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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Arizona
Typ                             Arizona 15
Radgröße                        7Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
30006        Arizona 15/Ø74,1-Ø66,6              5/112/66,6          35         725    2150
30070


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      43810
Herstellerzeichen               DBV
Radtyp und Ausführung           Arizona 15
Radgröße                        7Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S02     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                      24                 49328
S03     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   130                      28                 49388
S04     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   130                      24                 49328

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                44-75         185/55R15   K1c K2c K42 K46 K56 M+S R70     A01 A12 A14
168                     44-75         195/50R15   K1c K2c K41 K42 K46 K56         A19 A60 B03
e1*96/79*0073*..                                                                  DBA S02
nur mit ESP
A-Klasse                60-85         185/65R15   K1c K2b K42 R70                 A01 A12 A14
169                     60-85         195/60R15   K1c K2b K42                     A17 A19 B03
e1*2001/116*0288*..     60-85         205/55R15   K14 K1c K2a K2b K41 K42         S03
                        60-85         205/60R15   K14 K1c K2b K41 K42 K56
A-Klasse                66-90         195/65R15   K2b                             A01 A12 A14
176, 245G               66-90         205/60R15   K1a K2b                         A19 A58 B03
e1*2007/46*0928*..;     66-90         215/60R15   K1c K2c K4i K5d K6g K8h         Flh X82 S03
e1*2001/116*
0470*04-..
B-Klasse                70,85         195/65R15   K42                             A01 A12 A14
245                     70,85         205/60R15   K1a K1b K2b K41 K42             A17 A19 B03
e1*2001/116*0314*..     70,85         215/60R15   K1c K2b K41 K42 K44 K56         V15 S03
                        70,85         225/55R15   K1c K2b K41 K42 K43 K44 K56
B-Klasse                66-90         195/65R15   K2b                             A01 A12 A14
246, 245G               66-90         205/60R15   K1a K1b K2b                     A19 A58 B03
e1*2007/46*0751*..;     66-90         215/60R15   K1c K2c K4i K5c K8h             X82 S03
e1*2001/116*
0470*04-..
- incl. Facelift 2014
C-Klasse                75-125        195/65R15   A10                             A14 A19 B03
203                     75-125        205/60R15   A10                             V15 S02
e1*98/14*0139*..        75-125        215/60R15   A12
                        75-125        225/55R15   A12
C-Klasse                55-145        185/65R15   A11 R09 R70                     A14 A19 B03
HO                      55-145        195/65R15   A11                             V15 S02
G363,                   55-145        205/55R15   A11 R70
e1*92/53*0001*..        55-145        205/60R15   A11
                        55-145        215/55R15   A12 R70
                        55-145        225/50R15   A12 R03
                        55-145        225/55R15   A12 R03
C-Klasse Sportcoupé     75-125        195/65R15   A10                             A14 A19 B03
203CL                   75-125        205/60R15   A10                             Cpe V15 S02
e1*98/14*0159*..        75-125        215/60R15   A12
                        75-125        225/55R15   A12 R03
C-Klasse T-Modell       55-145        195/65R15   A11                             A14 A19 B03
202                     55-145        205/60R15   A11                             V15 S02
e1*93/81*0034*..        55-145        215/55R15   A12 R70
                        55-145        225/55R15   A12 R03
C-Klasse T-Modell       75-125        195/65R15   A10                             A14 A19 B03
203K                    75-125        205/60R15   A10                             Car DB7 V15
e1*98/14*0158*..        75-125        215/60R15   A12                             S02
                        75-125        225/55R15   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLA-Klasse             80, 90         195/65R15    K2b                                   A01 A12 A14
117, 245G              80, 90         205/60R15    K1a K1b K2b                           A19 A58 B03
e1*2007/46*1007*..;    80, 90         215/60R15    K1c K2c K4i K5d K6g K8h               Lim X82 S03
e1*2001/116*
0470*04-..
CLK-Klasse             100-145        195/65R15    A11 M+S R09                           A14 A19 B03
208                    100-145        205/60R15    A12 M+S                               Cbo Cpe S02
e1*96/27*0054*..
CLK-Klasse             100-135        195/65R15    A10 M+S                               A14 A19 B03
209                    100-135        205/60R15    A10 M+S                               Cbo Cpe S02
e1*98/14*0184*..
E-Klasse               55-110         205/60R15    A11 R37                               A14 A19 B03
210                    55-125         195/65R15    A11 R37                               NBF V15 S02
e1*93/81*0022*..       55-125         195/65R15    A11 M+S R09
                       55-125         205/65R15    A11
                       55-125         215/60R15    A12
                       55-125         225/55R15    A12
E-Klasse T-Modell      83-125         205/65R15    A11 R37                               A14 A19 B03
210K                   83-125         215/60R15    A12                                   S02
e1*93/81*0033*..
SLK                    100-142        205/60R15    A11                                   A14 A19 B03
170                    100-142        225/55R15    A12 R03                               V15 S02
e1*95/54*0039*..
SLK                    120            205/60R15    M+S                                   A11 A14 A19
171                                                                                      B03 S02
e1*2001/116*0262*..
Vaneo                  55-92          195/55R15    K1c T85 T89                           A01 A12 A14
414                    55-92          205/50R15    K1c K2c K46 T85 T86                   A19 S04
e1*98/14*0185*..,
e1*2001/116*0185*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A17    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DB7   Die Verwendung der Sonderräder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit
Bremsscheibendurchmesser 288mm (Ate 57/25/288 oder Lucas 288x25).

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. November 2015 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 43810 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55108005 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Arizona 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. November 2015




Schmidt                                                                      00239074.DOC




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