11/15
ASR9L9BP40641       PCD120 ET40             Ø72.6    Ø64.1            120/5      64,1     40    975   2360    11/15
ASR9L9GA35641       PCD120 ET35             Ø72.6    Ø64.1            120/5      64,1     35    975   2360    11/15
ASR9L9GA40641       PCD120 ET40             Ø72.6    Ø64.1            120/5      64,1     40    975   2360    11/15
ASR9L9BP42651       PCD120 ET42             ohne                      120/5      65,1     42    975   2360    11/15
ASR9L9BP50651       PCD120 ET50             ohne                      120/5      65,1     50    975   2360    11/15
ASR9L9GA42651       PCD120 ET42             ohne                      120/5      65,1     42    975   2360    11/15
ASR9L9GA50651       PCD120 ET50             ohne                      120/5      65,1     50    975   2360    11/15
ASR9L9BP35671       PCD120 ET35             Ø72.6    Ø67.1            120/5      67,1     35    975   2360    11/15
ASR9L9BP40671       PCD120 ET40             Ø72.6    Ø67.1            120/5      67,1     40    975   2360    11/15
ASR9L9GA35671       PCD120 ET35             Ø72.6    Ø67.1            120/5      67,1     35    975   2360    11/15
ASR9L9GA40671       PCD120 ET40             Ø72.6    Ø67.1            120/5      67,1     40    975   2360    11/15
ASR9L9BP35726       PCD120 ET35             ohne                      120/5      72,6     35    975   2360    11/15
ASR9L9BP40726       PCD120 ET40             ohne                      120/5      72,6     40    975   2360    11/15
ASR9L9GA35726       PCD120 ET35             ohne                      120/5      72,6     35    975   2360    11/15
ASR9L9GA40726       PCD120 ET40             ohne                      120/5      72,6     40    975   2360    11/15
ASR9L9BP46741       PCD120 ET46             ohne                      120/5      74,1     46    975   2360    11/15
ASR9L9GA46741       PCD120 ET46             ohne                      120/5      74,1     46    975   2360    11/15
ASR9LCBP40716       PCD127 ET40             ohne                      127/5      71,6     40    975   2360    11/15
ASR9LCGA40716       PCD127 ET40             ohne                      127/5      71,6     40    975   2360    11/15
ASR9LLBP50716       PCD130 ET50             ohne                      130/5      71,6     50    975   2360    11/15
ASR9LLGA50716       PCD130 ET50             ohne                      130/5      71,6     50    975   2360    11/15
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                   : Alcar Leichtmetallräder GmbH

                                 53721 Siegburg
Hersteller                      : Alcar Leichtmetallräder GmbH
                                :
                                : 53721 Siegburg
Handelsmarke                    : AEZ Strike




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                               Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 15.12.2015
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                                                                                                       Seite: 3 von 8
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 13,9 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung ASR9LHBP40634:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                                : --                                     : ASR9L
Radausführung                         : --                                     : PCD114.3 ET28
Radgröße                              : --                                     : 8 1/2 J X 19 H2
Typzeichen                            : KBA 50479                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET28
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 11.15
Herkunftsmerkmal                      : --                                     : made in Germany
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : HS
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                     : AEZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart                Berichtnummer                     Datum         Technischer Dienst
Technischer Bericht       RP-004799-A0-144                  15.12.2015    TÜV NORD




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                              Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 15.12.2015
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                                                                                                          Seite: 4 von 8
III.      Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.    Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.    Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.    Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.       Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.        Unterlagen und Anlagen:
V.1.      Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  4 FORD                                            ASR9LHBP40634;                 40       15.12.2015      liegt bei
                                                    ASR9LHGA40634
       5 FORD                                       ASR9LHBP45634;                 45       15.12.2015      liegt bei
                                                    ASR9LHGA45634
       2 JAGUAR                                     ASR9LHBP40634;                 40       15.12.2015      liegt bei
                                                    ASR9LHGA40634




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 15.12.2015
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                                                                                                        Seite: 5 von 8
  8 JAGUAR                                         ASR9LHBP45634;                 45       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LHGA45634
  1 LAND ROVER (GB)                                ASR9LHBP40634;                 40       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LHGA40634
  6 LAND ROVER (GB)                                ASR9LHBP45634;                 45       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LHGA45634
  3 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION                   ASR9LHBP40634;                 40       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LHGA40634
  7 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION                   ASR9LHBP45634;                 45       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LHGA45634
  9 CITROEN                                        ASR9LHBP40651;                 40       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LHGA40651
 14 CITROEN                                        ASR9LHBP45651;                 45       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LHGA45651
 11 PEUGEOT                                        ASR9LHBP40651;                 40       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LHGA40651
 12 PEUGEOT                                        ASR9LHBP45651;                 45       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LHGA45651
 10 VOLVO                                          ASR9LHBP40651;                 40       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LHGA40651
 13 VOLVO                                          ASR9LHBP45651;                 45       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LHGA45651
 15 VOLVO                                          ASR9LHBP40671;                 40       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LHGA40671
 16 VOLVO                                          ASR9LHBP45671;                 45       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LHGA45671
 17 CHRYSLER (USA)                                 ASR9L8BP35651;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA35651
 19 FIAT                                           ASR9L8BP35651;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA35651
 20 OPEL, OPEL / VAUXHALL                          ASR9L8BP35651;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA35651
 18 SAAB                                           ASR9L8BP35651;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA35651
 21 AUDI                                           ASR9L8BP35571;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA35571
 30 AUDI                                           ASR9L8BP50571;                 50       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA50571
 22 QUATTRO GmbH                                   ASR9L8BP35571;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA35571
 27 QUATTRO GmbH                                   ASR9L8BP50571;                 50       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA50571
 26 QUATTRO GmbH                                   ASR9L8BP35571;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA35571
 25 SEAT                                           ASR9L8BP35571;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA35571
 29 SEAT                                           ASR9L8BP50571;                 50       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA50571
 23 SKODA                                          ASR9L8BP35571;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA35571




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 15.12.2015
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                                                                                                        Seite: 6 von 8
 31 SKODA                                          ASR9L8BP50571;                 50       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA50571
 24 VOLKSWAGEN                                     ASR9L8BP35571;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA35571
 28 VOLKSWAGEN                                     ASR9L8BP50571;                 50       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA50571
 32 AUDI                                           ASR9L8BP28666;                 28       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8GA28666
 35 AUDI                                           ASR9L8BP35666;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8BP35666;
                                                   ASR9L8GA35666
 34 BMW AG                                         ASR9L8BP35666;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8BP35666;
                                                   ASR9L8GA35666
 37 BMW AG                                         ASR9L8BP50666;                 50       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8BP50666;
                                                   ASR9L8GA50666
 33 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     ASR9L8BP35666;                 35       15.12.2015     liegt bei
            MERCEDES-AMG,                          ASR9L8BP35666;
    MERCEDES-BENZ                                  ASR9L8GA35666
 36 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                     ASR9L8BP50666;                 50       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L8BP50666;
                                                   ASR9L8GA50666
 38 FUJI HEAVY IND.(J)                             ASR9L0BP38561;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38561
 40 SUZUKI                                         ASR9L0BP38601;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38601
 39 TOYOTA                                         ASR9L0BP28601;                 28       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA28601
 41 TOYOTA                                         ASR9L0BP38601;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38601
 42 HONDA                                          ASR9L0BP38641;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38641
 47 AUTOMOBILES DACIA S.A.                         ASR9L0BP38661;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38661
 43 NISSAN EUROPE (F),                             ASR9L0BP28661;                 28       15.12.2015     liegt bei
             Nissan International S. A.            ASR9L0GA28661
 45 NISSAN, NISSAN EUROPE (F),                     ASR9L0BP38661;                 38       15.12.2015     liegt bei
             Nissan International S. A.            ASR9L0GA38661
 44 RENAULT                                        ASR9L0BP28661;                 28       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA28661
 46 RENAULT                                        ASR9L0BP38661;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38661
 49 CHRYSLER (USA)                                 ASR9L0BP28671;                 28       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA28671
 55 CHRYSLER (USA)                                 ASR9L0BP38671;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38671
 53 CITROEN                                        ASR9L0BP28671;                 28       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA28671
 61 CITROEN                                        ASR9L0BP38671;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38671




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 15.12.2015
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                                                                                                        Seite: 7 von 8
 52 HYUNDAI                                        ASR9L0BP28671;                 28       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA28671
 59 HYUNDAI, Hyundai Motor Company,                ASR9L0BP38671;                 38       15.12.2015     liegt bei
            HYUNDAI MOTOR (CZ)                     ASR9L0GA38671
 51 KIA                                            ASR9L0BP28671;                 28       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA28671
 58 KIA                                            ASR9L0BP38671;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38671
 60 KIA MOTORS (SK)                                ASR9L0BP38671;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38671
 54 MAZDA                                          ASR9L0BP28671;                 28       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA28671
 62 MAZDA                                          ASR9L0BP38671;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38671
 50 MITSUBISHI                                     ASR9L0BP28671;                 28       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA28671
 57 MITSUBISHI                                     ASR9L0BP38671;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38671
 48 PEUGEOT                                        ASR9L0BP28671;                 28       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA28671
 56 PEUGEOT                                        ASR9L0BP38671;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38671
 63 CHRYSLER (USA)                                 ASR9L0BP28716;                 28       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA28716
 64 CHRYSLER (USA)                                 ASR9L0BP38716;                 38       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L0GA38716
 67 HONDA                                          ASR9L9BP40641;                 40       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA40641
 65 TESLA MOTORS                                   ASR9L9BP35641;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA35641
 66 TESLA MOTORS                                   ASR9L9BP40641;                 40       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA40641
 68 VOLKSWAGEN                                     ASR9L9BP42651;                 42       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA42651
 69 VOLKSWAGEN                                     ASR9L9BP50651;                 50       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA50651
 71 GM KOREA (ROK)                                 ASR9L9BP35671;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA35671
 75 GM KOREA (ROK)                                 ASR9L9BP40671;                 40       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA40671
 72 OPEL                                           ASR9L9BP35671;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA35671
 74 OPEL                                           ASR9L9BP40671;                 40       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA40671
 70 SAAB                                           ASR9L9BP35671;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA35671
 73 SAAB                                           ASR9L9BP40671;                 40       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA40671
 76 BMW, BMW AG                                    ASR9L9BP35726;                 35       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA35726




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: ASR9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 15.12.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 8 von 8
 78 BMW AG                                         ASR9L9BP40726;                 40       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA40726
 77 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),                ASR9L9BP35726;                 35       15.12.2015     liegt bei
            LAND ROVER (GB), ROVER                 ASR9L9GA35726
 79 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),                ASR9L9BP40726;                 40       15.12.2015     liegt bei
            LAND ROVER (GB), ROVER                 ASR9L9GA40726
 80 BMW AG                                         ASR9L9BP46741;                 46       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9L9GA46741
 81 CHRYSLER (USA)                                 ASR9LCBP40716;                 40       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LCGA40716
 84 AUDI                                           ASR9LLBP50716;                 50       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LLGA50716
 82 PORSCHE                                        ASR9LLBP50716;                 50       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LLGA50716
 83 VOLKSWAGEN                                     ASR9LLBP50716;                 50       15.12.2015     liegt bei
                                                   ASR9LLGA50716
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 15.12.2015
KUB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 15.12.2015
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                                                                                                           Seite: 1 von 7

Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
ASR9L8BP50666         PCD112 ET50              Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff     960     2394    11/15
ASR9L8BP50666         PCD112 ET50              Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff     975     2360    11/15
ASR9L8GA50666         PCD112 ET50              Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff     975     2360    11/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 164; 166; 204
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 639/5; 251; 639/2; 639/4; 639
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204
                                             150 Nm für Typ : 164; 166; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                             180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/35R19 88Y 5FE                                   Nur Baureihe 204;
                                          235/35R19 91                                        Limousine;
                                          255/30R19 91  11A; 24M; 57F; 671;                   Heckantrieb;
                                                        673                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                              4B8




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 15.12.2015
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                                                                                                      Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19                                        V-Klasse; Vito; Vito
                                         245/45R19                                        Tourer; Vito Mixto;
                                         255/40R19         11A; 245; 248                  ab
                                                                                          e1*2007/46*0457*09;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19     11A; 24J; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           103W
                                           275/45R19 104 11A; 24J; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4B8

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103 11A; 24J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R19 104 11A; 24J                         12A; 51A; 7BJ; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 190       265/50R19 106                                   GL-Klasse; nicht GLE;
                                          265/55R19 109                                   nicht M-Klasse; GLS;
                                190 - 320 265/50R19 106 52J                               Allradantrieb;
                                          265/55R19 109 52J                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          275/50R19 108                                   12A; 51A; 573; 7AC;
                                          275/55R19 111                                   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                          4B8; 4DM
166            e1*2007/46*0598*..   150 - 300 255/50R19 103 11A; 248                      M-Klasse; nicht GLE
                                              265/50R19 106 11A; 246; 248                 Coupé; GLE SUV; nicht
                                              275/45R19 104                               GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 7AC;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 765;
                                                                                          4B8; 4DM




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 15.12.2015
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AR; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P
639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA;           bis
639/5          e1*2007/46*0459*..,                          54A                           e1*2007/46*0459*05;
               L720                  190      255/40R19     11A; 24J; 244; 5KA;           bis
                                              100W          54A                           e1*2007/46*0458*07;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AR; 7FI;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A                Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AR; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA;                bis
                                                       54A                                e1*2007/46*0457*08;
                                190      255/40R19     11A; 24J; 244; 5KA;                Allradantrieb;
                                         100W          54A                                Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19                                        V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R19                                      Tourer; Vito Mixto;
                                           255/40R19             11A; 245; 248            ab
                                                                                          e1*2007/46*0459*06;
                                                                                          ab
                                                                                          e1*2007/46*0458*08;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 15.12.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 15.12.2015
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      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vorallem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 15.12.2015
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671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R19
                     Hinterachse:                          255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




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                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0115-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50479
ANLAGE: 36 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ASR9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 15.12.2015
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7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7FI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: A 447 905 0500 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
       zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
       geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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